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IGNORED

...und es hat BUMMM gemacht....


Holländer

Empfohlene Beiträge

Lieber Gruger!

Ich bitte um Entschuldigung, falls meine Andeutung oben mißverständlich war. Dieses Material ist nicht bergmännisch gewonnen, sondern gehört zum normalen / oberirdischen / natürlichen Inventar vieler Weltgegenden. (Womit übrigens die Lebewesen dieses Planeten seit Milliarden von Jahren gut zurecht kommen.) :) mfG

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...snip...

wir bestellten das nötige material, welches ich komplett sponsorte.(immerhin rund 300 euro)

als alles komplett war, und mit der ersten stunde beginnen wollten, wurde ich zur schulleiterin gerufen, und diese erklärte mir dann, das sie aus sicherheitsgründen alles absagen müsse.

so, obwohl ich im besitz aller nötigen lizenzen bin, die materialien schon beschafft hatte....alles für den a.......

nähere erklärungen weshalb und wieso gab es auch keine.

Und genau deshalb habe ich damals noch als Oberstufenschüler sämtliche zusätzlichen Projekte (Betreuung von Chemie-AGs und Projekten, etc) an der Schule seingelassen. Das dauernde Anrennen gegen das Produkt aus Stumpfsinn, Ignoranz und fehlender naturwissenschaftlicher Bildung wollte ich mir nicht geben.

Besser man bietet den Kindern in der Freizeit was, als sich mit Lehrern rumzuschlagen. 2 kleine Verwandtenkinder waren von ihren ersten chemischen Experimenten unter Aufsicht nämlich total fasziniert. An der Schule hätten sie sowas natürlich nicht gemacht.

Daher bin ich zwar generell dafür, SP & Co an Schulen zu demonstrieren, allerdings finde ich, der Kerl hat sich mit der Verdämmung in Metall zu weit aus dem Fenster gelehnt.

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normalerweise interessiert mich diese Thematik eher weniger, aber...

Ich möchte mal einen kleinen "Schwank" (eine eigentlich sehr tragische / traurige Sache) aus meiner Jugendzeit erzählen: Ein, damals im gleichen Alter wie ich befindlicher, 16-jähriger Jugendlicher (ebenfalls zu dieser Zeit Waldorfschüler), den ich aus Kinderspielplatz- und Kindergartenzeiten kannte, meinte auch, "mal einen bauen zu müssen".

Welche S******e er dort genau verwendete und wie dieses verdämmt wurde, weiß ich bis heute nicht. Über seinen älteren Bruder, den ich Jahre später über Umwege kennenlernte, erfuhr ich, daß wohl Phosphor mit im Spiel war... :icon13:

Ende vom Lied war, daß er als junger Mensch mit 16 Jahren bei dieser Scheißaktion beide Hände verloren hat !

Wäre er von einem entsprechend qualifizierten Lehrer im Chemieunterricht über die Gefährlichkeit mancher Dinge aufgeklärt worden (und sei es auch im praktischen Versuch mit Schwarzpulver in Metallbehältern, bei entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen) hätte ihn dieses möglicherweise von seinem Vorhaben abgebracht und vor diesen katastrophalen Folgen bewahrt !

In meinem Chemieunterricht auf dem Gymnasium waren Herstellung und Vorführungen auf dem Amboß u.a. mit Nitroglyzerin oder Nitrozellulose seinerzeit etwas völlig Normales (NO3 Gruppen und Ester waren dort die Thematik)

Thermit & Co. wurden ebenfalls umfassend gelehrt (Oxidation / Reduktion war das Unterrichtsthema)

Klar, heute dürfen solche Sachen ja in dieser Form schon gar nicht mehr gelehrt werden. So klagte mir zumindest mein alter Chemielehrer, als ich ihn nach über 20 Jahren zufällig wieder traf, sein Leid.

Er wird bald seinen zweiten Geburtstag feiern... (O-Ton "wenn ich in Pension gehe, bei diesem heutigen Unterrichtsniveau...")

Hier sollte sich jetzt jeder seine eigenen Gedanken machen. Nur durch die Unterdrückung eines gewissen Bildungsniveaus gelingt es den gleichgeschalteten Systemmedien doch nur, solche Horrormeldungen wie etwa die böse "Sauerland Gruppe" in den Köpfen der verblödeten Masse zu manifestieren und dieses als Vorwand für immer weitere Gesetzesverschärfungen und Einschränkungen unserer Bürgerrechte vorzuschieben.

Mir sind die Bilder der blauen Kunststoffässer mit dem "brandfördernd" Logo, die man bei dieser "Terrorzelle" sichergestellt hat, noch im Kopf.

Als ich als Schüler nebenbei in einer Großwäscherei mein Taschengeld aufgebessert habe, standen diese zu hunderten auf unserem Betriebshof. Es wurde damals als Wäschedesinfektions- und Bleichmittel verwendet.

Daß es sich bei den "Sauerlandterroristen" dabei ebenfalls um Wasserstoffperoxid handelte, entsprach sogar den Meldungen der Medien.

Allein dieser Umstand beweist, daß es sich im vorgenannten Kriminalfall um eine versprengte Horde völlig unprofessioneller, ungebildeter und selbstmordgeiler Idioten gehandelt haben muß. Was die herstellen (oder angeblich herstellen..) wollten dürfte ja wohl offenkundig sein...

Warum werden wohl peroxidbasierende Sprengstoffe nirgendwo im industriell / technischen oder im militärischen Bereich eingesetzt ? Wird wohl seine Gründe haben...

Als richtig gefährlicher, El-Kaida - unterstützter Profiterrorist mit entsprechenden Geldmitteln dürfte es wohl nicht allzu schwer sein, an wirklich böses Zeug zu kommen...

Aber unsere Kiddies greifen heutzutage ja offenbar auch lieber auf TATP als auf Schwarzpulver zurück... wen wunderts ?

Hört auf, euch alle gegenseitig zu beharken, einzelne Lehrer an den Pranger zu stellen (auch wenn die Waldorfschule alles andere als mein Weltbild darstellt) oder irgendwen zu denunzieren...

Benutzt endlich euren Verstand und erkennt die Lügen und Manipulationen durch die herrschende Klasse !

Nur Wissen ist Macht !

Wau Wau

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Wir hatten ihm dringensd abgeraten hatten mit Chloraten zu spielen und noch mehr zu versuchen eine Rakete auf Basis eines Alluminiumkörper zu bauen.

Lehrer die nicht mal das minimal Wissen haben, dass vor 35 Jahren, vor Internet Jungendliche hatten, da frag ich mich ob die am richtigen Platz sind.

Bei mir in der Schule hat sich auch jemand mit Kaliumchlorat in die Luft gejagt, wenn auch glücklicherweise ohne bleibende Schäden.

Meine chemische Experimentierphase war altersmäßig etwas früher als bei Dir, so sechs bis elf Jahre. Rückblickend muß ich sagen, daß ich mich eigentlich nicht unvernünftig verhalten habe und das heute unvorstellbare Vertrauen des Dorfapothekers durchaus verdient hatte: Kleine Mengen, nichts übermäßig giftiges, keine Ummantelung um zündfähige Gemische und keine detonationsfähigen Substanzen, Schutzbrille.

Wir kommen heute dahin, daß Wissen an sich schon hundepfui wird. In der Schule darf man kein Schwarzpulver handhaben. Auf dem iPad darf man keine eigenen Programme schreiben. Von Wartungsarbeiten am ersten Fahrzeug gar nicht zu reden. Was das für die Zukunft unserer Ingenieure und Naturwissenschaftler bedeuten wird wenn die heutigen Kinder einmal ins Berufsleben eintreten will ich gar nicht so genau wissen.

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§ 40 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr

[...]

in verbindung mit:

§ 130a Anleitung zu Straftaten

(1) Wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, und nach ihrem Inhalt bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer

1.eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder

2.öffentlich oder in einer Versammlung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat eine Anleitung gibt,

um die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen.

(3) § 86 Abs. 3 gilt entsprechend.

und:

§ 308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion

(1) Wer anders als durch Freisetzen von Kernenergie, namentlich durch Sprengstoff, eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) Verursacht der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

bin kein spielverderber, aber den herrn "leerer" würde ich mit 18 monaten auf 2 jahre bewährung belegen, und aus dem lehramt entfernen!

Es ist zwar verdammt spät und ich will auch kein Spielverderber sein, aber das passt beides mal garnicht (siehe das fett markierte).

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§ 40 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr

(1) Wer ohne die erforderliche Erlaubnis

1.entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 1 mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht,

2.entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 2 den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreibt oder

3.entgegen § 27 Abs. 1 explosionsgefährliche Stoffe erwirbt oder mit diesen Stoffen umgeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 3 strafbar, wenn eine dort bezeichnete Handlung in Bezug auf einen nach § 5 Absatz 1 Satz 1 konformitätsbewerteten oder nach § 47 Absatz 2 oder Absatz 4 zugelassenen pyrotechnischen Gegenstand begangen wird.

in verbindung mit:

§ 130a Anleitung zu Straftaten

(1) Wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, und nach ihrem Inhalt bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer

1.eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder

2.öffentlich oder in einer Versammlung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat eine Anleitung gibt,

um die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen.

(3) § 86 Abs. 3 gilt entsprechend.

Zu dieser Vorschrift hätte ich da mal eine Frage.

Ich habe beim Deutschen Patentamt in der Recherche den Begriff Sprengstoff eingegeben und 6483 Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoff, Zündern, Sprenggeschosse usw. gefunden. http://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depat...tion=einsteiger Beim Begriff Schwarzpulver waren es 1009 Treffer.

Macht sich das Deutsche Patentamt da nicht strafbar?

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Was passt da gar nicht?

§ 126 StGB umfasst zwar auch § 308 StGB. Es muss aber bei § 308 StGB durch das Herbeiführen der Explosion eine Gefährdung für Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gegeben sein.

Damit tue ich mich hier schwer.

Sonst wäre jede Explosion eines China Böller A unter § 308 zu fassen? Und wenn man Absatz 1 bis 3 verneint, dann ist kein Verbrechen mehr gegeben, also greift § 126 StGB dann garnicht mehr ein.

§§ 130, 126, 308, wenn man jemandem zeigt, wie man einen Knallfrosch baut?

§ 308 StGB ist im Teil der gemeingefährlichen Straftaten zu finden. Bei diesen hat der Täter quasi keine Kontrolle über das Ausmaß an Zerstörung, das er mittels der Tat anrichten kann.

In diesem Fall?

Mag vielleicht falsch sein. Aber mir kommt das komisch vor.

€:

Zum Begriff "Anleitung" bei § 130a schon interessant:

"Gemeint ist nach hM, die mehr auf eine Aufforderung abstellt, Handbücher, Flugblätter und andere Schriften, die im Einzelnen darüber unterweisen, wie man eine Katalogtat plant, vorbereitet, erfolgreich ausführt und unerkannt entkommt." Tröndle/Fischer, StGB § 130a Rn. 7, 53. Aufl., 2006

Und dann muss beim Dritten noch die Bereitschaft geweckt oder gefördert werden eine rechtswidrige Tat zu begehen...

Beachtlich zu § 130a Abs. 2 (also die nicht verkörperte Äußerung): "Die Tatbestandsfassung stößt in ihrer Konstruktion an die Grenze rechtsstaatlicher Strafgesetzgebung, denn die Strafbarkeit knüpft allein an die böse Absicht bei einem äußerlich neutralen Verhalten." Tröndle/Fischer, StGB § 130a Rn. 7, 53. Aufl., 2006

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Zu dieser Vorschrift hätte ich da mal eine Frage.

Ich habe beim Deutschen Patentamt in der Recherche den Begriff Sprengstoff eingegeben und 6483 Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoff, Zündern, Geschosse usw. gefunden. http://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depat...tion=einsteiger Beim Begriff Schwarzpulver waren es 1009 Treffer.

Macht sich das Deutsche Patentamt da nicht strafbar?

Ah, S******e ich vergaß, Patente müssen gemäß internationaler Vereinbarung und gemäß Patentrecht veröffentlicht werden.

Aber ich wette das ist vielen ein gewaltiger Dorn im Auge. Wenn ich da nur an die albernen Diskussionen denke in denen das Verbot und die Sperrung von Internetseiten mit derartigen Informationen von Politikern verlangt wurde.

Na, wenigstens versucht man unsere Schüler dumm zu halten.

Klar, heute dürfen solche Sachen ja in dieser Form schon gar nicht mehr gelehrt werden. So klagte mir zumindest mein alter Chemielehrer, als ich ihn nach über 20 Jahren zufällig wieder traf, sein Leid.

Er wird bald seinen zweiten Geburtstag feiern... (O-Ton "wenn ich in Pension gehe, bei diesem heutigen Unterrichtsniveau...")

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Zu der Patentsache:

"Auch Patentschriften, die ohne tendenzielle Förderung von Katalogtaten allein die Herstellung von Waffen oder von Sprengstoff sowie ihre Einsatzmöglichkeiten für Handlungen beschreiben, die den Straftatenkatalog unterfallen, sind vom Tatbestand erfasst. [...] Voraussetzung ist aber stets, dass der Inhalt der Schrift in einem sich aus ihr selbst ergebenden Zusammenhang mit einer Katalogtat steht." Tröndle/Fischer, StGB § 130a Rn. 9, 53. Aufl., 2006

Wiedermal ein ungemein toller §.

Na immerhin lernt man in der Schule aber allerhand "nützliches" Wissen, um dann später im besten Fall entweder hinter dem TV zu sitzen und RTL zu schauen, oder auf RTL gezeigt zu werden, wenn es schlechter läuft.

gn8

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Zu der Patentsache:

"Auch Patentschriften, die ohne tendenzielle Förderung von Katalogtaten allein die Herstellung von Waffen oder von Sprengstoff sowie ihre Einsatzmöglichkeiten für Handlungen beschreiben, die den Straftatenkatalog unterfallen, sind vom Tatbestand erfasst. [...] Voraussetzung ist aber stets, dass der Inhalt der Schrift in einem sich aus ihr selbst ergebenden Zusammenhang mit einer Katalogtat steht." Tröndle/Fischer, StGB § 130a Rn. 9, 53. Aufl., 2006

Wiedermal ein ungemein toller §.

Hab gerade mal ein bisschen im Lackner geblättert auch dort ist das nicht gerade sonneklar zu entnehmen.

Ich würde sagen, wenn der Leiter des Patentamtes politisch unbequem wird, ist er fällig, die wachsweiche Vorschrift dafür hätten wir ja schon mal. In Deutschland sind wir halt auf alles vorbereitet.

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Gast lespaulmann

...äh... Hallo? Wie sollen sie es denn sonst lernen??

Der bombastische Pädagoge ist halt ein "moderner" Autonomer mit erzieherischem Auftrag!

Steine hatte wahrscheinlich schon die Oma '68 geworfen und mittlerweile ist das verletzen von Polizeibeamten mittels Pflasterstein ja sogar schon hoffähig. Da könnte man ja fast schon als "angepasst" gelten, gelle? Steinewerfen ist doch sowas von out... .

Viel verwerflicher finde ich es, dass die Eltern sich erstmal an den Direx

wenden und nicht gleich mit einem Rollkomando vorgefahren sind.

Würde sowas in einer "normalen" Schule passieren: ...Es würden soviele

staatlichen Organisationen (drei- bis vierbuchstabig abgekürzt!)

vorfahren, dass selbst dem geübten Terroristen Angst und Bange wäre...

Die Schule wäre dicht und der Lehrer freiwillig in die nächste Polizeidienststelle

geflüchtet um Schutzhaft vor den Eltern zu beantragen. ...mit RECHT!

Ich kann nicht verstehen, warum der Mann sich noch in Freiheit befindet und warum

es diese Schule überhaupt noch gibt. Der Direx hat einen überführten Bombenbauer

NUR abgemahnt und NICHT Angezeigt obwohl er spätestens zum Zeitpunkt der Abmahnung

davon wusste. Was ist das?? STRAFBAR!!! Andere bekommen alleine nur dafür zwei Jahre

Aussicht mit Stangen verordnet...

Was kommt denn als nächstes? Versuche mit einer Kaschi um den Kids

die Rückstoßkraft in Verbindung mit Beschleunigungskraft deutlich zu machen??

Wäre ich ein betroffenes Elternteil, ich würde jeden einzelnen der lehrbeauftragten

"Mitwisser" dieser Schule anklagen und dafür sorgen, dass ihnen die Lehrerlaubnis entzogen wird.

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...äh... Hallo? ...

So ist es! Der "Gute wird zum teil noch in schutz genommen, weil "wir Früher ja auch nicht besser wahren!"

Früher sind die Jungs auch mit nem Flobert in der Wald gegangen! Schlimmstenfalls gab´s ne Tracht Prügel. Aber selbst dafür kommt heute der Erzieungsberechtigte vor den Kadi!

Aber ein Waldorflehrer darf mit Schwarzpulver spielen!

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§ 126 StGB umfasst zwar auch § 308 StGB. Es muss aber bei § 308 StGB durch das Herbeiführen der Explosion eine Gefährdung für Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gegeben sein.

Damit tue ich mich hier schwer.

splitterbildendes messingrohr - abstand 30 meter....wenn da keine gefährdung angenommen werden kann..na danke!

Sonst wäre jede Explosion eines China Böller A unter § 308 zu fassen? Und wenn man Absatz 1 bis 3 verneint, dann ist kein Verbrechen mehr gegeben, also greift § 126 StGB dann garnicht mehr ein.

§§ 130, 126, 308, wenn man jemandem zeigt, wie man einen Knallfrosch baut?

ich hätte gedacht, das du da etwas mehr weitsicht hast....knallfrosch wäre es gewesen bei einer papp-umhüllung, nicht bei einem metallrohr, dann kann man von einer rohrbombe sprechen - und dies praktisch anzuleiten ist halt strafbar, klingt komisch ist aber so.

§ 308 StGB ist im Teil der gemeingefährlichen Straftaten zu finden. Bei diesen hat der Täter quasi keine Kontrolle über das Ausmaß an Zerstörung, das er mittels der Tat anrichten kann.

In diesem Fall?

....hatte der "täter" keine kontrolle darüber wieviele kinder von messingsplittern getröffen werden können.....noch fragen?

Mag vielleicht falsch sein. Aber mir kommt das komisch vor.

€:

Zum Begriff "Anleitung" bei § 130a schon interessant:

"Gemeint ist nach hM, die mehr auf eine Aufforderung abstellt, Handbücher, Flugblätter und andere Schriften, die im Einzelnen darüber unterweisen, wie man eine Katalogtat plant, vorbereitet, erfolgreich ausführt und unerkannt entkommt." Tröndle/Fischer, StGB § 130a Rn. 7, 53. Aufl., 2006

falsch! auch praktische anleitungen sind strafbar , sowohl virtuelle als auch reale! vgl : http://cyberfahnder.de/nav/them/inet/bombe.htm

Und dann muss beim Dritten noch die Bereitschaft geweckt oder gefördert werden eine rechtswidrige Tat zu begehen...

was bei experimentierfreudigen jugendlichen schnell der fall ist!

Beachtlich zu § 130a Abs. 2 (also die nicht verkörperte Äußerung): "Die Tatbestandsfassung stößt in ihrer Konstruktion an die Grenze rechtsstaatlicher Strafgesetzgebung, denn die Strafbarkeit knüpft allein an die böse Absicht bei einem äußerlich neutralen Verhalten." Tröndle/Fischer, StGB § 130a Rn. 7, 53. Aufl., 2006

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falsch! auch praktische anleitungen sind strafbar , sowohl virtuelle als auch reale! vgl : http://cyberfahnder.de/nav/them/inet/bombe.htm

Na gut, was machen wir also jetzt mit dem Deutschen Patentamt ? Dort finden sich jede Menge Anleitungen zur Sprengstoffherstellung.

http://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depat...tion=einsteiger Einfach mal in der Volltextsuche Sprengstoff eingeben.

Der Typ in Norwegen hat meines Wissens Anfo als Sprengstoff benutzt, dazu gibt es beim Deutschen Patentamt 455 Anleitungen.

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Am Beispiel des § 130a Strafgesetzbuch, der für den Bürger eine Handlung unter Strafe stellt, die anderseits eine Deutsche Behörde, aufgrund des Internationalen Patentrechtes, gezwungen ist staatlicherseits selbst vorzunehmen, wird deutlich in was für einem erbärmlichen Zustand sich unser angeblicher Rechtsstaat bereits befindet.

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Wikipedia verklagen: http://de.wikipedia.org/wiki/Cheddite

Und den Gebrauch von NaCl und Elektritzität regulieren, denn es lässt sich Sprengstoff herstellen.

Zumindestens für den Gebrauch beider muss unbedingt ein Sachverständiger her, wo kämmen wir hin ohne....

...äh... Hallo? Wie sollen sie es denn sonst lernen??

Der bombastische Pädagoge ist halt ein "moderner" Autonomer mit erzieherischem Auftrag!

Steine hatte wahrscheinlich schon die Oma '68 geworfen und mittlerweile ist das verletzen von Polizeibeamten mittels Pflasterstein ja sogar schon hoffähig. Da könnte man ja fast schon als "angepasst" gelten, gelle? Steinewerfen ist doch sowas von out... .

....

Wäre ich ein betroffenes Elternteil, ich würde jeden einzelnen der lehrbeauftragten

"Mitwisser" dieser Schule anklagen und dafür sorgen, dass ihnen die Lehrerlaubnis entzogen wird.

Ich dachte erst man müsste sich die grüne Farbe dazu denken. Ich glaube aber so schlimm es auch ist, es ist ernst gemeint.

Mit dieser Null-Risiko Gesellschaft, der Gutmenschen Herrschaft, werden wirklich alle immer Blöder.

Im Vergleich mussten wir und unserer Lehrer wohl damals die reinsten Genies sein.

Unser Chemie Lehrer als er sah das sich ein Grüpchen für Sprengstoffe interessierten, anstatt sofort alles zu verbieten, die Psychologen und den Minenräumungsdienst zu rufen und auf dem Klo zu verschwinden weil er sich vor lauter Angst die Hosen vollgeschissen hat, hat uns gezeigt wo die Gefahren liegen und erklärt wie man diese minimieren könnte.

Fazit haben wir alles mehr oder minder was Bumm macht synthetisiert aber eben wissend was man macht. Unser Basis Wissen haben wir uns in der Uni Bibliothek geholt.

Das hat dazu geführt dass wir sehr kleine Mengen gemischt haben, ungedämmt und die Finger von wirklich gefährlichen Zeugs gelassen haben.

Was der Lehrer wusste ist, das wenn man uns alles verboten hätte wir trotzdem irgend etwas gebastelt hätten, was aber mit Sicherheit hoch gefährlich gewesen wäre.

Heute da kaum mehr Chemische Produkte zu finden sind und die einzige Informationsquelle Internet ist, bastelt die Jugend harsträubende Sachen.

Da wird mit Peroxyden gespielt weil es so einfach ist, nicht wissend das man sich mit dem Zeugs fürs Darwin Award qualifiziert. Oder es werden Rohrbomben gebaut (diesmal richtige) weil es die einzige Art ist einen grossen Bumm zu produzieren, mit Produkten die eigentlich nicht knallen sollten aber einfach im Handel zu finden sind.

Des weiteren verblöden die Eltern völlig und die Lehrerschaft versinkt auch in Hysterie und alles was nicht virtuell ist und mit Waffen, Sprengstoff usw. zu tun hat wird völlig verteufelt, obwohl die meisten Jungs sich wie eh und je dafür interessieren.

Auch diese Hysterie alles kurz und klein regulieren zu wollen, hat zur Folge das diejenigen die endlich mit diesen ach so gefährlichen Sachen hantieren dürften, sich wie halbe Götter aufspielen und die ganze Sache als extrem kompliziert darstellen.

Als ich noch jung war konnte man Sprengstoff, Zünder und Zündschnur frei kaufen. Haben sich die Leute damit in die Luft gesprengt nein.

Aber man kriegte die ganz wenig wichtigen Punkte vermittelt die reichen um einen Baumstamm, bzw einen Stein zu sprengen ohne sich und andere zu gefährden.

Genau so wenig wie die Leute sich reihenweise erschossen haben, obwohl man HA Kachsi, MP und was man wollte ohne Papiere zu kaufen waren im nächsten Krämerladen.

Wiederladeschein Fehlanzeige. D

Der einzige mir bekannten Wiederladeunfall in der Schweiz hat ein Deutscher geschafft, und den Wisch den er in D gemacht hatte, hat ihn nicht daran gehindert.

Sie und ihr Mann sind entsetzt und erkennen als Sportschützen und Inhaber einer Waffenbesitzkarte die Gefahr. Deshalb geben sie ihrem Sohn das Sprengstoffgesetz mit, er soll es dem Lehrer überreichen - auf dass die Bombenbastelei ein Ende habe

....

Was, wenn so eine Rohrbombe hochgeht? "Die Hauptschäden entstehen durch den Druck", sagt die Mutter, eine solche Bombe neige zur Selbstentzündung.

Da sieht man wie jemand meint er sei qualifiziert weil er zu den Auserlesenen gehört die eine Sachkunde gemacht haben.

Die Schäden bei so einer mini Bombe entstehen auf den Distanzen, wenn überhaupt durch Splitter und nicht durch Druck oder Blast wie diese Frau meint.

Auch die Selbstentzündung, aber klar in einem Messingrohr, hoffentlich hat sie nicht zuviel Angst das ihre Munition von selber hochgeht.

Blödsinn hoch 20, geschürt von einer Gesellschaft die Angst vor ihrem eigene Schatten hat und bald einen Atem und Gehschein einführen muss, den ohne geht es ja nicht.

Joker

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Wikipedia verklagen: http://de.wikipedia.org/wiki/Cheddite

Und den Gebrauch von NaCl und Elektritzität regulieren, denn es lässt sich Sprengstoff herstellen.

Zumindestens für den Gebrauch beider muss unbedingt ein Sachverständiger her, wo kämmen wir hin ohne....

Ich dachte erst man müsste sich die grüne Farbe dazu denken. Ich glaube aber so schlimm es auch ist, es ist ernst gemeint.

Mit dieser Null-Risiko Gesellschaft, der Gutmenschen Herrschaft, werden wirklich alle immer Blöder.

Im Vergleich mussten wir und unserer Lehrer wohl damals die reinsten Genies sein.

Unser Chemie Lehrer als er sah das sich ein Grüpchen für Sprengstoffe interessierten, anstatt sofort alles zu verbieten, die Psychologen und den Minenräumungsdienst zu rufen und auf dem Klo zu verschwinden weil er sich vor lauter Angst die Hosen vollgeschissen hat, hat uns gezeigt wo die Gefahren liegen und erklärt wie man diese minimieren könnte.

Fazit haben wir alles mehr oder minder was Bumm macht synthetisiert aber eben wissend was man macht. Unser Basis Wissen haben wir uns in der Uni Bibliothek geholt.

Das hat dazu geführt dass wir sehr kleine Mengen gemischt haben, ungedämmt und die Finger von wirklich gefährlichen Zeugs gelassen haben.

Was der Lehrer wusste ist, das wenn man uns alles verboten hätte wir trotzdem irgend etwas gebastelt hätten, was aber mit Sicherheit hoch gefährlich gewesen wäre.

Heute da kaum mehr Chemische Produkte zu finden sind und die einzige Informationsquelle Internet ist, bastelt die Jugend harsträubende Sachen.

Da wird mit Peroxyden gespielt weil es so einfach ist, nicht wissend das man sich mit dem Zeugs fürs Darwin Award qualifiziert. Oder es werden Rohrbomben gebaut (diesmal richtige) weil es die einzige Art ist einen grossen Bumm zu produzieren, mit Produkten die eigentlich nicht knallen sollten aber einfach im Handel zu finden sind.

Des weiteren verblöden die Eltern völlig und die Lehrerschaft versinkt auch in Hysterie und alles was nicht virtuell ist und mit Waffen, Sprengstoff usw. zu tun hat wird völlig verteufelt, obwohl die meisten Jungs sich wie eh und je dafür interessieren.

Auch diese Hysterie alles kurz und klein regulieren zu wollen, hat zur Folge das diejenigen die endlich mit diesen ach so gefährlichen Sachen hantieren dürften, sich wie halbe Götter aufspielen und die ganze Sache als extrem kompliziert darstellen.

Als ich noch jung war konnte man Sprengstoff, Zünder und Zündschnur frei kaufen. Haben sich die Leute damit in die Luft gesprengt nein.

Aber man kriegte die ganz wenig wichtigen Punkte vermittelt die reichen um einen Baumstamm, bzw einen Stein zu sprengen ohne sich und andere zu gefährden.

Genau so wenig wie die Leute sich reihenweise erschossen haben, obwohl man HA Kachsi, MP und was man wollte ohne Papiere zu kaufen waren im nächsten Krämerladen.

Wiederladeschein Fehlanzeige. D

Der einzige mir bekannten Wiederladeunfall in der Schweiz hat ein Deutscher geschafft, und den Wisch den er in D gemacht hatte, hat ihn nicht daran gehindert.

Da sieht man wie jemand meint er sei qualifiziert weil er zu den Auserlesenen gehört die eine Sachkunde gemacht haben.

Die Schäden bei so einer mini Bombe entstehen auf den Distanzen, wenn überhaupt durch Splitter und nicht durch Druck oder Blast wie diese Frau meint.

Auch die Selbstentzündung, aber klar in einem Messingrohr, hoffentlich hat sie nicht zuviel Angst das ihre Munition von selber hochgeht.

Blödsinn hoch 20, geschürt von einer Gesellschaft die Angst vor ihrem eigene Schatten hat und bald einen Atem und Gehschein einführen muss, den ohne geht es ja nicht.

Joker

auch wenn es auf wo nicht moderat ist etwas gegen einen mod zu schreiben: was für ein unsinn!!!!!!!!!

gesetze sind da damit bestimmte dinge in den richtigen bahnen laufen. sie regeln unter anderem auch ein halbwegs ungefährliches miteinander!

es würde mich einmal interessieren, was gewesen wäre wenn ein kind schwer verletzt worden wäre....dann hätte man gerade hier auf wo den herrn lehrer in "der luft zerissen" garantiert.

ich kann die hier allegegenwärtige obrigkeitshetze echt bald nicht mehr ertragen. muss man denn wenn man waffenbesitzer ist wirklich auch für anarchie sein??????

viele plärren hier nach demokratie - echter demokratie -leider verwechslen einige wirrköpfe dies mit anarchie.

seltsam.....

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auch wenn es auf wo nicht moderat ist etwas gegen einen mod zu schreiben: was für ein unsinn!!!!!!!!!

gesetze sind da damit bestimmte dinge in den richtigen bahnen laufen. sie regeln unter anderem auch ein halbwegs ungefährliches miteinander!

es würde mich einmal interessieren, was gewesen wäre wenn ein kind schwer verletzt worden wäre....dann hätte man gerade hier auf wo den herrn lehrer in "der luft zerissen" garantiert.

ich kann die hier allegegenwärtige obrigkeitshetze echt bald nicht mehr ertragen. muss man denn wenn man waffenbesitzer ist wirklich auch für anarchie sein??????

viele plärren hier nach demokratie - echter demokratie -leider verwechslen einige wirrköpfe dies mit anarchie.

seltsam.....

Also habe ich in der Anarchie gelebt....

Hat sich nicht so angefüllt. Er hat man dem Bürger mehr zu getraut als heute.

Und besonders trug jeder Verantwortung für sich selber und die anderen anstatt alles zu delegieren.

Und wieso hat es damals nicht alle Katastrophen gegeben die man heute herbei redet um diese Gesetze zu rechtfertigen so wie die ganze Bewilligungs und Fachexperten Industrie.

Hast du dafür eine Erklärung oder kann nicht sein, was nicht sein darf.

Demokratie und Selbstverantwortung hat nichts mit Anarchie zu tun, der Beweis ist schon längst erbracht worden.

Hingegen der heutige Zustand und wo es hingeht hat sehr viel mit Endmündung und Verdummung zu tun.

Joker

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unterschiedliche länder=unterschiedliche gesetze

schwarzpulver war in deutschland bis in die 60iger jahre auch frei in jeder drogerie erhältlich, waffen und munition (zumeindest bestimmte) bis 72/73 frei....dennoch war deutschland keine anarchie....

aber das geplärre hier ist teilweise nicht mehr auszuhalten....grundsätzlich alle gesetze die waffenbesitz, sprengstoffbesitz, munitionserwerb und besitz regulieren werden infrage gestellt und verteufelt.

mein gott wenn, es hier einzelne gibt denen das in d in ö in ch dermassen auf die nüsse geht,leute dann zieht um nach südamerika ...da kräht kein hahn danach was ihr in der nachtschublade liegen habt.

in so dicht besiedelten gebieten wie in europa teilweise üblich versteht es sich wohl von selbst das nicht jeder vollpfosten mit sprengstoffen und vollautomaten rumrennen kann.....

zumindest mir wäre der gedanke sehr unangenehm.

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in so dicht besiedelten gebieten wie in europa teilweise üblich versteht es sich wohl von selbst das nicht jeder vollpfosten mit sprengstoffen und vollautomaten rumrennen kann.....

zumindest mir wäre der gedanke sehr unangenehm.

Das unterscheidet dich von anderen hier. Du magst vllt. deine Wesenzüge als Maßstab für das mögliche Handeln anderer anlegen und so denken...wer weiß.

Fakt ist, daß alle diese Gegenstände und Substanzen auch bei freiem Erwerb in einer gefestigten Gesellschaft nicht deliktrelevant sind.

Mit Gefühlen statt Zahlen arbeiten unsere Feinde - wir sollten uns davon unterscheiden.

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in so dicht besiedelten gebieten wie in europa teilweise üblich versteht es sich wohl von selbst das nicht jeder vollpfosten mit sprengstoffen und vollautomaten rumrennen kann.....

Bevölkerungsdichte Israel: 340,6 Einwohner pro km²

Bevölkerungsdichte Deutschland: 229 Einwohner pro km²

(Quelle: Wikipedia)

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Bevölkerungsdichte Israel: 340,6 Einwohner pro km²

Wobei die Urbanisierung in Israel noch weiter fortgeschritten ist, da ein deutlicher Teil des Landes Wueste ist...

Gerade nicht die Bevoelkerungsdichte macht den Ton sondern der verantwortungsvolle Umgang damit. Wenn man Pulver ordentlich aufbewahrt, mit Waffen verantwortungsvoll umgeht und nicht wild in der Gegend rumballert oder meint Rohrbomben bauen zu muessen, dann ist das gar kein Problem. Den Abstand braucht man erst, wenn man Scheisse baut oder wenn man wagemutige Exprimente unternimmt. Beim Experimentieren kann man sich eine abgelegene Gegend suchen wenn man verantwortlich ist, wer das nicht ist, der kann auch an einem abgelegenen Ort Probleme verursachen. Beispiele finden sich dafuer wohl genug.

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Das unterscheidet dich von anderen hier. Du magst vllt. deine Wesenzüge als Maßstab für das mögliche Handeln anderer anlegen und so denken...wer weiß.

Fakt ist, daß alle diese Gegenstände und Substanzen auch bei freiem Erwerb in einer gefestigten Gesellschaft nicht deliktrelevant sind.

Mit Gefühlen statt Zahlen arbeiten unsere Feinde - wir sollten uns davon unterscheiden.

es ist schade das wenn euch hier argumente ausgehen, man hier mit kindischen unterstellungen weiter taktiert.

ich kann nur hoffen, das das gros der hier anwesenden mehr verstand hat.

es gut zu heissen, das jeder honk sprengstoff und vollautomaten besitzen darf, dies als maßstab für eine "freie gefestigte gesellschaft" anzusehen - das nenne ich krank!

wenn ich sowas lese, kann ich unsere gegner durchaus verstehen. :peinlich:

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