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IGNORED

Tresorbefestigung selbst bohren


Banane82

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich bin gerade dabei nach einem neuen Schrank zu suchen und habe etwas feines in der Klasse 1 gefunden. Da sollte alles an KW/LW reinpassen und noch Platz für mehr bleiben.

Der Kamerad wiegt leer 258kg, muss also noch verdübelt werden. Hier beginnt mein Problem- eine Befestigungsmöglichkeit ist nur im Boden vorgesehen. Mein Vermieter ist aber vermutlich nicht besonders glücklich wenn ich ihm seine Kacheln mit Schwerlastankern spicke.

Abgesehen davon das es bei einer Kontrolle vermutlich kein Schwein interessiert- darf ich eine Bohrung in die Rückwand machen oder ist die Euro-Norm PN-EN 1143-1 Klasse I dann rechtlich nur noch eine sauschwere Kaffeedose?

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Hallo,

ich bin gerade dabei nach einem neuen Schrank zu suchen und habe etwas feines in der Klasse 1 gefunden. Da sollte alles an KW/LW reinpassen und noch Platz für mehr bleiben.

Der Kamerad wiegt leer 258kg, muss also noch verdübelt werden. Hier beginnt mein Problem- eine Befestigungsmöglichkeit ist nur im Boden vorgesehen. Mein Vermieter ist aber vermutlich nicht besonders glücklich wenn ich ihm seine Kacheln mit Schwerlastankern spicke.

Abgesehen davon das es bei einer Kontrolle vermutlich kein Schwein interessiert- darf ich eine Bohrung in die Rückwand machen oder ist die Euro-Norm PN-EN 1143-1 Klasse I dann rechtlich nur noch eine sauschwere Kaffeedose?

Es wäre dann tatsächlich nur noch eine Kaffeedose. Die Zertifizierung erlöscht in diesem Falle. Ist ähnlich der Nachrüstung eines E-Schlosses, das nicht in der Zertifizierung aufgelistet ist.

Laß ihn lieber durch sein Eigengewicht überzeugen. Eine Befestigung würde bei einem vorbereiteten Einbruch in der Regel ohnehin versagen, und die 258 Kilo sind ein gewichtiges Argument.

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Wo wir gerade beim Thema sind: eigentlich sollte es ja reichen, wenn man bei einem B-Schrank mit 190kg Leergewicht einfach eine 20kg Bleiplatte unten reinlegt. Damit hat das Ding ohne Inhalt 210kg und kommt über die "gesetzliche Andübelgrenze", oder sehe ich das falsch?

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...von einer AWaffV noch nie etwas gehört hat....

Muss er auch nicht, das Gesetz ist massgebend. Das sagte auch der Richter zu meinem Sachbearbeiter und sprach einen Vergleich.

Er musste mir eine zeitlich begrenzte WBK ausschreiben, ich an Wettkämpfen teilnehmen und nachweisen, dann sollte und wurde die zeitliche Begrenzung gestrichen.

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Muss er auch nicht, das Gesetz ist massgebend.

nur mal so zur Kenntnis: es geht um die Allgemeine Waffengesetz Verordnung. Das ist Gesetz!

Herrje, was für Dilettanten sind hier bloß unterwegs? Manchmal kann ich verstehen, warum wir die Gesetzte haben, die wir haben. Außerdem, was hat die zeitliche Begrenzung einer WBK mit der Verankerung von 0-Tresoren zu tun?

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joh! Schon peinlich, denn die Frage deines Vorschreibers lässt darauf schließen, dass er von einer AWaffV noch nie etwas gehört hat. Hoffentlich ist er kein LWB

Lesen ist eine Sache. Verstehen eine ganz andere Geschichte.

Offensichtlich auch für einen ständig oberlehrerhaft agierenden Selbstdarsteller.

:sla:

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Ein Argument daß bei der Dübel-Frage noch bedacht werden sollte:

Bleibt der unverankerte Tresor wackelfrei stehen wenn die Tür offen ist? Nicht daß bald statt der Schwiegermutter der LWB selbst im Tresor sitzt, weil er über ihn gekippt ist.

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Irgendwo spukt in meiner Demenzmurmel noch eine Verankerungsgrenze von 1000 kg herum.

Man sollte..... Es wäre ratsam ..... War das ein Spruch der Versicherung ?

Hat jemand die Lösung parat oder muß ich suchen ?[...]

Das sind die Vorgaben der Sachversicherer die du aber nur beachten musst, wenn du Wertsachen in dem Tresor lagern und versichert haben willst. Für die Versicherung von Waffen spielt das keine Rolle, die sind nämlich Hausrat und keine Wertsachen. Im Hinblick auf die gesetzeskonforme Aufbewahrung sind die Bestimmungen des Gesetzes und der dazu ergangen Verordnungen allein maßgeblich, also das WaffG (§ 36) und die AWaffV (§ 13).

Wer nicht mehr als 5 Kurzwaffen in *einem* (Zahlwort) B-Schrank oder *einem* Behältnis mit Widerstandsgrad 0 aufbewahrt ist nicht gezwungen zu dübeln. Wessen B-Schrank oder Behältnis mit Widerstandsgrad 0 mindestens 200 kg wiegt oder wessen Behältnis einen höheren Widerstandsgrad als "0" (Null) hat, der braucht auch nicht dübeln.

Eine Ausnahme bilden Möbeltresore. Der Gesetzgeber ging auf diese im WaffG nicht speziell ein. Nun gibt es Sachverständige und Behörden die der Meinung sind, dass Möbeltresore in Möbel eingebaut sein müssen, um die Zertifizierung zu haben.

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