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IGNORED

Fangschusswaffen Jäger


Glückspieler

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In der Hoffnung, dass, auf das Waffenrecht einflussreiche Personen hier mitlesen,

möchte ich eindringlich darauf hinweisen,

dass die jetzige Regelung bei Jägern,

die zugriffsbereite Pistole bis zur Reviergrenze nicht unterladen zu führen,

bzw bei Revolvern, bis zur Reviergrenze, komplett entladen zu führen,

absolut blödsinnig und zudem gefährlich ist!

Gründe:

Gerade jetzt auf "Sauenansitz" im Mondlicht muß ich an der Reviergrenze neben dem Beladen der Langwaffe,

neben dem Mitnehmen von Fernglas, Spektiv u.a., auch noch in der Dunkelheit den Revolver beladen.

Auf Bayrisch: So ein Schmarrn!

Folge: Patronen fallen evtl auf den Boden, müssen verschmutzt wieder aufgehoben werden.

Somit verschmutzt die Kammer. Patronen, die sich in der Tasche befinden, behaften sich mit Fuseln u.a.

Folge: Jeder Jäger lernt schon beizeiten: eine verunreinigte Kammer, Patronenlager u.a. bedeutet höchste Lebensgefahr

für den Jäger beim Abfeuern der Waffe.

Anmerkung. Bei einer Langwaffe können sogar Regen, Schnee im Lauf zu höchster Gefahr für den Schützen werden.

Pistole: Nach der jetzigen Gesetzeslage ist bei der Pistole die Waffe im Holster zu führen und das beladene Magazin

in der anderen Tasche.(bis zur Reviergrenze)

Unterladen: verboten!!!!

Folge: siehe oben, zudem bedeutet für die Pistole das entnommene Magazin, dass sich in der Öffnung ebenfalls Schmutz,

Gras, Partikel im Magazinschacht und damit im Patronenlager ansammeln können.

Somit wieder höchste Gefahr für den Anwender der Waffe.

Nach der Jagd muß ich an der Reviergrenze (wieder in der Dunkelheit) den Revolver, Pistole entladen:

Vielleicht ist eine Sau geschossen worden, die Hände sind vom Aufbrechen voller Schweiß u.a.

Wieder muß entladen werden, vielleicht fallen wieder Patronen auf den Waldboden ...

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Artikel in der "unsere Jagd" April 2012,

"Null Kulanz", mit unterladener Pistole erwischt,

in der ein Jäger nach 42 Jagdscheinjahren seinen Jagdschein verloren hat.

Anmerkung: früher war die Regelung im Waffenrecht so, dass die Waffe unterladen geführt werden konnte!

(neue Regelung könnte glatt aus Brüssel stammen!)

Und zudem noch: ein wirksamer Schutz gegen das gewaltsame Entwenden des Repetierers (Langwaffe allgemein),

ist eine vollkommen entladene Kurzwaffe auch nicht mehr!

Vielleicht kommt gerade jetzt, wo die Landwirte und die Bauern über die vielen Sauen schimpfen,

vielleicht der Staat den Jägern auch mal entgegen!

Geschrieben
Vielleicht kommt gerade jetzt, wo die Landwirte und die Bauern über die vielen Sauen schimpfen,

vielleicht der Staat den Jägern auch mal entgegen!

Na, ich glaube darauf kannst Du lange warten, solange bestimmte Parteien noch gewählt werden.

Immerhin ist die innere Sicherheit durch Waffenträger gefährdet, und großkalibrige Waffen gehören sowieso nicht in Privathaushalte.

Geschrieben
...

Na, ich glaube darauf kannst Du lange warten, solange bestimmte Parteien noch gewählt werden.

...

:rolleyes: in diesem Fall wird es wohl wie in den meisten anderen Fällen auch völlig egal sein welche Partei du wählst...

Gruß

Hunter

Geschrieben

Tja, und was macht unsere "Waffenlobby" bei diesem Thema?

Der DJV hüllt sich in Schweigen oder in Geheimdiplomatie.

Also: Funktionäre und Poltiker mir Mails, Anfragen, etc. nerven!!!

Geschrieben
Na, ich glaube darauf kannst Du lange warten, solange bestimmte Parteien noch gewählt werden.

Also, man muß den Verantwortlichen klar machen, dass sie dann selbst auf Sauenansitz gehen können.

Die ausartende Bürokratie ist dann verantwortlich, dass keiner mehr den Job machen will.

Vor lauter Nachdenken, wie ich es mit der Kurzwaffe halte, habe ich am Schluß eines der wichtigsten

Utensilien vergessen, die kleine Taschenlampe:

Folge: Beim Abstieg von der Kanzel hätte ich mir fast die Knochen gebrochen.

Die Verantwortlichen können sich ja dann spätestens beim Bauernverbandstag die Klagen der Bauern

anhören, wenn zu wenig Wildschweine geschossen werden.

Heute erst in der Presse, dass die Sauen extrem nahe an die bewohnten Gebäude heranrücken: Anzeichen für eine

sehr starke Sauenpopulation, Schaden auf einem Feld mit Braugerste: über 1.000 EUR in einer Nacht.

Ich halte die Regelung bezgl dem erlaubnisfreien Führen im Zusammenhang mit dem kompletten Entladen

der Waffe im übrigen für einen Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften.

Mit entnommenen Magazin der Pistole können Tannennadeln , Schmutz und Fasern in die Waffe gelangen.

Die Folge kann eine Laufsprengung bei Benutzen der Waffe sein.

Das Laden der Waffe erfolgt entweder im Dunkeln oder unter Benutzung der Taschenlampe am Waldrand.

Vom Laden des Revolvers ganz zu schweigen: ein absolut unzumutbares Gepopel!

Zudem eine Einladung für Kriminelle, in diesem Moment den Jäger zu überwältigen.

Geschrieben

Zu ergänzen wäre noch, dass

eine unterladene (bzw) teilgeladene Pistole ebenso

wie ein Revolver, der zwar geladen, aber mit freier Kammer vor dem Lauf

absolut sicher, sicherer gehts gar nicht, ebenso im Kfz ist!

(Zumindest, solange die Waffe nicht vorsätzlich missbraucht werden soll, wovon ich

bei einem Jäger während der Jagdausübung ausgehe).

Geschrieben

Hallo Glückspieler.

Kenne als Hundeführer ebenso das Problem. Gerade bei Gesellschaftsjagden, wo ja generell als "Durchgehschütze" die geladene Waffe laut UVV verboten ist. Gewehr ist ja ok, lässt sich ja schnell laden, aber wenn die Hunde laut sind auch noch die Kurzwaffe laden???? Dabei sind diese nunmal dazu gebaut worden gefahrlos am Holster geladen zu führen. Aber Berufsgenossenschaft hat meine Anfrage verneint und meinte , man kann ja dann noch laden. ( ich frage mich nur, wie die Leute vom Werttransportunternehmen das regeln, auch auf Bezug UVV, geladene Waffe im Auto???, erst Laden wenn es heißt, dies ist ein Überfall??? )

Würde mal sagen, da hilft nur Eines. Beantrage einen Waffenschein, zwecks Jagdausbildung, Jagdschutz und das du regelmäßig Waffen beförderst und vorallem das du dann vollen Schadenersatz vom Gesetzgeber verlangst (eigene Verletzung, berufsunfähig etc. , wenn nachweislich die schussbereite Waffe dies verhindern hätte können.

Geschrieben
die zugriffsbereite Pistole bis zur Reviergrenze nicht unterladen zu führen,

Für was Pistolen unterladen führen wenn es doch so etwas praktisches wie einen Entspannhebel bei Pistolen von H&K, Sig Sauer und Konsorten gibt! :rolleyes:

P.S: Die grüne Farbe könnte man auch weglassen.

Geschrieben

Geladen = Patrone im Patronenlager/Lauf

Unterladen = Magazin in Pistole oder Munition in Trommel

Der Entspannhebel hat gar keine Relevanz auf diese Gesetzgebung

Verstehe den Beitrag nun wirklich nicht

Geschrieben
Geladen = Patrone im Patronenlager/Lauf

Unterladen = Magazin in Pistole oder Munition in Trommel

Der Entspannhebel hat gar keine Relevanz auf diese Gesetzgebung

Für was wurde denn der Entpannhebel erfunden? Damit man eine geladene Pistole sicher und gefahrlos führen kann. Deshalb begreife ich nicht, wieso man eine Pistole unterladen führen soll wenn es Pistolen mit Entspannhebel gibt und somit ein gefahrloses führen der Waffe ermöglicht. Was soll man dann allen Dienstwaffenträger sagen die eine Glock führen? Die führen die Glock sogar geladen ohne Entspannhebel nur den SAFE-Action Abzug dazwischen und trotzdem passiert da nicht mehr. Unterladen führen kann ich mir eigentlich nur für eine reinrassige SA-Pistole vorstellen wie bsp. CZ 75, 1911er oder Sig P210 und man deren manuelle Sicherung nicht traut. Das Konzept des unterladen führens von Pistolen kenn ich sonst nur noch von den Israelis und dort war es mal en vogue die Pistolen unterladen zu führen. Ob das heute noch dort unten so gehandhabt wird, kann ich aber nicht sagen. Darum auch mein vorheriger Beitrag in grün da ja eine entsprechende Verordnung vorschreibt wie man seine KW führen darf in dem spezifischen Fall.

Geschrieben
...

Würde mal sagen, da hilft nur Eines. Beantrage einen Waffenschein, zwecks Jagdausbildung, Jagdschutz und das du regelmäßig Waffen beförderst und vorallem das du dann vollen Schadenersatz vom Gesetzgeber verlangst (eigene Verletzung, berufsunfähig etc. , wenn nachweislich die schussbereite Waffe dies verhindern hätte können.

:00000733: da wird der Gestzgeber aber vor lauter Angst von Schadenersatzansprüchen sofort handeln und alle deine Waffen zu deinem eigenen Schutz einziehen :lol:

Gruß

Hunter

Geschrieben
:00000733: da wird der Gestzgeber aber vor lauter Angst von Schadenersatzansprüchen sofort handeln und alle deine Waffen zu deinem eigenen Schutz einziehen :lol:

Gruß

Hunter

Richtig, weil der "Gesetzgeber" bzw. manche Parteinen nicht wirklich einen Sinn in einer KW für Jäger sehen.

Geschrieben

Hallo MÜHLI, die Begriffe Führen und Unterladen haben neben der technischen Bedeutung auch eine juristische im dt. Waffenrecht. Wie bei vielen anderen Begriffen steht aber in D Gesetz über Logik und Technik.

Geschrieben
...

( ich frage mich nur, wie die Leute vom Werttransportunternehmen das regeln, auch auf Bezug UVV, geladene Waffe im Auto???, erst Laden wenn es heißt, dies ist ein Überfall??? )

...

:rolleyes: da scheinst du etwas durcheinander zu bringen, die betreffenden"UVV" hat keine Bedeutung für Werttransportunternehmen/Polizei usw.

Und abgesehen davon dürfte nicht nur die UVV sondern auch das Interesse des Gesetzgebers nicht dem Wunsch der Jäger entsprechen Schußbereite Waffen ausserhalb der Reviergrenzen zu führen!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Das die UVV dort nicht gilt ist mir verständlich. Sollte nur zum Ausdruck bringen, das auch neben dem Gesetz erhebliche Einschnitte und Beschränkungen versteckt werden , und der Jäger stets hart am Limit und an der Grenze sich bewegt, mit dem Resultat, beim kleinsten Vergehen = Zuverlässigkeit verloren, und Waffen weg. (versteckte und geziehlte Entwaffnung des Volkes)

Im Bezug auf den Einzug zum Schutze vor Schadenersatzansprüchen, also ich hätte nichts dagegen wenn "ALLE" Jäger mal streiken und 1 - 2 Jahre die Jagd komplett ruhen würde in ganz Deutschland. Dann werden einige sicherlich schlauer werden, was nötig ist und was man braucht. Ich wäre bei diesem Versuch dabei.

Geschrieben

Leider würde es keine einheitliche Forderungeliste geben. Solange eine Vielzahl der Jäger immer wieder raushaut: Man braucht keine Kurzwaffe als Jäger, würde die Forderung nach dem Führen auf dem Weg zur Jagd wenig Chancen haben. Die Oberen im DJV sind wie im DSB Funktionäre. Die sind im Tennisverband genauso gut geeignet wie im Segelverein oder beim WWF. Die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale sind der Lodenmantel und die R 93 / R 8.

Geschrieben
....

Die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale sind der Lodenmantel und die R 93 / R 8.

:rolleyes: die R93/R8 ist ja schon mal ein Zeichen für einen modernen Jäger mit sehr hohen Ansprüchen in der Wahl seiner Ausrüstung.. das kann nur positiv sein B)

Gruß

Hunter

Geschrieben
Und zudem noch: ein wirksamer Schutz gegen das gewaltsame Entwenden des Repetierers (Langwaffe allgemein),

ist eine vollkommen entladene Kurzwaffe auch nicht mehr!

Aha, der Herr meint also er könne zum Schutze seine Waffen wie Rambo um sich ballern. Ein biologisch abbaubares CS-Gas halte ich eine klasse Alternative ps: Warum meinst du überhaupt eine Waffe herumtragen zu müssen? Fleisch gibt es auch eingeschweißt!

Gruß

Geschrieben
würde mich mal interessieren was sich da genau zugetragen hat?

Soweit ich mich erinnere war der Herr im Revier unterwegs. Da ist er auf einen Spaziergänger mit frei laufendem Hund gestossen. Darauf hin kam es wohl zu einem heftigen Wortgefecht.

Der Jäger war dann sehr aufgelöst und wollte heimfahren. Beim Losfahren hat er die Waffe (vor lauter Aufregung) dann nicht entladen und kam in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Irgendwie haben die Blauen mitbekommen das er ne Waffe dabei hatte (Griff gesehen). Bei einer näheren Prüfung kam dann heraus, das geladenes Magazin noch drin steckte und das Elend nahm seinen Lauf ...

jetzt mal ganz grob und frei Gedächtnis.

Geschrieben

@ all,

nur mal so zum nachdenken:

der jäger braucht auf dem weg zum revier eine geladene kurzwaffe, um sich gegen das entwenden seiner ungeladenen langwaffen, durch marodierende banden, verteidigen zu können..........

also wäre dann auch logisch:

der sportschütze braucht auf dem weg zum ( abgelegenen ) schiessstand eine geladene kurzwaffe, um sich gegen das entwenden seiner ungeladenen langwaffen, durch marodierende banden, verteidigen zu können..........

ne, ne - iss klar !

handgunner

Geschrieben
Aha, der Herr meint also er könne zum Schutze seine Waffen wie Rambo um sich ballern. Ein biologisch abbaubares CS-Gas halte ich eine klasse Alternative ps: Warum meinst du überhaupt eine Waffe herumtragen zu müssen? Fleisch gibt es auch eingeschweißt!

Gruß

Und Strom kommt aus der Steckdose

Geschrieben
@ all,

nur mal so zum nachdenken:

der jäger braucht auf dem weg zum revier eine geladene kurzwaffe, um sich gegen das entwenden seiner ungeladenen langwaffen, durch marodierende banden, verteidigen zu können..........

also wäre dann auch logisch:

der sportschütze braucht auf dem weg zum ( abgelegenen ) schiessstand eine geladene kurzwaffe, um sich gegen das entwenden seiner ungeladenen langwaffen, durch marodierende banden, verteidigen zu können..........

ne, ne - iss klar !

handgunner

wieviele Sportschützen sind denn schon erschossen worden?

Bei uns Jägern gibt es immer wieder Fälle wo man ein paar jungs antrifft die ihre 300€ Makarov für den nächsten Banküberfall testen wollen, man denke nur an das Försterehepaar was vor ein paar Jahren im Wald erschossen wurde. Und die hatten keine Pistole dabei!!!!

Geschrieben
also wäre dann auch logisch:

der sportschütze braucht auf dem weg zum ( abgelegenen ) schiessstand eine geladene kurzwaffe, um sich gegen das entwenden seiner ungeladenen langwaffen, durch marodierende banden, verteidigen zu können..........

Der Sportschütze steht auch nicht als solcher erkennbar mit grünem Suzuki Jimmy mit DJV-Abzeichen, Lodenmantel und Jagdhut einsam am Waldrand und fuchtelt an seiner Knarre rum!

Außerdem war das Führen geladener Waffen für Jäger bis 2003 (glaub ich) gar kein Problem.

Aber jetzt ist die Welt wieder ein Stückchen sicherer...

Geschrieben

Ich halte es mit meinem leider verstorbenen Jagdausbilder, welcher immer sagte "tue Gutes und sprich nicht darüber"...

Will heißen, was auch immer ich tun kann um mich in dunklen Ecken des Revieres vor unangenehmen Überaschungen zu schützen, tue ich ... vor allem zur Eigensicherung.

Unter anderem verwende ich mein NSG zur "Aufklärung" der Gegend...

Die Anfahrt ins Revier verändere ich stets...

Kein ungebetener Waldbesucher soll sich meiner Fahrtroute sicher sein können. Die KW ist immer dabei, ob sie geladen ist... ist für eventuelle Gegenüber weder ersichtlich noch vermutbar...

Auch ich als Jäger habe ein Recht auf Eigensicherung, oder ?

BFP

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