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IGNORED

Aachen Waffenkontrolle


Stiely

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... es wäre auch möglich, dass SBine anlasslos klingelt, mir eine Digiknipse und eine Kontrollnummer in die Hand drückt, mit der ich fotografieren gehe während sie draussen wartet ...

Geringwertiges Behördeneigentum ober dienstlich genutztes Privateigentum dienstlich einem privaten Dritten unkontrolliert überlassen ... :shok:

Ich halte ja vieles für möglich :rolleyes: , aber das Heute bei einer deutschen kommunalen Verwaltungsbehörde ... :blink:

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Ein Datenabgleich ist in Vorbereitung des Zentraken Waffenregisters nun einmal notwendig!

Durch die veraltete manuelle Erfassung sind nun mal viele Fehler entstanden.

Das mag so sein.

Nur werden wir legalen Waffenbesitzer definitiv keine Verwaltungsgebühren für einen solchen,

- seitens der Behörde erforderlichen und veranlassten - Abgleich durch "Hausbesuch" bezahlen!

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Ein Datenabgleich ist in Vorbereitung des Zentraken Waffenregisters nun einmal notwendig!

Durch die veraltete manuelle Erfassung sind nun mal viele Fehler entstanden.

Und jetzt werden die Daten ohne manuelles Zutun vollelektronisch per Scanner oder Holochecker engegeben. :ridiculous: Träum weiter.

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Geringwertiges Behördeneigentum ober dienstlich genutztes Privateigentum dienstlich einem privaten Dritten unkontrolliert überlassen ... :shok:

Ich halte ja vieles für möglich :rolleyes: , aber das Heute bei einer deutschen kommunalen Verwaltungsbehörde ... :blink:

Hehe, von sich aus natürlich nicht. Aber vielleicht überzeugt sie ein Gericht, dass die Risiken eines Eigentumsdeliktes an Behördeneigentum weniger schwer wiegt, als die Aushebelung der Unverletzlichkeit der Wohnung.

Es geht ja schliesslich nur darum, zu kontrollieren, ob der Tresor dessen Lieferschein ich schon abgeliefert wirklichwirklichst bei mir steht.

Und Hey, ich will ja nicht so sein, ich halte auch gerne selber eine Digiknipse vor, die ich der Behörde dann schenke, wenn ich dafür im Tausch niemand in mein Schlafzimmer lassen muss, den ich nicht selbst eingeladen habe.

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Hallo Uwewittenburg,

Ein Datenabgleich ist in Vorbereitung des Zentraken Waffenregisters nun einmal notwendig!

Durch die veraltete manuelle Erfassung sind nun mal viele Fehler entstanden.

Bei falsch eingegebenen Daten kann es dann schon mal passieren, dass es Übereinstimmungen im Fahndungsabgleich gibt.

Da hast Du völlig recht, aber

- auch bei elektronischer Erfassung wird es Fehler geben

- selbst bei richtig eingegebenen Daten kann es Treffer im Fahndungsabgleich geben

- dieser Anlass ist unverhältnismäßig für die Einschränkung eines Grundrechts

Ein Datenabgleich kann minimalinvasiv durch eine eidesstattliche Versicherung, Fotos oder Vorführung auf dem Amt erfolgen. Wahlweise (!) gerne durch Hausbesuch.

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Nur werden wir legalen Waffenbesitzer definitiv keine Verwaltungsgebühren für einen solchen,

- seitens der Behörde erforderlichen und veranlassten - Abgleich durch "Hausbesuch" bezahlen!

Voll meine Meinung!

Letztendlich wird es bestimmt aber so werden wie mit dem Schornsteinkehrer, oder dem Straßenausbaubeitragsgesetz.

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Mein Beitrag bezog sich auf IMI's, bezüglich Fahrgestellnummer und Zulassung! :icon13:

Ein Datenabgleich ist in Vorbereitung des Zentraken Waffenregisters nun einmal notwendig!

Durch die veraltete manuelle Erfassung sind nun mal viele Fehler entstanden.

Bei falsch eingegebenen Daten kann es dann schon mal passieren, dass es Übereinstimmungen im Fahndungsabgleich gibt.

Und die digitale Erfassung ist weniger fehlerträchtig als die manuelle??? Wird da nichts von Hand eingegeben? Sind da keine Menschen dran beteiligt? :ridiculous:

Jetzt mal im Ernst: Die Fehler sind nicht entstanden, sie wurden gemacht, und zwar von den Vertretern der Behörden, nicht von den Waffenbesitzern. Wenn sie jetzt irgendwelche Zweifel an der Richtigkeit ihrer selbst gesammelten Daten haben, dann sollen sie eben den betreffenden WBK-Inhaber freundlich anschreiben und ihn um die entsprechenden Angaben bitten, die nötig sind um die Fehler zu berichtigen und Zweifel auszuräumen. So macht man das in einem Rechtsstaat. In einem totalitären Staat dagegen, nimmt man das Verschulden der staatlichen Beamten zum willkommenen Anlass bei den Privatpersonen willkürliche Hausdurchsuchungen durchzuführen.

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Jetzt mal im Ernst: Die Fehler sind nicht entstanden, sie wurden gemacht, und zwar von den Vertretern der Behörden, nicht von den Waffenbesitzern.

Irrtum sprach der Igel und stieg von der Klobürste! :peinlich:

Meine Waffen wurden vom Händler in die WBK eingetragen und die Daten dann so von der Behörde übernommen!

Da viele freiwilige Waffenabgaben über meinen Tisch gingen, kann ich durchaus beurteilen was für Fehler begangen wurden.

Jede Wurst hat 2 Enden.

Ja, auch in einer elektronischen Erfassung können Fehler passieren, so z.B. wenn fehlerhafte Daten in einer Datei, oder eben im Waffenregister übernommen werden.

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"Ja, auch in einer elektronischen Erfassung können Fehler passieren, so z.B. wenn fehlerhafte Daten in einer Datei, oder eben im Waffenregister übernommen werden."

Als ich auf unserem Bürgerbüro war, um eine beglaubigte Kopie einer WBK machen zu lassen, musste die SB feststellen das die vorgelegte WBK gar nicht in ihrem System stand. Dafür hatte ich angeblich einen kleinen WS.

Soviel zum Waffenregister

:peinlich:

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Also geht es nicht nur um die Kontrolle der Aufbewahrung? Wenn die die Waffennummer sehen wollen, muss ich beim M1 das ZF abbauen weil die Kimme entfernt wurde und dort ein Sockel sitzt, der leider auch die Nummer abdeckt. Der RamLine Schaft bei meiner Ruger deckt auch die Waffennummer ab. Also muss alles zerlegt werden! Super - ich freue mich bereits auf das neue Einschießen. Der ganze Aufwand war noch wofür?

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Irrtum sprach der Igel und stieg von der Klobürste! :peinlich:

Meine Waffen wurden vom Händler in die WBK eingetragen und die Daten dann so von der Behörde übernommen!

...

Gut, aber für die stupide Abschreiberei viel Geld abkassieren und noch nicht einmal merken, dass wesentliche Angaben fehlen...? Nachfragen wäre eine Möglichkeit, aber leider mit Arbeit verbunden.

Wenn ein SB z. B. in eine WBK schreibt: Gewehr, Kaliber unbekannt, Hersteller unbekannt, ist das das Problem des Waffenbesitzers, der die Waffe schon besessen hat, als es noch gar keine Registrierung gab? Oder wenn er die Modellbezeichnung mit der Herstellerangabe verwechselt, oder statt Pistole Revolver einträgt, statt kal. 12 12mm, oder ein paar Ziffern bei der Nr. unterschlägt? Nein, ein Bisschen Sorgfalt darf man schon von den Leuten verlangen.

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