Mike57 Posted May 18, 2011 Share Posted May 18, 2011 Zu Recht hat die Kreisverwaltung Mainz-Bingen einem Kreisbewohner mit sofortiger Wirkung seine waffenrechtlichen Erlaubnisse für sieben Waffen widerrufen und seinen Jagdschein für ungültig erklärt und eingezogen. Die Behörde war nach einer Verurteilung wegen einer weinrechtlichen Straftat tätig geworden. Der Betroffene hatte dagegen geklagt und jetzt vor dem Verwaltungsgericht Mainz verloren. Der Antragsteller ist Sportschütze und besaß seit vielen Jahren eine waffenrechtliche Erlaubnis und einen Jagdschein. Im Jahre 2009 wurde er wegen vorsätzlicher Verstöße gegen weinrechtliche Vorschriften (er hatte Erzeugnisse mit irreführender Bezeichnung versehen) zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Die Kreisverwaltung reagierte und traf wegen der Verurteilung die umstrittenen Verfügungen. Link Allgemeine Zeitung Mz Interessant, das diese Meldung überhaupt in der Zeitung steht.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Waldgänger Posted May 18, 2011 Share Posted May 18, 2011 Naja, weinrechtlich.... Sowas könnt man auch einfach als "Betrug" bezeichnen, dann hat das Kind einen Namen der verständlich ist. Aber im Land der Milchfettabscheidungsverordnung ist sowas anscheinend en vogue ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gun_Buff Posted May 18, 2011 Share Posted May 18, 2011 Sowas könnt man auch einfach als "Betrug" bezeichnen, dann hat das Kind einen Namen der verständlich ist. Ich hätte ihn seine wie auch immer gepantschte Brühe selber saufen lassen und gut ist´s. Link to comment Share on other sites More sharing options...
John Kahn Posted May 18, 2011 Share Posted May 18, 2011 Ich hätte ihn seine wie auch immer gepantschte Brühe selber saufen lassen und gut ist´s. Jepp, dann wäre die Strafe wenigstens im Zusammenhang mit seiner Weinpanscherei gewesen. Ansonsten ein Mensch der nicht gewaltätig aufgefallen ist (schwere Körperverletzung,Vergewaltigung,Kindesmissbrauch/misshandlung) sollte seine "Plempen" behalten dürfen. Ich möchte nicht wissen was man mit den ganzen Widerrufen von Erlaubnissen erst anrichtet, dann werden Waffen ebend illegal besorgt und besessen, ist dem Staat wohl lieber..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
theodor siebert Posted May 18, 2011 Share Posted May 18, 2011 Jepp, dann wäre die Strafe wenigstens im Zusammenhang mit seiner Weinpanscherei gewesen.Ansonsten ein Mensch der nicht gewaltätig aufgefallen ist (schwere Körperverletzung,Vergewaltigung,Kindesmissbrauch/misshandlung) sollte seine "Plempen" behalten dürfen. Ja, absolut richtig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted May 18, 2011 Author Share Posted May 18, 2011 Nur in der Zeitung http://www.google.de/search?hl=en&sour...mp;aql=&oq= in vino veritas... Also Ihr Panscher aufgepasst, jetzt kann keiner mehr sagen: "Das hab ich nett gewusst..." Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted May 18, 2011 Share Posted May 18, 2011 Wer alloholische Nahlungsmittel planscht del kann des immel sagen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 18, 2011 Share Posted May 18, 2011 Also ich finde die Waffeneinziehung total überzogen. Eine Chance hätte man ihm noch geben können, denn er ist nicht gewalttätig gewesen oder hat unter Alkohol Mißt gebaut. Eigentlich hat er den Alkoholikern noch einen Gefallen getan, denn er hat vielleicht den Wein verdünnt und den Alkoholwert etwas "unschädlicher" gemacht. Aber Spaß bei Seite. Jedenfalls fällt mir hier der Spruch ein: "Den Kleinen beißen die Hunde und die Großen läßt man laufen!" Wir werden selbst jeden Tag beschissen, von den Energiekonzernen, von der Benzinindustrie, von den Börsen, von Vermietern, der Politik und, und... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gottfried Tabor Posted May 18, 2011 Share Posted May 18, 2011 zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Die Kreisverwaltung reagierte und traf wegen der Verurteilung die umstrittenen Verfügungen. Was gibt es darüber eigentlich noch groß zu diskutieren ? Was soll daran umstritten sein ? Also ich finde die Waffeneinziehung total überzogen. Die ERLAUBNISSE wurden eingezogen, NICHT die Waffen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
derfalk2001 Posted May 18, 2011 Share Posted May 18, 2011 Die ERLAUBNISSE wurden eingezogen, NICHT die Waffen. Gottfried, kannst du mir das mal bitte erläutern? Link to comment Share on other sites More sharing options...
theodor siebert Posted May 18, 2011 Share Posted May 18, 2011 Bei 59 Tagessätzen hätte er die WBK & Jagdschein wohl noch. Vielleicht auch einen nicht so guten Anwalt erwischt. Hätte er mal hier Fragen sollen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 18, 2011 Share Posted May 18, 2011 Zitat Gottfried Tabor: "Die ERLAUBNISSE wurden eingezogen, NICHT die Waffen." Wenn die Erlaubnisse bzw. Besitzkarten eingezogen wurden, wird er seine Waffen sicher nicht behalten können und auch nicht mehr zu Hause lagern dürfen. Das kommt einer Einziehung sinngemäß fast gleich. Jetzt wird er bestimmt seine Waffen über einen Händler unter Wert verkaufen müssen. Allerdings ist der Knabe hier doppelt bestraft worden, nämlich mit der Geldstrafe und zusätzlich mit der Wegnahme der Erlaubnisse. Dachte immer, daß Doppelbestrafung nicht zulässig ist. Aber hier in .de ist nichts unmöglich. Wenn der Richter oder die Richterin Waffenphobien haben, dann hat man halt Pech gehabt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thomas St. Posted May 18, 2011 Share Posted May 18, 2011 Versteht mich nicht falsch, ich zeige nicht auf andere, aber merkwürdig dass es so heißt: Der Antragsteller ist Sportschütze und besaß seit vielen Jahren eine waffenrechtliche Erlaubnis und einen Jagdschein. Hängen bleibt: Sportschütze, der Jagdschein ist nur Nebensache. Ich will damit nicht sagen, dass Jäger auch Fehler machen. Ich behaupte dass hier gezeigt werden soll, dass wieder ein "waffenverrückter Sportschütze" zum Wohle der Gemeinschaft entwaffnet werden konnte. Ein weiteres kleines Steinchen dazu, dass zuerst die Sportler und dann erst die Jäger und Sammler dran sind. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted May 18, 2011 Author Share Posted May 18, 2011 Seit 2003 steht im WaffG, daß unzuverlässig ist, wer 60 Ts und mehr bekommt. Der Waffenrechtlich Informierte Bürger weiss das alles, hier geht es imho genau um das Statement welches Thomas S. beschreibt. Die Eigentliche Straftat ,z.B. Wein falsch auszuzeichnen gerät zur Nebensache. Hier wird Politik gegen den LWB betrieben, nix anderes. Das die Klage so ausgeht, war von vornherein klar. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tommy Danger Posted May 18, 2011 Share Posted May 18, 2011 Nee wird es nicht, hier wird geltendes Recht umgesetzt. Im Waffengesetz steht, wer zu min. 60 Tagessätzen verurteilt wird ... Keine Gesetzeseinschränkung, aber auch keine Aufzählung. Also alles, was Straftatbestände sind. Und die Information kam bestimmt von der Pressestelle des Gerichtes und die Printmedien drucken so etwas auch. Denn den Bürger interessiert es(leider) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 18, 2011 Share Posted May 18, 2011 Der eine macht ein bissel was am Wein, der andere fährt halt einfach mal ne Mutter auf der Skipiste tot..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Prendergast Posted May 18, 2011 Share Posted May 18, 2011 Der eine macht ein bissel was am Wein, der andere fährt halt einfach mal ne Mutter auf der Skipiste tot..... Tja manche Menschen sind halt "gleicher" als andere---Armes Deutschland.Klar was der Knabe gemacht hat war absolut nicht in Ordnung,aber ich halte 90 TS für viel zu überzogen!Und ausserdem sollte man das Gesetz ändern!Aber da wir ja nur dummes Zahlvieh mit eingeschränktem Demokratieverständnis sind,sehe ich da keine Chance.Punkt Link to comment Share on other sites More sharing options...
2nd_Amendment Posted May 18, 2011 Share Posted May 18, 2011 Bei den Beratungen zum 1. WaffRÄndG 2008 wurde erwogen, die Unzuverlässigkeitsregelung auf für den Waffenbesitz relevante Verurteilungen zu beschränken. Dies wurde jedoch mit folgender Begründung verworfen: Wir lehnen die von der FDP vorgeschlagene Beschränkung der Zuverlässigkeitsregelung nach § 5 des Waffengesetzes ab. Wer mit einer Waffe umgehen will, muss sich insgesamt rechtstreu verhalten. Der Entzug der Erlaubnis ab einer Verurteilung von mehr als 60 Tagessätzen hat für uns generalpräventive Wirkung, und deshalb halten wir daran fest.Quelle: Gabriele Fograscher, BT-PlPr. 16/146, S. 15462 CDas Problem dabei: Generalprävention ist Sache des Strafrechts (Quelle). Wenn jetzt also etwa ein Insolvenzverschlepper (§ 15a InsO) zusätzlich zu einer dafür verhängten Geldstrafe noch einmal mit einem Waffenentzug belegt wird, so könnte man darin durchaus, wie von Sniperman bereits vorgebracht, eine - nach Art. 103 Abs. 3 GG verbotene - Doppelbestrafung sehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rudine Posted May 18, 2011 Share Posted May 18, 2011 Bei den Beratungen zum 1. WaffRÄndG 2008 wurde erwogen, die Unzuverlässigkeitsregelung auf für den Waffenbesitz relevante Verurteilungen zu beschränken. Dies wurde jedoch mit folgender Begründung verworfen:Quelle: Gabriele Fograscher, BT-PlPr. 16/146, S. 15462 CDas Problem dabei: Generalprävention ist Sache des Strafrechts (Quelle). Wenn jetzt also etwa ein Insolvenzverschlepper (§ 15a InsO) zusätzlich zu einer dafür verhängten Geldstrafe noch einmal mit einem Waffenentzug belegt wird, so könnte man darin durchaus, wie von Sniperman bereits vorgebracht, eine - nach Art. 103 Abs. 3 GG verbotene - Doppelbestrafung sehen. Keiner von euch hat jemals Wein getrunken. Jeder "Wein" unter 100 Euro im Handel ist gepanscht. Da hat jemand nen Konkurrenten weggekickt. Und ihn damit ruiniert. Das mit den Waffen wird dadurch verständlich..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
djjue1 Posted May 18, 2011 Share Posted May 18, 2011 Wenn jetzt also etwa ein Insolvenzverschlepper (§ 15a InsO) zusätzlich zu einer dafür verhängten Geldstrafe noch einmal mit einem Waffenentzug belegt wird, so könnte man darin durchaus, wie von Sniperman bereits vorgebracht, eine - nach Art. 103 Abs. 3 GG verbotene - Doppelbestrafung sehen. Doppelbestrafung? Vielleicht hat er kurz zuvor auch noch ne Hochwildjagd für 25 Mille per Anno gepachtet. Und der in der nötigen Eile gefundene Nachpächter zahlt nur 5 Mille per Anno. Das wird teuer für die nächsten 10-12 Jahre. Und hauptberuflich hatte er vielleicht ein florierendes Waffengeschäft...und, und, und.... Ergo, bleibt gesetzes- und regimetreu und sagt in Zukunft nichts negatives über GRÜNE, LINKE etc. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mastermc51 Posted May 18, 2011 Share Posted May 18, 2011 Was mich etwas irritiert... Warum geht er nicht in die nächste Instanz ? Das dieses Urteil evtl. abgemildert werden kann dürfte klar sein. Die "Urteile" der ersten Instanz sind eh meist nicht das Geld vom papier Wert auf denen sie geschrieben sind.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
drehmomentmonster Posted May 18, 2011 Share Posted May 18, 2011 Der......... jugendliche Gewalttäter, der letztens nen 29jährigen fast totgetreten hätt, kommt ned mal in U-Haft, weil , er hat ja nen festen Wohnsitz..................... Wo leben wir denn ??? A ja, Absurdistan heißts, glaub ich. Es läuft so vieles falsch in diesem unserem Land, das Otto Normalo ned mehr nachvollziehn kann. Bin mal gespannt, wie lang es dauert, bis Deutschland aufwacht, noch gespannter bin ich aber, was dann passiert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schniedergraf Posted May 18, 2011 Share Posted May 18, 2011 Meine Güte regt ihr euch hier auf! In spätestens 2 Jahren hat er seinen Jagdschein wieder.Er hat scheisse gebaut und muss nun mit der Strafe leben,na und. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gottfried Tabor Posted May 18, 2011 Share Posted May 18, 2011 Gottfried, kannst du mir das mal bitte erläutern? Was gibt es da zu erläutern so steht es doch dort : seine waffenrechtlichen Erlaubnisse für sieben Waffen widerrufen und seinen Jagdschein für ungültig erklärt und eingezogen Wo steht da was vom Einziehen der Waffen ? Logischerweise hat er diese nach Widerruf der Erlaubnisse an Berechtigte abzugeben - aber das ist doch kein "Einziehen" Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gottfried Tabor Posted May 18, 2011 Share Posted May 18, 2011 Schmarrn. Seit 2003 steht im WaffG, daß unzuverlässig ist, wer 60 Ts und mehr bekommt. Ist alles längst durchgekaut. Wie wahr !! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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