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IGNORED

Mosin Nagant M44 - oder Bajonett als Anscheinswaffe


Psychotic

Empfohlene Beiträge

Hallo!

Ich hatte als Jäger auf dem Stand eine Diskussion über die Legalität der Verwendung eines Bajonetts am Nagant.

Gibt es ein Verbot gegen die Verwendung des Bajonetts auf dem Stand, bzw. auf der Jagd? Mein Diskussionspartner argumentiert mit §42a der hier meine Meinung nach nicht anwendbar ist.

Viele Grüße!

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auf dem Stand, bzw. auf der Jagd?

Auf dem Stand ist ein "Führen" gemäß WaffG gar nicht möglich,

so daß dies entfällt.

Während der Jagd gilt das "berechtigte Interesse"

( in bin berechtigt zu jagen, auch mit dem Mosin Nagant,

und da ist das Bajonett dran ), Brauchtum / Berufsausübung

ggfs. auch Sport.

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Gibt es ein Verbot gegen die Verwendung des Bajonetts auf dem Stand, bzw. auf der Jagd? Mein Diskussionspartner argumentiert mit §42a

Der 42a ist ja Gummi-Paragraph. Eigentlich handelt es sich ja beim Bajonett nur im weiteren Sinn um eine Waffe, nach der Definition zum tragbaren gegenstand...Abwehr/Angrif...

Es ist kein feststehendes Messer, es muss mit 2 Händen festgestellt werden... Also nicht erfasst.

Und die Ausnahme zum anerkannten Zweck greift ja auch. Wenn Du es ausklappst, dann "zum Sport", "zur Jagd".

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Eigentlich handelt es sich ja beim Bajonett nur im weiteren Sinn um eine Waffe,...

Ich finde, daß es eigentlich ziemlich genau geregelt ist:

"Hieb- u. Stoßwaffen sind Waffen, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,

unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag

oder Wurf Verletzungen beizubringen".

§ 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG

i. V. m.

Anlage 1 Abs. 1 UA 2 Nr. 1.1 WaffG

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Die Waffe ist der M44 und nicht der ausklappbare Piekser am M44.

Wenn man exakt nach der Bestimmung [konjunktiv]ginge, wären[/konjunktiv] Bajonette immer nur Waffenteile, da zum bestimmungsgemäßen Gebrauch auch das passende Gewehr benötigt wird. :teu38:

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Die Waffe ist der M44 und nicht der ausklappbare Piekser am M44.

Der M 44 ist ja schon die Schußwaffe;

und nicht die Schußwaffe soll durch...Stoß...Verletzungen beibringen,

sondern der Piekser an der Schußwaffe, von der er auch getrennt werden kann

und trotzdem ein Piekser bleibt und dadurch nicht ein bloßes Stück Metall wird.

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Interessant ist die Frage trotzdem - auf den Kreismeisterschaften wurde mt gerunzelter Stirn erklärt "Na ja, hier drücken wir mal ein Auge zu, aber auf der LM kannst Du mit dem Ding nicht starten". Eigentlich interessant, denn in der SpO des DSB habe ich zwar alles mögliche gefunden über Mündungsbremsen (auch bei längerer Betrachtung sieht das Bajonett nicht wie eine aus, und daß die Waffe im Originalzustand sein muß. Ich glaub, ich lass es im nächsten Jahr mal darauf ankommen ... Aber gut, das ist ja nicht "Führen". Und beim Jäger dürfte das Führen ja vom Bedürfnis gedeckt sein - ein Hirschfänger ist auch eine Waffe und darf im Revier geführt werden. Und eine "Anscheinswaffe" gibt es ja nur nach den Sportordnungen, und eine Sturmgewehroptik hat der M44 nun wirklich nicht.

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Na ja, der Nagant ist ja eigentlich nur als Spaßgewehr gedacht, um die Standnachbarn zu erschrecken - die Meisterschaften schieße ich mit meinem G96/11 oder seit der selbstgeladenen Mun vielleicht mit dem Enfield - aber der M44 war überraschend präzise mit der S+B Surplus - Mun ...

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Landesmeisterschaft und ausgeklapptes Bajonett:

Es kann da irgendeine Regel geben die das verbietet.

Beim DSB Standardgewehr wurde ich mal angemeckert weil mein Korntunnel 2 mm über die Mündung hinausstand. Der Korntunnel nicht der Einsatz!

Vielleicht gibt es so eine Regel das nichts über die Mündung ragen darf auch bei Ordonnanzgewehr?

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Es kann da irgendeine Regel geben die das verbietet.

Da das Ordonanz-Gewehr original/originalgetreu sein muß, MUSS man den M44 mit ausgeklapptem Bajo schießen, da dat Dingens so gedacht (und ordonanzmäßig eingeschossen) ist. Dito alle russischen Mosins, die mit aufgesetztem Bajo eingeschossen wurden.

Zumindest, wenn man sich wirklich genau an die DSB-Sportordnung hält. :eclipsee_gold_cup:

1.58 Ordonnanzgewehr

1.58.1 Waffen

1.58.1.1 Zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als

Ordonnanzwaffen geführt wurden. Der Nachweis der Originaltreue obliegt

dem Schützen.

Einzellader, Unterhebelrepetierer und Halbautomaten sind nicht zugelassen.

1.58.1.2 Magazin: Es darf nur ein Magazin verwendet werden. Nach der Beendigung

jeder Serie ist das Magazin aus der Waffe zu entfernen.

1.58.2 Schäftung: wie Original; Handballenauflagen und Handstützen sind

nicht gestattet.

1.58.3 Visierung: originalgetreue Visierung; spezielle Diopter- oder Scharfschützenvisierungen

sind nicht gestattet.

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Diskussion über die Legalität der Verwendung eines Bajonetts am Nagant.

Mal eine ganz simple - aber m.E. bedeutende - Frage:

Was verstehst du in dem Zusammenhang - auf dem Schießstand - eigentlich unter "Verwendung"?

- das Baj. ist dran, aber nicht "ausgefahren"?

- das Baj. ist dran und "ausgefahren"?

- das Bajonett wird als solches eingesetzt...(wohl kaum :glare: )?

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- das Bajonett wird als solches eingesetzt...(wohl kaum :glare: )?

da ich meinen langen M91 auch grundsätzlich mit Bajonett schieße (gibt öfters Disskussionen), hatte ich leider auch mal 11 Löcher bei 10 Schuss auf der Scheibe, da ich beim Scheibeneinzug "geschlafen" habe... :peinlich:

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Mal eine ganz simple - aber m.E. bedeutende - Frage:

Was verstehst du in dem Zusammenhang - auf dem Schießstand - eigentlich unter "Verwendung"?

- das Baj. ist dran, aber nicht "ausgefahren"?

- das Baj. ist dran und "ausgefahren"?

- das Bajonett wird als solches eingesetzt...(wohl kaum :glare: )?

Zweiteres.

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Bleibt nur noch das Hausrecht des Standbetreibers...

Standbetreiber möchte das nicht, und damit fertig.

Es gibt auch Stände da ist die Verwendung des Trageriemens untersagt.

Dem Schützen bleibt dann selbstverständlich die Möglichkeit anderswo schießen zu gehen belassen.

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Darauf haben wir uns jetzt auch geeinigt. Ich hab es nich nötig auf einem Stand zu trainieren, wo 3 Schussserien auf den laufenden Keiler aus nem M44 als "martialisches Dauerfeuer" das "sowieso verboten ist" gesehen wird. Mich hat einfach nur die Argumentation mit der Rechtslage zur Rechtfertigung von persönlichen Antipathien gegenüber nicht-deutschen, nicht-teuren Jagdwaffen in Verbindung mit effektivem Training maßlos geärgert.

Wenn es nicht gewünscht ist, ist es nicht gewünscht. Wenn man aber mit willkürlicher Rechtsauffassung argumentiert, ist das scheinheilig und zeugt nicht unbedingt von Kompetenz.

Es gibt ja im Raum Stuttgart mehr als einen Schießstand. ;)

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Standbetreiber möchte das nicht, und damit fertig.

Z.B. weil sich jemand versehentlich dran "pieksen" könnte...

Ich bin wahrlich kein Freund übertriebener Regelungen und Beschränkungen.

Und ja, eines meiner Ordonnanzgewehre hat ebenfalls ein "eingebautes" Bajonett. Das wird damit "komplett". Ich habe auch für zwei andere Ordonnanzbüchsen noch separate "Seitengewehre", aus unbestimmten, nostalgisch-militärhistorischen Gründen gehören die irgendwie dazu.

Ich käme aber nie auf den Gedanken, diese Blankwaffen vor dem (bzw. für das) Schießen aus den Gewehren auszuziehen bzw. an ihnen zu arretieren.

Nicht dass ich das irgendjemandem verbieten kann oder will, ich finde es nur (neudeutsch) etwas "strange"...

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