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IGNORED

Chronologie einer verdachtsunabhängigen Kontrolle


Reiner Assmann

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Der Kontlrolleur der bei uns unterwegs ist muß auch die Waffen-Nr. mit seinen Unterlagen abgleichen.

Weil die Behörde einen gewaltigen Saustall beisammen hat, da wurden Ein und Austragungen zwar in der WBK

vorgenommen aber die Änderung hat der SB nicht immer in seinen Unterlagen registriert.

Diesen Umstand hat auch der Kontrolleur schon bei den LWB´s zugegeben.

Schnuffi

Dass die Waffen-Register und auch manche WBK mit Müll gefüllt sind, ist nichts Ungewöhnliches. <_<

Aber mit welcher Rechtsgrundlage ließe sich der Kontrolleur die Waffen statt "nur" die WBKs zeigen? :confused: :confused: :confused:

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Ach, wie haben sich einige verschworen, den Kontrolleur vor der Wohnungstür stehen zu lassen. Inzwischen wollen sie ihn zwar hereinlassen, aber die Tresortür bleibt zu!!!!

Wenn nun der Kontrolleur sagt, dass er für die Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Verwahrung das Typenschild -welches ja fast immer innen angebracht ist- sehen will?

Im Endeffekt wird es dann doch auf eine Öffnung hinauslaufen (müssen).

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Wenn man sich alle drei Absätze genau durchliest, ist ersichtlich daß man die Tresortüre vermutlich tatsächlich öffnen muß. Weil sich Absatz 3 nämlich auf die Kontrolle der Verwahrung nach Absatz 1 und 2 bezieht. Es soll also kontrolliert werden, ob Langwaffen im A-Tresor stehen, und Kurzwaffen sowie verbotene Waffen im B-Tresor, und daß die Munition getrennt verwahrt wird.

Hier steht aber nicht, daß die Waffen an sich kontrolliert werden dürfen! Somit: Tür auf, im A-Schrank nur Büchsen und Flinten, paßt, Tür zu. Im B-Schrank, Tür auf, liegen Kurzwaffen, Tür zu. Paßt. Munition ist im Blechschrank. Paßt. Ein Abgleich der Waffen mit der WBK oder die Ermittlung des Besitzers ist nach dem Gesetz nicht gestattet! Denn Absatz 1 und 2 beschreiben die vorgeschriebene Lagerung von Kurz- und Langwaffen sowie verbotenen Waffen im Allgemeinen. Nicht aber die Lagerung der eigenen, eingetragenen Waffen. Der Wortlaut des Gesetzes beschränkt sich noch nicht einmal auf Besitzer eingetragener Waffen, sondern auf Besitzer von Waffen... theoretisch müßten damit auch IWB auf die korrekte Aufbewahrung ihrer illegalen Waffen :gaga: überprüft werden. Der Gesetzestext würde das hergeben. Er gibt aber nicht her, daß ein LWB einen Abgleich von Tresorinhalt und WBK hinnehmen muß.

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Hier steht aber nicht, daß die Waffen an sich kontrolliert werden dürfen! Somit: Tür auf, im A-Schrank nur Büchsen und Flinten, paßt, Tür zu. Im B-Schrank, Tür auf, liegen Kurzwaffen, Tür zu. Paßt. Munition ist im Blechschrank. Paßt. Ein Abgleich der Waffen mit der WBK oder die Ermittlung des Besitzers ist nach dem Gesetz nicht gestattet! Denn Absatz 1 und 2 beschreiben die vorgeschriebene Lagerung von Kurz- und Langwaffen sowie verbotenen Waffen im Allgemeinen. Nicht aber die Lagerung der eigenen, eingetragenen Waffen.

Das ist korrekt. Mag sein, dass sich manche Ministerielle sowie Abgeordnete, die die Gesetzesnovelle beschlossen haben,

einen Abgleich jeder Einzelwaffe mit der WBK bei einer Kontrolle vorgestellt haben. In Gesetzesform haben sie dies

aber in der Tat nicht gegossen.

Was nicht ganz auszuschließen ist, ist, dass die Rechtsprechung ein solches detailliertes Prüfungsrecht noch entwickelt

(d.h. höchstrichterlich aus dem Gesetz ableitet..) oder aber der Gesetzgeber nochmal entsprechend novelliert.

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Wenn man sich alle drei Absätze genau durchliest, ist ersichtlich daß man die Tresortüre vermutlich tatsächlich öffnen muß. Weil sich Absatz 3 nämlich auf die Kontrolle der Verwahrung nach Absatz 1 und 2 bezieht. Es soll also kontrolliert werden, ob Langwaffen im A-Tresor stehen, und Kurzwaffen sowie verbotene Waffen im B-Tresor, und daß die Munition getrennt verwahrt wird.

Hier steht aber nicht, daß die Waffen an sich kontrolliert werden dürfen! Somit: Tür auf, im A-Schrank nur Büchsen und Flinten, paßt, Tür zu. Im B-Schrank, Tür auf, liegen Kurzwaffen, Tür zu. Paßt. Munition ist im Blechschrank. Paßt. Ein Abgleich der Waffen mit der WBK oder die Ermittlung des Besitzers ist nach dem Gesetz nicht gestattet! Denn Absatz 1 und 2 beschreiben die vorgeschriebene Lagerung von Kurz- und Langwaffen sowie verbotenen Waffen im Allgemeinen. Nicht aber die Lagerung der eigenen, eingetragenen Waffen.

... und selbst das ist eher fraglich. Der Behörde ist nach der spezielleren Norm des § 36 Abs. 3 S. 2 WaffG "zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden." Die Mitwirkungspflicht des WB beschränkt sich hier auf die Gewährung eines bedingtes Zutrittsrecht. Offensichtlich können die Vertreter der Behörde die Klassifizierungen der Behältnisse zusammen mit den erteilten Nachweisen am äußeren Erscheinungbild erkennen. Aber gerade die Bedingung ist interessant. Falls eine Nachschau dazu genutzt werden sollte, Erkenntnisse zuerlangen die über eine "Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2" hinausgehen, handelt es sich um eine Straftat nach § 123 StGB. :bud:

§ 123

Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Interessant für die, die Derartiges anwiesen:

§ 357

Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat

(1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat seiner Untergebenen geschehen läßt, hat die für diese rechtswidrige Tat angedrohte Strafe verwirkt.

(2) Dieselbe Bestimmung findet auf einen Amtsträger Anwendung, welchem eine Aufsicht oder Kontrolle über die Dienstgeschäfte eines anderen Amtsträgers übertragen ist, sofern die von diesem letzteren Amtsträger begangene rechtswidrige Tat die zur Aufsicht oder Kontrolle gehörenden Geschäfte betrifft.

Der Wortlaut des Gesetzes beschränkt sich noch nicht einmal auf Besitzer eingetragener Waffen, sondern auf Besitzer von Waffen... theoretisch müßten damit auch IWB auf die korrekte Aufbewahrung ihrer illegalen Waffen :gaga: überprüft werden. Der Gesetzestext würde das hergeben. Er gibt aber nicht her, daß ein LWB einen Abgleich von Tresorinhalt und WBK hinnehmen muß.

Nein,

bei anlaßlosen Nachschauen müssen auch Nachschauen bei IWB durchgeführt werden. Von vorneherein den Kreis der betroffenen WB auf LWB zu begrenzen, verstieße zumindest gegen den Art. 3 Abs. 1 GG. :closedeyes:

Mein ganz persönlicher Rat an alle Vertreter von Waffenrechtsbehörden ist: "Finger weg von anlaßlosen Nachschauen! Das ist so schaiße geregelt, dass es früher oder später bereits auf der waffenrechtlichen Seite Ärger geben muß und alleine auch schon Haushalts- und Strafrecht halten weitere böse Fallen bereit." :rolleyes:

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Wenn man sich das ganze gesetzliche Hickhäck anguckt und die Einschüchterungsversuche gegenüber eines UNBESCHOLTENEN Bürgers, so wird immer deutlicher, daß es gute Gründe gab ins GG den Artikel 13 aufzunehmen um solcherlei Auswüchse von vornherein zu unterbinden und erst garkeine Debatten aufkommen zu lassen.

Schade, daß dies nicht jeder versteht und einige Enthusiasten vor dem Innenausschuß sogar meinen, als LWB "müsse man das Recht auf unverletzlichkeit der Wohnung halt aufgeben."

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§ 36 (3) WaffG

...

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.

...

Meine Behörde hat von mir bereits alle Nachweise bezüglich der Behältnisse.

Insofern stehen der Behörde alle Informationen aus den Absätzen 1 und 2 zur Verfügung.

Bei einer Kontrolle muss ich "...Zutritt zu den Räumen gestatten...".

Mehr nicht.

...Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt....

Gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren

DAS muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.

Ich bin froh kein Kontrolleur zu sein.

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...

Ich bin froh kein Kontrolleur zu sein.

Es kommt auf die Vernunft Deiner Vorgesetzten an. Wenn die vernünftig sind, lassen die die Finger von der theoretischen Möglichkeit anlaßloser Nachschauen.

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Haben denn die Verschwörungstheoretiker schon mal daran gedacht, dass es ganz andere Gründe geben könnte, um derent Willen man die Nachschauen bei ALLEN machen möchte und dies möglichst umfassend? Das den Behörden der Hintergrund der Gesetzgeber vollkommen egal sein könnte und trotzdem sehr willkommen?

Es werden, nicht nur von uns sondern auch aus der Politik immer gezieltere und genauer definierte Angaben der Waffenbehörden bzw. der für sie zuständigen Ministerien gefordert um die eigenen Argumente zu stützen oder die der Gegner zu unterminieren.

Woher sollen diese kommen? Genau - aus den z.T. noch auf Karteikarten "gepflegten" Verzeichnissen/Nachweisen der Behörden.

Was glaubt man denn was passieren wird, wenn eine unabhängige Institution diese Daten nehmen und bei den jeweiligen LWB abgleichen würde?

Ich könnte hier mal eine Zahl in den Raum stellen (werde dies aber nicht tun) um zu prognostizieren, in wie viel % der behördlichen Unterlagen deutlich erkennbare Fehleintragungen vorhanden sind?

Einiges was ich da bereits gesehen habe hat mich spontan am Geisteszustand des Eintragenden zweifeln lassen. Insbeaondere wenn man sich die Einträge aus den 70er und 80er Jahren ansieht.

Auch später sind - man denke an die Übertragung von den Karten in die PC`s und dann von dem PC einer Behörde zur anderen, dann neu zuständigen Behörde- erhebliche Übertragungsfehler gemacht worden.

Da man diese nicht glattbügeln kann ohne das Gesicht zu verlieren oder bei Fragen der Politik sehr schlecht abzuschneiden, ist diese Form der Unterlagenbereinigung/Aktualisierung doch ein Geschenk des Himmels.

Manche Dinge sind auf den zweiten Blick einfacher wenn man etwas von Behörden versteht.

Es wird doch wohl keiner glauben, dass man diese Mehrarbeit ansonsten so relativ ohne großes Geschrei (das ist wirklich nicht erfolgt, die paar Mißfallenssäußerungen fallen nicht ins Gewicht) und heftigste Gegenwehr hingenommen hätte?

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...

Es wird doch wohl keiner glauben, dass man diese Mehrarbeit ansonsten so relativ ohne großes Geschrei (das ist wirklich nicht erfolgt, die paar Mißfallenssäußerungen fallen nicht ins Gewicht) und heftigste Gegenwehr hingenommen hätte?

Mit den schwindenden Mengen von LWB schwinden auch die Planstellen bei den Behörden. :rolleyes: Nachschau und zentrales (Legalprivat-)Waffenregister bieten hier Möglichkeiten, den Fortbestand der Personalstärke zu begründen, ganz freche Chefs werden sogar zusätzliche Stellen beantragt haben.

Aber nur die, die zusätzliche Planstellen beantragt und bekommen haben, und die, die entweder selbst oder deren Chefs politische Ambitionen haben, werden auch wirklich vermehrt Nachschauen durchführen wollen.

Mit dem durch Generationen von SB verursachten und immer noch neu erzeugten Datenmüll, dürften vermehrte Nachschauen aus innerbehördlicher Sicht noch mit am wenigsten zu tun haben. :heuldoch:

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Mit dem durch Generationen von SB verursachten und immer noch neu erzeugten Datenmüll, dürften vermehrte Nachschauen aus innerbehördlicher Sicht noch mit am wenigsten zu tun haben. :heuldoch:

Wenn du dich da mal nicht täuschst....... B)

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Freiwillig arbeiten, um die Schaiße zu berichtigen, die man selbst, Kollegen oder vorherige Stelleninhaber verzapft haben ohne dass es in der Postenbeschreibung steht? :huh:

Auf solche Ideen kommen vielleicht noch SB. Aber spätestens beim Abt.-Leiter wird die Bremse gezogen. ;)

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Nicht wenn klar ist, dass in Zukunft vermehrt Anfragen nach konkreten Daten kommen werden. Denke auch an die "Zulieferung" zum zentralen Register!

Das man sich mit "schlampiger Aktenführung" sehr schnell ins AUS schießen kann, ist jedem Behördenleiter klar. Das Beispiel des Hess. Innenministeriums zeigt es deutlich. Da gibt es immer mindestens eine Gruppe, die gnadenlos auf festgestellten Fehlern herumhackt.

Hinzu kommt, dass niemand nachvollziehen kann, was Behördenintern auf den oberen Ebenen abgesprochen wurde. Darüber wird man keine Veröffentlichungen finden.

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Ich halte den Gedankengang von Lobo-s für sehr wahrscheinlich.

Ich habe schon so manche behördliche Waffensuche, als letzte die Babenhäuser P38 SD, mitverfolgt.

Wenn ich bedenke, wieviele im Überprüfungsgebiet einfach nicht ermittelt werden konnten.

Ihr könnt euch dieses Chaos nicht im geringsten vorstellen.

Eine weitere Aktion war das Einsammeln der paar läppischen BWT`s.

Bis der letzte Besitzer ermittelt war, vergingen drei Wochen!!!!

Und ob man wirklich alle eingesammelt hat...

BULLDOG

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Hallo,

nach unseren gestrigen Gesprächen im Bundestag

und der Übergabe des Gedächtnisprotokolls an den zuständigen Abgeordneten der CDU

wird dieser Vorfall dem Bundesinnenminister des Innern und im weiteren Verlauf dem Herrn Innensenator Körting vorgetragen werden.

Kämpferische Grüße, Reiner Assmann

-von weiteren Maßnahmen abgesehen

-es ist übrigens sehr komfortabel, sich jetzt mit Hausausweisen frei im Bundestag bewegen zu können-

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Da sieht man, was der FvLW für seine Mitglieder tut.

Tja, da kommt noch so einiges! Als kleinen Vorgeschmack:

Der Innenpolitische Sprecher der FDP hat die FvLW gebeten, seine Presseerklärung zur gestrigen Debatte zu veröffentlichen!

Aber hierzu, zu geeigneter Zeit, "Näheres!" -selbstredend werden wir seinem Wunsche entsprechen- (Bitte noch keine Namensnennung)

Reiner

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Hallo,

nach unseren gestrigen Gesprächen im Bundestag

und der Übergabe des Gedächtnisprotokolls an den zuständigen Abgeordneten der CDU

wird dieser Vorfall dem Bundesinnenminister des Innern und im weiteren Verlauf dem Herrn Innensenator Körting vorgetragen werden.

Kämpferische Grüße, Reiner Assmann

Reiner, ich habe eine Weile gebraucht bis ich Deine im ersten Moment widersprüchlich scheinende Signatur verstanden habe.

Jetzt tue ich es.

Du bereitest ihr alle Ehre. :hi:

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wird dieser Vorfall dem Bundesinnenminister des Innern und im weiteren Verlauf dem Herrn Innensenator Körting vorgetragen werden.

Uih, da kriegen die(?) aber Angst. Herr Körting wird zu seinem Referenten sagen: "Das habt ihr aber gut gemacht, immer schön unter Dampf halten, wir wollen dem Herrn Schober doch eine Freude machen"

Solange es nicht gelingt etwas in der Größe des DSB zu aktivieren wird da nicht der nötige Respekt gezeigt. Deshalb sollte besser versucht werden den DSB von innen zu übernehmen, Schlüssel dazu sind die Landesverbände Bayern und NRW.

BBF

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Uih, da kriegen die(?) aber Angst. Herr Körting wird zu seinem Referenten sagen: "Das habt ihr aber gut gemacht, immer schön unter Dampf halten, wir wollen dem Herrn Schober doch eine Freude machen"

Solange es nicht gelingt etwas in der Größe des DSB zu aktivieren wird da nicht der nötige Respekt gezeigt. Deshalb sollte besser versucht werden den DSB von innen zu übernehmen, Schlüssel dazu sind die Landesverbände Bayern und NRW.

BBF

Ich frage mich wieso ich überhaupt im DSB bin und Geld bleche??!!! Was tut der denn? Man hört gar nichts. Habe ich das etwas verpasst?

Gibt es eine Zusammenarbeit von DSB und FvLW? Unterstützt der DSB die FvLW?

Was genau tut der DSB um den Sportschützen zu einem besseren Image in der Öffentlichkeit zu verhelfen?

Andere Frage: Was können die LWBs tun damit der DSB sich bewegt? Was kann ich persönlich tun?

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Uih, da kriegen die(?) aber Angst. Herr Körting wird zu seinem Referenten sagen: "Das habt ihr aber gut gemacht, immer schön unter Dampf halten, wir wollen dem Herrn Schober doch eine Freude machen"

BBF

Die "Angst" kann ihnen von ganz anderer Seite gemacht werden. Aber das werden wir hier nicht lesen und auch Reiner wird es nicht erfahren. Wenn doch, wird man es hier hoffentlich auch nicht lesen.

Die Aussage wird eher lauten: "Das habt ihr NICHT gut gemacht! Zu viel Leute beim falschen Mann. Wer wollte denn da wem was beweisen? Und dann auch gleich nochmal hin und wieder in die Sch... getappt! Die kriegen wir doch ganz anders! Den Rummel können wir jetzt gar nicht gebrauchen. Ihr D..... liefert denen für die Verfassungsklage noch genau die passende Munition!"

SO wird eher ein Schuh daraus.

Aber lassen wir das, Hauptsache man hat etwas zum bekritteln.

@BBF: gerade du solltest doch wissen, dass deine hier Kund getane Sichtweise nicht zutreffend ist. Warum also?

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