Banane82 Posted September 8, 2012 Share Posted September 8, 2012 Hallo, ich bin gerade dabei nach einem neuen Schrank zu suchen und habe etwas feines in der Klasse 1 gefunden. Da sollte alles an KW/LW reinpassen und noch Platz für mehr bleiben. Der Kamerad wiegt leer 258kg, muss also noch verdübelt werden. Hier beginnt mein Problem- eine Befestigungsmöglichkeit ist nur im Boden vorgesehen. Mein Vermieter ist aber vermutlich nicht besonders glücklich wenn ich ihm seine Kacheln mit Schwerlastankern spicke. Abgesehen davon das es bei einer Kontrolle vermutlich kein Schwein interessiert- darf ich eine Bohrung in die Rückwand machen oder ist die Euro-Norm PN-EN 1143-1 Klasse I dann rechtlich nur noch eine sauschwere Kaffeedose? Link to comment Share on other sites More sharing options...
zum_zweiten Posted September 8, 2012 Share Posted September 8, 2012 Hallo, ich bin gerade dabei nach einem neuen Schrank zu suchen und habe etwas feines in der Klasse 1 gefunden. Da sollte alles an KW/LW reinpassen und noch Platz für mehr bleiben. Der Kamerad wiegt leer 258kg, muss also noch verdübelt werden. Hier beginnt mein Problem- eine Befestigungsmöglichkeit ist nur im Boden vorgesehen. Mein Vermieter ist aber vermutlich nicht besonders glücklich wenn ich ihm seine Kacheln mit Schwerlastankern spicke. Abgesehen davon das es bei einer Kontrolle vermutlich kein Schwein interessiert- darf ich eine Bohrung in die Rückwand machen oder ist die Euro-Norm PN-EN 1143-1 Klasse I dann rechtlich nur noch eine sauschwere Kaffeedose? Es wäre dann tatsächlich nur noch eine Kaffeedose. Die Zertifizierung erlöscht in diesem Falle. Ist ähnlich der Nachrüstung eines E-Schlosses, das nicht in der Zertifizierung aufgelistet ist. Laß ihn lieber durch sein Eigengewicht überzeugen. Eine Befestigung würde bei einem vorbereiteten Einbruch in der Regel ohnehin versagen, und die 258 Kilo sind ein gewichtiges Argument. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauri Posted September 8, 2012 Share Posted September 8, 2012 Der Kamerad wiegt leer 258kg, muss also noch verdübelt werden. wieso muss der noch verdübelt werden? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Turrican Posted September 8, 2012 Share Posted September 8, 2012 wieso muss der noch verdübelt werden? Gude.... Das wäre auch meine Frage gewesen! Es heißt doch "unter 200 Kg" muß gedübelt werden wenn mehr als eine bestimmte Anzahl von Tresorbewohnern einziehen soll.... Gruß Turrican Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted September 8, 2012 Share Posted September 8, 2012 Bei Klasse 1 gibt es keine Dübelpflicht, nur bei B und Nullern wenn mehr als 5 Kurzwaffen rein sollen! Frag doch beim Händler, ob ein zusätzliches Loch in der Rückwand möglich ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauri Posted September 8, 2012 Share Posted September 8, 2012 Bei Klasse 1 gibt es keine Dübelpflicht, nur bei B und Nullern wenn mehr als 5 Kurzwaffen rein sollen! Frag doch beim Händler, ob ein zusätzliches Loch in der Rückwand möglich ist. bei Nullern auch nur, wenn sie unter 200 Kg sind! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gruger Posted September 9, 2012 Share Posted September 9, 2012 Und: meistens (oft?) haben die Schränke doch schon eine Bohrung im Boden. Hat der TE evtl. 258 anstelle 158kg geschrieben? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Banane82 Posted September 9, 2012 Author Share Posted September 9, 2012 Moin, 258kg ist schon richtig. Ich hatte bloß 300kg als Dübelfreigrenze im Kopf. Wenn's jemanden interessiert stelle ich gerne einen Link zum Schrank ein. Danke euch für die kleine Nachhilfestunde :-) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flens69 Posted September 9, 2012 Share Posted September 9, 2012 Wo wir gerade beim Thema sind: eigentlich sollte es ja reichen, wenn man bei einem B-Schrank mit 190kg Leergewicht einfach eine 20kg Bleiplatte unten reinlegt. Damit hat das Ding ohne Inhalt 210kg und kommt über die "gesetzliche Andübelgrenze", oder sehe ich das falsch? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 9, 2012 Share Posted September 9, 2012 Ist die Bleiplatte dann nicht Inhalt und gibt es viele 190 kg B-Schränke? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Banane82 Posted September 9, 2012 Author Share Posted September 9, 2012 Ich wurde die Variation mit einem geräumigen Schrank und der Schwiegermutter als Ballast bevorzugen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schütze001 Posted September 9, 2012 Share Posted September 9, 2012 Ich wurde die Variation mit einem geräumigen Schrank und der Schwiegermutter als Ballast bevorzugen. Das irritiert mich jetzt aber ein wenig... Sollten Tresore nicht luftdicht sein? Wie soll die Schwiegermutter denn dann Luft bekommen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Piet-kun Posted September 9, 2012 Share Posted September 9, 2012 Sollten Tresore nicht luftdicht sein? Wie soll die Schwiegermutter denn dann Luft bekommen? Ich kenn keinen einzigen Tresor der Luftdicht ist. Grüße, Peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted September 9, 2012 Share Posted September 9, 2012 Sollten Tresore nicht luftdicht sein? Wie soll die Schwiegermutter denn dann Luft bekommen? War das nicht genau Sinn der Sache? Link to comment Share on other sites More sharing options...
mangri Posted September 9, 2012 Share Posted September 9, 2012 Irgendwo spukt in meiner Demenzmurmel noch eine Verankerungsgrenze von 1000 kg herum. Man sollte..... Es wäre ratsam ..... War das ein Spruch der Versicherung ? Hat jemand die Lösung parat oder muß ich suchen ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted September 9, 2012 Share Posted September 9, 2012 Moin, bitte haltet Waffenrecht und Versicherungsbestimmungen auseinander. Das sind zwei verschiedene Rechtsgebiete Gruß Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauri Posted September 9, 2012 Share Posted September 9, 2012 Das sind zwei verschiedene Rechtsgebiete joh! Schon peinlich, denn die Frage deines Vorschreibers lässt darauf schließen, dass er von einer AWaffV noch nie etwas gehört hat. Hoffentlich ist er kein LWB Link to comment Share on other sites More sharing options...
scor Posted September 9, 2012 Share Posted September 9, 2012 Der Kamerad wiegt leer 258kg? Dann muss man den doch m.W.n. garnicht verankern? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauri Posted September 9, 2012 Share Posted September 9, 2012 Dann muss man den doch m.W.n. garnicht verankern? Guten Morgen! Herrje, es ist alles gesagt, nur noch nicht von jedem! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 9, 2012 Share Posted September 9, 2012 ...von einer AWaffV noch nie etwas gehört hat.... Muss er auch nicht, das Gesetz ist massgebend. Das sagte auch der Richter zu meinem Sachbearbeiter und sprach einen Vergleich. Er musste mir eine zeitlich begrenzte WBK ausschreiben, ich an Wettkämpfen teilnehmen und nachweisen, dann sollte und wurde die zeitliche Begrenzung gestrichen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauri Posted September 9, 2012 Share Posted September 9, 2012 Muss er auch nicht, das Gesetz ist massgebend. nur mal so zur Kenntnis: es geht um die Allgemeine Waffengesetz Verordnung. Das ist Gesetz! Herrje, was für Dilettanten sind hier bloß unterwegs? Manchmal kann ich verstehen, warum wir die Gesetzte haben, die wir haben. Außerdem, was hat die zeitliche Begrenzung einer WBK mit der Verankerung von 0-Tresoren zu tun? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted September 9, 2012 Share Posted September 9, 2012 Außerdem, was hat die zeitliche Begrenzung einer WBK mit der Verankerung von 0-Tresoren zu tun? Nichts, aber so ist WO nun mal Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
mangri Posted September 9, 2012 Share Posted September 9, 2012 joh! Schon peinlich, denn die Frage deines Vorschreibers lässt darauf schließen, dass er von einer AWaffV noch nie etwas gehört hat. Hoffentlich ist er kein LWB Lesen ist eine Sache. Verstehen eine ganz andere Geschichte. Offensichtlich auch für einen ständig oberlehrerhaft agierenden Selbstdarsteller. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fyodor Posted September 10, 2012 Share Posted September 10, 2012 Ein Argument daß bei der Dübel-Frage noch bedacht werden sollte: Bleibt der unverankerte Tresor wackelfrei stehen wenn die Tür offen ist? Nicht daß bald statt der Schwiegermutter der LWB selbst im Tresor sitzt, weil er über ihn gekippt ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 10, 2012 Share Posted September 10, 2012 Irgendwo spukt in meiner Demenzmurmel noch eine Verankerungsgrenze von 1000 kg herum. Man sollte..... Es wäre ratsam ..... War das ein Spruch der Versicherung ? Hat jemand die Lösung parat oder muß ich suchen ?[...] Das sind die Vorgaben der Sachversicherer die du aber nur beachten musst, wenn du Wertsachen in dem Tresor lagern und versichert haben willst. Für die Versicherung von Waffen spielt das keine Rolle, die sind nämlich Hausrat und keine Wertsachen. Im Hinblick auf die gesetzeskonforme Aufbewahrung sind die Bestimmungen des Gesetzes und der dazu ergangen Verordnungen allein maßgeblich, also das WaffG (§ 36) und die AWaffV (§ 13).Wer nicht mehr als 5 Kurzwaffen in *einem* (Zahlwort) B-Schrank oder *einem* Behältnis mit Widerstandsgrad 0 aufbewahrt ist nicht gezwungen zu dübeln. Wessen B-Schrank oder Behältnis mit Widerstandsgrad 0 mindestens 200 kg wiegt oder wessen Behältnis einen höheren Widerstandsgrad als "0" (Null) hat, der braucht auch nicht dübeln. Eine Ausnahme bilden Möbeltresore. Der Gesetzgeber ging auf diese im WaffG nicht speziell ein. Nun gibt es Sachverständige und Behörden die der Meinung sind, dass Möbeltresore in Möbel eingebaut sein müssen, um die Zertifizierung zu haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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