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IGNORED

Was mitnehmen zum Waffe eintragen?


Jochen.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Warum, wenn Du per Einschreiben oder Einwurfeinschreiben versendest, hast Du immer einen Beleg dafür. Falls sie verschwinden sollte, bekommst Du alles von der Post ersetzt.

1. Das dauert ( Ausgang ist auch ungewiß ) und in der Zeit kann

man nichts ohne die WBK kaufen und bekommt Probleme bei Kontrollen.

Selbst wenn es als Paket verschickt wird, beträgt der Wert der WBK ja nicht

500 €, sondern nur ein paar Mark fünfzig, die dann ersetzt werden und mit Sicherheit

nicht meine Gebühren...

2. Der Honk, der sich die WBK eingesackt hat, geht vielleicht lustig damit einkaufen;

der Papierkram wird sicherlich noch größer sein, als der mit der Post und dem

Amt für eine Neuausstellung.

Auch wenn ich 44 km zum Amt fahren muß, um meine Waffen eintragen abstempeln

zu lassen, mache ich das lieber, als 1,45 € auf einen Umschlag zu kleben und tagelang

im Ungewissen zu sein, ob denn auch alles geklappt hat.

Geschrieben

Ich dache die Waffe und Munition müssten vorgeführt und die Funktionsfähigkeit vor Ort demonstriert werden.

:-)

LG

M

Also: Fertig geladen und entsichert auf den Schreibtisch des SB legen - hab ich so in Erinnerung....

Geschrieben
.....Also: Fertig geladen und entsichert auf den Schreibtisch des SB legen - hab ich so in Erinnerung....

JA!

Und den Tresor mitbringen - erspart den Hausbesuch!

Gruß Habakuk

Geschrieben
Ich dache die Waffe und Munition müssten vorgeführt und die Funktionsfähigkeit vor Ort demonstriert werden.

:-)

LG

M

Also: Fertig geladen und entsichert auf den Schreibtisch des SB legen - hab ich so in Erinnerung....

hatte ähnlich laurenden kommentar abgegeben, hat der admin (ohne nachricht oder begründung ) gelöscht. hat vermutlich nen stock im hintern...

früher wars hier schöner...

und nun: frohes Löschen, Herr Blockwart!

Geschrieben
Ich mache alles per Post, ist doch viel einfacher. WBK per Einwurfeinschreiben und gut iss.

Mattes

Genauso mach ich das auch und hatte noch nie ein Problem dabei.

Vielleicht hilft ja jemandem der von mir verwendete Text, den man natürlich auf seine jeweiligen Verhältnisse anpassen muss:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Hierdurch zeige ich an, dass mir gestern, am TT.MM.JJJJ folgende Waffe von Frau Vorname Nachname , geb. TT.MM.JJJJ, wohnhaft: Strasse Hausnummer, PLZ Ort, WBK-Nr. #######, ausgestellt durch Kreisverwaltung Landkreisname am TT.MM.JJJJ (diese WBK hat mir im Original vorgelegen), überlassen worden ist:

1 Repetierbüchse, Kaliber 8x68S, Hersteller: Herstellername , Herstellungs-Nr.: #######

Der auf mich von LK MeinLandkreisname am TT.MM.JJJJ ausgestellte und am TT.MM.JJJJ verlängerte Jahresjagdschein Nr. ####/## ist gültig bis 31.03.JJJJ

Ich bitte diese Waffe in die beiliegende WBK Nr. #######, ausgestellt von LK LKName am TT.MM.JJJJ, einzutragen.

Mit freundlichen Grüßen"

Man kann dem Amt auch noch eine Einzugsermächtigung wg. der Gebühren erteilen, wenn man weiß, welche erhoben werden.

Mein letzter Eintrag brauchte vom Tag der Absendung bis zur Rückkehr der WBK mit neuem Eintrag gerade mal 6 Tage.

Teddy

Geschrieben
Warum höre und lese ich immer, dass man selbst auf das Amt gehen muß?

Ich mache alles per Post, ist doch viel einfacher. WBK per Einwurfeinschreiben und gut iss.

Mattes

Hallo,

habe ich bei den ersten Waffen auch so gemacht. Alles nur schriftlich und per Post.

Hatte den SB, der ziemlich daneben war, nie gesehen, sondern immer nur Briefkontakt gehabt und die WBK lustig hin und her geschickt.

Fehlte sich nie was. War ganz gut dem Namen kein Gesicht zuordnen zu können.

Ich glaube jetzt zählt er in der unteren Jagdbehörde zur Froschlaich, die Frösche am Straßenrand.

Hi,hi.. und ein junges adrettes patentes Mädel hat seinen SB-Posten übernommen.

Nur da wo ich jetzt wohne, meint die noch schrägere SBine, man müsse persönlich bei ihr vorstellig werden.

Habe ihr den Gefallen getan, man ist ja Gentleman, und als das Gespräch etwas seltsam lief bin mal zu ihrem Vorgesetzten und habe mal ein paar Fragen gestellt.

Seitdem sind wir (die SBine und ich) ein Herz und eine Seele, nur werde ich nicht mehr zu ihr aufs Amt eingeladen:

Telefonat: "Äh, ach Sie sind das, Sie können es mir auch alles schicken. Wird bearbeitet."

Ich: "Aber ich bin eh mal wieder in der Stadt. Ich komme vorbei. Kein Problem."

Sie: "Nee, nee. Können Sie auch in den Hausbriefkasten des Amtes stecken, da kommt nichts weg. Und Sie sparen sich Zeit."

(Entsprechende Formulare hat unser Schützenverein vorrätig.)

Schade hätte gerne mal wieder diskutiert... :heuldoch:

Aber wenn man mich partout nicht lässt und ich trotzdem alles in angemessener Zeit bekomme, dann soll es mir recht sein.

Also keine Klagen in der Richtung mittlerweile mehr. :eclipsee_gold_cup:

Grüßle

stefan911

Geschrieben
2. Der Honk, der sich die WBK eingesackt hat, geht vielleicht lustig damit einkaufen;

Wie bitte soll das gehen?

Geschrieben
Ins Geschäft gehen, WBK vorlegen,

aussuchen, bezahlen und weggehen...

Dann würden aber alle Regeln der Gesetze gebrochen. Wie soll das z. Bsp. ohne Perso vonstatten gehen?

Hier würde sich selbst der Verkäufer strafbar machen. Selbst ich habe noch nie eine Waffe so einfach erwerben können, obwohl die WBK mir gehört.

Irgendwie sollte man auch auf dem Teppich bleiben.

Geschrieben

Habe meine Waffen bei 6 verschiedenen Händlern erworben, nach dem Perso wurde ich bisher nie gefragt.

Der eine wollte nur einen Voreintrag für eine HA-Büchse , obwohl ich mit dem JJ wedelte :fool: ...,aber das ist ein anderes Thema.

Geschrieben
Dann würden aber alle Regeln der Gesetze gebrochen.

Das werden sie schon, wenn sich jemand meine WBK aneignet.

Wie soll das z. Bsp. ohne Perso vonstatten gehen?

wieso braucht ein Käufer einen BPA beim Kauf einer Waffe?

( ja, ich weiß, für das anschließende Führen müßte er einen dabeihaben )

Ist sicherlich hilfreich, dem Verkäufer das Teil vorlegen, aber mündliche

Angaben gehen doch auch:"Mein Name steht in der WBK, die aktuelle Anschrift

ist Hamburg, Dorfstr. 17."

Im Gesetz wird kein BPA verlangt, und habe ihn auch noch nie gebraucht,

kein Verkäufer wird Dir die Waffe nicht geben, weil Du zwar Deine WBK, aber nicht den BPA dabei hast.

Hier würde sich selbst der Verkäufer strafbar machen.

Siehe oben, nein.

Selbst ich habe noch nie eine Waffe so einfach erwerben können, obwohl die WBK mir gehört.

Irgendwie sollte man auch auf dem Teppich bleiben.

Das ist schön für Dich, geht aber an der Realität und dem Gesetz vorbei.

Und wie hier schon vor ein paar Jahren mal geschreiben wurde, hat jemand versucht

mit der beglaubigten Kopie meiner WBK einen Revolver zu kaufen, was nur daran

scheiterte, daß der Verkäufer wegen der lange zurückliegenden Beglaubigung beim OA nachgefragt hat.

Aber wie dem auch sei: jeder der es mag, soll seine WBK der Post, DHL, Hermes, DPD, GLS

oder auch sonst wem anvertrauen, in der Hoffnung, daß die ausgebildten Fachkräfte dort

alle vertrauenswürdig und verläßlich sind und auch noch gewissenshaft arbeiten - ich tue es nicht.

Geschrieben
1. Das werden sie schon, wenn sich jemand meine WBK aneignet.

2. wieso braucht ein Käufer einen BPA beim Kauf einer Waffe?

3. kein Verkäufer wird Dir die Waffe nicht geben, weil Du zwar Deine WBK, aber nicht den BPA dabei hast.

4. Und wie hier schon vor ein paar Jahren mal geschreiben wurde, hat jemand versucht

mit der beglaubigten Kopie meiner WBK einen Revolver zu kaufen

5. Aber wie dem auch sei: jeder der es mag, soll seine WBK der Post, DHL, Hermes, DPD, GLS

oder auch sonst wem anvertrauen, in der Hoffnung, daß die ausgebildten Fachkräfte dort

alle vertrauenswürdig und verläßlich sind und auch noch gewissenshaft arbeiten - ich tue es nicht.

Hi Olt.d.Res.,

Beiträge wie der Deine bedrücken mich!

Beim Legalwaffenerwerb sollte alles stets absolut korrekt gemacht werden, auch formal! Ausserdem scheint es mir zweckmässig, alles stets so konfliktfrei wie möglich zu gestalten. Prinzipienreiterei, auch wenn man Recht hat, mag man praktizieren, wenn man es für sein Ego braucht; ab er auch nur, wenn man wirklich weiss, was Sache ist.

Zu Deinen Aussagen:

1. Aneignen setzt Behaltenwollen voraus! Es liegt jedenfalls nicht vor, wenn man sich das Original vorlegen zu lässt, um dies zu prüfen und es nach Erledigung der Eintragungen zurückzugeben.

2. Zum Identitätsnachweis, also dem Nachweis, dass man selbst der Erlaubnisinhaber ist.

3. Ein Verkäufer, der sich nicht über die Berechtigung und die Identität der Person des Erwerbenden informiert, wird, wenn es tatsächlich ein Nichterlaubnisinhaber war, seine restlichen Waffen nicht mehr verkaufen, sondern abgeben; er hat diese nämlich an einen Nichtberechtigten überlassen und sich dadurch als unzuverläsig erwiesen.

4. Die Erlaubnis wird NUR durch das Original der WBK, ggf. mit Voreintrag, nachgewiesen. Eine (notariell) beglaubigte Kopie beweist (widerleglich) nur, dass am Tag der Fertigung der Kopie das Abbild mit der Vorlage identisch war. die Praxis vieler Händler ist sehr nachlässig. Das Verfahren bei Frankonia (Original einschicken oder max. 6 Wochen alte beglaubigte Kopie) dürfte grenzwertig, aber wohl abgesichert sein.

5. Wer nicht bereit ist, sein Original vorzulegen, kann eben das Geschäft in der Ferne nicht machen. Bei Verlust gibt es die Möglichkeit einer Ersetzung des Dokuments auf Kosten des "Schuldigen". Hatte ich schon, war völlig unproblematisch.

WEBNOTAR

Geschrieben
Im Leben nicht werde ich eine meiner WBK dem Postwege anvertrauen....

Hi,

Du kannst das beruhigt tun (gelbe Post oder zertifizierter Briefdienstleister). Dein Interesse ist es nur, eine lückenlose Beweiskette zu Deinem Schutz aufzubauen.

Es ist im Behördenverkehr vorgesehen, Originale amtlicher Dokumente per Einschreiben zu versenden. Auch die Gerichte (und Gerichtsvollzieher) bedienen sich bei Zustellungen der Post. Damit genügst Du Deiner Sorgfaltspflicht. Botenverkehr erhöht die Sicherheit, aber auch nur bis zur Übergabe an den Briefkasten oder Behördenmenschen. Bei uns in Chemnitz ist die Waffenbehörde sehr kompetent besetzt aber auch sehr penibel; der Service ist perfekt und vorbildlich, dort arbeitet die Behörde sogar auf Rechnung und es bringt der kommunale Vollzugsdienst die Dokumente häufig taggleich nach Erledigung zurück, sonst die Post innerhalb von 2 Tagen. In einem Fall bei mir ging mal innerhalb der Behörde eine WBK verloren; sie wurde sofort und unproblematisch ersetzt.

Allerdings musst Du die Übergabe des Dokuments an den Frächter bzw. die Behörde nachweisen. Das kann man auch mit einem Einschreiben (Einwurf-E reicht) nur dann, wenn man einen Zeugen hat, der das Kuvertieren bzw. die Übergabe des Dokuments notfalls bestätigen kann. (Es könnte ja - kein Witz!! - ein weisses Blatt im Briefumschlag gewesen sein.)

Zur eigenen Sicherheit fertigst Du eine Kopie für Deine Akte für die Zeit der Absenz des Originals an. Wenn es dann Nachfragen bei einer Kontrolle während des Transprtes gäbe, wäre alles plausibel anhand der Papiere zu erklären und im Nachhinein objektiv beweisbar.

WEBNOTAR

Geschrieben

Hallo

WBK ohne Perso ist nicht. Natürlich ist keiner verpflichtet, seinen Perso dabeizuhaben. Dann kann der Händler aber auch nicht überprüfen, ob der Käufer auch die Person ist, die auf der WBK eingetragen ist. Also, entweder Perso oder keine Waffe. Alles andere ist nicht korrekt.

Für Verkäufer, die versenden: Es genügt ein Scan und die Daten des SB. Kurz anrufen und den SB fragen, ob der Einkauf durch diese Person, die die Waffe gekauft hat, rechtmäßig ist. Jeder vernünftige SB wird entweder mit ja oder nein antworten. So sieht die Praxis aus.

Und zum Eintragen: Formular ausfüllen und mit der WBK abgeben oder per Post schicken. Weder Waffe (auf gar keinen Fall) noch irgendeine Rechnung oder Kopie der WBK des Verkäufers ist notwendig. Auch die SBs versenden die WBKs per Post. Und dies ohne Einschreiben. Ich mache dies sehr ungern und nur in dem Falle, daß der Verkäufer darauf besteht und die Waffe schwer zu bekommen ist.

Steven

Geschrieben
Hi Olt.d.Res.,

Beiträge wie der Deine bedrücken mich!

Das war nicht beabsichtigt...

Beim Legalwaffenerwerb sollte alles stets absolut korrekt gemacht werden, auch formal! Ausserdem scheint es mir zweckmässig, alles stets so konfliktfrei wie möglich zu gestalten. Prinzipienreiterei, auch wenn man Recht hat, mag man praktizieren, wenn man es für sein Ego braucht; ab er auch nur, wenn man wirklich weiss, was Sache ist.

Ja, vielen Dank, aber mit meinem Ego komme ich auch so zurecht.

Zu Deinen Aussagen:

1. Aneignen setzt Behaltenwollen voraus! Es liegt jedenfalls nicht vor, wenn man sich das Original vorlegen zu lässt,

um dies zu prüfen und es nach Erledigung der Eintragungen zurückzugeben.

Ohne jetzt genau auf den Wortlaut eingehen zu wollen,

ich meinte mit dem Aneigenen den, der sich die WBK genommen, nicht den Händler...

2. Zum Identitätsnachweis, also dem Nachweis, dass man selbst der Erlaubnisinhaber ist.

Und wenn ich mir das WaffG durchlese, dann finde ich nirgends, daß ein Überlasser

den BPA eines Erwerbers einsehen muß.

3. Ein Verkäufer, der sich nicht über die Berechtigung und die Identität der Person des Erwerbenden informiert, wird, wenn es tatsächlich ein Nichterlaubnisinhaber war, seine restlichen Waffen nicht mehr verkaufen, sondern abgeben; er hat diese nämlich an einen Nichtberechtigten überlassen und sich dadurch als unzuverläsig erwiesen.

Im WaffG § 34, Abs.1 steht nur, daß die Berechtigung ( zum Erwerb ) nachgewiesen

oder offensichtlich ( sic! ) sein muß; und dies wird eben durch die WBK erbracht und

noch zusätzlich durch einen BPA, geburtsurkunde, Führungszeugnis, Reisepaß oder was auch immer...

4. Die Erlaubnis wird NUR durch das Original der WBK, ggf. mit Voreintrag, nachgewiesen. Eine (notariell) beglaubigte Kopie beweist (widerleglich) nur, dass am Tag der Fertigung der Kopie das Abbild mit der Vorlage identisch war. die Praxis vieler Händler ist sehr nachlässig. Das Verfahren bei Frankonia (Original einschicken oder max. 6 Wochen alte beglaubigte Kopie) dürfte grenzwertig, aber wohl abgesichert sein.

Das widerspricht doch nicht meinen Ansichten...

Im Gegenteil, wenn schon eine beglaubigte Kopie reicht, dann doch erst recht das Original.

5. Wer nicht bereit ist, sein Original vorzulegen, kann eben das Geschäft in der Ferne nicht machen. Bei Verlust gibt es die Möglichkeit einer Ersetzung des Dokuments auf Kosten des "Schuldigen". Hatte ich schon, war völlig unproblematisch.

WEBNOTAR

Wird denn beim Ferngeschäft auch der BPA mit geschickt????

Geschrieben
Hi,

Du kannst das beruhigt tun (gelbe Post oder zertifizierter Briefdienstleister).

Naja,

ich tue es eben nicht. ;)

Mein OA hat mir auch einmal eine neuausgestellte WBK

per normalem Brief ( ohne Einschreiben ) zugesandt, obwohl

ich darum bat, sie dort liegenzulassen und beim nächsten mal

mitnehmen zu können.

Aber wie gesagt: jeder ist frei in seinen Entscheidungen, wer

es machen will, der solle tun - viel Glück ( ernst gemeint! ).

Wer es nicht machen will, der lasse es bleiben und lebe mit den

Unannehmlichkeiten, aber auf der sicheren Seite.

Geschrieben

Die WBK beinhaltet nur Name und Ausstellungsbehörde (incl. eindeutiger Nummer).

Wenn ICH eine Waffe verkaufen würde, dann NUR in Verbindung mit dem Personalausweis.

Anders kann man gar nicht überprüfen ob die Person die vor mir steht auch der ist, der auf der WBK Berechtigte ist !

Oder haben Eure WBKs etwa ein Lichtbild mit Anschrift ???? :confused:

Bei mir im Kurs damals (schon 10 Jahre her) wurde gesagt das die BWK nur in Verbindung mit dem

Personalausweis "gültig" ist. Da NUR SO die Identität überprüft werden kann.

Oder was wenn die WBK "geklaut" wäre ? Hat daran mal jemand gedacht ?

Sonst könnte ich auch gleich die WBK vom Nachbar mitnehmen.

Ist doch irgend wie einleuchtend oder etwa nicht ?

ICH persönlich würde NIE eine Waffe an jemand verkaufen ohne sicher zu sein, das er auch wirklich

berechtigt ist. D.h. ohne Original und PA generell nicht. (es sei denn man kennt sich persönlich schon lange)

Wenn ich nicht zuverlässig bin beim Verkauf einer Waffe, dann lt. Behörde auch sicher nicht

mehr zum Besitz (Ausübung der tatsächlichen Gewalt).

Will hier wirklich jemand beim Verkaufen einer Waffe sein ganzes Hobby riskieren ?

Geschrieben
1. Und wenn ich mir das WaffG durchlese, dann finde ich nirgends, daß ein Überlasser

den BPA eines Erwerbers einsehen muß.

Im WaffG § 34, Abs.1 steht nur, daß die Berechtigung ( zum Erwerb ) nachgewiesen

oder offensichtlich ( sic! ) sein muß; und dies wird eben durch die WBK erbracht und

noch zusätzlich durch einen BPA, geburtsurkunde, Führungszeugnis, Reisepaß oder was auch immer...

2 Das widerspricht doch nicht meinen Ansichten...

Im Gegenteil, wenn schon eine beglaubigte Kopie reicht, dann doch erst recht das Original.

3. Wird denn beim Ferngeschäft auch der BPA mit geschickt????

Hi,

sorry, falls ich von Deinen Ausführungen nicht alles richtig verstanden habe. Mastermc51 jedenfalls scheint meine Auffassung zu teilen.

1. Man darf nicht an Nichtberechtigte überlassen.

Das muss - im eigenen Interesse - abgesichert werden. Das geht

- im Hinblick auf die Berechtigung nur durch Prüfung der (personengebundenen) Erlaubnis (WBK, ggf. Voreintrag),

- im Hinblick auf die Identität nur durch ein amtliches Ausweisdokument (Verfahren siehe unten zu 3).

2. Mir würde nur das Original und nicht eine beglaubigte Kopie genügen! Wer weiss schon, was in der Zeit nach der Beglaubigung geschah. Widerruf, Wegfall, Erlöschen, voherige Ausnutzung durch anderweitigen Erwerb wäre dann MEIN! Risiko.

3. Den BPA mitzuschicken ist nicht notwendig, aber dann kommt die Ware (Munition, Wafffe) eben mit dem Waffentransport mit Identätsprüfung bei der persönlichen Übergabe. Das macht der sorgfältige Waffenversender und die meisten Internetverkäufer sogar bei Munition so. Dann ist die Identität des Erlaubnisinhabers im Augenblick der Übergabe garantiert. Der Schütze/Einkäufer sollte seinen entfernten Händler auch bei bestehender Geschäftsbeziehung stets durch unaufgeforderte Übersendung - zumindest der Kopie - seiner WBK unterstützen.

WEBNOTAR

Geschrieben
1. Man darf nicht an Nichtberechtigte überlassen.

Das muss - im eigenen Interesse - abgesichert werden. Das geht

- im Hinblick auf die Berechtigung nur durch Prüfung der (personengebundenen) Erlaubnis (WBK, ggf. Voreintrag),

- im Hinblick auf die Identität nur durch ein amtliches Ausweisdokument (Verfahren siehe unten zu 3).

Ich sehe es nicht so, daß sich die eine Identitätsprüfung aus dem WaffG zwangsläufig ergibt,

aber ich bin auch kein Jurist.

Aber wie dem auch sei: Fakt ist, daß eine solche ( zu 90% ) nicht vorgenommen wird,

und selbst wenn sie vorgenommen wird und der Erwerber mitteilt, daß er seinen BPA

im Auto / zu Hause oder verloren hat, dann bekommt er die Waffe ( ebenfalls zu 90% ).

Und wenn er sie nicht bekommt, geht er zum nächsten Händler, bis es klappt.

2. Mir würde nur das Original und nicht eine beglaubigte Kopie genügen! Wer weiss schon, was in der Zeit nach der Beglaubigung geschah. Widerruf, Wegfall, Erlöschen, voherige Ausnutzung durch anderweitigen Erwerb wäre dann MEIN! Risiko.

100%ige Zustimmung! Das wir beide das so sehen ( und andere auch) heißt aber nicht,

daß das alle so sehen, und die Praxis zeigt doch, daß es anders gehandhabt wird.

3. Den BPA mitzuschicken ist nicht notwendig, aber dann kommt die Ware (Munition, Wafffe) eben mit dem Waffentransport mit Identätsprüfung bei der persönlichen Übergabe. Das macht der sorgfältige Waffenversender und die meisten Internetverkäufer sogar bei Munition so. Dann ist die Identität des Erlaubnisinhabers im Augenblick der Übergabe garantiert. Der Schütze/Einkäufer sollte seinen entfernten Händler auch bei bestehender Geschäftsbeziehung stets durch unaufgeforderte Übersendung - zumindest der Kopie - seiner WBK unterstützen.

WEBNOTAR

Persönliche Übergabe, ja sicher...

Wenn bei egun als Versandkosten 6,90 € drin stehen, dann heißt das sicherlich

persönliche Übergabe mit Identitätsprüfung..

Zur Verdeutlichung: ICH sehe das ja auch so, aber die PRAXIS sieht eben anders aus.

Und in der Praxis ist es kein Problem, mit einer fremden WBK ( gleiches Geschlecht und

ungefähres Alter vorausgesetzt ) eine Waffe zu erwerben.

Aus diesem Grund ist es fast wichtiger, sich um die sichere Aufbewahrung der WBK

Gedanken zu machen, als um die der Waffen.

Und aus diesem Grund verschicke ich sie nicht - völlig egal, ob ein eventueller Verkäufer die

Waffe überlassen hat ohne Identitätsprüfung oder nicht - sein Schicksal interessiert micht

nicht annähernd.

Geschrieben
. . . wenn sie vorgenommen wird und der Erwerber mitteilt, daß er seinen BPA

im Auto / zu Hause oder verloren hat, dann bekommt er die Waffe ( ebenfalls zu 90% ). . .

wer so mit Waffen umgeht, ist in meinen Augen verantwortungslos!

Aus diesem Grund ist es fast wichtiger, sich um die sichere Aufbewahrung der WBK

Gedanken zu machen, als um die der Waffen.

sehe ich nicht so!

Und aus diesem Grund verschicke ich sie nicht - völlig egal, ob ein eventueller Verkäufer die

Waffe überlassen hat ohne Identitätsprüfung oder nicht - sein Schicksal interessiert micht

nicht annähernd.

richtig, deshalb mußt Du das auch nicht tun!

Geschrieben
...haltet Ihr dieses Thema wirklich für sinnvoll?

:nea:

Was ist dann Deiner Meinung nach sinnvoll?

Geschrieben

Hi Leute also mein Senf auch noch:

Zum Waffenerwerb hab ich bis jetzt immer den Personalausweis mit vorzeigen müssen (was ich auch richtig so finde) aber die paar tausend Schuss Muni, welche ich bis dato erworben habe, gabs stehts gegen Vorlage der WBK und ohne Perso.

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