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IGNORED

Widerspruch gegen Gebührenerhebung


jacksparrowrip

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Habe jetzt eine Rechnung bekommen (30 Doppelmark), kostenpflichtige Gebühr für Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit gem. §4 Abs.3 WaffG. :confused:

Diese Forderung soll nun mindestens alle 3 Jahre kommen. Da das allerdings weder von mir veranlasst, noch in meinem Interesse ist,

überlege ich, dieser Forderung zu widersprechen.

Gibts hierzu Tipps / Erfahrungen??

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.... Da das allerdings weder von mir veranlasst, noch in meinem Interesse ist,

überlege ich, dieser Forderung zu widersprechen.

Gibts hierzu Tipps / Erfahrungen??

Nun gibt es allerdings Gerichtsentscheidungen, nach denn die Regelüberprüfung von Dir durch Erwerb von erlaubnispflichtigen Waffen veranlaßt und auch in deinem Interesse ist ...

Leider ist nicht erkenntlich, aus welchem Bundesland Du bist.

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Das OVG Lüneburg hat diese Praxis für rechtens erklärt.

Gesetzeskonform vlt., rechtens ist doch etwas anderes. Das ist ja das schöne bei Gerichten, ihre Aufgabe ist nicht Recht zu geben oder zu schaffen, sondern den diversen Ideen des Staatsgebildes, genannt Gesetz, zur Geltung zu verhelfen. ;)

PS: Der Doppelmark-Spruch hat doch schon einen Bart. ;)

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Das Bundesverwaltungsgericht ist anderer Auffassung:

...

sowie hinsichtlich des zeitlichen Abstands zwischen den Überprüfungen

...

Was aber nichts daran ändert, dass es Bullshit ist. Eine Betrachtung wie unter normalen Leuten wäre ausreichend gewesen: Wer die Musik bestellt hat, der zahlt. ;) Und da der Behörde kein Auftrag vom zu Prüfenden vorliegt, kann diesem keine Rechnung gestellt werden, oder zahlst du das Dach deines Nachbarn, das er bei seinem Dachdecker beauftragt hat ? Anders sähe das aus, würde dabei etwas handfestes bei raus springen, zB ein amtliches Führungszeugnis, ein amtlicher Voreintrag oder oder oder... dass man dann anderweitig nutzen und weiter verwerten kann, aber so ? Bleibt es Bullshit. ;)

PS: Das wäre dann auch rechtens, wenn bei einer Verkehrskontrolle für das Abfragen des Kennzeichens und den Führerscheinabgleich eine Gebühr verlangt wird, schliesslich ist es ja in deinem Interesse weiterfahren zu dürfen und du hast mit der Erwerb der Fahrerlaubnis, die Kontrolle faktisch ja auch beauftragt. Herzlichen Dank auch.

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Also alle 3 Jahre, immer kurz vor dem Termin der Wiederüberprüfung, einfach eine Waffe beantragen.

Dann muß der SB ne ZÜ machen und diese ist dann wohl kostenfrei ;)

Und 3 Monate gültig wenn ich nicht irre.

Bei mir sind die ersten 3 Jahre nun in 6 Wochen rum und meine WBK ist gerade beim SB um meine erste Pumpflinte reinzutipseln.

Der Gesetzgeber zwingt uns zu mehr Aktivität, na dann...

Kauft, Leute kauft!

:gutidee:

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..... kann das ja etwas auf diese Frist hin verlegen?

Bei jedem Antrag (Voreintrag) wird das ganze Abfrageprozedere eh durchgespielt (es sei denn, die letzte Abfrage ist nicht älter als 3 Monate). Die Kosten dafür sind in der fälligen Gebühr enthalten.

Meiner Meinung nach kann man damit die Frist für eine Regelüberprüfung immer wieder neu starten. Dies wird auch eine Zeit lang funktionieren. Irgendwann wird es allerdings entweder mit dem Bedürfnis eng oder mit dem Inhalt der Brieftasche.

Mit zum Teil preiswerteren Waffen, die auf "Gelb" gehen, funktioniert das leider nicht.

Manfred

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oh, besten Dank für die vielen Antworten :)

Bin übrigens aus RLP. Denke ich werd die Gebühr zähneknirschend zahlen, es geht mir auch weniger um den Betrag sondern ich ärgere mich mehr über die Willkür der Abzocke. Da lässt sich die Behörde irgend eine Kontrolle einfallen und die Kontrollierten müssen blechen. Wo soll das noch enden :confused:

Wieder eine Kröte für die legalen Waffenbesitzer :angry2:

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Kann man sich eigentlich Details zum Ergebnis der Überprüfung schicken lassen?

Die zuständigen Ordnungsbehörden versenden i.d.R. einen schriftlichen Bescheid, teilen darin zumindest das Ergebnis der Regelüberprüfung mit (Fortbestehen der erforderlichen Zuverlässigkeit i.S.d. § 4 (1) Ziff. 2. WaffG) und fügen dazu den Gebührenbescheid an.

CM

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Ähnliches gibt es in anderen Bereichen auch.

Wenn Du eine bestimmte Anzahl von Punkten in Flensburg erreicht hast, teilt Dir Deine Führerscheinstelle dies kostenpflichtig mit.

Und solltest Du dann auf die Idee kommen, Rechtsmittel gegen diesen Bescheid einzulegen (so nach dem Motto "ich kann doch selber rechnen" oder "das war mir bekannt") wird dieser kostenpflichtig abgeschmettert.

Is halt so in der Bananenrepubik Deutschland

Gruß

Michael

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...Wenn Du eine bestimmte Anzahl von Punkten in Flensburg erreicht hast, teilt Dir Deine Führerscheinstelle dies kostenpflichtig mit...

Zumindest den Punktestand hast du ja selbst veranlasst. Dein Vergleich wäre zutreffend, wenn alle Führerscheininhaber regelmäßig kostenpflichtig informiert würden.

Gruß

Erik

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Bei jedem Antrag (Voreintrag) wird das ganze Abfrageprozedere eh durchgespielt (es sei denn, die letzte Abfrage ist nicht älter als 3 Monate). Die Kosten dafür sind in der fälligen Gebühr enthalten.

Meiner Meinung nach kann man damit die Frist für eine Regelüberprüfung immer wieder neu starten. Dies wird auch eine Zeit lang funktionieren. Irgendwann wird es allerdings entweder mit dem Bedürfnis eng oder mit dem Inhalt der Brieftasche.

Mit zum Teil preiswerteren Waffen, die auf "Gelb" gehen, funktioniert das leider nicht.

Manfred

Diese Aussage ist zweifelhaft, denn vom Grundsatz her ist nur bei Erteilung einer Erlaubnis(urkunde), nicht aber für jeden Voreintrag oder Neueintrag eine Zuverlässigkeitsprüfung fällig. Das mit den 3 Monaten ist auch nirgends so festgeschrieben - am ehesten könnte man in Anlehnung an die Dauer einer Erwerbserlaubnis oder einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der 1. SprengV noch einen Jahreszeitraum annehmen, innerhalb dessen keine neue Prüfung vorzunehmen ist.

Für die Rechtmäßigkeit einer Gebührenerhebung nach Regelprüfung § 4 Abs. 3 WaffG ist übrigens zwingend erforderlich, dass die Behörde dem Gebührenpflichtigen das Ergebnis der Prüfung auch mitgeteilt hat.

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Diese Aussage ist zweifelhaft, denn vom Grundsatz her ist nur bei Erteilung einer Erlaubnis(urkunde), nicht aber für jeden Voreintrag ...

Dann sollte es aber doch auch möglich sein, unverzüglich beim Vorliegen eines Antrags diesen Voreintrag vorzunehmen, so quasi während der Antragsteller danebensteht.

Die Checkliste umfasst ja dann nur noch einen Punkt, das Bedürfnis. Und das ist ja durch den beim Antrag vorgelegten Nachweis durch den Verband dokumentiert. Wie kommt man dann auf Bearbeitungsdauern >> 4 Wochen (außer durch unter den Stapel legen und erst nach Rückfrage wieder herausziehen)?

Gruß

Erik

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  • 3 Wochen später...

Klar kann man den Antrag sofort bearbeiten - nur möchten das halt manche Behörden mit der o.g. Schutzbehauptung nicht.

Nur bei zweifelhaften Kandidaten, wo immer mal irgendwas nicht ganz koscher ist, bisher aber immer noch zur Zuverlässigkeit gereicht hat, verstehe ich zusätzliche Prüfungen innerhalb der Regelprüfungsfrist.

Wie überall sonst im Leben gibt es halt auch in Waffenbehörden solche und solche Mitarbeiter...

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