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IGNORED

Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung


tarday

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Es gehen ja auch immer mal wieder Dienstausweise verloren, die dann von Kriminellen genutzt werden können.

In NRW sind die Kreispolizeibehörden Waffenbehörde. Im Amtsblatt der Bezirksregierung kann man dann schön nachlesen, wie regelmäßig Dienstausweise als verloren gemeldet werden. Meine Kreispolizeibehörde hat dieses Jahr bereits sechs verloren. Ob man die für unzuverlässig erklären sollte?

Geschrieben
Es gehen ja auch immer mal wieder Dienstausweise verloren, die dann von Kriminellen genutzt werden können.

In NRW sind die Kreispolizeibehörden Waffenbehörde. Im Amtsblatt der Bezirksregierung kann man dann schön nachlesen, wie regelmäßig Dienstausweise als verloren gemeldet werden. Meine Kreispolizeibehörde hat dieses Jahr bereits sechs verloren. Ob man die für unzuverlässig erklären sollte?

Naja, da kommt dann eben nicht Oberkommissar XY, sondern eben Kommissar XY! :ridiculous:

Geschrieben
Nun macht es Euch mal nicht so schwer!

Du, wenn es nach mir ginge, wäre das alles easy und wir bräuchten nicht darüber reden, weil sich das Problem nicht stellen würde. :s75:

Fakt ist aber doch, dass nicht wir es uns schwer machen, sondern dass es uns schwer gemacht werden soll - und ich unterstelle Absicht!

bye knight

Geschrieben
Fakt ist aber doch, dass nicht wir es uns schwer machen, sondern dass es uns schwer gemacht werden soll - und ich unterstelle Absicht!

Natürlich ist das Absicht.

Und genau deswegen will ich darauf hinaus: Die beste Methode, sich gegen Bürokraten zu wehren, ist sie mit ihren eigenen Waffen zu schlagen.

Das aktuelle Urteil fordert uns Sportschützen auf - es verpflichtet uns geradezu dazu - an die Überprüfung der Berechtigung an der Haustür stehender Personen sehr hohe Maßstäbe zu setzen.

Dann machen wir das mal !

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Weil es gut reinpasst, neues zum Thema bezüglich Gebühren http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inha...20060b741a.html

Nachtrag: Auszug aus dem Link

Johannes Jauch von der FDP zeigte sich erschreckt darüber, dass im einfachen Durchschnitt jeder Waffenbesitzer in der Kreisstadt mehr als vier Waffen besitzt. Er forderte deshalb dort, wo "Gefahr im Verzug" sei, öfter zu kontrollieren

Anscheinend ist es also "viel gefährlicher" wenn man also 4 oder mehr Waffen besitzt. :confused:

und:

2150 davon sind Langwaffen wie Maschinenpistolen oder Gewehre, 1400 sind Kurzwaffen.

Ja ja diese Maschinenpistolen aber auch!

Geschrieben
Johannes Jauch von der FDP zeigte sich erschreckt darüber, dass im einfachen Durchschnitt jeder Waffenbesitzer in der Kreisstadt mehr als vier Waffen besitzt. Er forderte deshalb dort, wo "Gefahr im Verzug" sei, öfter zu kontrollieren

Oje, hat der Ärmste sich erschreckt? Müssen wir jetzt gleich den Onkel Doktor holen?

Was mich dagegen erschrekt ist, was für Leute auch in der, in meiner FDP "etwas zu sagen" haben.

Geschrieben
Wer schon einmal gesehen hat wieviele dieser Würfel ausgeschlachtet aus den Berliner Gewässern geholt werden, schraubt sie von alleine fest.

Und wer gesehen hat wieviele ordentliche schwere Tresore in den Berliner Gewässern liegen , mietet sich sich wohl einen leerstehenden Weltkrieg II Bunker :ridiculous: :ridiculous: Gruß Hundeführer

Geschrieben
... "Gefahr in Verzug"...

Das ist der Fall, wenn Parlamente tagen!

Geschrieben

Das hier genannte Urteil (1 S 1391/11) ist interessant und mMn richtig, auch wenn ich unter "höchstrichterlicher Rechtsprechung" das BVerwG einsortiert hätte und keinen VGH.

Was ich bei der Begründung nur komisch finde...

Rn6:

Im Übrigen hat der Antragsteller den ihm noch unbekannten Beamten des Landratsamtes zu

einem Zeitpunkt, zu dem die Waffen nicht sicher aufbewahrt waren, Zutritt zur Wohnung gewährt.

Dies lässt ebenfalls auf ein mangelndes Problembewusstsein im Hinblick auf die sichere

Aufbewahrung der Waffen schließen.

Rn8:

Die Mitarbeiter des

Antragsgegners wiesen sich ordnungsgemäß aus und gaben den Zweck ihres Besuchs zutreffend

an. Dem Antragsteller war daher bewusst, welchen Personen er zu welchem Zweck den

Zutritt zu seiner Wohnung gewährt.

Alles ziemlich diffus.

Ich denke, bei einer solchen Kontrolle würde ich mir die Dienstnummer des Amtswalters geben lassen und mit seiner Behörde Rücksprache halten, ob das alles in Ordnung ist. Sodann könnte er eintreten. Ich würde ihm dann den Tresor zeigen. Bei einem Abgleich mit Bestand und WBK würde ich die Nummern der Waffen vortragen, dem Beamten aber nicht meine Waffe übergeben. Es sollte doch ausreichen, wenn er die Nummer in der WBK abgleicht.

Und wenn er dann doch mal selbst sehen will:

Man sieht mit den Augen. Nicht mit den Händen.
Geschrieben

Nachdem bei mir in Tübingen auch kürzlich eine schriftlich angemeldete Kontrolle war, gebe ich mal meine Erfahrungen weiter.

Es lief ganz locker ab. Zur Kontrolle kamen überpünktlich (sogar 20 min zu früh) mein mir persönlich bekannter Sachbearbeiter und sein neuer Kollege. Zuerst fotografierten sie meine beiden Tresore von außen, dann baten sie mich, diese zu öffnen. Asnchließend machten sie jeweils ein Foto im geöffneten Zustand und der Typenschilder (die Fotos der Typenschilder hatten sie zwar schon bei Aushändigung der WBK von mir Anfang des Jahres bekommen, aber war wohl um das mit den Unterlagen abzugleichen...).

Gefragt wurde ich, ob noch jemand anderes Zugang zu den Waffen hat (nein) und wo mein Schlüssel aufbewahrt wird (alle im B-Schrank der mit Zahlenschloss und Notbatteriezugang geschützt ist, wodurch die Schlüsselei komplett entfällt).

Dann wurden die Seriennummern meiner beiden Gewehre mit ihren Daten abgeglichen (sobald ich die Waffe aus dem Tresor nahm, gab's erstmal eine Sicherheitsüberprüfung!). Ich habe ihm die Waffe dann so hingehalten, dass er die Seriennummer sehen kann. Ich behielt sie immer selber in der Hand, er machte auch keine Anstalten sie in die Hand nehmen zu wollen. Zuguterletzt durfte ich das Protokoll, das der Kollege meines SBs mitschrieb, durchschauen, nachprüfen und unterschreiben.

Inhalt des Prüfprotokolls:

Das Kontrollblatt hat diverse Kästchen, bei denen man verschiedene Optionen ankreuzen kann, z.B. "Erlaubnisinhaber war persönlich anwesend" (ja/nein), "Waffenschrank war bei Ankunft verschlossen" (ja/nein), "Andere Personen haben ebenfalls Zugang zu den Waffen" (ja/nein, wenn ja wer?) oder "Aufbewahrungsmöglichkeiten sind für die vorhandene Anzahl an Waffen angemessen" (ja/nein). Dann waren die genauen Typen meiner Tresore und die Art der Klassifizierung noch vermerkt. Dann kamen diverse Kommentarfelder und Felder für Anmerkungen, die bei mir gestrichen wurden. Das Protokoll (Resultat: nichts zu beanstanden) durfte ich dann unterschreiben und eine Kopie ging mir dann wenige Tage später zusammen mit dem Gebührenbescheid zu.

Während der Kontrolle plauderten sie dann noch etwas aus dem Nähkästchen. Ich weiß nun, warum ich mit Termin angeschrieben wurde: einige bekommen vor der Kontrolle eine Anmeldung mit Termin, der Großteil wrid aber wirklich unangemeldet kontrolliert. Die Termine sollen aber dafür sorgen, dass zumindest bei denen, die den Termin zusagen auch wirklich kontrolliert werden kann. Komplett ohne Termine würden sie meist vor verschlossenen Türen stehen und gar keine Kontrollen durchführen können, bzw. im Endeffekt noch viel länger brauchen, bis mal alle durchkontrolliert wurden. Durch die vorherige Anmeldung hätten sie also eine halbwegs gesicherte Kontrolldichte bei immerhin ein paar Erlaubnisinhabern.

So, ich hoffe dem ein oder anderen von euch hilft der Erfahrungsbericht etwas weiter. Zumindest bei mir dauerte das keine 15 Minuten und die Atmossphäre war sehr entspannt. Das lag aber auch wohl daran, dass direkt die SB'S kamen und nicht irgendwelche Unbekannte und wir uns ja schon kennen. Mein SB meinte noch, es gefiele ihnen zwar auch nicht, bei anderen Leuten zu Hause reinzuschneien und teilweise in die Wohnräume (wie bei mir) zu gehen - wenn dort die Waffen/Munition aufbewahrt werden - aber sie könnten es leider auch nicht ändern.

Warum gerade ich kontrolliert wurde weiß ich nicht. Ich denke aber, das könnte daran liegen, dass ich noch in einer WG wohne und mehrere Leute hier gemeldet sind. Da wollten sie wohl mal schauen, wie es mit der Aufbewahrung aussieht.

Gekostet haben mich die 2 SB's 100 Euro für 15 Minuten Kontrolle (50 Euro je angefangener Stunde je Kontrolleur), genausoviel wie es in der Terminvereibarung bereits angekündigt war.

Grüße

Zim

Geschrieben

Ich werde auch Waffenkontrolleur! 50Euro/h!

Sauber!

~~~

Falls du nicht weisst was du mit deinem Geld machen sollst, kannst du mich gerne per PN anschreiben, ich geb dir dann meine Bankverbindung!

Geschrieben
"Aufbewahrungsmöglichkeiten sind für die vorhandene Anzahl an Waffen angemessen" (ja/nein)

Was heißt hier "angemessen"? Entweder gesetzeskonform oder nicht.

Anderes hat die Behörde nicht zu entscheiden. Und wenn ich die kubisch dichteste Waffenpackung in meinen Ier Schrank packe und erst alle Waffen rausräumen muss, um an die hinterste zu gelangen.

Geschrieben
Gekostet haben mich die 2 SB's 100 Euro für 15 Minuten Kontrolle (50 Euro je angefangener Stunde je Kontrolleur), genausoviel wie es in der Terminvereibarung bereits angekündigt war.

Grüße

Zim

Hallo Zim

du hast freiwillig auf dein Grundrecht der Unverletzbarkeit der Wohnung verzichtet und dafür auch noch 100 Euro bezahlt. Hättest du dein Grundrecht in Anspruch genommen und die Kontrolleure nicht reingelassen, hättest du auch keine Kosten gehabt und etwas dafür getan, daß die Waffenbesitzer nicht weiterhin grundlos schickankiert werden

Steven

Geschrieben
...du hast freiwillig auf dein Grundrecht der Unverletzbarkeit der Wohnung verzichtet und dafür auch noch 100 Euro bezahlt.

Der Deutsche an sich braucht es einfach massivst in seinen Untertanenarsch.

Geschrieben
gebe ich mal meine Erfahrungen weiter.

Zim

Hallo Zim

ich sehe gerade, es war dein erstes Posting. Und gleich Gegenwind. Lass dich dadurch nicht entmutigen und schreibe und lese hier weiter mit. Es lohnt sich.

Bei dem von dir angeschnittenen Thema reagieren hier einige, ich auch, sehr empfindlich. Viele von uns haben in der Vergangenheit auf Rechte verzichtet, mit der Faust in der Tasche und gehofft, daß der Gesetzgeber jetzt genug gefordert hat und danach Ruhe gibt. Wir wurden in der Regel enttäuscht. Viele Politiker möchten uns gerne zu den Prügelknaben der Nation degradieren und sich dadurch profilieren, daß sie die abstrussesten Dinge verbieten um dem Michel zu zeigen, wie toll sie durchgreifen. Das hatten wir in der braunen Vergangenheit auch und dies ging gründlich schief.

Diese unangekündigte Kontrolle gehört zu so einem unausgegorenen Gesetz. Es ist eigentlich nicht zulässig, da es gegen das GG verstößt. Also wird gebogen auf Teufel komm raus. Es wird gedroht, an das Gewissen appeliert oder du mußt bei der Beantragung der WBK unterschreiben, daß du mit der Kontrolle einverstanden bist, sonst gibt es keine WBK. Wäre ungefähr genau so, wie wenn ein hübsches Mädchen dringend einen Kredit benötigt und die Bank ihr nur einen gewährt, wenn sie unterschreibt, daß sie sich freiwillig befingern läßt. Ist zwar ein Vertrag, aber der ist Sittenwidrig und nicht einklagbar. Freiwillig befingern ist OK, und so in etwa mußt du die Kontrolle sehen. Ist nur freiwillig. Und du mußt dann auch noch bezahlen. Dies würde der Bankdirektor seiner Kundin sicherlich ersparen.

Also steck die Kritik ein und arbeite weiter hier mit. Dann können wir es schaffen.

Steven

Geschrieben

Toll wie man hier behandelt wird, wenn man seine Erlebnisse berichtet. Das ist ja mal erwachsen! Als ob ich Bock darauf gehabt hätte kontrolliert zu werden und dafür zu löhnen. Ich wollte nur mal erklären, wie das Schema abläuft und meine Erfahrungen teilen, damit andere sehen, auf was da alles geachtet wird und was gemacht wird. :rolleyes:

@Hepahistos: Ich hab' nun das Protokoll hier liegen. Da steht nicht "angemessen" (mea culpa), sondern "geeignet". Gemeint ist damit, ob du auch nur soviele Waffen da drin lagerst, wie dafür erlaubt sind. Ein weitere Kontrollpunkt kommt danach und lautet "Entspricht dieAufbewahrung der Waffen den gesetzlichen Vorschriften? (ja/nein)".

@Ensi: Bei mir kamen meine beiden SBs vom Ordnungsamt der Stadt. Wie es bei den Orten, für denen das Landratsamt zuständig ist, weiß ich nicht sicher. Ich kenne dort keinen der schon kontrolliert oder angeschrieben wurde. In Rottenburg waren aber auch schon Kontrollen der dortigen Behörde.

@All: Stur auf Art. 13 GG zu pochen nach dem Motto "Ihr dürft hier nicht rein, ätsch!" bringt mir nichts. Denn mit der Verankerung der "Nachschau" im WaffG kann dich zwar keiner zwingen, die Behördenvertreter einzulassen wenn du die Unverletzlichkeit deiner Wohnung waren willst. Doch da du dich damit im Sinne des WaffG unkooperativ zeigst und deinen Nachweispflichten nach § 36 III WaffG nicht nachkommst, kann man dir in diesem Rahmen die Unzuverlässigkeit attestieren und die die waffenrechtliche Erlaubnis wiederrufen. Das halte ich zwar in gewissem Sinne für eine indirekte Aushebelung des Art. 13 GG (was ja auch in § 36 III WaffG mehr oder weniger zugegeben wird) und somit fragwürdig. Solange aber das BVerfG hier nicht pro Art. 13 GG und gegen § 36 III WaffG urteilt (was meines Wissens nah bisher nicht der Fall ist), lässt sich dagegen erstmal nur schwer was machen. Und aus Prinzip meine WBK zu verlieren, die ich gerade mal 6 Monate habe, hilft mir ja erst recht nicht weiter, gell?

In anderen Bundesländern könnt ihr ja wenigstens noch gegen die Kontrollgebühr klagen, solange es da noch keine Urteile drüber gibt (auch wenn die Chancen ähnlich schlecht sein dürften und das als angemessen angesehen wird wie bei uns hier unten). Im übrigen - auch wenn ich dafür nun noch massiveren Gegenwind kassiere - halte ich die Gebühr an sich nicht für rechtswidrig. Schließlich hat der Gesetzgeber den Behörden diese Option offen gelassen und solange sie davon in ihrer Gebührenordnung gebrauch machen ist das juristisch in Ordnung. Zum K****n finde ich es, dass der Gesetzgeber nur seinen Willen zur Gebührenfreiheit als "Wunsch" zum Ausdruck brachte und es nicht direkt im Gesetz mit verankert hat. Dann müssten wir nämlich nichts zahlen, wie bei Polizeikontrollen, die ja auch im öffentlichen Interesse sind. Die Länder könnten dann auch keine Ausnahmen machen. Das aber mal nur am Rande.

Reingelassen habe ich sie letztendlich weder aus Obrigkeitshörigkeit noch sonst einem bescheureten Grund wie mir da shier vorgeworfen wird, sondern aus freien Stücken nach reichlicher Überlegung. Ich hatte mir bereits meine Gesetzestexte schon vorbereitet und war gespannt, wer da kommen würde. Wäre z.B. ein extra dafür eingesetzter Kontrolleur gekommen (sozusagen ein "Hilfsarbeiter") oder die Polizei, so hätte ich die nicht reingelassen. Denn nur die vollziehende Behörde (und das sind für mich meine beiden SBs) darf die Nachschau durchführen.

Und wenn ihr jetzt weiter über mich herziehen wollt, als ob ICH für diesen Kontrollschwachsinn verantwortlich wäre, dann kann ich euch auch nicht mehr helfen. Ich wollte wie gesagt nur meine Erfahrung teilen, da der eine oder andere aus meienr Gegend (oder woanders?) evtl. Interesse daran haben könnte, wie so eine Kontrolle abläuft.

Grüße

Zim

Geschrieben

:chrisgrinst:

Eine sehr elegante Lösung, A-9.

Ich überlege mir gerade, wie es wohl wäre, wenn 2 Waffenbesitzer am gleichen Wohnsitz wohnen und ihre Waffen verwahren.

Nun kommt eine Kontrolle, die einen der beiden überprüfen soll - dann könnte doch der andere Waffenbsitzer auch den Zutritt verwehren...

Der eine will, der andere nicht...

Geschrieben

Üblicher Behördenstundensatz (für die Sachbearbeiter-Ebene; und unter Einbeziehung von Gemeinkosten)

dürfte so zwischen 70 und 100 Euro liegen.

100 Euro für zusammengerechnet eine halbe "Mannstunde" ist da in der Tat deftig...

Da klaffen Verwaltungsaufwand und Verwaltungsgebühren schon kräftig auseinander

(und das noch ohne sich mit den Gebühren im Grundsatz zu befassen..).

Das Unverständnis darüber hat aber nichts mit dem "Niedermachen" des Berichterstatters zu tun...

Vielen Dank für den Beitrag und willkommen hier, Invader Zim.

Geschrieben
dann könnte doch der andere Waffenbsitzer auch den Zutritt verwehren... Der eine will, der andere nicht...

Die Behörde kann verwaltungsrechtlich (im Hinblick auf "Zuverlässigkeit") nur gegen den vorgehen,

der NICHT will (und das natürlich nur, da dieser ebenfalls Waffenbesitzer ist).

Was will sie gegen jemanden machen, der "will" (also zulassen würde), und nur vom anderen Grundrechteinhaber

faktisch daran gehindert wird?

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