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IGNORED

Versteh ich nicht ? Waffen beim Vater des 14 Jährigen aus Memmingen komplett beschlagnahmt


harry tasker

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Es ist ein toller Charakterzug wenn man sofort persönlich wird sobald einem die Argumente ausgehen :D

Er hat gegen ein Gesetz verstoßen, verstehe es oder lass es sein. Wieso versuchst du mich von deiner unsinnigen Meinung zu überzeugen?

Wenn es nach dir geht ist jede illegale Waffenbesitz nicht strafbar, weil es ja keinem schadet wenn ich ne Panzerfaust im Keller habe.

Die Gesetze zum lagern von Sprengstoffen haben einen Grund, wenn er 3kg Schwarzpulver im Keller hat ist das zu viel. Er gefährdet damit sich und seine Familie. Ich behaupte dass das gefährlicher ist, als mit 38 durch ne 30er zone zu fahren...

Das moechte ich jetzt genauer wissen.

Wie genau gefaehrden 3kg mehr als 1kg wenn sie dort lagern?

Wie viele Faelle spontaner Explosion von sachgerecht gelagertem Schwarzpulver kennen wir denn?

Wo liegt der unterschied zu 3*1KG, die von verschiedenen Sportschutzen jeweils in ihrem Kellerabteil gelagert werden?

Das ist dann weniger gefaehrlich?

Tip: Blos weils Politschranzen/Zivilversager/Ministerialnichtsnutze wild diskutiert haben muss es nicht richtig sein.

Es sei denn man lebt nach der Devise: steht so im Gesetz, also ist es richtig so.

Derart geistig begabt kann man es auch in Nordkorea ganz drollig finden, denn da steht alles was passiert auch in Gesetzen...

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Meine persönliche Meinung.

Gesetze sind da, um eingehalten zu werden - ob sie einem gefallen oder nicht. (Ausgenommen sind Gesetze, die offensichtlich ein Verbrechen darstellen)

Fakt 1: Der Mann hat offensichtlich gegen ein Gesetz verstossen und muss dafür bestraft werden.

Fakt 2: Der Gesetzgeber muss dabei die Verhältnismässigkeit der gewählten Mittel beachten.

Nunja, ich habe da so meine Bedenken, ob es noch Verhältnismässig ist, jemanden für einen eher als gering anzusenhenden Verstoss mit so existenziellen Strafen zu belegen?!

Meiner Meinung nach sollte hier eine den wirtschaftlichen Verhältnissen angepasste Geldstrafe ausreichend sein. Für eine Beschlagnahme der Waffen (etwa zur Gefahrenabwehr) fehlt es an der konkreten Gefährdungslage. (vorausgesetzt er hat die festgestellten Mängel inzwischen abgestellt)

Bei der Überschreitung der Pulvermenge könnte man nur bei einem grob vorsätzlichen Verstoss aktiv werden. (vorübergehende Lagerung - wie hier - wäre zwar auch nicht erlaubt, aber noch kein grober vorsätzlicher Verstoss)

Die "aufgemotzte Waffe" ist in Anbetracht von 27 rechtmässig besessenen scharfen Waffen zwar ein Regelverstoss, aber keine echte zusätzliche Gefahr.

Fazit:

Regelverstoss: Ja

Strafe=verhältnismässig: Nein

Ist nur meine Privatmeinung.

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Fakt 2: Der Gesetzgeber muss dabei die Verhältnismässigkeit der gewählten Mittel beachten.

Hat er doch. Strafrechtliche Verstöße gegen das WaffG haben im günstigeren Fall eine Geldstrafe bis drei Jahre Freiheitsstrafe zur Folge. Da sind 80 Tagessätze doch eher am unteren Rand des Strafrahmens.

Nunja, ich habe da so meine Bedenken, ob es noch Verhältnismässig ist, jemanden für einen eher als gering anzusenhenden Verstoss mit so existenziellen Strafen zu belegen?!

Was ist denn daran existentiell? Der Mann war Sportschütze und muss sich jetzt wahrscheinlich ein anderes Hobby suchen. Der muss nicht um seine berufliche oder private Zukunft fürchten. Jedenfalls steht davon nichts in dem Artikel.

Meiner Meinung nach sollte hier eine den wirtschaftlichen Verhältnissen angepasste Geldstrafe ausreichend sein. Für eine Beschlagnahme der Waffen (etwa zur Gefahrenabwehr) fehlt es an der konkreten Gefährdungslage. (vorausgesetzt er hat die festgestellten Mängel inzwischen abgestellt)

Bei der Überschreitung der Pulvermenge könnte man nur bei einem grob vorsätzlichen Verstoss aktiv werden. (vorübergehende Lagerung - wie hier - wäre zwar auch nicht erlaubt, aber noch kein grober vorsätzlicher Verstoss)

Die "aufgemotzte Waffe" ist in Anbetracht von 27 rechtmässig besessenen scharfen Waffen zwar ein Regelverstoss, aber keine echte zusätzliche Gefahr.

Fazit:

Regelverstoss: Ja

Strafe=verhältnismässig: Nein

Ist nur meine Privatmeinung.

Welche Strafe wäre denn Deiner Meinung nach verhältnismäßig gewesen?

Oder andersherum, wieviele illegale Waffen und wieviel Pulver zuviel hätten es denn sein müssen, damit die Sicherstellung der Waffen gerechtfertigt ist?

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Hat er doch. Strafrechtliche Verstöße gegen das WaffG haben im günstigeren Fall eine Geldstrafe bis drei Jahre Freiheitsstrafe zur Folge. Da sind 80 Tagessätze doch eher am unteren Rand des Strafrahmens.

Was ist denn daran existentiell? Der Mann war Sportschütze und muss sich jetzt wahrscheinlich ein anderes Hobby suchen. Der muss nicht um seine berufliche oder private Zukunft fürchten. Jedenfalls steht davon nichts in dem Artikel.

Welche Strafe wäre denn Deiner Meinung nach verhältnismäßig gewesen?

Oder andersherum, wieviele illegale Waffen und wieviel Pulver zuviel hätten es denn sein müssen, damit die Sicherstellung der Waffen gerechtfertigt ist?

Ich sehe hier keinen strafrechtlich relevanten Verstoss.

Überschreitung der Pulvermenge=OWI

nicht angemeldeter Besitz einer Feuerwaffe=OWI

Der nicht angemeldete Besitz einer Feuerwaffe wäre in diesem Zusammenhang (27 legal angemeldete Waffen) allenfalls als Verstoss gegen die Anmeldepflicht zu werten gewesen. Hier fehlt der konkrete Zusammenhang mit dem vorsätzlichen unerlaubten Besitz.

Als "existenziell" kann man hier sehen, dass die 27 angemeldeten Waffen einen nicht gerade geringen Wert besitzen. Zumal der Mann ja in einem Verein angemeldet ist und darüber sein waffenrechtliche Bedürfnis angemeldet hat. Hier ist also bei dem Aufwand ein gewisser "Lebensmittelpunkt" des Betroffenen in Gefahr.

Eine Sicherstellung (= vorübergehender Besitzverlust) würde u.a. mit Verlust der Zuverlässigkeit eintreten. (Weiterverkauf ist aber möglich)

Beschlagnahme (=endgültiger Besitzverlust) wäre mit Begehen einer Straftat verbunden. (Betrifft nur Tatwaffen)

Für beide Tatbestände sehe ich hier keine rechtfertigenden Gründe.

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Und genau das ist der Grund warum die Waffenbesitzer in DE einfach nichts erreichen können. Wie soll man da nach Außen als Einheit wirken, wenn sich selbst die Leute aus den eigenen Reihen die Pest an den Halz wünschen?

Auch wenn der Herr eine nicht angemeldete(Umgebaute) "Waffe" und etwas zuviel Treibladungspulver im Haus hatte ist das kein Grund ihm gleich alle Waffen + Erlaubnis abzunehmen. Gerade die Sache mit dem Schwarzpulver regt mich auch immer mehr auf. Natürlich ist es ein Sprengstoff, zum einen lässt es sich aber von jedem mit etwas Erfahrung selbst Produzieren und zum anderen gibt es heute erheblich effizientere Sprengstoffe für deren Produktion auch genügend Anleitungen im Netz vorhanden sein dürften. Wenn also jemand wirklich vorhaben sollte eine Bombe zu bauen wird er dies also wohl kaum mit Schwarzpulver machen. Man könnte also doch z.B. gesetzlich festlegen, dass jeder der 18 oder älter ist und keine Vorstrafen besitzt ohne Bedürfnis 1kg Schwarzpulver kaufen darf. Macht der deutsche "Rechtsstaat" Staat aber nicht, da er entweder massive Angst vor dem eigenen Bürger(="Bombenbauer") hat oder diesen schlicht für zu dumm hält um einen Stoff in geringen Mengen zu besitzen den die Menschheit schon seit Jahrhunderten sicher verwendet.

Genauso ist es z.B. mit den mehrschüssigen Vorderladern oder auch den früher "freien" 98ern. Diese Waffen spielen und spielten bei Straftaten nie eine wirkliche Rolle. Trotzdem unterstellt mir der Staat das ich damit Unfug anstellen würde und das obwohl keine Vorstrafen etc. vorhanden sind. Zudem kann heute ein WBK Besitzer schon wegen vermeintlicher Kleinigkeiten der Waffenbesitz(Zuverlässigkeit etc.) stritig gemacht werden.

Der Herr hat also durchaus mein Mitgefühl, besonders wenn unter den Stücken Erbstücke oder besonders alte/seltene Waffen waren.

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Ich sehe hier keinen strafrechtlich relevanten Verstoss.

Überschreitung der Pulvermenge=OWI

nicht angemeldeter Besitz einer Feuerwaffe=OWI

Na immerhin. Ich hatte schon gedacht, Du willst auf eine Woche Fernsehverbot hinaus.

Der nicht angemeldete Besitz einer Feuerwaffe wäre in diesem Zusammenhang (27 legal angemeldete Waffen) allenfalls als Verstoss gegen die Anmeldepflicht zu werten gewesen. Hier fehlt der konkrete Zusammenhang mit dem vorsätzlichen unerlaubten Besitz.

Is klar, er hat die manipulierte Waffe nicht vorsätzlich unerlaubt besessen, er hat sie ja "nur" vergessen, anzumelden. Genau so, wie er bloß vergessen hat, dass die Waffe manipuliert war und dadurch erlaubnispflichtig. Wahrscheinlich hat er auch bloß vergessen, das er mal eine Sachkundeprüfung abgelegt hat.

Als "existenziell" kann man hier sehen, dass die 27 angemeldeten Waffen einen nicht gerade geringen Wert besitzen. Zumal der Mann ja in einem Verein angemeldet ist und darüber sein waffenrechtliche Bedürfnis angemeldet hat. Hier ist also bei dem Aufwand ein gewisser "Lebensmittelpunkt" des Betroffenen in Gefahr.

Der 14-jährige Filius verschafft sich unerlaubt Zugang zu Papas Waffenkammer, klaut eine Waffe, ballert damit durch die Gegend und muss dafür mehrere Jahre in den Knast. Also für mich wäre da mein Versagen als Erziehungsberechtigter und die Angst um die Zukunft meiner Kindes existentiell.

Aber Du hast Recht, der wirtschaftliche Verlust durch die Einziehung der Waffen und der damit einhergehende Verlust eines "gewissen Lebensmittelpunktes" sollten natürlich im Moment Papas größte Sorge sein.

PS.: Ich habe bewusst auf grün verzichtet.

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@ Flohbändiger

Wir hoffen alle für Dich, dass Du niemals von Deinem Kind so enttäuscht wirst!

Meinst du etwa, du könntest gegen ALLE Risiken des Lebens gewappnet sein?

Meine Freundin musste dieses Wochenende (wiedermal) 5 Stunden im Zug verbringen, weil sich (wiedermal innerhalb von 5 Tagen) einer vorm Zug der DB geworfen hatte. Ich möchte ehrlich gesagt garnicht wissen, wieviele es Bundesweit waren.

Hier in Frankfurt wird gerade jeden 2. Tag vor einem Massenvergewaltiger gewarnt. Der läuft seid fast 6 Monaten hier herum, ohne das es jemanden zu interessieren scheint.

Klasse, das wir jetzt endlich so einen "gemeingefährlichen legalen Waffenbesitzer mit 27 eingetragenen blöden Knarren" aus dem Verkehr gezogen haben. Der hätte wahrscheinlich in seinem Leben nichtmal ne Fliege abgeknallt...aber egal, wir haben was getan.

Achja, Statistik ist was feines;-)

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...

Auch wenn der Herr eine nicht angemeldete(Umgebaute) "Waffe" und etwas zuviel Treibladungspulver im Haus hatte ist das kein Grund ihm gleich alle Waffen + Erlaubnis abzunehmen. .

Du siehst doch, daß es ein Grund ist!

Warum sind Legalwaffenbesitzer manchmal so merkbefreit?

Hoffentlich lernen recht viele aus dem Fall.

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Hoffentlich lernen recht viele aus dem Fall.

Daß grundsätzlich als gut und richtig ist was die Obrigkeit vorschreibt, und ein hinterfragen Frevel wäre? Daß Kadavergehorsam die beste Form der Wahrung von Rechten ist?

Oder was meinst Du...

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Daß grundsätzlich als gut und richtig ist was die Obrigkeit vorschreibt, ...

Du verwechselst da was.

Wenn man eine gesetzliche Vorschrift als unsinnig betrachtet, dann kann man versuchen, über die Abgeordneten Einfluß auf die Gesetzgebung zu nehmen.

Der Richter hat keine Möglichkeiten, das Gesetz zu ändern oder zu ignorieren.

Die 60 Tagesgrenze gilt nunmal.

Ob und das paßt oder nicht.

Und deshalb hoffe ich, daß recht viele Leute aus dem Fall lernen.

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Ja, ist ja auch so.

Ich kann eine Bestrafung nicht für "gut und richtig" befinden, wenn ich das Gesetz auf dem sie beruht für schlecht und falsch halte.

Er wird bestraft, weil es juristisch korrekt ist. Weder hat er es verdient, noch ist es gerechtfertigt, und "gut und richtig" ist es schon gleich dreimal nicht.

Natürlich muß man sich auch an schlechte und falsche Gesetze halten. Das tue ich auch. Die Unzufriedenheit darüber darf man aber ja wohl noch äußern. Denn indem man jegliche gesetzgeberische Fehlleistung akzeptiert und für "gut und richtig" hält, einfach weil sie von oben beschlossen wurde, wird man auch nichts ändern. Um etwas zu ändern, muß man erstmal unzufrieden sein, und darüber reden. Das ist der erste Schritt.

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Die "umgebaute Waffe" ist vermutlich eine umgebaute LEP. Also eine vormals echte, wirkliche Feuerwaffe. die man zum Verschießen von Diabolos aus den aufgepumpten "Patronen" verändert hat.

Diese LEP sind von der Geschossenergie unter den 7,5 Joule der lediglich altersbeschränkten ansonsten frei verkäuflichen Luftpistolen.

Weil sie jedoch als "scharfe" Waffe geboren sind, sind sie seit dem Aprilscherz 2008 erlaubnispflichtig. Das ist die Nummer mit dem "so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe." Im übersichtlichen WaffG findet man das im Anhang, Abschnitt 2, Unterabschnitt1 direkt als Erstes.

Ich bin sicher, daß alle Schützen dieses Landes sofort nach der Verkündigung dieses Gesetzes Ihre umgebauten LEP sofort angemeldet haben. Als Sportschütze braucht man dafür ja nur die Verbandsbescheinigung und einen Voreintrag, der Munitionserwerb kann ja sogar entfallen.

Ich will jetzt mal offen aussprechen, was hier geschah: Der Sohn ist ausgerastet, glücklicherweise ist dabei nichts passiert. Dem Vater will man seine Waffen wegnehmen. Ich vermute, das passiert, weil die Obrigkeit sich bei der Nähe von "Ausraster" und Waffen unwohl fühlt. Der benutzte Vorwand ist nach dem Gesetz stichhaltig. Objektiv besteht aber kein Unterschied zwischen LEP und F-Im-Fünfeck LuPi, was die Gefährlichkeit angeht, der Mann wird durch Owi und Verwaltungsrecht belastet, weil das die Obrigkeit von Polizei, Ordnungsbehörde und Justiz so will.

Es bleibt ein fader Nachgeschmack nach Sippenhaft und Knute, der Staat sorgt mal wieder für Ruhe und Ordnung.

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...

Ich will jetzt mal offen aussprechen, was hier geschah: Der Sohn ist ausgerastet, glücklicherweise ist dabei nichts passiert. Dem Vater will man seine Waffen wegnehmen. ..

Du hast etwas vergessen: Der Vater hatte mindestens zwei tage Zeit, in seinem Tresorraum für Ordnung zu sorgen!

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Du hast etwas vergessen: Der Vater hatte mindestens zwei tage Zeit, in seinem Tresorraum für Ordnung zu sorgen!

Quark. Wenn mein Sohn im Gefängnis sitzt, hab' ich natürlich als erste Sorge, meine waffenrechtliche Unantastbarkeit herzustellen... Genau.

Wer glaubt, in jedem Fall auch gegenüber einer, sagen wir mal, "kritischen" Behörde "ohne Fehl und Tadel" herauszukommen ist reichlich blauäugig. Ist wie beim Arzt: Du bist nicht gesund, Du bist noch nicht ausreichend diagnostiziert.

Bei solchen "beruhigenden" Aktionen steht erst mal der Obrigkeitswille, die Methode ergibt sich aus den Angriffspunkten des zu beruhigenden Objekts. In diesem Fall war's doch erstmal der Waffenraum mit einer plötzlich nicht mehr ausreichenden Sicherheits-Tür. Nachdem das nicht zog, ist es jetzt etwas Anderes, hier eine LEP, dort ein paar Gramm Pulver zuviel, weil plötzlich zusammengelagert wird, was man sonst als getrennt betrachte hätte. Wenn der Wille einmal da ist, dann findet sich schon was und keine Aufräumaktion macht dich "wasserdicht".

Notfalls Waffenherstellung wenn das BKA beweist, das ein KK-.Wechselsystem auf einer anderen Waffe war. Oder eine zöllige Lampe, die Spuren einer Montage aufweist, samt Kratzern im ZF-Ring. Der Mann hatte keine Chance, nach dem Vorfall seine Waffen zu behalten. Gerecht ist anders, aber hier geht es mMn nicht um Gerechtigkeit sondern um Ordnungspolitik. Anderswo sagt man dazu Repression.

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Besonders beunruhigt mich immer der Hinweis auf "Recht und Gesetz".

Ich persönlich hatte in Deutschland schon drei mal das vergnügen mit Gegenständen belastet zu sein die aufgrund der geänderten Rechtsprechung auf einmal illegal geworden sind.

1. Der Besitz einer Tingelpistole. Das wurde ja erst von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. In dem einen war ich schon ein

Schwerverbrecher und im anderen noch ein gesetzestreuer Sportschütze.

2.Der Besitz eines metallenden Abfeuerungsstiftes für Leuchtkugeln. Solche Gesetzesveränderungen bekommst du als "Normalo" nicht mal mit , da

denkste ja im Traum nicht mal dran das jemand so einen Schwachfug fabrizieren könnte.

(Je nachdem in welchem Land ich mich jetzt zum paddeln,oder für kletter / trekkingtouren aufhalte, bin ich mal ein "Schwerverbrecher" oder ein

gesetzestreuer Bürger. Es ist wohl verständlich das meine Akzeptanz für waffenrechtliche Regelungen seit dem nicht mehr so ausgeprägt ist.

3.Der Besitz eines Stiftes in dem eine Videokammera verbaut war die das Video und Tonsignal per Funk an einen Empfänger sendete.

( Da wurde selbst gegen SEKs und Verfassungsschutz ermittelt, ich hatte nur Glück das ich die schon vorher umgebaut hatte da der Sender unter aller

sau war.

So schnell geht das alles. Gehst ins Bett als gesetzestreuer Bürger und wachst als Verbrecher wieder auf.

In keinem der drei Fällen gab es auch nur Ansatzweise einen Hinweis auf die geänderte Rechtslage in den öffentlichen Medien oder ähnliches.

(soweit auch mal zum Auftrag der öffentlich rechtlichen)

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Besonders beunruhigt mich immer der Hinweis auf "Recht und Gesetz".

...

Warum beunruhigt Dich der Hinweis auf die aktuelle Gesetzeslage?

Du bist als Autolenker verpflichtet, Dich auf dem Laufenden zu halten.

Du bist als Besitzer einer Zentralheizung verpflichtet, Dich auf dem Laufenden zu halten.

usw.

Als LWB halt auch.

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na, dann bist du also jemand der sogar wöchentlich überprüft ob die zweite Buchstabenkombination in seinem KFZ Kennzeichen noch verfassungkonform ist, und er nicht seine Zuverlässigkeit verlieren könnte.

Es ändert sich erschreckent viel, und vor allem ohne jede Logik.

Und wenn ich als Autolenker eine Gesetzesänderung nicht mitbekomme und niemanden gefährde oder verletze bin ich kein Verbrecher und würde meine Zuverlässigkeit verlieren.

Vor allem sehe ich mich nicht mit einem Strafverfahren konfrontiert wenn ich den betreffenden Gegenstand vorher rechtskonform also legal erworben hatte.

Ich weiß ja nicht bei wievielen Leuten in deiner Stadt eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat weil die Leute noch den alten Heizkessel in der Ecke stehen hatten und die neue Anlage lief.

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