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IGNORED

In Justizias Mühlen


Gast

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Moin,

es ist ein sogenanntes Dauerdelikt, also keine Verjährung.

Es wäre ähnlich, wenn er z.B. noch einen frei gekauften Perkussionsrevolver hätte,

den er, nachdem er Ende der 70er WBK-pflichtig wurde, nicht angemeldet hätte.

Der Erwerb wäre nach über 30 Jahren ja auch verjährt, und doch darf er ihn nicht behalten

und wird für den Besitz bestraft.

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Das böse Erwachen kam, als Spezialisten des Landeskriminalamts mit der Patrone schossen und deren Kern analysierten: Dieser ist härter, als das Gesetz für den zivilen

Gebrauch erlaubt.

Verstehe ich nicht ganz. Warum musste das LKA damit schießen? Ich dachte, abgegebene Munition wird fachgerecht entsorgt? (Mit "fachgerecht" meine ich nicht verschießen!)

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Eine unglaubliche Geschichte! Aber ich glaube sie schon. Denn wie sagt schon das Sprichwort? "Deutsch sein heißt, eine Sache um ihrer selbst willen übertreiben!" Das gilt offensichtlich auch für die Gesetzgebung.

Und dabei kann er noch froh sein, daß ihm das nicht in Botswana passiert ist. Dort wird (wegen Wilderreibekämpfung) der Besitz von Patronen pro Stück als Faustregel mit einem Jahr Gefängnis bestraft. Wer um die Zustände in Gefängnissen in Afrika weiß, der weiß auch, daß ein Weißer dort keine fünf Jahre überlebt.

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Verstehe ich nicht ganz. Warum musste das LKA damit schießen? Ich dachte, abgegebene Munition wird fachgerecht entsorgt? (Mit "fachgerecht" meine ich nicht verschießen!)

Das wundert mich auch. Und es wundert mich nicht, das wir, auch deshalb, einen Behördenapparat am Leben halten müssen, der jegliche Logik entbehrt.

Wenn da schon jeder Furz analysiert wird.....! :gaga:

Das man abgegebene Waffen überprüft, hat ja eine gewisse Logik. Aber eine einzelne Patrone? Sammeln und zur Vernichtung geben.

Wenn da einer eine Schachtel KK Munition abgegeben hat, wird da uch jeder Schuss analysiert?

Ich denke, denen beim BKA hat´s eine Beule in den Kugelfang gehauen und erst dann haben sie näher hingeschaut. Ist aber auch nur eine Vermutung.

Ich denke der Herr hat was gelernt daraus, und sein Gewissen hat er jetzt ja auch beruhigt.

Das die Patrone an Land gespült wird, wenn er sie in den Main wirft ..... :rotfl2:

Möchte nicht wissen was alles gefunden wird, wenn da mal ausgebaggert wird. Da wäre m.E. mehr Potenzial und Arbeit für das BKA vorhanden.

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Wo ist das Problem?

Er hat um Bestrafung gebeten und sie bekommen (mea culpa, mea maxima culpa etc.)

Er hätte es natürlich auch vorher in der Männergruppe ausdiskutieren können, aber die hätten ihm ja auch nix anderes gesagt, ne?

Fall erledigt, der Nächste bitte...

Edit: grün gestrichen. Ich halte die Strafe auch für überzogen für dieses "Delikt". Wenn mich der Gesetzgeber das nächste mal nach meiner Meinung zu dem Thema fragt, dann werde ich ihm aber mal ordentlich ..

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Das man abgegebene Waffen überprüft, hat ja eine gewisse Logik. Aber eine einzelne Patrone?

Man musste die Funktionsfähigkeit der Patrone überprüfen. Wäre diese nicht mehr funktionsfähig gewesen, hätte kein Verstoß gegen das KWKG vorgelegen. Ist analog zu den LSpur. Nur der Besitz einer Patrone, incl. Projektil, erfüllt noch nicht den Tatbestand des KWKG Verstoßes. Nur wenn die Patrone als solches noch eine Wirkung entfaltet, die durch das KWKG verboten ist, ist's auch ein Verstoß.

Also:

AP bei der Treibladung/Zünder nicht zündet: *kein Verstoß*

LSpur bei der der LSpur Satz nicht zündet: *kein Verstoß*

Daher müssen Tests durchgeführt werden. Die Erkenntnis, dass es sich um AP Mun handelt, ist vermutlich durch die schwarze Spitze entstanden, daher weitere Tests um es auch rechtssicher zu machen

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Also:

AP bei der Treibladung/Zünder nicht zündet: *kein Verstoß*

LSpur bei der der LSpur Satz nicht zündet: *kein Verstoß*

Wobei ihm nach dieser Logik (die man schon nachvollziehen kann) dann zumindest kein Vorsatz vorgeworfen bzw. nachgewiesen werden kann.

Vorsatz heißt: Tatbegehung "mit Wissen und Wollen".

Angeeignet hat er sich die Patrone (die als nicht zündfähig bei der Bw ausgesondert worden war) in der Überzeugung, nichts Zünd-/Funktionsfähiges einzustecken und zu besitzen. Also kann ihm m.E. zumindest nicht vorgeworfen werden, sich vorsätzlich Kriegswaffenmunition (KWKG) angeeignet zu haben.

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..... Vorsatz heißt: Tatbegehung "mit Wissen und Wollen".....

....Angeeignet hat er sich die Patrone (die als nicht zündfähig bei der Bw ausgesondert worden war) in der Überzeugung, nichts Zünd-/Funktionsfähiges einzustecken und zu besitzen......

Ja, ist etwas verwirrend. Wenn die Patrone 66 nicht gezündet hat, stellt sich die Frage wieso sie das 44 Jahre später dennoch tat. Wenn v. damals ein Schlagbolzenabdruck vorhanden gewesen ist, dürfte Wille und Kenntnis v. Besitz einer funktionsfähigen Patrone eigentlich nicht vorhanden gewesen sein.

Andererseits spricht -aufgrund seiner eigenen Argumentation- gegen ihn, dass es die Patrone ja weiterhin als funktionsfähig angesehen hat, sonst hätte er sie ja einfach entsorgen können. Die Umstände lassen also vermuten, dass er -aus welchen Gründen auch immer- die Funktionsfähigkeit tatsächlich noch unterstellt hat, womit Wille & Kenntnis zu bejahen wären.

Wenn sie also, und davon müssen wir ausgehen, noch funktionsfähig war, und er das wusste, so kann man unterstellen , dass die Patrone unzulässigerweise als nicht gezündet ausgesondert wurde. Möglicherweise mit der Absicht diese später zu entwenden. Wer weiß, das war vielleicht damals noch möglich. Heute werden Zündversager genauso gehandhabt, wie funktionsfähige. Nur dass sie nicht ins MunLager zurückgehen, sondern zum Beseitigen dem zuständigen BW Fachdienst überstellt werden. Bis dorthin werden sie aber genauso behandelt, gezählt wie jede andere scharfe Mun auch. Wobei dieser Punkt, also die Entwendung ansich, verjährt gewesen wäre. Also unbeachtlich.

Dennoch: Eine ungewöhnlich hohe Strafe für den Besitz einer uralten AP. Gibt bestimmt 10.000e in D, die noch Handwaffen "Sondermunition" aus dem WK2 irgendwo rumliegen haben. Mit Phosphor, LSpur, Hartkern, Explosiv oder sonstwas.

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Gibt bestimmt 10.000e in D, die noch Handwaffen "Sondermunition" aus dem WK2 irgendwo rumliegen haben. Mit Phosphor, LSpur, Hartkern, Explosiv oder sonstwas.

Und wenn Omiwitwe dann eines Tages bei ihrem "Freund und Helfer" angedackelt kommt, dann aber wird sie die ganze Strenge des Gesetzes treffen. :heuldoch:

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Das erinnert mich an ein Schreiben eines Kunden an seine Versicherungsgesellschaft:

"Ich kann nicht schlafen, weil ich Ihre Versicherung betrogen habe. Darum schicke ich anonym 500 DM.

Wenn ich dann immer noch nicht schlafen kann, schicke ich Ihnen den Rest."

Er hätte ja auch die Patrone in einen Umschlag stecken und beim Polizeirevier einwerfen können. :D

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Er hat immerhin die Amnesty nutzen wollen , also ein treuer Bürger.

Und da sieht man mal wieder das man irgendwelche Amnestie-Köder Brocken die einem irgendwelche Regierungen hinwerfen nicht annehmen sollte. Siehe der gute Mann der eine alte Erbwaffe aufgrund der Amnestie auf dem Revier abgeben wollte, dann zwar wg. der Waffe nicht bestraft wurde aber wegen dem illegalen Transport im Kofferraum von Zuhause bis zur PI.

Da da keiner mehr mit irgendwelchen Behörden zusammenarbeiten will verstehe ich gut, und die "Wegschauer-Mentalität" wird auch weiter gefördert.

Weiter so, Deutschland! :eclipsee_gold_cup::00000733:

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Dennoch: Eine ungewöhnlich hohe Strafe für den Besitz einer uralten AP. Gibt bestimmt 10.000e in D, die noch Handwaffen "Sondermunition" aus dem WK2 irgendwo rumliegen haben. Mit Phosphor, LSpur, Hartkern, Explosiv oder sonstwas.

Über diesen Umstand mal nachzudenken in Bezug auf Alternativvorschläge zu den behördlichen Nachschauen hatte ich bereits mehrfach gebeten. Vielleicht führt dieser Fall dazu, dass der eine oder andere mal den Hintergrund dazu überdenkt.

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Über diesen Umstand mal nachzudenken in Bezug auf Alternativvorschläge zu den behördlichen Nachschauen hatte ich bereits mehrfach gebeten. Vielleicht führt dieser Fall dazu, dass der eine oder andere mal den Hintergrund dazu überdenkt.

Bei jeder Kontrolle kann man, so man angestrengt genug sucht, irgendetwas finden, was nach irgendeiner Vorschrift nicht zulässig ist. Ob es bei einer Kfz Kontrolle ist, oder bei der Kontrolle eines Waffenschrankens. Was nicht bedeutet, dass unbedingt das gefunden wird, wonach man ursprünglich gesucht hat. Oft sogar völlig unzusammenhängend mit dem ursprünglich angestrebten Kontrollzweck. Natürlich ist das auch wesentlich davon abhängig, ob der Kontrollierende die Kontrolle auch ausweiten kann. Kann ... nicht darf. Denn sofern einmal Beweismittel gefunden werden, auch wenn die mit den ursprünglichen Kontrollzweck nichts zu tun haben, wird das Beweismittel im Allgemeinen auch verwertbar sein. Beweismittelverbote gibt es in D so selten, das man diesen Punkt getrost vergessen kann.

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Über diesen Umstand mal nachzudenken in Bezug auf Alternativvorschläge zu den behördlichen Nachschauen hatte ich bereits mehrfach gebeten. Vielleicht führt dieser Fall dazu, dass der eine oder andere mal den Hintergrund dazu überdenkt.

Ich hab darüber nachgedacht und bin zu dem Ergebnis gekommen, die Alternativvorschläge taugen nichts.

Deshalb klagt die FvLW ja gegen die Kontrollen.

Im übrigen, weiß jeder, daß er beim Bund nichts mitzunehmen hat. Wer sich daran nicht hält: Pech gehabt.

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Im übrigen, weiß jeder, daß er beim Bund nichts mitzunehmen hat.

Das ist richtig.

Heißt es doch (im Regelfall) nach jedem Schießen:

"Noch Munition oder Munitionsteile am Mann?"

Sprich: noch nicht mal eine Patronenhülse (ein waffenrechtlich belangloses Stück Messing) darf mitgenommen werden.

Im vorliegenden Fall habe ich den Eindruck:

Das Stück, was der Mann früher "zu abenteuerlustig" (in Bezug auf illegale Mitnahme) war,

das war er nun "zu korrekt".

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Bei jeder Kontrolle kann man, so man angestrengt genug sucht, irgendetwas finden, was nach irgendeiner Vorschrift nicht zulässig ist. Ob es bei einer Kfz Kontrolle ist, oder bei der Kontrolle eines Waffenschrankens. Was nicht bedeutet, dass unbedingt das gefunden wird, wonach man ursprünglich gesucht hat. Oft sogar völlig unzusammenhängend mit dem ursprünglich angestrebten Kontrollzweck. Natürlich ist das auch wesentlich davon abhängig, ob der Kontrollierende die Kontrolle auch ausweiten kann. Kann ... nicht darf. Denn sofern einmal Beweismittel gefunden werden, auch wenn die mit den ursprünglichen Kontrollzweck nichts zu tun haben, wird das Beweismittel im Allgemeinen auch verwertbar sein. Beweismittelverbote gibt es in D so selten, das man diesen Punkt getrost vergessen kann.

OT on

Ich habe vor langem hier mal ein Beispiel gebracht. Bei einem LWB wurde eine Waffenaufbewahrungs- Kontrolle/Nachschau durchgeführt.

Nebenbei: Er ist Fernfahrer und nimmt sich immer eine Stange Kippen vom Ausland mit.

Die Kontrolleure also mit dem LWB durch den Kellergang zu den Tresoren. Auf dem Weg dorthin sah einer der Kontrolleure,

das eine Stange Zigaretten auf einem Tisch in einem anderen Kellerraum lagen, sagte aber nix dazu. So als hätte er es nicht gesehen. Kontrolle also durchgeführt, Tresore alles wie es sein soll, alles prima. Dickes Lob, weiter so.

Nach 1 Stunde klingelt es wieder, diesmal ist der Zoll da. Wir haben einen Hinweis bekommen, das Sie unverzollte/geschmuggelte Zigaretten im Haus haben. Haben einen Beschluss dabei.......am besten zeigen Sie uns alles was Sie an illegalen Zigaretten da haben, bevor wir anfangen alles zu zerlegen. Der gute Mann hat Sie dann mit langem Gesicht angeschaut und ahnte, weshalb und warum die da waren. Zeigte ihnen diese eine Stange, schauten sich noch gründlich um, war aber dann auch ok, weil bei einer Stange konnten sie nix machen (war auch das Siegel drauf usw). Idealerweise sind sie schnurstracks in den Keller gegangen, nicht erst in die Wohnung, wo sie geklingelt hatten.

Aber mal soviel zum Thema. Was verwunderlich war, war die kurze Zeit. Der erste Kontrolleur muß gleich beim Staatsanwalt oder sonstwo angerufen haben, denn woher sollten die so schnell einen gerichtl. Durchsuchungsbeschluss kriegen?

OT off

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Nach 1 Stunde klingelt es wieder, diesmal ist der Zoll da. Wir haben einen Hinweis bekommen, das Sie unverzollte/geschmuggelte Zigaretten im Haus haben. Haben einen Beschluss dabei.......am besten zeigen Sie uns alles was Sie an illegalen Zigaretten da haben, bevor wir anfangen alles zu zerlegen. Der gute Mann hat Sie dann mit langem Gesicht angeschaut und ahnte, weshalb und warum die da waren. Zeigte ihnen diese eine Stange, schauten sich noch gründlich um, war aber dann auch ok, weil bei einer Stange konnten sie nix machen (war auch das Siegel drauf usw). Idealerweise sind sie schnurstracks in den Keller gegangen, nicht erst in die Wohnung, wo sie geklingelt hatten.

Da sieht man mal wieder, wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten. Viele Menschen wären froh, sie würden häufiger Besuch bekommen.

Das finde ich hammerhart die Höhe der Geldstrafe und für "leicht übertrieben" :contra:und dies für eine einzige Patrone! Ich verstehe das nicht ganz!

Das siehst Du falsch, der Mann hat gegen einen ungeschriebenen Straftatbestand verstoßen, der da lautet "Dummheit wird bestraft", hoffentlich erzählt er sein Missgeschick fleißig weiter, damit auch der letzte begreift in was für einem Land wir leben.

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