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IGNORED

Ausstellung 2. gelbe WBK wurde verweigert.


Bender

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Geschrieben

Da es mir, wie berichtet, ähnlich ging auch kurz was dazu wie es bis jetzt ausging. Mein SB hat sich von Anfang März bis jetzt Zeit gegeben meine Beschwerde zu entscheiden. Sein letztes Schreiben sagt aus, das nach mehrmaliger Rücksprache mit der Fachabteilung im Ministerium auf eine Bedürfnisbescheinigung verzichte werden kann und der Landkreis " Zukünftig" keine mehr erheben will. Was er wohl vergessen hat ist, das auf meiner WBK immer noch die Auflage liegt........die hat er nämlich nicht zurückgezogen. Und das zukünftig sagt de facto aus, das es in der Vergangenheit wohl so war und damit meine Auflage noch in Kraft ist. Das habe ich ihm vor 4 Wochen schriftlich mitgeteilt und die schriftliche Rücknahme der Auflage gefordert. Bis dato keinerlei Reaktion. Die Dienstaufsichtsbeschwerde und die Fachaufsichtsbeschwerde gingen die Woche raus. Mal sehen was draus wird......

Mit dem zuständigen Mann im Ministerium habe ich selber mehrfach geredet. Der sagt mir schon am 14.03. das die Auflage jeder Rechtsgrundlage entbehrt. Aber hier im Saarland scheinen das mehrere Kreise so gehandhabt zu haben. Angeblich soll das mit einem Erlass jetzt für alle Verbindlich geklärt werden. Wenn also ein Saarländer damit immer noch probleme bekommt soll er sich an Herrn Bouillon im Ministerium wenden.

Die Kosten von 56,24 Euro will meine Behörde aufrecht erhalten. Da bin ich aber noch am Bohren. Laut Ministerium ist das nicht richtig. Imho wird hier eine Leistung berechnet die nicht erbracht wird. Aber wie gesagt, da bin ich noch nicht fertig mit der Behörde.

Greetz

PetMan

Geschrieben
Was für 'ne Auflage?

Vielleicht solltest Du hinne machen, daß die nicht Rechtskraft erlangt und du sie noch nichtmal wegklagen kannst.

":.....Diese wurde mit der Auflage erteilt bis zum 31.03.2011 die notwendige Bedürfnisbescheinigung gem. §14 Abs 4 WaffRneuReg nachzureichen....."

ohne Rechtsbehelfsbelehrung, also hab ich noch Zeit......

Geschrieben
Wenn er weiterhin nur Einzellader erwerben möchte, dann bekommt er eine weitere Gelbe "Alt" als Folgedokument ausgestellt mit den dafür vorgesehenen Waffentypen.

Wird bei uns so nicht praktiziert, wenn Gelb alt voll, wird diese nicht erweitert oder ergänzt, sondern ab dann alles auf Gelb neu geschrieben, da diese eben auch alle Waffentypen von Gelb alt erschlägt.

Geschrieben
Wird bei uns so nicht praktiziert, wenn Gelb alt voll, wird diese nicht erweitert oder ergänzt, sondern ab dann alles auf Gelb neu geschrieben, da diese eben auch alle Waffentypen von Gelb alt erschlägt.

... wobei man dann auch gleichzeitig dem WBK-Inhaber zwangsgesteuert das Erwerbsstreckungsgebot (2/6-Regel) unterjubelt, welches bei der WBK gelb - alt keine Anwendung findet.

CM

Geschrieben
... wobei man dann auch gleichzeitig dem WBK-Inhaber zwangsgesteuert das Erwerbsstreckungsgebot ... unterjubelt

Jupp, korrekt, das tut man. ;)

Geschrieben
... wobei man dann auch gleichzeitig dem WBK-Inhaber zwangsgesteuert das Erwerbsstreckungsgebot (2/6-Regel) unterjubelt, welches bei der WBK gelb - alt keine Anwendung findet.

CM

dann erklär das mal den Juristen in FFM...................

die sehen das ein wenig anders.

da hat der Manne schon nen Prozeß deswegen verloren

Geschrieben
Wird bei uns so nicht praktiziert, wenn Gelb alt voll, wird diese nicht erweitert oder ergänzt, sondern ab dann alles auf Gelb neu geschrieben, da diese eben auch alle Waffentypen von Gelb alt erschlägt.

Was nicht richtig ist, da der Erwerb auf Altgelb nicht an eine Sportordnung gebunden ist auf Neugelb jedoch schon.

bye knight

Geschrieben
Was nicht richtig ist, da der Erwerb auf Altgelb nicht an eine Sportordnung gebunden ist auf Neugelb jedoch schon.

Auch das ist korrekt, aber warum soll man sich da Stress machen, wenn man seine Gelb alt bis an sein Lebensende vermutlich nicht voll bekommt ? Die war schon fast 4 Jahre alt als ich 99 die bisher einzige LW eintragen lies. Sind also nach 12 Jahren immer noch 7 Einträge frei. ;)

Geschrieben
Auch das ist korrekt, aber warum soll man sich da Stress machen, ....

für DICH mag das ja egal sein, aber für manch anderen nicht. und nur weils für dich keinen unterschied macht, sollen andere (wieder mal) beschränkt werden, bzw. sich mit unrechtmäßigen beschränkungen abfinden?

ich sag nur: SALAMI!!! ........ leute wacht endlich auf! "gängige Praxis seit ..." .... SALAMI!!!! AUFWACHEN!!!

mit morgendlichem gruß

alzi

Geschrieben
Auch das ist korrekt, aber warum soll man sich da Stress machen, wenn man seine Gelb alt bis an sein Lebensende vermutlich nicht voll bekommt ?

Darum: Man weiß nie wozu es mal gut ist. ;)

Der hier diskutierte Fall war ja gerade, dass die alte voll wurde und neue Waffen irgendwo eingetragen werden müssen.

Letztlich kommt es da ja auf die Details an. Der hier beschriebene Fall war ja: Die alte Gelbe ist voll und man kauft was neues. Wenn das dann einfach auf eine neue Gelbe eingetragen wird und alles dabei bleibt, ist es ja ok. Kauft man etwas, was nicht in eine Sportordnung fällt und wird es auf die neue Gelbe eingetragen, kann man damit leben. Wird es nicht eingetragen, weil es eben nicht auf neue Gelbe geht, dann geht der Ärger los. Wird gar die alte Gelbe "angefasst", also mit nachträglichen Auflagen versehen, ganz eingezogen und komplett auf neue umgeschrieben (ich erfinde jetzt Beispiele!), dann ist klar, welches Potenzial hinter so einer Vorgehensweise stehen kann.

Hat man dann ohne BrimBramBorium sogar eine neue Gelbe auf die man einkaufen kann und eine alte Gelbe auf die man weiter einkaufen kann, würde ich sagen, dass die positiven Aspekte erst mal überwiegen ;)

bye knight

Geschrieben
sollen andere (wieder mal) beschränkt werden, bzw. sich mit unrechtmäßigen beschränkungen abfinden

In deinem Eifer hast du die Buchstaben zwar erkannt, aber den eigentlichen Sinn in ihrer Zusammensetzung irgendwie verpeilt. ;) In keinem meiner Sätze ist eine Wertung oder gar eine Forderung nach "soll", "muss", "kann", "darf" oder sonst etwas enthalten, im Gegenteil, ich habe beiden Kritikern dieses von mir geschilderten Vorgehens zugestimmt. Also mal langsam mit den jungen Pferden. Ich bemerkte hierbei lediglich, dass es nicht immer notwendig ist, ein Fass aufzumachen, erst recht dann nicht, wenn es einen gar nie nicht betreffen wird. ;)

Geschrieben
Ich bemerkte hierbei lediglich, dass es nicht immer notwendig ist, ein Fass aufzumachen, erst recht dann nicht, wenn es einen gar nie nicht betreffen wird. ;)

Ich möchte Dir da vehement verhalten widersprechen. Als gebildeter und sachkundiger LWB mit Rückgriff auf die Informationsdiesnte von WO sollte jedes inkorrekte Handeln der Behörde auf Widerstand stoßen. Leider werden hier ja meist nur die Fälle diskutiert, die die Rechte der LWB beschneiden, wenn die Behörde kundenorientert arbeitet, kriegen wir das selten mit.

Bei Grauzonen oder Interpretations-Speilräumen stimme ich Dir zu. Aber eine erkennbar unrechte Amts-Handlung sollte man angehen, auch wenn man selbst damit leben kann, ohne sich einzuschränken. Im Interesse der Wahrung unserer aller Interessen. Je mehr Gegenwind AUS PRINZIP sachlich falschen Entscheidungen entgegenschlägt, desto eher setzt sich der sachgerechte Umgang durch.

Eine Klage muss man ja nicht immer anstreben, aber einen Brief zu schreiben übersteigt niemandes Fähigkeitn. Zur Not gibt es hier wahrscheinlich sgar Leute, die beim Texten helfen täten.

Geschrieben
Bei uns in Bayern kostet die Ausstellung der weiteren Gelben 52€ mit Austragung einer Waffe aus einer vorherigen Gelben 69€. Allerdings bekommt man jedesmal eine neue WBK-Nr.

Das ist nicht korrekt. Wie ich im Forum bereits mehrfach geschrieben habe, hatte das mein SB ebenfalls probiert. Nach Einschaltung des FWR und dessen Kontaktaufnahme mit dem Bayer. Innenministerium hat man mich vom LRA aus angerufen und mir mitgeteilt, ich könne das zuviel bezahlte Geld wieder abholen.

Laßt Euch nicht alles gefallen, bohrt nach!

In dem Zusammenhang fällt mir gerade ein, daß man bei meiner Behörde eine evtl. volle alte gelbe WBK nicht durch Folgedokumente (also neu ausgestellte "alte" gelbe WBKen) ergänzen würde, weil die Rechtsgrundlage nicht mehr bestünde. Weitere Diskussion (außer daß ich der Meinung bin, daß eben keine neue Erlaubnis, sondern nur "mehr Papier" ausgestellt würde) dazu habe ich nicht geführt, weils bei mir nicht anstand. Gibt es dazu eigentlich schon Urteile?

Geschrieben
In dem Zusammenhang fällt mir gerade ein, daß man bei meiner Behörde eine evtl. volle alte gelbe WBK nicht durch Folgedokumente (also neu ausgestellte "alte" gelbe WBKen) ergänzen würde, weil die Rechtsgrundlage nicht mehr bestünde. Weitere Diskussion (außer daß ich der Meinung bin, daß eben keine neue Erlaubnis, sondern nur "mehr Papier" ausgestellt würde) dazu habe ich nicht geführt, weils bei mir nicht anstand. Gibt es dazu eigentlich schon Urteile?

nein, aber die "alte" gelbe WBK (Erlaubnis) bleibt auch nach der Einführung der "neuen" gelben WBK uneingeschränkt (im bisherigen Umfang) gültig, muss also auch bei Erwerb aufgrund dieser erlaubnis auf einem neuen stück papier fortgeführt werden (wenn auf dem ersten stück papier der platz ausgeht).

gruß alzi

Geschrieben
nein, aber die "alte" gelbe WBK (Erlaubnis) bleibt auch nach der Einführung der "neuen" gelben WBK uneingeschränkt (im bisherigen Umfang) gültig

Das ist falsch, es gibt ein Urteil (VG Ansbach, Urteil vom 29.06.2005, Az. AN 15 K 05.00592), allerdings sagt das etwas Gegenteiliges:

Nach § 58 Abs. 1 WaffG gelten Erlaubnisse im Sinne des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I Seite 432) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. November 1996 (BGBl. I Seite 1779) fort, soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt wird. Abweichende Bestimmungen für Waffenbesitzkarten sind in § 58 WaffG nicht geregelt. Dies bedeutet, dass die nach altem Recht erteilten Waffenbesitzkarten weiterhin den Besitz der unter Geltung alten Rechts erlaubt erworbenen Waffen erlauben und sowohl der Besitz als auch der Erwerb der unter Geltung alten Rechts (also bis 31.3.2003) erworbenen Waffen nicht erneut einer Erlaubnispflicht mit Inkrafttreten neuen Rechts am 1. April 2003 unterworfen werden. Eine weitergehende Bedeutung kommt alten Erlaubnissen schon nach dem Wortlaut dieser Bestimmung nicht zu. Dass sie keine weitergehende Bedeutung für Erwerbsvorgänge, die ab 1. April 2003 stattfinden, haben, ergibt sich auch aus der amtlichen Überschrift „Altbesitz“. Findet ab 1. April 2003 ein Erwerbsvorgang im Sinne von §§ 10, 14 WaffG statt, führt dies nach der Bestimmung des Art. 19 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts zur Anwendung des neuen Rechts. Dies ergibt sich auch daraus, dass das zuvor geltende Waffenrecht ausdrücklich nach Art. 19 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts aufgehoben wurde. Maßgebend ist daher, wann der einer Erlaubnispflicht unterworfene Vorgang stattfindet, nicht, ob jemand schon vor Inkrafttreten des jetzt geltenden Waffenrechts eine Waffenbesitzkarte hatte oder nicht. Würden die alten Waffenbesitzkarten, die nur eine Verkörperung der Erlaubnis darstellen, weiter benutzt, könnten sie bei Erwerbsvorgängen ab 1. April 2003 und für den auf solchen Erwerbsvorgängen beruhenden Besitz nur mit den Einschränkungen des neuen Rechts weiter verwendet werden.
Geschrieben
Nein, aber ich glaube eher an VG-Urteile als an Forumsdogmen.

und weil vor ein paar jahren neue kraftfahrzeug- und führerscheinklassen eingeführt wurden, gilt dein "alter" führerschein auchnicht mehr im ursprünglichen umfang fort? wenn du jetzt z.B. nach 20 jahren mal wieder LKW mit 7,5 to fahren willst, musst nen neunen führerschein mit der entsprechenden klasse "nachmachen"?

auch die "alte" gelbe war eine unbefristet erwerbserlaubnis, diese gilt im selben (ursprünglich erteilten) umfang fort! oder wurde sie widerrufen? oder gilt die "alte" gelbe nur solange uneingeschränkt, solange noch "platz" ist? kein "platz" mehr, keine erwerbserlaubnis? nun ja!

manchmal hilft der gesunde menschenverstand weiter, auch wenn ein richter in einem VG das mal ( warum auch immer) anders sieht. wäre nicht das erste VG-Urteil das später aufgehoben wurde aufgrund einer gewissen hartnäckigkeit des bzw. der betroffnen.

gruß alzi

Geschrieben
manchmal hilft der gesunde menschenverstand ...

... den sollte man tunlichst "ausschalten", wenn man die hanebüchenen Urteilsbegründungen diverser vorsitzender Richter an Verwaltungsgerichten im Zusammenhang mit dem WaffG aus jüngster Zeit liest.

CM

Geschrieben
Alzi Wenn du dann schon >50 bist, fährste keinen LKW mehr, weil du nicht mehr berechtigt bist.

Doch, nach ärztlicher Untersuchung sehr wohl, so fern alles in Ordnung ist!!!

Gruß Micha

Archiviert

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