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IGNORED

Gewehrtransport mit Motorrad


FunzJK

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Hallo Gemeinde,

der Sommer kommt hoffentlich jetzt irgendwann und dann wäre es schön, ab und zu auch mal mit dem Motorrad zum Stand zu fahren. Hat von euch jemand einen Gewehrhalter am Motorrad? Ist sowas rechtlich überhaupt rechtlich machbar und wenn, wie? Eine Halterung ist ja relativ schnell "zusammengeschustert" aber was muß beachtet werden? Klar, daß vor unberechtigtem Zugriff entsprechender Schutz vorhanden sein muß.

Aber würde eine Halterung mit integriertem Abzugsschloß reichen? Oder ist das verschlossene Behältnis der K.O.? Ich meine ein Futteral mit Vorhängeschloß ist da ja nun auch nicht optimal aber gesetzeskonform.

Ach ja, bin kein Mitglied in irgendeinem MC oder sowas, sondern nur Schön-Wetter-Fahrer.

Bin ja mal gespannt bezüglich Eurer Erfahrungen...

Gruß

FunzJK

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Gewehrfutteral mit Rucksackträgern, Schlösschen aus dem Baumarkt dran, auf den Rücken schnallen, losfahren, alles ist gut. So mach ich's schon länger

Sehe ich genau so!

Das Gesetz sagt: ungeladen und nicht zugriffsbereit!

Nicht zu verwechseln mit den Aufbewahrungsvorschriften.

Kritisch wären dann ev. Umbauten am Moped, die dann ev. Eintragungspflichtig wären (TÜV).

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Hi,

Kumpel von mir hat kürzlich erst die Sachkunde gemacht...dort kamen auch derartige Fragen auf und einhellige Meinung aller Beteiligten, Prüfer und Lehrgangsleiter war...verschlossen in der Tasche, Munition getrennt (z.B. Jackentasche) und dann ist das ok. Genauso wie beim Auto auch.

Also...Tasche mit Tragegurten fürn Rücken kaufen und alles ist gut.

Gruß

Carsten

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Kritisch wären dann ev. Umbauten am Moped, die dann ev. Eintragungspflichtig wären (TÜV).

...wenn fest verschraubt und nicht nur geklemmt.

Ich hau meine Waffen im Koffer und den Munitionskasten immer in den Seitenwagen....;) (nur ne alte MZ).

mfg

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Hi,

Kumpel von mir hat kürzlich erst die Sachkunde gemacht...dort kamen auch derartige Fragen auf und einhellige Meinung aller Beteiligten, Prüfer und Lehrgangsleiter war...verschlossen in der Tasche, Munition getrennt (z.B. Jackentasche) und dann ist das ok. Genauso wie beim Auto auch.

Also...Tasche mit Tragegurten fürn Rücken kaufen und alles ist gut.

Gruß

Carsten

Jo, es gibt eben viele Meinungen!

Im Gesetz steht aber zum erlaubnisfreien Führen zum Zwecke des Transportes im Zusammenhand mit dem Bedürfnis: nicht schussbereit, also ungeladen und nicht getrennt!

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Die Transportmöglichkeit in einem Futteral auf dem Rücken ist mir, im Falle eines Unfalls, zu gefährlich (Verletzungsgefahr).

Eine fest verbaute Lösung, die keine Tüv-Eintragung erfordert, da keine fahrzeug-/sicherheitsrelevanten Teile beeinträchtigt werden, wäre mir viel lieber.

In Kombination mit soetwas:

sollte es doch möglich sein. Die Frage ist, reicht das als Zugriffsschutz aus?

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Die Frage ist, reicht das als Zugriffsschutz aus?

Nach neuesten Mitteilungen reicht ein Abzugsschloss nicht mehr als Zugriffsschutz aus, da die Möglichkeit besteht, die Waffe als Bedrohungsmittel einzusetzen.

Quelle: http://www.osb-ev.de/infothek/waffenrecht/...ffen_feb_10.pdf

Erik

und gleich noch das Aktuelle zur Aufbewahrung:

http://www.osb-ev.de/infothek/waffenrecht/..._oberm_2010.pdf

Zumindest nach Ansicht des DSB

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Nach neuesten Mitteilungen reicht ein Abzugsschloss nicht mehr als Zugriffsschutz aus, da die Möglichkeit besteht, die Waffe als Bedrohungsmittel einzusetzen.

Ich weiß nicht, ob es auf dem Bild ersichtlich war, aber das abgebildete Schloß (Wandhalter) wäre mit dem Motorrad in irgendeiner Form fest verbunden.

@Brotfried: Ein Futteral, gerne auch im Western-Style, ginge natürlich auch, läßt sich aber schwer verschließen - meine ich zumindest.

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Nach neuesten Mitteilungen reicht ein Abzugsschloss nicht mehr als Zugriffsschutz aus, da die Möglichkeit besteht, die Waffe als Bedrohungsmittel einzusetzen.

Erik

Ich wußte noch gar nicht dass der DSB den Gesetzgeber ersetzt!

Einige Formulierungen kann ich im Gesetz so nicht finden.

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Eine fest verbaute Lösung, die keine Tüv-Eintragung erfordert, da keine fahrzeug-/sicherheitsrelevanten Teile beeinträchtigt werden, wäre mir viel lieber.

Sobald die Halterung ohne Werkzeug vom Mopped entfernt werden kann ist sie Tüv frei, Du kannst Aufnahmen für die Halterung an schon vorhandene Befestigungspunkte anbringen und diese dann z.B mit Flügelmuttern befestigen.

Erik

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Geht es hier ums Zeigen und gesehen werden (mit) einer Schußwaffe - oder doch um den möglichst sinnvollen Transport derselben B) ?

Sollte Letzteres im Vordergrund stehen, dann wird sich dort, wo sich ein Abzugsschloß mit dem Moped verbinden läßt,

auch ein Weg finden, eine Halterung für eine Hartbox mit dem Töv zu verbinden.

Sollte man zumindest meinen ...............................

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Eine "Hartbox" längs am Motorrad ist doch viel zu sperrig.

Die m.E. beste Lösung wurde schon am Threadanfang präsentiert.

Langwaffe in gutes Futteral/Gewehrtasche mit Tragegurten. Kleines Schloss dran.

Mun in kleine Box in die Gewehrasche oder in deren Außentasche reinpacken.

Damit ist die Waffe geschützt, für den "Fall des Unfalles" auch der Fahrer nicht übermäßig (zusätzlich) gefährdet,

und dem WaffG Genüge getan. Was will man mehr...

Gruß,

karlyman

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Geht es hier ums Zeigen und gesehen werden (mit) einer Schußwaffe - oder doch um den möglichst sinnvollen Transport derselben B) ?

In erster Linie geht es um den Transport. Da ich am Motorrad aber keinen Gepäckträger habe und eigentlich auch keiner vorgesehen ist, gilt es Alternativen zu finden. Ich bin aber auch der Meinung, daß ich mich als LWB nicht verstecken muß, d.h. es ist mir egal, ob man die Waffe sieht oder nicht.

Der "gemeine" Jäger kann seine Schußwaffen ja auch im "Gun-Rack" im Auto + für jedermann sichtbar transportieren. Ich möchte das Gewehr nicht spazieren fahren, sondern gesetzeskonform zum Stand.

Sicherlich läßt das Interpretationsspielraum...

Aber, wie heißt es so schön: "Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt"... ;)

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Karlyman,

die Gefährdung des Fahrers beim Transport auf dem Rücken sehe schon gegeben, wenn ich mir ein Unfallszenario vorstelle, bei dem der Fahrer auf den Rücken fällt.

Ich bin mal im Winter nächtens im Wald auf einer Eisplatte ausgeglitten und mit Rücken auf die ungehängte Waffe gefallen.

Das war schon ziemlich aua. Ich bin sicher, bei höherem Tempo und festem Untergrund wäre es nicht folgenlos geblieben.

Gruß

Michael

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Meisnt Du, dass Du so an einer Polizeistreife vorbeikommst ohne angehalten zu werden?

Rechtlich kein Problem, reicht dann aber wenn Du nur deinen Personalausweis vergessen hast!

Bitte nicht falsch verstehen, wollte wirklich nur wissen, welche Art von Erfahrungen. Unfehlbarkeit gibt es, zumindest bei mir, nicht.

Ich bin aber nichts desto trotz der Meinung, daß ich mich als LWB nicht verstecken muß. Und es geht um gesetzeskonformen Transport.

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