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IGNORED

Gewehrtransport mit Motorrad


FunzJK

Empfohlene Beiträge

Aspekt "Konformer Transport": Es reicht ein verschlossenes Behältnis aus, damit ist nicht zugriffsbereit gesetzlich definiert vorhanden. Für das ungeladen musst Du dann selber sorgen. Durch geeignete Trennung...

Speziell bei einer Gewehrtasche wäre das ganze wegen dem Winddruck mir ehrlich gesagt zu lästig. In der Visier war doch mal 'ne Anzeige von einem abschließbaren Waffenfutteral für die Westerner. afair sogar mit Halteschlaufen zum Befestigen. Dann hol' eben den Zurrgurt oder Expander raus und hänge Dir einen solchen LW-Köcher an das Mopped. Die Spitzenlösung für die Anwendung ist natürlich der Topcase für eine Take-Down Waffe. Je nachdem wie Dein Mopped-Heck aussieht, kannst Du ja einen Peli-Case anfertigen lassen. :-)

Die Idee mit der "Sicheren Halterung" musst Du vermutlich im Kontrollfall diskutieren. Und wenn Du eine Tasche nur am Mopped festzurrst, wird's Tanken aufwendig.

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Hallo FunzJK,

kannst du uns auch mal sagen, was für eine Möhre Du fährst?

Dann könnte Dir da schon eher geholfen werden.

Ich für mein Teil fahre eine Monster Kuh (BMW Boxer) und habe die Langwaffe (natürlich abgeschlossen) in einer Gewehrtasche mit Spanngurten am Rahmen/hinterer Fußraste nach hinten am Kofferhalter/Heckrahmen befestigt. Klappt ganz gut, und fällt kaum auf.

Die Möglichkeit mit Gewehrtasche auf dem Rücken habe ich versucht und auch gleich wieder verworfen, als ich mit Flinte zum SuRT gefahren bin. Entweder hängt Dir der ganze Kladeraddatsch schräg hinten auf dem Buckel und dir schlafen nach 5 Minuten die Arme ein, oder wenn du es gerade auf dem Rücken hast, kollidiert die Tasche permanent mit den Helm, was auch lästig ist.

Mopedfahrenden Gruß

jörn(chen)

PS.: Bei mir geht es auch nicht anders, ich besitze nämlich kein Auto.

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Hallo FunzJK,

kannst du uns auch mal sagen, was für eine Möhre Du fährst?

Mopedfahrenden Gruß

jörn(chen)

Hatte ich oben schon erwähnt, ist ne Yamaha XVS 650 (so´n Japan-Chopper-Flacheisen)...und da ist kein Gepäckträger/-brücke dran. Das ist auch gut so! :yess:

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früher die Gitarre auf dem Rücken beim Fahradfahren - heute im Softbagrucksack - mit Schlösschen - das Gewehr. Ich fahre da ja nur langsam bis zum Schießstand und mache keine Tour. Verletzungsgefahr bei Rückenprotektor und Helm doch nicht so groß. Anders gehts bei mir nicht (Kawa ZX9R - die letzte)

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  • 9 Monate später...

Bringe den Fred mal wieder nach oben, da wir uns gestern beim Bierchen eine Frage gestellt haben.

Angenommen, ich fahre mit Mopped und Frau zum Schießen.

Die Dame hat kein Bedürfnis. Darf ich ihr dann meine ordnungsgemäß verpackte Waffe auf den Rücken hängen, oder muß sie sich die Nxxxxl an der Tragetasche aufscheuern?

Grüße

Gangleri

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Bringe den Fred mal wieder nach oben, da wir uns gestern beim Bierchen eine Frage gestellt haben.

Angenommen, ich fahre mit Mopped und Frau zum Schießen.

Die Dame hat kein Bedürfnis. Darf ich ihr dann meine ordnungsgemäß verpackte Waffe auf den Rücken hängen, oder muß sie sich die Nxxxxl an der Tragetasche aufscheuern?

Grüße

Gangleri

Habe im Februar die WSK gemacht.

Dort hieß es, dass etwas nur als Überlassen angenommen wird, wenn man jemandem die tatsächliche Gewalt darauf einräumt, sowie nicht mehr direkt auf den Gegenstand einwirken kann.

Gebe ich jemandem auf dem Stand meine Waffe kurz in die Hand, sollte dies noch nicht als überlassen gewertet werden. Gebe ich ihm die Waffe in die Hand und verlasse den Stand, wäre dies ein Überlassen, da ich nicht mehr direkt auf den Gegenstand einwirken kann.

Wenn das richtig ist, was ich oben geschrieben habe, wäre die Situation auf dem Motorrad demnach kein überlassen, oder? :pro:

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Hola Freund Pancho und Paps.

Ziemlich genau so (abgesehen vom Scabbard) lief unsere Diskussion auch raus.

Einerseits berührt man die Waffe ja genauso wie die Dame, andererseits könnte sie ja an einer Ampel abspringen und flüchtig gehen...

Grüße

Gangleri

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Habe im Februar die WSK gemacht.

Dort hieß es, dass etwas nur als Überlassen angenommen wird, wenn man jemandem die tatsächliche Gewalt darauf einräumt, sowie nicht mehr direkt auf den Gegenstand einwirken kann.

Gebe ich jemandem auf dem Stand meine Waffe kurz in die Hand, sollte dies noch nicht als überlassen gewertet werden. Gebe ich ihm die Waffe in die Hand und verlasse den Stand, wäre dies ein Überlassen, da ich nicht mehr direkt auf den Gegenstand einwirken kann.

wobei der Erwerb auf dem Schießstand sowieso erlaubnisfrei ist ;)

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Solange die Waffe im VER-Schlossenen Behältnis ist (gehe davon aus, daß das mit "ordnungsgemäß verpackt" gemeint war) sehe ich kein Überlassen. Du als Berechtigter hast immer noch die tatsächliche Gewalt. Ansonsten dürfte der (berechtigte) Schützenkamerad mir auch nicht beim Tragen helfen, ohne daß ich einen Leihschein ausstelle...

Kriminelles Verhalten wird normalerweise nicht vorausgesetzt.

Aber wenn Du wirklich ganz ganz sicher gehen willst, gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder Deine Sozia wird zur SFin oder Sie erlangt selbst eine WBK.

Nein, im Ernst. Dieser "Transport-Fall" ist i.O. und ansonsten notfalls gedeckt von 12.3.b, erster Teilsatz.

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Theoretisch wäre es möglich die Kurzwaffe in einem Rucksack (auf dem Rücken) zu transportieren. (Regelung 3 Handgriffe in unter 3 Sekunden, Mopped anhalten, Rucksack abziehen, öffnen, Waffe herausnehmen und in Anschlag bringen).

Es wird gerne übersehen das es laut dem Handbuch von Beck, Waffenrecht, Handbuch für die Praxis, möglich ist die Waffe in einem geschlossenem Behältnis zu transportieren. Hier ist nur darauf zu achten das sie dann nicht mit 3 Handgriffen in unter 3 Sekunden in Anschlag gebracht werden kann. Es reicht völlig aus die Waffe in einem unverschlossenem Futteral im Kofferraum zu transportieren. :rtfm:

Es reicht auch aus die Waffe in einer verschlossenen umhüllung im unverschlossenen Handschuhfach zu transportieren. Oder andersrum, Handschuhfach verschlossen und Waffe darin in unverschlossener Umhüllung.

Mit dem ständigen Kleinhirnburner nur verschlossen im Kofferraum zu transportieren soll nur 1000%ige Sicherhai suggeriert werden. :s2:

100% reichen aus.

Faustregel:

Wenn Waffe unverschlossen dann die 3er Regelung,

Wenn Waffe verschlossen kann sie auch auf dem Beifahrersitz liegen.

Nachzulesen auch in den Beck'schen Kommentaren.

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Sorry,

aber ne Langwaffe ohne Sichtschutz auf dem Motorrad transportieren, da fehlen nur noch die Patronengurte um die Schultern und der Cowboy 2011 ist fertig. Aber man würde bestimmt viel Aufmerksamkeit :huh: bekommen, angenehme und unangenehme! Wenn ich im Sommer mit meiner XS 1100 Yamaha :wub: zum Stand fahre benutze ich einen großen Rucksack oder ein über den Rücken geschnalltes Futteral mit Vorhängezahlenschloß und fertig.

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