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IGNORED

Aachen Waffenkontrolle


Stiely

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Die hinterlassen einen Brief mit der Bitte um Terminvereinbarung! Was tust Du dann?

Grüße

Thomas

:rolleyes: er tut das was alle anderen LWB auch machen würden.. freundlich einen Termin ausmachen und das Spiel mitspielen!

Die Erfahrung hat gezeigt das die jenigen die am lautesten schreien wenn's dann so weit ist ganz brav sind :rotfl2: oder hat schon mal einer hier von einem gelesen der bei der Kontrolle den Spruch "du kommst hier need rein" abgelassen hat?

Gruß

Hunter

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Der Zweck wird wohl in der Praxis anders definiert werden müssen. Sicher werden die herrschaften nicht nach §36 WaffG zum Datenabgleich zur Erstellung des nationalen waffenregisters Einlass begehren. Das wäre auch garnicht zulässig. Das wäre ein Fall von §39 WaffG und da gibt es keinen Zutritt.

....

Die Behörden werde durchaus in der Lage sein die Besuche §-Sicher zu gestalten! Wobei der Abgleich der Datem im Zusammenhang mit der Aufbewahrungskontrolle sowieso nur von den wenigsten LWB abgelehnt werden würde... auf die paar Minuten kommts dann nämlich auch nicht mehr drauf an!

Gruß

Hunter

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Die Behörden werde durchaus in der Lage sein die Besuche §-Sicher zu gestalten!

Mal abwarten!

Auch Behörden handeln durch Menschen und Menschen machen Fehler und betrügen. :closedeyes:

Alleine schon die Bevorzugung der erlaubnislosen Besitzer von erlaubnispflichten Waffen und Munition bei den Nachschauen gem. §36 Abs. 3 WaffG nur weil die Behörden zu bequem sind, deren Namen und Aufenthaltsorte zu ermitteln, verstößt schon gegen Art. 3 GG. :bad:

Wobei der Abgleich der Datem im Zusammenhang mit der Aufbewahrungskontrolle sowieso nur von den wenigsten LWB abgelehnt werden würde...

Damit wirst Du wohl richtig liegen. Das Untertanentum ist bei deutschen LWB wohl immer noch verbreiteter als in anderen Bevölkerungsgruppen oder bei anderen Nationen. :sad:

auf die paar Minuten kommts dann nämlich auch nicht mehr drauf an!

Gruß

Hunter

Ja,

eigentlich kommt es auf die Minuten davor an. :bud:

Dein

Mausebaer

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Die Behörden werde durchaus in der Lage sein die Besuche §-Sicher zu gestalten! Wobei der Abgleich der Datem im Zusammenhang mit der Aufbewahrungskontrolle sowieso nur von den wenigsten LWB abgelehnt werden würde... auf die paar Minuten kommts dann nämlich auch nicht mehr drauf an!

Auf nichts anderes habe ich hingewiesen. Blöderweise hat aber der offizielle Behördenfunk (Polizeipresse) eine rechtlich höchste fehlerhafte Meldung abgesetzt. (Lies dir die mal bitte durch).

Im Übrigen ist das eine der unglaublichen die ich in letzter Zeit in der Gesetzgebung immer wieder feststelle. Ein gesetz wird zu einem Zweck erlassen. Dann werden bedenken angemeldet, dass dieses Gesetz die Gefahr birgt anderweitig missbraucht zu werden und nach einiger Zeit geschieht genau das, trotz vorheriger Beschwichtigung im Gesetzgebungsverfahren (Bsp. Maut)

Und hier gibt die Behörde höchst offiziell an, mit dem Ziel der Datenerfassung zur Errichtung des nationalen Waffenregisters, dass Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art 3 GG) mithilfe des §36 (3) - vulgär Aufbewahrungskontrolle- brechen zu wollen. Genauso ist es dort vermeldet.

Das lässt tief in die Behördenseele blicken!

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Die hinterlassen einen Brief mit der Bitte um Terminvereinbarung! Was tust Du dann?

Na nichts, oder ? Hab ich einfach vergessen oder den Zettel nicht gefunden oder oder oder... Will ich was von denen oder die von mir ? Ansonsten lasse ich sie halt irgendwann in 4 Wochen mal an einem Sonntag antreten, da ich unter der Woche zB generell auswärts arbeite. ;) Wobei ich den Grund auch nicht nachvollziehen kann, unsere Behörde macht jedes mal, wenn man was absegnen lässt, eine Kopie der WBK und heftet das ab. Also immer auf dem letzten Stand. Schaffen das die Beamten in NRW nicht ?

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Wobei ich den Grund auch nicht nachvollziehen kann, unsere Behörde macht jedes mal, wenn man was absegnen lässt, eine Kopie der WBK und heftet das ab. Also immer auf dem letzten Stand. Schaffen das die Beamten in NRW nicht ?

Wird in NRW (Aachen) auch so gehandhabt.

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Sie wollen sich mit der Behörde anlegen. Was glauben sie wohl wer am längerem Hebel sitz ?

Ich bin schon etwas älter und habe meine Erfahrungen gemacht. Sie setzen mit Ihrer Weigerung ein Räderwerk in Gang, das gaaanz langsam läuft, - wie bei den Behörden üblich -, aber das nieh mehr angehalten werden kann. Es kann Monate und Jahre dauern, sie denken schon garnicht mehr an die Sache, dann bekommen sie plötzlich und unerwartet, wie man so zu sagen pflegt, eine Vorladung und sie sind in null,nichts die WBK los, mit allen Folgeerscheinungen. Ein Grund findet sich immer. Das Ganze aber nicht zu einem günstigen Preis. Wie gesagt sie können es probieren, das sind jedenfals meine unmaßgeblichen Erfahrungen als Oberschützenmeister und BDMP Mitglied.

Wer spricht denn hier von Weigerung ? :confused:

Wenn ich nicht zu Hause bin, dann ist es eben so und die Sache ist erledigt ! Es soll selbst in dieser Republik noch Leute geben, welche zur arbeitenden Bevölkerung gehören.

Und meine Arbeits- bzw. Feierabendzeiten werden sich ganz sicher nicht an den Wünschen irgendwelcher Behördenbüttel ausrichten.

Sollen die doch meinetwegen am Wochenende eine Sonderschicht einlegen, nachdem sie sich vorher einen Termin haben geben lassen (sonst könnte ich ja gerade spazieren, einkaufen, duschen, defäkieren oder sonst etwas sein... ;) )

Ich spreche hier auch einfach mal von meinen unmaßgeblichen eigenen Erfahrungen. Ich habe mich bereits mit diversen Behörden angelegt (u.a. mit einer sehr hoch angesiedelten...). Was glauben Sie wohl, wer den längeren Atem hat ?

Manchmal müssen einfach nur ein für allemal die Fronten geklärt werden, i.d.R. ist dann Ruhe !

Auch wenn der Weg bis dahin sicher steinig und beschwerlich ist...

Aber, zumindest bei mir, ging es alles auch ohne Vorladung ab. Die rechtliche Relevanz einer polizeilichen Vorladung ist Ihnen offensichtlich nicht geläufig.

Was meine persönliche Relevanz einer solchen anbelangt, so verbietet mir zum einen meine gute Kinderstube, zum anderen die Forenregeln, eine Beschreibung dessen, was ich mit selbiger tun könnte...

Ist letztendlich einfach alles nur eine Einstellungssache gegenüber der "Obrigkeit"...

Schlußendlich ist es leider immer häufiger der Fall hierzulande, daß die Judikative wieder einmal das glattbügeln muß, was Legislative und Exekutive so alles versaubeuteln...

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Hallo

Es gibt Landratsämter die bei Erwerb und Verkauf einer Waffe das

Ausfüllen eines EXTRA-Formblattes verlangen.

Man sollte also rechtlich davon ausgehen können das die Behörde

alle Besitzdaten korrekt vorliegen hat.

Wenn also nicht nur die Aufbewahrung vor Ort kontrolliert wird,

sondern auch der Bestand mus ich annehmen das bei der Behörde was faul ist

betreffend der Datenverwaltung der Schützen. Sollte dann bei Sammlern

der Bestand geprüft werden dauert das mehrere Stunden und je nach Bestand

noch länger. Sollte hier dann auch noch eine hohe Gebür verlangt werden

bekommt dieses Vorgehen noch ein anderes Geschmäckle.

Sehr problematisch wird es dann in Zukunft, wenn das nationale Waffenregister

eingeführt wird. Ich behaupte jetzt schon das die Daten dann nicht mehr sicher sind.

Ein Hackerangriff und diese Kreise wissen über jeden LWB bescheid.

Gruß

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...Ein Hackerangriff und diese Kreise wissen über jeden LWB bescheid.

Gruß

Den brauchts gar nicht überall, bei unserem SB beim LRA stehen für die die etwas mehr haben dicke Leitz-Ordner im Regal, fein säuberlich beschriftet "Lieschen Müller, Rosenweg 33, 87555 Musterdorf - Jäger, Sammler, Erbe"

Da muss nur die Putzfrau mal die Regalwand fotografieren. Oder der Klemptner. Oder der Hausmeister. Oder ein Besucher. Oder... Einen Hackerangriff kann man wenigstens noch spurenmäßig nachvollziehen (nicht wer, aber ob).

Gruß

Erik

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Die Daten werden ähnlich der Schweizer Bank CD einfach verkauft werden. Das Einfachste reicht. Man muss gar nicht kompliziert denken und Angriffe von außen ausmalen. In den allermeisten Fällen werden Daten von "Berechtigten" weitergegeben-manchmal versehentlich, manchmal als Zubrot.

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....

Sehr problematisch wird es dann in Zukunft, wenn das nationale Waffenregister

eingeführt wird. Ich behaupte jetzt schon das die Daten dann nicht mehr sicher sind.

Ein Hackerangriff und diese Kreise wissen über jeden LWB bescheid.

Gruß

:rolleyes: du glaubst doch nicht etwa das deine Daten jetzt sicher sind? Von den Hinweisen auf deinen LWB die du selbst im Internet hinterlässt will ich gar nicht erst anfangen.. dein privates Umfeld weis darüber Bescheid, die Vereine und Verbände in denen du Mitglied bist wissen das du Waffen hast, die Händler bei denen du einkaufst wissen was du hast..

Auch beim Einwohnermeldeamt weis man das du Waffen hast.. und da hat jeder Azubi/Praktikannt Zugang zu den Daten.. ich hab's selbst schon getestet und eine Bekannte die ein Praktikum bei der Gemeindeverwaltung gemacht hat gefragt ob sie mal schauen kann was bei mir im Register steht.. Waffenbesitz und Spengstofferlaubnis ist da vermerkt.. :)

Datenschutz gibt's jetzt nicht und wird es auch beim Zentralen Waffenregister nicht geben... da braucht man sich nicht's vorzumachen!

Gruß

Hunter

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Ich wüsste keine einzige Stelle wo meine Waffen nebst meinen Personladaten erfasst sind, außer bei meinem SB. Von daher ist das schon ein gewaltiger Unterschied zum zentralen Waffenregister. Alle Daten mit einmal in Sekunden deutschlandweit abzugreifen ist eben doch was ganz anderes als hunderter Akten dezentral verwaltet.

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Ich wüsste keine einzige Stelle wo meine Waffen nebst meinen Personladaten erfasst sind, außer bei meinem SB.

...

Der Verkäufer deiner Knarren hat alle deine Daten, im Falle einer Garantieleistung usw. auch der Hersteller, bei Sportschützen hat der Verband/Verein in der Regel alle Daten usw. usw.

Gruß

Hunter

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Meine Waffen wurden alle von privat gekauft. Aber auch Händler, Büchsenmacher, Verbände sind alles andere als ein zentrales, allumfassendes Datensammelsurium.

Du erkennst den Unterschied?

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Der Verkäufer deiner Knarren hat alle deine Daten, im Falle einer Garantieleistung usw. auch der Hersteller, bei Sportschützen hat der Verband/Verein in der Regel alle Daten usw. usw.

das wäre ja noch schöner, wenn mein verein eine liste mit meinen waffen hätte :contra:

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Der Inhalt der Pressemeldung ist mal wieder ein Beleg dafür, daß im Bereich Waffenrecht ausnahmsweise mal der betroffene Bürger besser informiert ist als der befasste Beamte.

Falls die Waffenbehörde Fehler in ihrer bisherigen Datensammlung korrigieren muss, damit die Waffendaten den Quali-Vorgaben der X-Waffe Vorschrift entsprechen ist das ein Aspekt. Dazu ist man als Waffenbesitzer auch mMn auskunfts-pflichtig.

Das jetzt mit der Nachschau nach §36 zu verquicken liest sich nach Aktionismus. Die Pressestelle lässt verlautbaren: schaut her, wir tun 'was. Und wir drangsalieren jetzt mit neuem scharfen Gesetz diese bösen Waffen-Narren...

Ich kann's den Polizisten ja nachfühlen, ist ja fein, wenn man es zum Ausgleich mal mit braven Bürgern und nicht schon wieder mit kriminellen Subjekten zu tun kriegt. Die Beamten nutzen dabei aber nur den rechtlichen Rahmen, den uns unsere Volksvertreter gezimmert haben und der im Bereich Waffenrecht nun bekannterweise mehr mit Wahrnehmung und Floskeln zu tun hat, als mit Realitäten.

Beim zentralen Waffenregister wird sich zeigen, ob der brave LWB nun in Zukunft auch bei Routine-Kontakten mit der Polizei durch gesteigerte Eigenschutz-Maßnahmen der Beamten betroffen wird. Und dieser Nebeneffekt war in der Begründung zur Einführung eines nationalen Waffenregisters im Rahmen der EU-Vorschrift gar nicht Grundlage, darauf sind unsere Innenpolitischen Law&Order Spezis alleine gekommen.

Also meine Meinung: Die Pressemeldung ist ziemlich verquirlter Müll, weil sich der Schreiber leider nicht so gut auskennt. Das Aachener Amt macht seine Arbeit und das von der politischen Kaste auf Bundesebene besczhlossene Gesetz schafft Ihnen den Spielraum dazu. Wir als betroffene sind in der Pflicht, unsere Rechte zu wahren.

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Von daher ist das schon ein gewaltiger Unterschied zum zentralen Waffenregister. Alle Daten mit einmal in Sekunden deutschlandweit abzugreifen ist eben doch was ganz anderes als hunderter Akten dezentral verwaltet.

Das Waffenzentralregister wird eine Bundesvirus werden, dafür haben die Hersteller im Dritten Reich gesorgt. Jede amtlich erfaßte Waffenummer wird es mehrfach geben, weil z.B. die Indizes nicht korrekt erfaßt wurden, von den verkürzten Seriennummern mal ganz zu schweigen ... - ich selbst habe mehrere Waffen, in denen die Nummern der Verkäufer-WBK nicht mit der tatsächlichen (und von meinem SB dann auch nach Vorlage der Fotos eingetragenen Nummer) übereinstimmen.

Kurz und gut - es wird zumindest für eine gewisse Zeit ein totales Disaster werden mit der zentralen Datenspeicherung.

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Das Waffenzentralregister wird eine Bundesvirus werden, dafür haben die Hersteller im Dritten Reich gesorgt.

Kurz und gut - es wird zumindest für eine gewisse Zeit ein totales Disaster werden mit der zentralen Datenspeicherung.

Guude,

Du solltest um die Zeit und in dem Zustand kein Antworten mehr auf wichtige Themen schreiben :ridiculous:

Blafaselblubb?

Ciao

Weissblau

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Du solltest um die Zeit und in dem Zustand kein Antworten mehr auf wichtige Themen schreiben :ridiculous:

Blafaselblubb?

Nein, ein interessanter Aspekt. Du sollst so früh am morgen keine Beiträge schreiben :rolleyes:

Die Waffennummern sind also nicht eineindeutig. Das ist technisch leicht Umsetzbar, zumal ich als Designer eines solchen Systems nicht mal davon aus gehen würde, das die Waffennummer sich zwingend Mit einer Tastatur abbilden lässt.

Wie sieht es mit fernöstlichen Uraltordonnanzler aus?

Schwieriger sind dann die Anwendungsfälle des Registers bei sowas:

- wem gehört Waffe mit Nummer XYZ -> mehrere Treffer

- wem gehörtE die Waffe -> noch mehr Treffer

Aber da es sich meiner verschwörungstheoretischer Meinung nach weniger um ein Waffenregister mit Personendaten, als mehr um ein Personenregister mit Waffenbezug handelt, ist das nicht so schlimm ;-)

Weiß eigentlich jemand WARUM die EU dieses Register will? Dazu habe ich nix gefunden.

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Ach so, und on topic:

Für einen Datenabgleich muss (und werde) ich die SBine nicht anlasslos und unangekündigt in mein Schlafzimmer wo der Schrank steht lassen. Das können wir auf dem Amt oder bei einem Candlelightdinner (SBine is recht hübsch) machen.

Aber auch danach bleibt der Schrank zu :heuldoch:

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Nein, ein interessanter Aspekt. Du sollst so früh am morgen keine Beiträge schreiben :rolleyes:

Die Waffennummern sind also nicht eineindeutig. Das ist technisch leicht Umsetzbar, zumal ich als Designer eines solchen Systems nicht mal davon aus gehen würde, das die Waffennummer sich zwingend Mit einer Tastatur abbilden lässt.

Wie sieht es mit fernöstlichen Uraltordonnanzler aus?

Schwieriger sind dann die Anwendungsfälle des Registers bei sowas:

- wem gehört Waffe mit Nummer XYZ -> mehrere Treffer

- wem gehörtE die Waffe -> noch mehr Treffer

Langsam bekomme ich das Gefühl, dass ich bei vielen auf "Ignorieren" stehe. :shok:

Auch in diesen Thread habe ich das bereits in Beitrag #24 geschrieben, aber da hatte das keinen interessiert. :closedeyes:

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...t&p=1775197

Aber da es sich meiner verschwörungstheoretischer Meinung nach weniger um ein Waffenregister mit Personendaten, als mehr um ein Personenregister mit Waffenbezug handelt, ist das nicht so schlimm ;-)

Die Frage wird sein, was die Nutzer daraus machen werden. Eigentlich sollte es ein Register für Waffen mit Personenbezug sein, in dem der Lebensweg von Waffen von der Fabrik bis zum Schreibtisch der Ermittlungsperson, auf dem sie gerade liegt, auf Knopfdruck nach vollzogen werden kann. Dieses "dann schmeißen wir halt die Daten unserer Wafferechtsbehörden zusammen" ist die nationale Interpretation - quick and dirty. :closedeyes:

Weiß eigentlich jemand WARUM die EU dieses Register will? Dazu habe ich nix gefunden.

Die Idee, die ich zu Anfang einmal dazu fand, war wie oben beschrieben, dass lückenlos der Lebensweg aller jemals produzierter Waffen auf Knopfdruck nachvollzogen werden kann. Damit sollte verhindert werden, dass Waffen in die internationalen, nationalen, regionalen und lokalen Schwarzmärkte verschwinden und wenn welche vom Schwarzmarkt auftauchen, sofort gesehen werden kann, wann, wo und bei wem die auf den Schwarzmarkt abtauchte, und man sofort dort mit Ermittlungen einsetzen kann.

... und dann kamen die ganzen Ausnahmen und Unzulänglichkeiten ... :closedeyes:

Euer

Mausebaer

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Langsam bekomme ich das Gefühl, dass ich bei vielen auf "Ignorieren" stehe. :shok:

Ganz im Gegenteil, sorry :)

Deinen Vorschlag, den Datenabgleich anlässlich der anlasslosen Kontrolle, ob ich meine Vorkehrungen für die Aufbewahrung getroffen hätte, mit einem Hinweis auf den Hausfriedensbruch Schach zu setzen, werde ich umsetzen.

Es kann jeder halten wie er will, aber ich werde das hohe Rechtsgut der Unverletzlichkeit der Wohnung nicht aufgeben, solange mir das Gesetz es ermöglicht.

Im Gesetz steht: Wohnräume dürfen gegen meinen Willen nur zur Verhütung dringender Gefahren betreten werden.

In dieser Verordnung steht dann noch, dass eine Unzuverlässigkeit nur bei NICHT NACHVOLLZIEHBARER Weigerung vermutet werden kann.

Und zur Nachvollziehbarkeit:

- ich habe einen I-er Schrank, den darf ich mit Waffen und Munition vollschmelzen wie ich möchte

- ich habe Rechnung, Lieferschein und Foto vom Typschild schon vorgelegt

- es gibt Alternativen zur Einschränkung des hohen Rechtsgutes: es wäre auch möglich, dass SBine anlasslos klingelt, mir eine Digiknipse und eine Kontrollnummer in die Hand drückt, mit der ich fotografieren gehe während sie draussen wartet

Klar, das könnte Arbeit und Knartsch geben, aber ich glaube nicht, dass die angenommene Unzuverlässigkeit vor Gericht halten würde.

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