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IGNORED

Einbrecher von Hausbesitzer überrascht


Perser

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http://www.presseportal.de/polizeipresse/p...dium_suedhessen

"... Als er im Erdgeschoss die Räume durchwühlte, ist der Hauseigentümer durch Geräusche aufmerksam geworden. Er sah nach und überraschte den Dieb. Der Eindringling ist durch den Hauseigentümer mit einer Pistole verletzt worden. ..."

Bin mal gespannt wie die Sache weitergeht, mit der Waffe des Hausbesitzers...

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Bin mal gespannt wie die Sache weitergeht, mit der Waffe des Hausbesitzers...

Schätze mal das es ein Gaser war, "verletzt" durch Gewürzsoße. Insofern werden wir wohl nichts mehr von hören. Wäre es ein legaler GK-Püster gewesen ständ das ganze doch eh schon groß aus Seite eins der BLÖD.

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Der Abschreckungseffekt dürfte gering sein. Die überwältigende Anzahl der Einbrüche in Wohnungen, Häuser etc., findet in Abwesenheit der Bewohner statt.

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dadurch dass er ihn nicht lebensgefährlich verletzt hat dürfte da nichts passieren.

Aber was lernen wir daraus... jedem Haushalt seine Waffe.

Es wird was passieren und zwar wird der Hauseigentümer verknackt werden.

Herr Hauseigentümer wird viele Fragen über sich ergehen lassen müssen.

Wenn Herr Einbrecher einen Dauerschaden davonträgt, wird Herr Hauseigentümer ein Problem bekommen was er sowieso schon hat.

Allerdings müßte man die genauen Fakten kennen um genaueres auszusagen.

Trotzdem und egal unter welchen Umständen geschossen wurde, Herr Hausbesitzer kriegt Ärger.

Wir leben in Deutschland und in Deutschland sind Kriminelle so etwas wie heilige Kühe in der Antike, selbst Schwerverbrecher leben im Kittchen manchmal besser als manch Harzer in Neuköln.

:s75:

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dadurch dass er ihn nicht lebensgefährlich verletzt hat dürfte da nichts passieren.

Naja, nach Strafrecht könnte auf Selbstverteidigung plädiert werden, falls der Einbrecher ebenfalls bewaffnet war. Dann wär´s gut für den Eigentümer.

Ein Schuss in den Rücken (war ein Beispiel bei meiner Sachkunde) wäre in dem Fall negativst für den Eigentümer.

Aaaaaaber, wir leben ja in Deutschland, und da kann der Täter ja nun zivilgerichtlich auf Schadensersatz klagen. Der muß nun nur

10 Wochen krank sein.....da kann dann der Hausbesitzer schaun, wie er das mit seiner Versicherung ect. regelt.

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Aaaaaaber, wir leben ja in Deutschland, und da kann der Täter ja nun zivilgerichtlich auf Schadensersatz klagen. Der muß nun nur

10 Wochen krank sein.....da kann dann der Hausbesitzer schaun, wie er das mit seiner Versicherung ect. regelt.

Da gehört ein Passus wegen "Vorsatz" her, wie beim Autofahren unter Alkoholeinfluß, da zahlt auch keine Versicherung.

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Nun, wenn ich mich nicht ganz irre, ist in England gerade nach Einführung des "Gun-Bann" die Anzahl der Einbrüche bei Anwesenheit der Bewohner stark angestiegen.

Da kann, muss aber nicht unbedingt ein Zusammenhang herstellbar sein.

Gegenbeispiel gefällig?

In Berlin (West) konnten sich wegen der sehr geringen Waffendichte in privaten Haushalten die Herren Einbrecher recht ungefährdet die Ehre geben.

Die Anzahl der LWBs hier hat nach dem 3. Oktober 1990 sprunghaft zugenommen. Einbruchsdiebstähle auch. Wie jetzt das Verhältnis der Einbrüche ohne/mit Anwesenheit der Bewohner aussieht kann ich leider nicht sagen. Anhand der Pressemeldungen gibt es gefühlt mehr Einbrüche bei denen die Bewohner anwesend waren.

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...Die Anzahl der LWBs hier hat nach dem 3. Oktober 1990 sprunghaft zugenommen... Einbruchsdiebstähle auch.

Die Zusammensetzung der Bewohner und Gäste Berlins nach dem Mauerfall und den neuen Reiseerleichterungen für alle Lebewesen hat sich aber - zumindest gefühlt - auch etwas geändert? :traurig_16:

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Die Zusammensetzung der Bewohner und Gäste Berlins nach dem Mauerfall ...

<== Dahin bin ich '89 gewechselt und hatte fortan nichts mehr mit Einbrechern zu tun. Meine Erkenntnisse sind daher auf allgemein zugängliche Quellen beschränkt.

Ich kann dir aber mitteilen, dass wir z.B. Mitte der Achtziger eine richtige Welle von Einbrüchen durch sehr gut organisierte rumänische Banden hatten, Stichwort arbeitslos gewordene Securitate-Mitarbeiter. Soviel zu "Gästen" Berlins. Mit denen hatte ich selbst aber nie zu tun.

Während meiner Abordnung zu einer Fahndungsgruppe der BePo habe ich ausschließlich deutsche Einbrecher eingesammelt.

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Aaaaaaber, wir leben ja in Deutschland, und da kann der Täter ja nun zivilgerichtlich auf Schadensersatz klagen. Der muß nun nur

10 Wochen krank sein.....da kann dann der Hausbesitzer schaun, wie er das mit seiner Versicherung ect. regelt.

Welche Versicherung, Private Haftpflicht oder was ? Fiktiver Anruf:,"Hallo ich habe da mal ein Problem, in der Nacht von x auf Y habe ich Ede Klau in meinem

privat bewohnten Eigentum beim (versuchten) Einbruchdiebstahl gestellt, anschließend hat der Kerl ein Knalltrauma und diverse Sprenkel im Gesicht. Nun erdreistet sich sein Rechtsbeistand um Schadenersatz ( Verdienstausfall durch Gelben Urlaubsschein) und Schmerzensgeld da bedingt durch nicht erwartete Gegenwehr meinerseits ein posttraumatisches Symptom AvrH (Angst vor rabiaten Hausbesitzern) mit Langzeitwirkung diagnostiziert wurde.Nun meine eigentliche Frage: "Tritt hier meine privat Haftpflichtversicherung ein oder werde ich auf Regress seitens des ungebetenen Gastes verklagt?" :rolleyes:

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... Mitte der Achtziger eine richtige Welle von Einbrüchen durch sehr gut organisierte rumänische Banden hatten, Stichwort arbeitslos gewordene Securitate-Mitarbeiter. Soviel zu "Gästen" Berlins. Mit denen hatte ich selbst aber nie zu tun....

You asked for a challenge? :eclipsee_gold_cup:

Die haben sogar flächig die teutschen Behörden dazu gebracht, die Jäger aufzufordern, nicht ohne FFW in den Wald zu gehen, falls sie auf diese naturverbunden dort campenden Langzeiturlauber treffen sollten. :gutidee:

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Aaaaaaber, wir leben ja in Deutschland, und da kann der Täter ja nun zivilgerichtlich auf Schadensersatz klagen.

Wenn seine "Schädigung" im Rahmen eines Notwehrfalls (darum geht es doch, oder?) durch den sich Wehrenden erfolgt,

kann er klagen, bis er schwarz wird... Anerkannte Notwehr hat straf- UND zivilrechtliche Wirkung.

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Passend zum Thema ein früherer Thread - die harten Strafen in D entfalten erstaunlicherweise keine Abschreckungswirkung!

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=398035

Und hier ein Thread über die Statistik in NRW - Anzahl und Brutalität steigend

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=404241

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Da würd ich mich in Deutschland nicht drauf verlassen

"Verlassen" kann man sich grundsätzlich auf nichts.

Im Leben ist bekanntlich nichts gewiss, außer, dass man aufs Klo und irgendwann einmal sterben muss...

Was Notwehr und Zivilrecht angeht:

Das BGB enthält einen eigenen, weitestgehend mit der strafrechtlichen Regelung gleichen "Notwehrparagraphen".

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Das interessiert aber manche Gerichte überhaupt nicht! Mir wurde nach einem Überfall das Schmerzensgeld gekürzt, weil ich mich gewehrt hatte und der Täter 2 Wochen krank geschrieben war! Dafür hab ich rechts unten keine Backenzähne mehr!

Hattest du einen Rechtsanwalt?

Sowas kann doch wohl nicht angehen, daß man dem Opfer noch was von dem ihm zustehenden Geld kürzt, vor

allem wenn es bewiesene Notwehr war!

Man bedenke laut Gesetz! kann man im Falle einer Notwehr alles benutzen was zuerst zur hand ist und von dem man sich

die beste Wirkung auf dem Täter erhofft! Demzufolge auch Axt und Baseballkeule ob der Typ das allerdings überlebt sei mal dahingestellt.

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