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IGNORED

NRW will Waffenrecht ändern - Rechtsextremismus...


jaeger7-de

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin !

Heute hatte ich eine längere Pressemitteilung des NRW Innenministeriums in der Mailbox.

Interessant daran für LWB der Punkt 6:

6. Keine legalen Waffen für Rechtsextremisten Rechtsextremisten sollen

keine legalen Schusswaffen besitzen dürfen. „Deshalb wird NRW im Bundesrat

eine Initiative zur Änderung des Waffengesetzes starten“, erklärte

Innenminister Jäger. Bisher gibt es keine Regelanfrage bei den

Verfassungsschutzämtern, um Erkenntnisse über die Verfassungsfeindlichkeit des

Antragstellers einer waffenrechtlichen Erlaubnis erlangen zu können. „Der

Verfassungsschutz verfügt über genaueres Wissen über rechtsextremistische

Bestrebungen, die die Unzuverlässigkeit eines Antragstellers begründen.

Deshalb muss der Verfassungsschutz zukünftig immer bei der waffenrechtlichen

Zuverlässigkeitsüberprüfung beteiligt werden“, forderte der Minister. Nach

dem Waffengesetz gelten Antragsteller wie Waffenbesitzer als unzuverlässig,

wenn sie Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgen oder

unterstützen.

Soweit ja nicht dumm - aber warum nur für Rechtsextreme ? Ich hätte gern auch Linksextreme, Religionsextremisten und sonstige Gegner der FDGO entwaffnet...

Vielleicht sollte ich die Pressestelle mal fragen...

Gruß

jaeger7-de

Geschrieben

Steht eh schon im Gesetz!

Der Gute wird mit den Begriffen extrem und radikal nicht klar kommen. Geht ja den meisten so. Das Schicksal demokratischer Systeme - man bekommt nicht die Besten, sondern die, die den Wählern am ähnlichsten sind.

Geschrieben

Wäre ja ausserdem interessant, weil der Verfassungsschutz damit ja zugeben müsste, wer auf der Beobachtungliste steht. Ich bin jetzt kein ausgebildeter Geheimdienstler, aber ich könnte mir vorstellen, dass man diese Informationen dann doch lieber nicht herausrückt.

Geschrieben

Kann mir in diesem Zusammenhang mal einer den theoretischen Wirkmechanismus einer Gesetzesänderung erläutern ?

Die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund hat Nagelbomben gebaut und mit einer illegal beschafften schallgedämpften CZ 83 Menschen ermordet. Weder als Sportschütze, Jäger, Erbe oder Sachverständiger geschweige denn Sammler kann man sich diese Gegenstände auf eine waffenrechtliche Erwerbs- und Besitz-Erlaubnis beschaffen. Wenn doch, will ich das sofort wissen, wo man den Antrag stellen kann.

Wie soll das Abfragen vom Verfassungsschutz denn jetzt da weiterhelfen ? Terroristen beschaffen sich üblicherweise keine Waffen auf WBK. Diejenigen, die eine WBK beantragen und sich durch die Gesetzlichen Hürden hindurch-ackern, haben normalerweise nichts Böses mit ihren Waffen vor, außer sie sind so durchgeknallt wie Robert Steinhäuser oder Andreas Breivik.

Warum, zum Geier noch einmal, können die die Anscheins-Politiker und Innenminister der Aktionismusregierungen nicht zugeben:

Der Staat kann nicht jeden Einzelnen Bürger zu jeder Zeit vor durchgeknallten Idioten und verbrecherischen Lumpen schützen !

Es ist ja schon probiert worden:

- Mord und Totschlag sind per Strafgesetz verboten

- Erwerb und Besitz von Waffen und Munition sind erlaubnispflichtig

- Das Führen von Waffen ist verboten bzw. an hohe Auflagen geknüpft

- Das Schießen mit Waffen ist auch erlaubnispflichtig

Das was bisher nicht funktioniert hat, wenn Menschen kriminell handeln, das wird nicht plötzlich dadurch funktionieren, daß man noch eine Kontrolletti-Truppe in den Prüfungs-Prozess um die Erteilung einer legalen Waffen-Erlaubnis einbezieht.

Auch diese Initiative ist ein armseliges, nutzloses Schau-Schattenboxen, daß alleine der Selbstdarstellung von plan- und hilflosen Politischen Aktivisten dient. "Schaut her: WIR tun etwas !"

Ja, Ihr tut etwas. Etwas Nutzloses, Überflüssiges und Unlogisches. Ihr mauert das letzte Mauseloch in dem Bollwerk des legalen Waffenbesitzes zu. Und ignoriert geflissentlich die gigantische Bresche der Kriminalität, gleich nebenan.

Uff. Das tat gut. Ihr, die ihr das lest, wusstet das aber schon.

Geschrieben
Kann mir in diesem Zusammenhang mal einer den theoretischen Wirkmechanismus einer Gesetzesänderung erläutern ?

Die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund hat Nagelbomben gebaut und mit einer illegal beschafften schallgedämpften CZ 83 Menschen ermordet. Weder als Sportschütze, Jäger, Erbe oder Sachverständiger geschweige denn Sammler kann man sich diese Gegenstände auf eine waffenrechtliche Erwerbs- und Besitz-Erlaubnis beschaffen. Wenn doch, will ich das sofort wissen, wo man den Antrag stellen kann.

Wie soll das Abfragen vom Verfassungsschutz denn jetzt da weiterhelfen ? Terroristen beschaffen sich üblicherweise keine Waffen auf WBK. Diejenigen, die eine WBK beantragen und sich durch die Gesetzlichen Hürden hindurch-ackern, haben normalerweise nichts Böses mit ihren Waffen vor, außer sie sind so durchgeknallt wie Robert Steinhäuser oder Andreas Breivik.

Warum, zum Geier noch einmal, können die die Anscheins-Politiker und Innenminister der Aktionismusregierungen nicht zugeben:

Der Staat kann nicht jeden Einzelnen Bürger zu jeder Zeit vor durchgeknallten Idioten und verbrecherischen Lumpen schützen !

Es ist ja schon probiert worden:

- Mord und Totschlag sind per Strafgesetz verboten

- Erwerb und Besitz von Waffen und Munition sind erlaubnispflichtig

- Das Führen von Waffen ist verboten bzw. an hohe Auflagen geknüpft

- Das Schießen mit Waffen ist auch erlaubnispflichtig

Das was bisher nicht funktioniert hat, wenn Menschen kriminell handeln, das wird nicht plötzlich dadurch funktionieren, daß man noch eine Kontrolletti-Truppe in den Prüfungs-Prozess um die Erteilung einer legalen Waffen-Erlaubnis einbezieht.

Auch diese Initiative ist ein armseliges, nutzloses Schau-Schattenboxen, daß alleine der Selbstdarstellung von plan- und hilflosen Politischen Aktivisten dient. "Schaut her: WIR tun etwas !"

Ja, Ihr tut etwas. Etwas Nutzloses, Überflüssiges und Unlogisches. Ihr mauert das letzte Mauseloch in dem Bollwerk des legalen Waffenbesitzes zu. Und ignoriert geflissentlich die gigantische Bresche der Kriminalität, gleich nebenan.

Uff. Das tat gut. Ihr, die ihr das lest, wusstet das aber schon.

Daher gilt heute, wie schon zu Zeiten der alten Römer...

Si vis pacem parabellum !

BFP

Geschrieben

Ich kann diesem Vorschlag nichts abgewinnen und sehe darin auch eine Gefahr für uns alle.

  1. Wird dadurch die Tätigkeit unserer Geheimdienste behindert. Da braucht ein Rechtsextremer, der sich unter Beobachtung wähnt, nur testweise einen KWS beantragen, um herauszufinden, ob seine Befürchtung zutrifft.
  2. Entsteht ein irrsinnig hoher Verwaltungsaufwand, denn es müssen dann auch bei den Regelüberprüfung die entsprechenden Auskünfte eingeholt werden. Für die über 2 Mio. LWBs müssen extra neue Stellen geschaffen werden. Dieser Aufwand steht in keinem Verhältnis zu dem vorgegaukelten Sicherheitsgewinn.
  3. Die zusätzlichen Kosten für die regelmäßige Durchleuchtung durch den Verfassungsschutz wird der Staat den LWBs aufdrücken durch eine Erhöhung der Gebühren für die Regelüberprüfung. Dann zahlt man künftig alle drei Jahre 100 EUR.

Geschrieben

Mir fällt dazu nur ein:

"Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht, aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, dass Sie sie äußern dürfen."

[Voltaire]

P.S.: Der "Herr" bezieht sich hier auf die sog. linken od. rechten "Extremen".

(Gibt's in den deutschen Medien überhaupt Rechte die nicht zugleich als Rechts- extrem tituliert werden?)

Geschrieben

Es ist noch was ganz Anderes, was mir zunehmend Bauchschmerzen verursacht: Viele LWB sind fleißige, arbeitsame UND bisher staatstragende Leute, nicht wenige waren mal bereit, für die Erhaltung dieser Demokratie als Soldat, Reservist, Feuerwehrmann oder Polizist ihre Gesundheit oder ihr Leben aufs Spiel zu setzen. Mit der Dauergängelung durch eben diesen Staat treibt dieser diese gutwilligen Leute von sich weg und auf Distanz. Er erzeugt eine Staatsverdrossenheit, die sich darin manifestiert, daß viele, wenn das Wort Gemeinnützigkeit, Bürgersinn und Ehrenamt fällt, fortan sagen :"Ohne mich, seht zu, wie ihr klarkommt!" Und da wird der Schaden, der durch dummen Aktionismus erzeugt wurde, weitaus schwerwiegender sein, als der "Sicherheitsgewinn"!

Geschrieben
Es ist noch was ganz Anderes, was mir zunehmend Bauchschmerzen verursacht: Viele LWB sind fleißige, arbeitsame UND bisher staatstragende Leute, nicht wenige waren mal bereit, für die Erhaltung dieser Demokratie als Soldat, Reservist, Feuerwehrmann oder Polizist ihre Gesundheit oder ihr Leben aufs Spiel zu setzen. Mit der Dauergängelung durch eben diesen Staat treibt dieser diese gutwilligen Leute von sich weg und auf Distanz. Er erzeugt eine Staatsverdrossenheit, die sich darin manifestiert, daß viele, wenn das Wort Gemeinnützigkeit, Bürgersinn und Ehrenamt fällt, fortan sagen :"Ohne mich, seht zu, wie ihr klarkommt!" Und da wird der Schaden, der durch dummen Aktionismus erzeugt wurde, weitaus schwerwiegender sein, als der "Sicherheitsgewinn"!

So ist es. Zu denen gehöre Ich auch.

Nimmt der Staat mir mein Hobby und meine Plempen war es das mit Freiwilliger Feuerwehr nach bisher 12 Jahren.

Geschrieben
...[*]Die zusätzlichen Kosten für die regelmäßige Durchleuchtung durch den Verfassungsschutz wird der Staat den LWBs aufdrücken durch eine Erhöhung der Gebühren für die Regelüberprüfung. Dann zahlt man künftig alle drei Jahre 100 EUR.

Vielleicht ist das ja die Absicht, welche dahinter steckt: Verzögerung einerseits und Kostentreiberei andererseits. Schikanemaßnahmen eben, wie bei den gebührenpflichtigen Aufbewahrungskontrollen. Die Gegner des privaten waffenbesitzes ziehen eben alle Register.

Der reale Sicherheitsgewinn spielt dabei gar keine Rolle.

Geschrieben
So ist es. Zu denen gehöre Ich auch.

Nimmt der Staat mir mein Hobby und meine Plempen war es das mit Freiwilliger Feuerwehr nach bisher 12 Jahren.

Nicht nur bei Dir. Bei mir sind es jetzt 30Jahre.

Geschrieben
Terroristen beschaffen sich üblicherweise keine Waffen auf WBK. Diejenigen, die eine WBK beantragen und sich durch die Gesetzlichen Hürden hindurch-ackern, haben normalerweise nichts Böses mit ihren Waffen vor, außer sie sind so durchgeknallt wie Robert Steinhäuser oder Andreas Breivik.

Das stimmt so nicht. Steinhäuser hat Unterlagen (Schießnachweise) gefälscht um die Waffen zu bekommen. Damit hat auch er die Waffen illegal besessen. Breivik hat das Gewehr zwar legal besessen, aber mit dem schussfertigen Zustand, in den er die Waffe versetzt hat, hat auch er gegen das Waffenrecht verstoßen. Die relevanten Teile dafür soll er schwarz über das Internet erworben haben.

LWBs erwerben ihre Waffen nicht mit dem Vorsatz eine Straftat zu begehen. Illegal ist das schneller, billiger und unauffälliger. Das weiß doch nun fast jeder. Und nein (@ Big Brother) ich besitze keine illegalen Waffen oder Gegenstände .... <_<

Geschrieben
Vielleicht ist das ja die Absicht, welche dahinter steckt: Verzögerung einerseits und Kostentreiberei andererseits. Schikanemaßnahmen eben, wie bei den gebührenpflichtigen Aufbewahrungskontrollen. Die Gegner des privaten waffenbesitzes ziehen eben alle Register.

Der reale Sicherheitsgewinn spielt dabei gar keine Rolle.

Nochmal, ich kann es nur immer und immer wieder wiederholen....

Wir sind NICHT zu Hause, die Frau oder Freundin hat was gegen die Kontrolle und überhaupt geht eine Kontrolle mal gar nicht !

Meine Waffen sind MEIN Eigentum und das verwahre ich sicher, sogar vor dem Staat!

Soweit kommt es noch, das ich Abgesandte der Sozies in meine heiligen Hallen lasse... Womöglich noch freiwillig ????

NEIN !!!!!!!!!!!!

BFP

Geschrieben
Der Staat kann nicht jeden Einzelnen Bürger zu jeder Zeit vor durchgeknallten Idioten und verbrecherischen Lumpen schützen !

Richtig, sonst gäbs ne Menge vakanter Stellen in Berlin und anderswo.

Gefühlt dürfte die Rate der Erwerbslosen um 10% sinken.

An allen Entscheidungsprozessen in unserem Land sind maximal 5% Fachleute beteiligt.

Der Rest ist auch dort nur Stimmvieh.

Mit Pöstchen angefüttert, dann in ein enges Korsett namens "Fraktionszwang" gesperrt

und nur bei nichtigen Anlässen berechtigt selbst mal "muh" zu sagen.

Dazu ein gerüttelt Maß an Polit-Schauspielern, Sendungsbewussten und machtgeilen Karrierefuzis.

Hab ich welche vergessen ?

Pickett

Geschrieben
Nochmal, ich kann es nur immer und immer wieder wiederholen....

Wir sind NICHT zu Hause, die Frau oder Freundin hat was gegen die Kontrolle und überhaupt geht eine Kontrolle mal gar nicht !

Meine Waffen sind MEIN Eigentum und das verwahre ich sicher, sogar vor dem Staat!

...

Das kannst Du machen, wenn die Kontrolleure unangemeldet kommen. Wenn es aber so ist, dass sie Dir 2 Wochen vorher einen freundlichen Brief schicken mit Terminangabe und Dich darum bitten, falls Du an dem Tag nicht kannst, mögliche Ersatztermine anzugeben, dann wird es schon schwieriger. Wenn Du nicht reagierst, schließen sie daraus, dass Du was zu verbergen hast und versuchen damit u. U. die "Unzuverlässigkeit" herzuleiten. Ob das letztlich funktioniert, lasse ich mal dahingestellt.

Dass lange vorher angemeldete Kontrollen (sie machen es ja nur angemeldet weil es bei unangemeldeten schwierig wäre Gebühren zu erheben) der gesetzeskonformen Aufbewahrung, dazu noch jedes Jahr wiederholt (wie in Freiburg) völlig bescheuert und überflüssig sind weil sie sicherheitstechnisch gar nichts bringen, ist natürlich jedem halbwegs denkfähigen Menschen klar. Für die Initiatoren dieser Kontrollwut bringen sie aber trotzdem sehr viel:

1) Sie können sich zurücklehnen und der Öffentlichkeit sagen: Wir tun was, wir beschützen euch vor den bösen verantwortungslosen Waffenbesitzern, und schon fühlt sich Lieschen Müller wieder sicher und geborgen im Schoß von Vater Staat.

2) Schikanieren sie die Waffenbesitzer mit lästigen Kontrollen und hohen Zusatzkosten mit dem Hintergedanken, dass sie auf diesem Weg so manchen Bürger von der Bewaffnung abhalten und andere, v. a. Erben und Altbesitzer zur Angabe ihrer Waffen nötigen können.

Das einzige, was ich als legitim einstufen würde, wäre die einmalige vorher angemeldete Kontrolle, ob der Waffenbesitzer tatsächlich über die vorgeschriebenen Aufbewahrungsmöglichkeiten verfügt oder eine unangemeldete, dann aber gebührenfreie Kontrolle, wenn ein konkreter Anlass besteht, im Einzelfall an der sicheren Aufbewahrung zu zweifeln. Alles andere ist eigentlich nicht zu rechtfertigen.

Da die Maßnahme sonst keinen erkennbaren oder nachvollziehbaren Sicherheitsgewinn bringt, handelt es sich um eine im Grunde verbotene Schikanemaßnahme. Die Frage ist nur, ob wir in unserem tollen Rechtsstaat ein Gericht finden, das es auch so sieht. Die Verwaltungsgerichte stellen sich im Zweifelsfall meist auf den Standpunkt, alles was die Behörden tun ist grundsätzlich legitim und dient dem öffentlichen Interesse. Wenn überhaupt, hat man nur in den höheren Instanzen eine Chance.

Geschrieben

I.d.R. ist die o.g. Klientel polizeilich einschlägig bekannt. Informationsgewinnung an dieser Stelle ist Bestandteil der Zuverlässigkeitsprüfung.

Es bleiben also drei Ergebnismöglichkeiten der Zuverlsääsigkeitsprüfung bei den lokalen Polizeibehörden:

1. Bekannt

2. Unbekannt

3. Schlampig gearbeitet

Mehr kommt auch beim Verfassungsschutz nicht raus, zuzüglich der Variante, dass man die entsprechende Angabe aus anderen Gründen gar nicht machen will.

Man erreicht also auch nicht mehr als das bereits jetzt geregelte.

Geschrieben

Nun ja,

ich glaube da unterschätzt ihr etwas ganz gewaltiges.

Die Datenbanken der Verffassungsschutzämter sind nach nicht überprüfbaren Kriterien aufgebaut.

da landest du auch als unbescholtener Bürger mal ruck zuck drinn.

Um in deren Datenbanken zu sein mußt du ja nicht wegen irgendetwas verurteilt worden sein. Das ist das gefährliche.

Und hier kommt wieder dieses deutsche Neckermanndenken zu Vorschein.

Ich behaupte mal das wir alle uns z.b. nicht für diese sogenannten Fußball Gewalttäterdateien interessiert haben und diesem Klientel auch keinerlei Unterstützung zukommen haben lassen.

Das hat uns nicht interessiert, denn die sind ja nur Pack usw.

Für den Staat war das aber nur ein Testlauf.

Behörden können seitdem Listen erstellen und Leute mit freiheits einengenden Maßnahmen begegnen ohne das diese jemals wegen einer Straftat verurteilt wurden.

Das unterliegt keiner Rechtskontrolle.

Es ist in Deutschland also möglich ein Ausreiseverbot zu bekommen oder verpflichtet zu werden sich täglich bei der Polizei zu melden ohne das man konkret einer Straftat beschuldigt wurde oder wegen einer Verurteilt wurde.

Da sollte sich doch schon jeder mal Gedanken machen wer wo und wie in welchen Datenbanken landen könnte.

Wenn man zulasst das das Recht gegen bestimmte Personengruppen permanent gebrochen wird und meint das ihn das nicht kümmern müsste der muß sich auch nicht wundern wenn er auf einmal zu diesen Personnengruppen gehört.

Immer dran denken, das Pendel schlägt auch wieder zurück.

Geschrieben

Ich verliere jeden Tag mehr mein vermeintliches Vertrauen in

unsere Staat.

Die Schnapsidee eine Verfassungsschutzanfrage bezüglich

des LWB zu stellen ist einfach bodenlos frech und sinnlos.

Es zwingt mich auch einfach einmal über meinen in der Vergangenheit

geleisteten Schwur als SAZ nachzudenken...

Geschrieben

na,

wie das passt.

Wenn ich das richtig gelesen habe haben die in HH waffen von mutmaßlichen Rechtsradikalen eingesammelt und denn nicht angetroffenen eine Nachricht zukommen lassen das diese jetzt als nicht zuverlässig gelten.

Was bitte ist ein mutmaßlicher Rechtsradikaler?

Geschrieben
Was bitte ist ein mutmaßlicher Rechtsradikaler?

Naja, alles was nicht auf der Wellenlänge von CDU/SPD/FDP/BG/PDS usw sendet, sprich jeder der nach allgemeingültiger öffentlicher Meinung und Zeitgeist aus der Reihe tanzt. ;) Nebenbei bemerkt, wo ist das Problem mit dem LVS-Ämtern ? In B werden mW schon heute alle LWB vom polizeil. Staatsschutz betreut. Und der ist üblicherweise ja für Terroristen zuständig. ;)

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