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IGNORED

Die meisten Kommunen lehnen Waffensteuer ab


GunTalker

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Südkurier

Ob man den Gegenwind gespürt hat? :rolleyes:

Oder Abwartet, wie der Wind weht:

Allerdings räumten drei von 14 Kommunalvertreter ein, in ihrem Rathaus werde über die neue Geldquelle zumindest nachgedacht. «Das ist eine interessante Sache», sagte die Sprecherin der Stadt Offenburg, Heidi Haberecht.
Geschrieben
... in ihrem Rathaus werde über die neue Geldquelle zumindest nachgedacht.

Dann könnt man ihrem Rathaus ja auch noch andere Geldquellen vorschlagen.

Z.B eine Fahrradsteuer.

Geschrieben

Habt Ihr mal geschaut, wie viel Waffenhersteller und größere Händler es in BaWü gibt?

Walther, Anschütz, FWB, H&K, gleich 2 Frankoniafilialen und hunderte andere Waffengeschäfte. Die würden eine Besteuerung von Privatwaffen deutlich spüren, wenn Verkauf von Waffen, Munition, Zubehör und anderen Kram deutlich zurück gehen. Wenn dabei dann nicht sogar Arbeitsplätze baden gehen.

Für jeden verloren gegangene Arbeitsplatz müssten aber viele Waffen besteuert werden, um diesen Verlust wieder auszugleichen. Zudem sind Büchsenmacher und Verwandtes hoch spezialisiert, die sich nicht so einfach in andere Arbeitsbereiche vermitteln lassen. So muss auch da eine Menge Hartz4 Gelder aus dem Landestopf genommen werden.

Geschrieben
Habt Ihr mal geschaut, wie viel Waffenhersteller und größere Händler es in BaWü gibt?

Walther, Anschütz, FWB, H&K, gleich 2 Frankoniafilialen und hunderte andere Waffengeschäfte. Die würden eine Besteuerung von Privatwaffen deutlich spüren, wenn Verkauf von Waffen, Munition, Zubehör und anderen Kram deutlich zurück gehen. Wenn dabei dann nicht sogar Arbeitsplätze baden gehen.

Für jeden verloren gegangene Arbeitsplatz müssten aber viele Waffen besteuert werden, um diesen Verlust wieder auszugleichen. Zudem sind Büchsenmacher und Verwandtes hoch spezialisiert, die sich nicht so einfach in andere Arbeitsbereiche vermitteln lassen. So muss auch da eine Menge Hartz4 Gelder aus dem Landestopf genommen werden.

Egal, andere Kostenstelle.

Geschrieben
Für jeden verloren gegangene Arbeitsplatz müssten aber viele Waffen besteuert werden, um diesen Verlust wieder auszugleichen. Zudem sind Büchsenmacher und Verwandtes hoch spezialisiert, die sich nicht so einfach in andere Arbeitsbereiche vermitteln lassen. So muss auch da eine Menge Hartz4 Gelder aus dem Landestopf genommen werden.

Bei der Umsetzung Ihrer freiheitsfeindlichen Ideologien war den Waffengegnern das Geld anderer Leute doch schon immer scheißegal.

Geschrieben

Hallo zusammen,

und damit die Bürger/Wähler eine Idee von neuen & alten Geldquellen bekommen,

habe ich mal einen entsprechenden Leserbrief da gelassen:

Den meisten Kommunen in der Replublik fehlt es an Geld - nach neuen Quellen wird

verzweifelt gesucht. Da kommt die Idee einer "Waffensteuer" gerade recht - zumal

das politische Klima gegen den legalen Waffenbesitzer zu sein scheint.

Doch Vorsicht! Zur Begründung der Rechtmäßigkeit bezieht sich ein Gutachten auf

die besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit die der Waffenbesitz angeblich dokumentiert.

Schließlich stehen die Mittel, die für Waffen ausgegeben werden dem "Grundbedarf" ja nicht

mehr zur Verfügung. Somit läßt sich diese Begründung als "Besteuerungsgrundlage" für alle

Gegenstände heranziehen, die nach Gusto des Stadtkämmerers "Luxus" sind.

Etwas ein Motorrad, wenn auch ein PKW vorhanden ist; ein Pferdehänger; ein PKW mit mehr

als 75KW, usw. usf.

Läßt der Bürger erst mal so eine (Luxus-) Steuer zu, kommen bald die nächsten wie Unkraut

geschossen. Und es kann lange dauern, bis so eine Steuer wieder weg ist.

Siehe Schaumweinsteuer (1902) und Solidaritätszuschlag (1991).

TDH/092rack

Geschrieben
Naja, in meiner Heimat (mitten im "Südgeschmier"-Land) haben die Schützenvereine eben noch was zu melden.

Oder es liegt daran, dass wir hier besser Arbeit an der Basis leisten...

Geschrieben

Eine Waffensteuer ist meines Erachtens durch nichts zu rechtfertigen. Sie ist nur eine neue Form der Abzocke.

Abgesehen davon ist von der Stadt Stuttgart zu kurz gedacht, denn durch jede Ein- oder Austragung in der WBK sowie im EFP fallen Verwaltungsgebühren an. Meines Erachtens liegen diese unterm Strich höher als bei einer Waffensteuer auf dann zwangsweise reduzierten Waffenbestand.

Hauptbetroffene wären Waffensammler und Jäger. Das erben von Waffen ohne Sachkunde und Bedürfnis nachweisen zu können wäre dann eh nur noch Luxus, wenn man schon Tresor und Blockiersystem kaufen muss.

Zur Regulierung eines sinnvollen Waffenbestandes trägt bereits das Bedürfnisprinzip bei. Mehr braucht es nicht für einen Personenkreis, der ohnehin regelmäßig streng auf Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und sichere Waffenverwahrung geprüft wird.

Geschrieben
Oder es liegt daran, dass wir hier besser Arbeit an der Basis leisten...

Oder dass in der Politik mehr mit einander gequatscht wird, als viele denken.

Sowohl horizontal von Sturrgät nach Pforzheim und Monnem als auch vertikal zwischen Bund - Land - Stadt :beach:

Geschrieben

Wahrscheinlich hängt alles davon ab, ob und wie die Besteuerung in Stuttgart anläuft.

Sollte die Waffensteuer in Stuttgart erfolgreich umgesetzt weden können, bin ich sicher, daß alle Städte und Landratsämter dem stuttgarter Beispiel folgen werden. Zur Zeit wartet man doch nur ab, wie die kommenden Klagen gegen diese Waffensteuer entschieden werden.

Und sollte eine Steuer mit dieser armsehligen Begründung eingeführt werden können, dann steht einer "Luxussteuer" wirklich Haus und Hof offen wobei "Luxus" hier sehr niedrig anzusetzen ist. Meine "besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" erlaubt mir zwar einige Waffen zu besitzen aber als KFZ fahre ich nur einen Ford KA. Darf ich überhaupt noch Hobbies haben oder muß ich bald für jeden kleinen Luxus den ich mir gönne Steuern zahlen?!!

Gruß

Volker

Geschrieben
... als KFZ fahre ich nur einen Ford KA. ...

Gruß

Volker

Ein klarer Fall für die Geizsteuer aka "Konsumunterlassungsabgabe". :blum:

Geschrieben

Wenn man die Rücksitze flach legt und den Waffenkoffer diagonal in den entstandenen "Großraum" hineinfummelt, kann man sogar die Heckklappe schließen.

Gruß

KA

"Konsumunterlassungsabgabe"- Gute Idee! Irgendwo anders würde es dafür sicher eine Prämie geben. Würde für mich aber sowieso nicht zutreffen. Ich konsumiere nämlich viel zu viel und habe neben dem Schießsport noch einen Haufen anderer Hobbies. Nur Auto gehört eben nicht da zu.

Gruß

Volker

Geschrieben
... Würde für mich aber sowieso nicht zutreffen. Ich konsumiere nämlich viel zu viel und habe neben dem Schießsport noch einen Haufen anderer Hobbies. Nur Auto gehört eben nicht da zu.

Gruß

Volker

Das ist doch auch kein Problem. Für diese Bereiche zahlst Du halt wie noch festzusetzen in die "Altervorsorgemangelkompensationsrücklage" ein. Denn wenn Du jetzt alles verjubelst, liegst Du später vielleich der Gemeinde auf der Tasche. ;) Die "Konsumunterlassungsabgabe" zahlst Du da dann natürlich nur für Dein Auto. :teu38:

Du siehst, es gibt kein Entkommen. :rolleyes:

Geschrieben
Sollte die Waffensteuer in Stuttgart erfolgreich umgesetzt weden können, bin ich sicher, daß alle Städte und Landratsämter dem stuttgarter Beispiel folgen werden.

Das ist im Prinzip richtig.

Nur ein Detail nicht:

Die Landratsämter (auch wenn sie zuständige Waffenbehörde sind - aber das hat nichts damit zu tun) haben KEINE Befugnis, derartige Steuern zu erheben.

Kommunale Aufwandsteuern sind lt. ba.-wü. KAG nur in der Befugnis der Gemeinden, nicht der LRÄ/Kreisverwaltungen.

Geschrieben
Das ist im Prinzip richtig.

Nur ein Detail nicht:

Die Landratsämter (auch wenn sie zuständige Waffenbehörde sind - aber das hat nichts damit zu tun) haben KEINE Befugnis, derartige Steuern zu erheben.

Kommunale Aufwandsteuern sind lt. ba.-wü. KAG nur in der Befugnis der Gemeinden, nicht der LRÄ/Kreisverwaltungen.

Ich kenn zwar eure Verordnungen nicht, aber die Gemeinden hängen ja auch am Band der Kreise. Und man könnte ja mit Kürzung der Schlüsselzuweisungen winken, wenn die "eigenen Steuereinnahmemöglichkeiten" nicht ausgeschöpft werden; und hier könnte dann eine Waffensteuer durchaus "empfohlen" werden

Geschrieben
Ich kenn zwar eure Verordnungen nicht, aber die Gemeinden hängen ja auch am Band der Kreise. Und man könnte ja mit Kürzung der Schlüsselzuweisungen winken, wenn die "eigenen Steuereinnahmemöglichkeiten" nicht ausgeschöpft werden; und hier könnte dann eine Waffensteuer durchaus "empfohlen" werden

Da hast du im Prinzip zwar recht. "Irgendwie" könnte man über die Finanzen natürlich immer "programmatisch etwas drehen".

Allerdings wird das ziemlich unrealistisch, wenn man's etwas genauer betrachtet:

- zumindest in Ba.-Wü. (und anderswo wohl ähnlich) läuft es so, dass die Gemeinden die Landkreise (per Kreisumlage) finanzieren, und nicht umgekehrt - somit haben die Kreise hier keine "Kürzungsmöglichkeit".

- mit der gleichen Konsequenz, etwas zu kürzen wenn nicht alle Steuer-Hebungsmöglichkeiten in einer Gemeinde ausgeschöpft werden, könnte eine "finanzierende" oder fördernde Stelle (wie das Land) von den Kommunen auch fordern, sämtlich Zweitwohnungssteuer, Pferdesteuer u.ä. zu erheben. was manche (aus eigener Betroffenheit, also anders als bei den Waffen..) zwar tun, aber die Mehrheit bislang nicht.

Solche Kürzungen mit dieser Begründung erfolgen in der Praxis nicht.

Ich halte diesen Weg (bzw. diese Befürchtung) der "Bestrafung von Kommunen bei Nicht-Erhebung" daher für sehr unwahrscheinlich.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Das ist im Prinzip richtig.

Nur ein Detail nicht:

Die Landratsämter (auch wenn sie zuständige Waffenbehörde sind - aber das hat nichts damit zu tun) haben KEINE Befugnis, derartige Steuern zu erheben.

---und soweit mein bescheidenes Verständnis reicht, ist für Steuern NUR der Bundestag berechtigt, diese zu erheben und oder festzusetzen oder überhaupt rechtlich zu veranlassen.

Eine Stadt/ ein Bundesland, welches Derartiges einführen sollte (vorausgesetzt auch rechtlich haltbar dürfte), würde von mir in Nullkommanix meinen Allerwertesten sehen- heißt: Umziehen!

Geschrieben
---und soweit mein bescheidenes Verständnis reicht, ist für Steuern NUR der Bundestag berechtigt, diese zu erheben und oder festzusetzen oder überhaupt rechtlich zu veranlassen.

Das stimmt nun wieder nicht. Landesrechtliche Ermächtigungen können kommunale Aufwandsteuern ermöglichen.

Die Waffensteuer, die in Stuttgart und neuerdings in Mannheim diskutiert wird, steht (lt. ihren Möchtegern-Einführern..)

ja auf einer landesrechtlichen Grundlage (KAG/Kommunalabgabengesetz Ba.-Wü.).

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