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IGNORED

Versteh ich nicht ? Waffen beim Vater des 14 Jährigen aus Memmingen komplett beschlagnahmt


harry tasker

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na, dann bist du also jemand ...

Weißt Du, es ist wenig sinnvoll, sich hier gegenseitig anzugiften.

Im Falle des Falles wird Dir der Richter nämlich genau das sagen, was ich gesagt habe.

Und deshalb ist es sinnvoller, sich in die Denke von Gesetzgeber und Richter einzudenken, damit es gar nicht dazu kommt, einem Richter irgendwas erklären zu müssen.

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damit es gar nicht dazu kommt, einem Richter irgendwas erklären zu müssen.

Mache Dich aber in diesem Zusammenhang davon frei, durch eigenes, ordentliches Verhalten und Vorsorge alle Konfliktsituationen auszuschließen. Viele von uns, ich einbegriffen, wollen erstmal "sicher" sein und beschränken sich mehr, als sie müssten. Das ist aber keine Garantie für Straffreiheit unter den oben beschriebenen Umständen.

Wenn etwas gefunden werden soll, dann wird sich auch etwas finden, entweder durch beharrliches Suchen oder eben notfalls Celler-Loch mäßig durch Sicherstellen und ausgiebige Analyse, Verlegung von Fundorten, kreative Aktenführung und andere "graue" Methoden.

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Außerdem wirkt das auf den Richter so, als ob sich der Mann über alle Vorschriften erhaben sieht.

Keine gute Voraussetzung für ein Urteil von 59 TS.

Was in dem Fall wahrscheinlich egal wäre, denn aus dem Sachverhalt kann die Behörde auch einen gröblichen Verstoß basteln und dann ist Anzahl der Tagessätze unerheblich.

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Was in dem Fall wahrscheinlich egal wäre, denn aus dem Sachverhalt kann die Behörde auch einen gröblichen Verstoß basteln und dann ist Anzahl der Tagessätze unerheblich.

Stimmt vollkommen.

Es ging mir lediglich darum, mal auf sowas hinzuweisen.

Einige hier im forum wollen ja unbedingt die Augen zumachen und wollen nicht einsehen, daß der Mann selbst das Verschulden hat. Und nicht der Gesetzgeber und auch nicht der Richter.

Aber vielleicht ist das so ein ähnlicher Effekt, wie wenn es heißt "die Waffe ist schuld, daß ich nichts treffe".

Man kann dann vielleicht leichetr damit leben.

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wollen nicht einsehen, daß der Mann selbst das Verschulden hat. Und nicht der Gesetzgeber und auch nicht der Richter.

Der Mann muß sich an jedes noch so dümmliche Gesetz halten. Ist leider so.

Der Richter muß den Mann, der niemandem etwas getan hat, nach diesem dümmlichen Gesetz bestrafen, ob er will oder nicht. Ist halt leider so.

Aber der Gesetzgeber hätte es in der Hand gehabt, dieses dümmliche Gesetz in dieser Form nicht zu erlassen. Dann wäre der Mann, der niemandem etwas getan hat, und das wohl auch nicht vor hatte, nicht kriminalisiert worden.

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daß der Mann selbst das Verschulden hat. Und nicht der Gesetzgeber und auch nicht der Richter.

Niemand kann bestreiten, daß der Mann "korrekt" behandelt wurde, dazu fehlen wesentliche Informationen. Andersherum kann ich aber auch nicht verstehen, weswegen Du Applaus spendest, weißt Du hier mehr als wir ?

Die Nummer mit den LEP war ähnlich wie bei den plötzlich zu kurzen Pump-Flinten, den zu dünnen ZF-Pistolenkalibern, Anscheinswaffen, Einhandmessern und Tasern. Oder Balisong, Nunchucks und anderem Quatsch. Weshalb nochmal ist eine Pump-Flinte mit Nur-Pistolengriff so besonders gefährlich ? Laser und Lampen an Waffen machen ja auch aus Jägern Cyborgs, ist uns allen seit Terminator schon klar.

Mit unserem (gewollt) komplizierten Waffenrecht wird der Privatmann entwaffnet. Das ist der Netto-Effekt, nur Jäger und Schützen sind die Relikte ehemals wehrhafter Bürger. Als Deckmäntelchen für diese Entwaffnung wird die Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung herangezerrt. Genau diese ÖSiO wurde mit den Waffen des Mannes, die ihm vom eigenen Sohn gestohlen wurden, gestört. Niemand wird jetzt erwarten, daß die Waffen jetzt nicht beschlagnahmt werden, oder ?

@Heletz, weshalb verschafft es Dir Befriedigung, daß dem Mann nun nach fast 2 Jahren endlich ein triftiger Verstoß gegen das WaffG nachgewiesen werden konnte ? Ich möchte Dir widersprechen: Der Gesetzgeber (fehlegleitet von seinen Fachbehörden?) ist die Ursache für eine grundlose Kriminalisierung des Bürgers, deshalb trifft genau unsere BT-Abgeordneten die Schuld. Der Richter hätte auch auf den Verbotsirrtum urteilen können, hier hat aber der Schulterschluss zwischen Richter und StA funktioniert. Also:

-ursächlich für die Strafe gegen den Vater des Memmingers ist ein falsches (weil zwecklos und sachfremd) Gesetz, dafür trägt der Gesetzgeber sehr wohl die Schuld.

-Der Richter urteilte nach dem vorliegenden Gesetz und zwar so scharf, daß die verwaltungsrechtliche Folge möglichst weitreichend war.

-Der Vater mit den Waffen hat ein Versäumnis begangen. Dieses Versäumnis besteht aber nicht darin, daß er sich nicht einer LEP oder angefeilter Knallpistole rechtzeitig und ohne erwischt zu werden entledigt hat. Oder Die Pulver-Lagerung von TLM nicht korrekt vornahm. Er hat seinen Sohn nicht daran gehindert auszurasten. (Das hat zwar auch kein Anderer getan, aber dieser Vater macht, weil er auch böser WB ist, einen guten Sündenbock.)

So steht das nicht im Urteil. Und Du willst es wohl auch nicht wahrhaben. Es ist ja viel einfacher, sich als (noch-)WB möglichst scharf von dem bösen schwarzen Schaf zu distanzieren. Glaubst Du, mit dem Sammeln von solchen Judas-Fleißkärtchen-Punkten kann man die Etatisten beschwichtigen und die eigene Haut retten ?

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Wer glaubt, in jedem Fall auch gegenüber einer, sagen wir mal, "kritischen" Behörde "ohne Fehl und Tadel" herauszukommen ist reichlich blauäugig. Ist wie beim Arzt: Du bist nicht gesund, Du bist noch nicht ausreichend diagnostiziert.

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Mache Dich aber in diesem Zusammenhang davon frei, durch eigenes, ordentliches Verhalten und Vorsorge alle Konfliktsituationen auszuschließen. ... andere "graue" Methoden.

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Hört doch einfach auf, Euch gegenseitig so einen Mist zu erzählen!

Erinnert Euch an den Schützen von Rheinfelden: Bei dem hat eine (rechtswidrige, später festgestellt) Durchsuchung stattgefunden. Hinterher wollte ihm der Bürgermeister die Waffen nicht zurückgeben.

Das Verwaltungsgericht hat ihn schließlich dazu gezwungen.

Weil nichts gefunden werden kann, wo nichts ist!

Euer Fatalismus bringt Euch nicht weiter!

Der Mann hat sowohl gegen das WaffG verstoßen wie auch gegen das SprengG.

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In fast jedem Haushalt wird man irgendwas finden können, das mit irgend einem Gesetz nicht 100% konform geht. Und wenn es nur der Autoschlüssel auf der Gardarobenablage ist, während sich Minderjährige im Haus befinden.

Bei den Durchsuchungen sind regelmäßig nicht die gesuchten Dinge das, wofür hart bestraft wird, sondern auch häufig "Beifunde".

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In fast jedem Haushalt wird man irgendwas finden können, das mit irgend einem Gesetz nicht 100% konform geht. Und wenn es nur der Autoschlüssel auf der Gardarobenablage ist, während sich Minderjährige im Haus befinden.

Bei den Durchsuchungen sind regelmäßig nicht die gesuchten Dinge das, wofür hart bestraft wird, sondern auch häufig "Beifunde".

Wegen des Autoschlüssels gibt's max ein "Dududu!". Ausschlaggebend sind hier zwei unbestrittene Verstöße gegen einschlägige Vorschriften im Zusammenhang mit Schusswaffen. Das ist das Eine. Zum Zweiten hat der Typ sich einfach strunzdumm angestellt: Er wusste, das sein Sohn zwei Tage (!) vorher ziemlichen Unfug mit einer seiner Waffen angestellt hatte - mit Besuch war also zu rechnen, mich wundert's, dass die Jungs so lange gewartet haben. In diesen zwei Tagen hätte der Vater des Früchtchens seine Keller mal aufräumen können. Dann wär er erst einmal aus dem Schneider.

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...

1. Der Besitz einer Tingelpistole. ..

Schönes Beispiel!

Mein Bruder hatte so eine, war Anfang der 70er. Daher kenne ich die.

So vor fünf Jahren etwa (schätze ich) spricht mich ein Schützenkamerad nach dem Schießen beim Beisammensein darauf an. Er habe eine, die er mit einem ergonomischen Griff versehen habe. Die könnte er mir überlassen für 50 €. Die lag tatsächlich sehr gut in der Hand!

Dennoch kein verlockendes Angebot.

Denn durch WO (Fortbildung und so!) wußte ich natürlich längst, daß das Ding inzwischen WBK-pflichtig ist.

Das steht zwar nicht im Gesetz, aber es ergibt sich daraus.

Deshalb habe ich ihm erklärt, daß das zwar sehr nett sei von ihm, wenn er an mich denkt, aber bevor ich mir das überlege , müßte ich wissen, ob das Ding auf seiner WBK stehe.

"Natürlich nicht! Das ist frei erhältlich!" hat er mir erklärt.

Und ich ihm daraufhin, daß das eben so nicht sei, weil es kein historisches Vorbild dafür gebe.

Es folgte natürlich der sehr beliebte Versuch, mich vor versammelter Mannschaft lächerlich zu machen. Dennoch habe ich nicht auf das Angebot reagiert. Später hat dann unser Ehrenschützenmeister erklärt, daß ich recht habe, dann war Ruhe.

Wäre der mir nicht zur Hilfe gekommen, hätte ich das Ding auch nicht genommen, denn schließlich hätte ich das Ding nicht auf meine Gelbe WBK nehmen können, da ich die Herkunft nur schwer hätte erklären können.

Natürlich ist die Tingle nicht gefährlicher als andere Schwarzpulver-Vorderladerpistolen.

Aber darum geht es nicht.

Es ergibt sich aus dem Gesetz, daß die WBK-pflichtig ist und deshalb lasse ich solchen Unsinn.

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Geßler's Hut:

- selber grüßen ?

- mit dem Finger auf den zeigen der's nicht tut ?

- Beifall spenden für den Zwang, daß Tell auf seinen Sohn anlegen muss ?

War ja auch quasi Gesetz und ein eindeutiger Verstoß.

Nicht alles, was hinkt ist ein Vergleich, aber ich bin der Meinung, daß die Strafe hier kritisch zu sehen ist, wenn es auch daran nichts zu rütteln gibt. (Nochmal: wir haben nicht ausreichende Details darüber, was denn nun mit der Waffe und dem Sprengstoff los ist)

Ich habe Mitgefühl mit diesem Vater und ich empfinde keine Genugtuug darüber, daß dieses Urteil erging. Noch viel weniger Schadenfreude gegenüber dem Verlust eines weiteren privaten WB, der nur ein wenig schlampiger war als ich es selbst, bei kritischer Betrachtung bin. Mir stößt das sauer auf, daß hier offen gesagt wird: Nicht schade um den Kerl, der war zu blöd zum Bescheißen. Nix ist. Die Polizei und die StA haben so lange bei ihm durchsucht, bis sie einen Grund hatten. Und sie haben 'nen Richter überzeugt, der 2.000 Euro auf 80 Tage aufgeteilt hat, statt auf 40.

Ja, man soll keinen Quatsch machen. Ja ich hab' auch schon Sachen weggeschmissen, die plötzlich "böse" waren, nicht wegen Gesetz sondern wegen BKA-Bescheid. Also informiere ich mich auch und bilde mich weiter. Aber ich schmeiße keine Steine auf Leute, die ohnehin Pech hatten in der Familie und dann der Obrigkeit in die Quere kommen und überrollt werden. Wenn man alle Gesetze und Verordnungen Deutschlands nimmt, kann man bestimmt darin verschüttet werden, und wer nicht wenigstens gegen drei geltende Regelungen verstößt, atmet vermutlich nicht mehr.

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1. Wenn es nach dir geht ist jede illegale Waffenbesitz nicht strafbar, weil es ja keinem schadet wenn ich ne Panzerfaust im Keller habe.

2. Die Gesetze zum lagern von Sprengstoffen haben einen Grund, wenn er 3kg Schwarzpulver im Keller hat ist das zu viel.

1. Ja, was ist denn illegal ? Es ist eine willkürliche Definition des Gewaltmonopolisten für alles, wovon er keine Kenntnis hat. Und auch die RPG-7, die seit 30 Jahren zur Dekoration an der Kellerdecke hängt, tut keinem weh. Das einzige, was man mit jederart Waffe tun kann, ist eine ILLEGALE Handlung damit. Ist aber für viele nicht zu verstehen, von daher hat Fjodor vollends recht, Eine Straftat ohne Opfer ist gaga.

2. Aha, deshalb hat es in anderen Ländern keine Regelungen dazu und deshalb sprengt sich regelmäßig die halbe Schweiz oder halb Österreich (beide Länder haben mW gar keine Regelungen beim Thema Treibladungsmittel) in die Luft. Panikmache, mehr ist das alles nicht bei uns.

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Was ich euch sagen kann, ist dass in Memmingen bezüglich des Pulvers das Gerücht umgeht, er habe das in Papierpatronen gefüllt und für sich und seine Vereinskollegen gelagert. Diese benötigte die Abteilung für das Böllern bei einem anstehenden Historienspiel. Böllerscheine haben die natürlich. Er vertraute darauf, dass diese als Munition gelten, wie hier schon öfter diskutiert. Die Pistole sei eine "manipulierte" Luftpistole gewesen.

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Genau. Immer schön alles hinnehmen, bloß nicht hinterfragen, und auf keinen Fall anderer Meinung sein.

Perfektes Untertanendenken.

Also das müsstest du doch mittlerweile mitbekommen haben, dass es mit heletz dem Staatsgläubigen³ nach fehl-x nicht möglich ist, solche kontroversen Themen normal, rational, objektiv und frei von Polemik diskutieren zu wollen.

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Dann hören die Gerüchte auch auf.

:pissed: können wir dann solange auch auf die Vorverurteilung verzichten ? : :teu38:

Sorry, aber der Ball lag gerade da auf dem Punkt.

Nichts für ungut @heletz, aber ich fürchte, wir sind bei diesem Thema kontrovers.

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http://www.mopo.de/nachrichten/-20-cent-mord--onur-k--kommt-mit-bewaehrungsstrafe-davon,5067140,11270944.html

http://www.express.de/duesseldorf/duesseldorfer-moerder-skandal-bewaehrung-fuer-reinhold-t---65-,2858,21076146.html

http://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-berichte/saarland/Zwei-Jahre-zur-Bewaehrung-fuer-versuchten-Mord;art2814,4766023

http://www.ksta.de/koeln/-gericht-bewaehrung-nach-versuchtem-totschlag-,15187530,25500250.html

Hach ja... die oeffentliche sicherheit,

Hast du die richtige Herkunft, kannst du einen totschlagen und laufst grinsend aus dem Gericht, aber wenn du eine

einstmals freien LEP-Waffe hast, dann gehts los....

Gnad dir gott du has deine 9mm verkauft und noch ein Patroenchen..... Illegal! Gewaltmonopol! Unverschaemt!

Hingegen bei kopfzertretenen Abschaumgestalten wird das Verfahren wegen der illegalen/Verbotenen Waffen wie z.b. Schlagringe gern mal eingestellt, weil ja in einem anderen Verfahren eine wesentlich hoehere Strafe zu erwarten ist. Danach wird die Agnossis-Karte gespielt, will sagen man kann ja garnich nachweisen, das er ihn umbringen wollte, Mord&Totschlag sind vom tisch, hoechstens noch Koeperverletzung. Da gibts dann 2 Jahre bewaehrung und Boxtraining zur resozialisierung....

Rabatt fuer die Verbrecher, Erbsenzaehlerei bei allen Steuersklaven Leistungstraegern.

Ein politisches Urteil, war klar das der Richter keine 59 verhaengt.....

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... Der Richter hätte auch auf den Verbotsirrtum urteilen können, hier hat aber der Schulterschluss zwischen Richter und StA funktioniert. ....

-Der Richter urteilte nach dem vorliegenden Gesetz und zwar so scharf, daß die verwaltungsrechtliche Folge möglichst weitreichend war....

Der Begriff "Memminger Prozesse" läßt sich immer wieder neu interpretieren.

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Vieleicht könnte sich Richter auch mal auf ihr Gewissen besinnen.

Zu aller erst sind sie dem Grundgesetz und dem sinn des Grundgesetzes verpflichtet.

Und wenn ein Richter es mit Gesetzen und verwaltungsrechtlichen Praktiken zu tun bekommt die schlichtweg gegen den Sinn des GG verstoßen, dann muß er auch mal den Ars§§ in der Hose haben und sagen das das alles nicht mehr geht.

"In den häufigsten Fällen wurden die freigesprochenen Angeklagten noch im Beisein der Richter im Gerichtssaal von der Gestapo oder der normalen Polizei verhaftet und in das nächste KZ überstellt.

Es gab keinen Richter der sich gegen das (auch nach damalige Recht) rechtswidrige Gebaren in seinem Gerichtssaal verwehrte."

Das sollte eigentlich in jedem Jurastudium behandelt werden.

Ich habe mal miterlebt wie in Hamburg ein alter Mann (um die 75 jahre) angeklagt war weil er eine Gaspistole führte die kein PTB Zeichen hatte.

Das war so ein Teil aus den 70ern. (Wie bei Star-trek)

Der StA führte aus was der alte Mann für ein Verbrecher sei, zwar unbescholten bisher, aber eine Waffe illegal besessen, so etwas geht gar nicht.

Der alte Mann sich keiner Schuld bewusst führte an das er schon zweimal überfallen wurde, und konnte sogar die Aktenzeichen benennen.

Er habe eben Angst gehabt wenn er aus dem Haus geht und die hatte er sich doch damals neu gekauft in den 60er oder 70er Jahren.(Also vor 25-30 Jahren.)

Der Richter stellte das Verfahren einfach ein. Er zog die "Waffe" ein und erklärte dem Angeklagten das solche Verfahren sinnlos seien.

Er verstand nicht wieso der Angeklagte in dem Alter erkennen mußte das er mit der alten 6mm Gaswaffe ein Straftäter wäre, aber mit einer modernen 9mm Gaswaffe sich rechtskonform verhalten hätte.

"Man solle mal die Kirche im Dorfe lassen."

Solche Richter braucht das Land.

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Es ist ein toller Charakterzug wenn man sofort persönlich wird sobald einem die Argumente ausgehen :D

Er hat gegen ein Gesetz verstoßen, verstehe es oder lass es sein. Wieso versuchst du mich von deiner unsinnigen Meinung zu überzeugen?

Wenn es nach dir geht ist jede illegale Waffenbesitz nicht strafbar, weil es ja keinem schadet wenn ich ne Panzerfaust im Keller habe.

Die Gesetze zum lagern von Sprengstoffen haben einen Grund, wenn er 3kg Schwarzpulver im Keller hat ist das zu viel. Er gefährdet damit sich und seine Familie. Ich behaupte dass das gefährlicher ist, als mit 38 durch ne 30er zone zu fahren...

Deine Meinung ist wohl eher als unsinnig zu betrachten und fragt sich wohl wer hier persönlich wird und wem die Argumente

ausgehen!

Er hat gegen ein Gesetz verstossen....

Meinte auch mal Honecker,Mielke oder Hitler!

Oder wir haben nur unseren Job gemacht! War zu hören nach 1918, 1945 oder 1989 !

Wenn es nach dir geht ist jede illegale Waffenbesitz nicht strafbar

Ich würde jedenfalls einen Teil auf jeden Fall ganz einfach legalisieren dann wäre er nicht mehr illegal !!!

Und wenn sich in diesen Land Steuerhinterzieher freikaufen können die einen immensen Schaden angerichtet

Oder Freikäufe von Prozessen einiger Wohlhabender oder Mächtigen wi Kohl,Achkerman,Guttenberg.

Klar solche Beispiele passen reaktionären Zeitgenossen nicht die mit den Wölfen heulen und nach oben

buckeln und nach unten treten!

haben so braucht man den "ungenehmigten" Besitz einer doch recht harmlosen im vergleich zu anderen (auch freien)

Waffen zB. 4mm M20 auch nicht bestrafen bzw. einfach die WBK-Pflicht dafür abschaffen.

War übrigens schon vor 1973 so nur dann wurde das Waffenrecht ideologisch von wegen RAF und so!

Und von einer Panzerfaust war keine Rede, übrigens gibt es hier einige die auch normal Bürgern dazu

gehöre ich nicht mal auch Kriegswaffen mit Vollauto zubilligen würden,komisch darüber hast du dich nicht

aufgeregt- die würden dir jetzt sagen klar nur in einer Diktatur hat nur der Staat Waffen der damit dann das

Volk unterdrücken kann !

Und da du gerne mit abstrusen Vergleichen arbeitest du hast den "Besitz" von "Kipo" noch vergessen.... :shout:

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Ich hab deinen Beitrag bis zum Wort "Hitler" gelesen. Sorry, aber mit solchen Leuten kann ich nicht ernsthaft diskutieren, ab da wird es einfach zu lächerlich.

Das ist natürlich auch eine Möglichkeit, sich aus der Affäre zu ziehen, wenn man nicht mehr weiter weiß. Rüdiger weiß nicht was Satzzeichen sind und wie das Zitieren funktioniert, aber wenn man sich mal durch seine Elaborate gequält hat, sind sie durchaus mit dem richtigen Inhalt versehen. Also, machst du jetzt einen Rückzieher, weil dir dir Argumente ausgehen ?

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