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IGNORED

Wert der Kontrollen


steven

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallol

vor einigen Tagen sprach mich ein Mann aus dem Dorf an, in dem ich wohne. Er hat zwei KWs und ein halbes Dutzend LWs von seinem Vater geerbt und auch eine WBK bekommen. Letztes Jahr war eine Kontrolle von einem Polizisten bei ihm bzgl. der gesetzeskonformen Lagerung der Waffen. Es wurde als Rechtmäßig protokolliert und dem SB gemeldet. Er hat nur einen A-Schrank. Am Samstag gehen wir beide einen B-Schrank kaufen.

Steven

Geschrieben

Irgendwo hat sich ein Sachbearbeiter zum "Erfolg" der Kontrollen geäußert:

Sinngemäß sagte er, was Sachkundige ohnehin wissen. Nämlich, daß man ja innerhalb seiner Wohnung Waffen führen dürfe, Waffenpflege etc. ebenfalls erlaubt sei und er somit im Prinzip nichts machen könne, wenn bei einer Kontrolle Waffen auf dem Tisch lägen oder der Besitzer sie in der Hand halte.

Geschrieben

Die Kontrolle müden nur die letzten Schläfer auf, ansonsten sind sie wertlos. Diese sogenannte letzten Schläfer sind zufällig auch die Gruppe, bei denen der Missbrauch so gering ist, dass nicht einmal eine statistische Auswertung möglich ist - sie sind schlicht und einfach bedeutungslos. Deren einziger Rechtsverstoß ist regelmäßig ein Verwahrverstoß, obwohl gerade diese Gruppe durch jahrzehntelangen Besitz ohne Waffenschrank beweist, dass die Verwahrvorschriften nicht in dieser Form sein müssten. Wären diese Schläfer anderweitig auffällig (Zuverlässigkeit), so wären diese ja schon keine LWB mehr.

Gesetze und Normen werden immer dann befolgt wenn deren vorgegebenen Werte von den Betroffenen einsichtig mitgetragen werden. In Land des Bösen (Baden-Württemberg) war ja ein Waffenschrank vorhanden und hat nichts, aber auch gar nichts verhindert und eine Kontrolle hierzu hätte auch nichts gebracht, wenn der Waffenbesitzer gerade keine Zeit hat und bei einer terminierten Kontrolle alles in den Schrank räumt. Schon fünf Minuten später liegen die Sache möglicherweise wieder dort, wo Sie nicht liegen sollen.

Die Kontrollen spiegeln nur vor, dass etwas gemacht wird und belasten eine Minderheit über Gebührenerhebung. Hält man die Verwahrung von Waffen in Waffenschränken für notwendig, so wäre der Nachweis dass jeder LWB einen Waffenschrank hat ausreichend.

Selbst bin ich durchaus der Meinung, dass Waffen verschlossen werden sollten, halte aber einen A-Schrank für alle Arten von Waffen als das Maß der Dinge. Es kann nur um die Sicherung des Sofortzugriffes im Rahmen eines Zufallfundes (durch Hausbesucher aller Art) gehen. Leute die sich auf Waffenschränke spezialisieren, nehmen auch Schränke mit mehreren hundert kg einfach mit und machen sich nicht die Mühe diesen vor Ort zu öffnen.

Die Kontrollen ficke-n nur eine Gruppe aus den Trägern dieser Gesellschaft um der breiten Masse vorzuspiegeln man tut etwas.

Geschrieben
... um der breiten Masse vorzuspiegeln man tut etwas.

Genau.

Sie sind nichts weiter als Vernichtung von Volksvermögen zur Volksverblödung. Leider wird das schlechte wirtschaftliche Vorbild Griechenland nicht genutzt, zu zeigen dass eben genau das die Folgen sind, wenn man Politiker einfach "wirtschaften" läßt. Auch der Aufwand um die Nachschauen. egal ob mit oder ohne Gebühren, ist von den Politikern induziert und verbraucht gesellschaftliche Resourcen ohne gesellschaftlichen Nutzen zu schaffen. Griechenschand läßt grüßen.

Geschrieben
Es wurde als Rechtmäßig protokolliert und dem SB gemeldet. Er hat nur einen A-Schrank. Am Samstag gehen wir beide einen B-Schrank kaufen.

Steven

Evtl. hat die Waffenbehörde hier auch eine Ausnahme nach § 13 Abs. 8 AWaffV zugelassen. Denkbar z.B., wenn es sich bei den beiden Kurzwaffen um sehr alte oder nicht deliktrelevante Teile handelt.

Geschrieben
Evtl. hat die Waffenbehörde hier auch eine Ausnahme nach § 13 Abs. 8 AWaffV zugelassen. Denkbar z.B., wenn es sich bei den beiden Kurzwaffen um sehr alte oder nicht deliktrelevante Teile handelt.

Hallo SBine

alles funktionsfähige Kracher. P38 und P04. Die Jungs hatten schlichtweg keine Ahnung.

Steven

Geschrieben

Hm, spricht dann in der Tat nicht für die Qualität dieser Kontrolleure. <_<

Auch bei den LWB gibt es aber leider (sachkundige) Leute, die sich nicht wirklich auskennen, was eigentlich vorgeschrieben ist. Wer vor 2003 seine Sachkundeprüfung gemacht hat, sollte sich halt z.B. über solche Angelegenheiten auf Stand halten. Das allgemeine Bewusstsein hat sich meines Erachtens aber seit den Kontrollen schon verbessert. Das ist gut so, sollte dann aber auch gut sein und nicht noch mehr ausgelutscht werden.

Zum Wert der Kontrollen: hinsichtlich einer Signalwirkung an alle Waffenbesitzer, dass jederzeit einer von der Behörde vor der Tür stehen kann und bei Abwesenheit oder Verweigerung auch längere Zeit lästig werden kann, in gewissem Maße durchaus.

Den größeren Nutzen der Vorortkontrollen sehe ich momentan allerdings in der "Qualitätssicherung" der Waffendaten, die abgeglichen werden für die anstehende Befüllung des nationalen Waffenregisters. Das erspart später sowohl dem Waffenbesitzer als auch der Behörde lästige Klärungen.

Geschrieben

Die Qualitätssicherung hätte man aber auch schriftlich haben können.

Wenn der größte Nutzen aus einer Regelung etwas ist, was garnicht die Zielrichtung der Regelung war, dann stimmt irgendwas nicht. :rolleyes:

Geschrieben
...

Wenn der größte Nutzen aus einer Regelung etwas ist, was garnicht die Zielrichtung der Regelung war, dann stimmt irgendwas nicht. :rolleyes:

Was ist denn die Zielrichtung von §36 Abs. 3 S. 2 WaffG im Spannungfeld zwischen den Sätzen 1 und 3? :rolleyes:

Geschrieben
Die Qualitätssicherung hätte man aber auch schriftlich haben können.

Wenn das dann auch jeder getan hätte, könnte man dem zustimmen.

In der Praxis sieht das dann aber doch anders aus, wobei man dabei nicht von sich selbst ausgehen und eben die Gesamtheit der LWB betrachten sollte.

Wenn man interessiert manche Unterhaltung in den Schießstätten verfolgt, weiß man doch wo es klemmt und dann haben wir noch die Fraktion die man fast nie auf den Ständen trifft.

Geschrieben
Was ist denn die Zielrichtung von §36 Abs. 3 S. 2 WaffG im Spannungfeld zwischen den Sätzen 1 und 3?

Grundrechtseingriffe scheinzulegalisieren? Ich arbeite noch dran... B)

So kommst Du nie in die hohe Politik !

Verdammt, keine Kaffefahrten für mich? :s84:

Geschrieben
Den größeren Nutzen der Vorortkontrollen sehe ich momentan allerdings in der "Qualitätssicherung" der Waffendaten, die abgeglichen werden für die anstehende Befüllung des nationalen Waffenregisters. Das erspart später sowohl dem Waffenbesitzer als auch der Behörde lästige Klärungen.

Dieses Problem wird sich auch weiterhin quer durch alle Schichten von legamem Waffenbesitz ziehen. Wie hier im Forum schon an deneren Stellen diskutiert wurde, gibt es massenhaft Falscheinträge aus Unwissenheit und Schlamperei. Das kann bei einer falschen Hersteller- oder Typbezeichnung anfangen und sich über falsche oder fehlende Kaliberangaben bis hin zur fehlenden oder falschen Waffennummer hinziehen.

Weder der Durchschnitts-Sachbearbeiter noch die Masse der Legalwaffenbesitzer hat das Wissen und den Willen, die Dinge richtig zu stellen.

Da wird ein sog. "Abgleich" bei Kontrollbesuchen in den meisten Fällen höchstens bringen, daß der Mist, der falsch eingetragen war das auch -mit Bestätigung- bleibt.

Von Qualität möchte ich daher lieber nicht sprechen. Ich sag nur: Bei einer P. 08 stand tatsächlich drin "Kaliber vermutlich 8mm", bei einem Karabiner 95 mal "Kaliber nicht feststellbar", obwohl als Neubeschuß deutlichst in Klartext eingestempelt und andere Kuriositäten bis hin zur vollkommenen Phantasiebezeichnung ("Typ: Carl Gustav") von Waffe und allen darauf befindlichen Daten.

Geschrieben
Weder der Durchschnitts-Sachbearbeiter noch die Masse der Legalwaffenbesitzer hat das Wissen und den Willen, die Dinge richtig zu stellen.

Da wird ein sog. "Abgleich" bei Kontrollbesuchen in den meisten Fällen höchstens bringen, daß der Mist, der falsch eingetragen war das auch -mit Bestätigung- bleibt.

Das sehe ich anders, denn für beide ist es nachteilig, wenn die Daten falsch sind. Klar gibt es zum Teil zwei verschiedene Nummern auf der Waffe oder die Seriennummer ist wegen Verwitterung nicht mehr erkennbar oder Beschusszeichen werden für die Herstellungsnummer gehalten etc. Zumindest aber die große Masse an Daten wird somit korrekt. Das geht doch oft schon los, wenn in der WBK "KK-Gewehr, Kal. 6mm" drinsteht. Das kann eine Einzelladerbüchse in .22 l.r., ein Flobertgewehr in 6mm glatt oder aber auch ein kleinkalibriger Repetierer oder Selbstlader sein. Die Richtigstellungen werden schon mal eine Unzahl von Dubletten beseitigen.

Der LWB kann ansonsten Probleme bei Polizei- oder Zollkontrollen haben und die Waffenbehörde ärgert sich mit der NWR-Registerstelle rum.

Es wird natürlich Jahre dauern, bis das alles vernünftig läuft.

Geschrieben

Nur da sollten die Behörden nicht unter der falschen Flagge des § 36 segeln und offen und ehrlich zu einen Begründeten § 39 mit dem Angebot, sich die Daten auch vor Ort abzuholen, stehen. :mad:

Geschrieben
Das geht doch oft schon los, wenn in der WBK "KK-Gewehr, Kal. 6mm" drinsteht. Das kann eine Einzelladerbüchse in .22 l.r., ein Flobertgewehr in 6mm glatt oder aber auch ein kleinkalibriger Repetierer oder Selbstlader sein.

Gerade diese oft haarsträubenden Kaliberbezeichnungen sind keine Seltenheit.

Besonders Eintragungen aus früheren Jahren (aber nicht nur) treiben einem immer wieder Fragezeichen in die Augen.

Beispiel: In eine unserer Vereins WBKs sind sechs KK Einzellader Match Gewehre eingetragen.

Kaliberangaben: 1 x 5,6mm, 1 x .22, 1 x .22 lfB und 3 x 6 mm.

Ein Korrekturwunsch von unsere Seite stieß beim SB nicht gerade auf Gegenliebe..........

(Hat er aber dann doch gemacht)

Geschrieben
Das sehe ich anders, denn für beide ist es nachteilig, wenn die Daten falsch sind. Klar gibt es zum Teil zwei verschiedene Nummern auf der Waffe oder die Seriennummer ist wegen Verwitterung nicht mehr erkennbar oder Beschusszeichen werden für die Herstellungsnummer gehalten etc.

Da sind wir beide entgegen Deiner Einschätzung ja einer Meinung.

Zumindest aber die große Masse an Daten wird somit korrekt. Das geht doch oft schon los, wenn in der WBK "KK-Gewehr, Kal. 6mm" drinsteht. Das kann eine Einzelladerbüchse in .22 l.r., ein Flobertgewehr in 6mm glatt oder aber auch ein kleinkalibriger Repetierer oder Selbstlader sein. Die Richtigstellungen werden schon mal eine Unzahl von Dubletten beseitigen.

Und hier gehen unsere Meinungs stark auseinander. Aus Erfahrung weiß ich sicher, daß es sehr viele "Alteinträge", aber auch neuere Einträge von Händlern gibt, die nicht korrekt sind. Sei es in Details oder aber richtig grob. Und daß beides von den allermeisten Waffenbesitzern und auch den Behörden im Normalfall nicht korrigert wird, sei es aus Unwissenheit oder was auch immer.

Siehe auch den Beitrag von mangri.

Ich selbst habe schon geradezu missionarischen Eifer gebraucht, um unseren SB hier zu überzeugen, daß Falscheinträge korrigiert werden müssen. Bei mir klappt das mittels schlüssigen Erklärungen und teils Literaturnachweisen inzwischen regelmäßig, oft will er die Waffe sehen. Wenn ich dann anschaue, was andere Leute eingetragen bekommen, weil falsche Details niemanden auffallen, dann sträuben sich mir die Haare.

Die Unzahl von Dubletten (und Mehrfachnennungen) wird schon deshalb nicht verschwinden, weil es Hersteller gibt, die Nummernblöcke zusätzlich zur Waffennummer mit Buchstabensuffixen gestempelt haben, so daß zu mindestens jedem Buchstaben des Alphabets die gleiche Ziffernfolge kommen kann. In den allermeisten Fällen die ich bisher kenne (und das sind viele!) ist die Waffe aber ohne den zur eindeutigen Identifizierung nötigen Suffix eingetragen. Ich habe eine Waffe hier, die unmittelbar vor meinem Kauf aus genau diesem Grund sogar mal vorübergehend eingezogen worden ist, weil eben nur die reine Waffennummer ohne Suffix irgendwo zur Fahndung ausgeschrieben war.

Zusätzlich haben Hersteller oftmals gleiche Nummernblöcke mehrfach verwendet, die zur Unterscheidung nötigen Details sind sofern vorhanden auch sicher den wenigsten SBn und Besitzern bekannt.

Kurzum: Ich sehe keinen tatsächlichen Fortschritt hinsichtlich Korrekturen durch Einführung eines zentralen Waffenregisters. Im Gegenteil. Da nach wie vor Falscheinträge en masse vorhanden sind und weiter durchgeführt werden, diese aber dann irgendwann zentral vorhanden sind, wird für den einzelnen Käufer eine Korrektur beim Eintrag eher schwieriger, weil ja der zentrale Eintrag auch angepaßt werden müßte. Glaube kaum, daß das dann ohne große Beweisführung und Papierkram ohne Weiteres möglich sein wird, da der Staat ja regelmäßig von der Betrugswilligkeit des Bürgers ausgeht.

Wenn man wirklich Korrekturen derartig durchführen möchte, daß irgendwann alles richtig im Zentralregister drinsteht, dann müßten Heerscharen von Sachverständigen deutschlandweit einen Abgleich der Waffen mit den Einträgen durchführen, zumal selbst für Sammler bisweilen eine genaue Identifizierung nicht einfach ist.

Geschrieben
Das geht doch oft schon los, wenn in der WBK "KK-Gewehr, Kal. 6mm" drinsteht. Das kann eine Einzelladerbüchse in .22 l.r., ein Flobertgewehr in 6mm glatt oder aber auch ein kleinkalibriger Repetierer oder Selbstlader sein.

Das ist noch garnichts, den "besten" WBK Eintrag den ich gesehen habe, war: "Gartenflinte 9mm" ohne weitere Angaben.

Schnuffi

Geschrieben
Nur da sollten die Behörden nicht unter der falschen Flagge des § 36 segeln und offen und ehrlich zu einen Begründeten § 39 mit dem Angebot, sich die Daten auch vor Ort abzuholen, stehen. :mad:

Wieso falsche Flagge ? Ist doch nicht schlecht, wenn die Behörde erforderliche Prüfungen zusammenfasst und so Ressourcen spart.

Geschrieben
Aus Erfahrung weiß ich sicher, daß es sehr viele "Alteinträge", aber auch neuere Einträge von Händlern gibt, die nicht korrekt sind. Sei es in Details oder aber richtig grob. Und daß beides von den allermeisten Waffenbesitzern und auch den Behörden im Normalfall nicht korrigert wird, sei es aus Unwissenheit oder was auch immer.

Das lässt sich ja ändern, wenn dem tatsächlich so sein sollte. Die Vorgaben zum NWR werden das regeln, glaubs mir... :rolleyes:

...Da nach wie vor Falscheinträge en masse vorhanden sind und weiter durchgeführt werden, diese aber dann irgendwann zentral vorhanden sind, wird für den einzelnen Käufer eine Korrektur beim Eintrag eher schwieriger, weil ja der zentrale Eintrag auch angepaßt werden müßte.

Das stimmt nicht. Die Korrektur erfolgt nur einmal, da die Waffenbehörden direkten Zugriff auf die Daten des NWR haben werden und neben dem Leserecht auch ein Schreibrecht haben. Andere Teilnehmer wie z.B. die Polizei haben nur Leserecht.

Das Register ist personenbezogen in eine Baumstruktur aufgeteilt und wenn sich die Zuständigkeit ändert, greift die neue Behörde auf die Stammdaten zu. Das bedeutet auch, dass keine Fehler, Zahlendreher o.ä. bei der Erfassung erfolgen können. Spart den Waffenbehörden ganz nebenbei auch Zeit.

Geschrieben
Das ist noch garnichts, den "besten" WBK Eintrag den ich gesehen habe, war: "Gartenflinte 9mm" ohne weitere Angaben.

Schnuffi

Och, es gibt auch noch besser einfach "Gewehr" ohne Kaliber- oder sonstige Angaben.

"Trommelrevolver", "Langgewehr" oder "Replika" als Waffenbezeichnung ist auch ganz nett. Oder wenn beim Hersteller "Black Powder only", "stainless" o.ä. drinsteht. Gerne werden auch die Kaliberangaben oder Beschusszeichen in die Seriennummer reingemischt.

Also alle Waffen einsammeln und von einer zentralen Stelle mit einheitlichen Merkmalen versehen lassen. Dann gibts keine Probleme mehr. B)

Geschrieben
Wieso falsche Flagge ? Ist doch nicht schlecht, wenn die Behörde erforderliche Prüfungen zusammenfasst und so Ressourcen spart.

Das ist wegen der gegebenenfalls erforderlichen Begründung vorsätzlicher Rechtsbruch druch die Behörde.

Könnte man als vorsätzliches Dienstvergehen, Amtsmißbrauch usw. ansehen.

Geschrieben

Na komm mal wieder runter von Deiner Palme.

Der Abgleich der Waffendaten ist - wie hier schon mehrfach festgestellt wurde - nicht rechtswidrig und die Einrichtung des NWR gesetzlich vorgeschrieben !

Ein Dienstvergehen wäre es dann, wenn die Daten abseits des WaffG für ganz andere Zwecke verwendet werden würden.

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