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IGNORED

Waffenaufbewahrung


Scott

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If u can´t ban it, tax it...

Das hat doch schon lange nichts, aber auch gar nichts mehr mit innerer Sicherheit zu tun. Hier will man sich ungeniert finanziell bedienen, eine Firma und die daran beteiligte Landesbank mit Zwangsgeldern aufpäppeln und vor allem durch finanziellen Druck das Hobby des Waffenbesitzes zunächst auf die sonst so gescholtenen "Reichen" beschränken, um diesem Recht dann kurze Zeit später komplett den Garaus zu machen.

Offenbar denkt man, mit uns könne man es machen...

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Offenbar denkt man, mit uns könne man es machen...

In den letzten Jahrzehnten waren die Aktionen unsererseits, die das Gegenteil vermuten ließen, auch ehr ...homöopathisch dosiert.

Von da her kann man den Gedankengang nicht direkt als abwegig bezeichnen...

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Die Einschläge kommen näher...

http://www.welt.de/die-welt/politik/articl...affenrecht.html

Auch Wolfgang Bosbach (CDU), Vorsitzender des Innenausschusses,

(...)

Er verwies jedoch auf ]die noch ausstehende Regelung über die biometrische Sicherung von Waffenschränken. Sie sollen künftig nur nach einer Kontrolle der Fingerabdrücke des Besitzers zu öffnen sein.

(..) Bosbach.

Na das wird wohl kein grosses Geschaeft fuer A.....x .

Gruss

G. Elser

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Ich habe auch so etwas in der Richtung läuten hören.

Biometrische Waffenschrank-Sicherung als das, was wohl in der VO nach § 36 Abs. 5 WaffG bald kommen wird

(weit wahrscheinlicher als die wahnwitzige "Einzelwaffen-Sicherung").

Hinweis: Das ist ein Gerücht. Allerdings ein Gerücht aus der Branche.

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Moin,

da ja ab November 2010 der neue Personalausweis mit der elektronischen Identität eingeführt wird, würde man ev. nur einen Kartenleser an den Schränken anbauen müssen!

Dann finden Ausweise und Kartenlesegeräte eine reißende Abnahme!

Ich bin mir nicht sicher, ob ich das in grün schreiben sollte? :confused:

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Das wird dann genauso sicher wie die Kinder die mit der EC Karte der Eltern am Automaten Zigaretten kaufen, - ersatzweise mit Papas Fingerabdruck auf Tesafilm den Scanner bearbeiten. Bis wir endlich diese Sicherheit haben habe ich dann mal weiter Angst vor mir selbst.

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Und wer jetzt schon schrankmäßig aufgerüstet hat oder endlich mal zur Vernunft gekommen ist und sich einen klassifizierten Schrank besorgt hat, kann der nun schon wieder losrennen und sich was neues kaufen??? Oder sollte es reichen, die Schlüssel zu den herkömmlichen Schränken in einem biometrisch gesicherten Schlüsselsafe deponieren zu können?

Wer redet hier eigentlich immer von Fingerabdrücken? Vielleicht muß man eine Tropfen Blut auf ein DNA-Lesegerät träufeln oder drüberpiseln, damit der Schrank geöffnet werden kann.

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Oder sollte es reichen, die Schlüssel zu den herkömmlichen Schränken in einem biometrisch gesicherten Schlüsselsafe deponieren zu können?

Das würde zu meiner Ideee mit dem neuen Ausweis passen, Möbeltresor mit Kartenlesegerät, z. B. Smart Terminal ST-1275, aber da kommen bistimmt einige nicht auf ihre Kosten!

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Ich finde das Thema mindestens genauso wichtig wie die Waffensteuer! Man kann auch über anderen kostendruck den Leuten den Spass verderben bzw. zur Aufgabe zwingen wollen...

So ist es! In meinen Augen sind beide Sachverhalte die derzeit gefährlichsten für privaten Legalwaffenbesitz. Ich finde diese beiden Themen sogar deutlich schlimmer als die verdachtsunabhängigen Kontrollen (wobei ich keinesfalls die Bedeutung der Verfassungsklage schmälern möchte!!), weil sie einerseits deutlich Geld kosten und andererseits (im Falle von "intelligenten" Smart Guns) die Waffen wie wir sie kennen in ihrem Wesen bedrohen.

Nachdem jetzt gegen die Kontrollen geklagt wird und gegen die Waffensteuer deutliche Lobbyarbeit geleistet wird, sollte definitiv eine Auseinandersetzung mit §36 Abs. 5 der nächste Schritt sein!

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So ist es! In meinen Augen sind beide Sachverhalte die derzeit gefährlichsten für privaten Legalwaffenbesitz. Ich finde diese beiden Themen sogar deutlich schlimmer als die verdachtsunabhängigen Kontrollen (wobei ich keinesfalls die Bedeutung der Verfassungsklage schmälern möchte!!), weil sie einerseits deutlich Geld kosten und andererseits (im Falle von "intelligenten" Smart Guns) die Waffen wie wir sie kennen in ihrem Wesen bedrohen.

Nachdem jetzt gegen die Kontrollen geklagt wird und gegen die Waffensteuer deutliche Lobbyarbeit geleistet wird, sollte definitiv eine Auseinandersetzung mit §36 Abs. 5 der nächste Schritt sein!

Deshalb eine Bitte an das FvLW, ich weiß Ihr hab viel zu tun und viel geleistet, aber Ihr habt den besten Einblick! Also wenn es nicht "geheim" ist und nicht "untaktisch", wäre ein kurzes Update von hinter den Kulissen super!

Danke!

Gruss David

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In meinen Augen sind beide Sachverhalte die derzeit gefährlichsten für privaten Legalwaffenbesitz. Ich finde diese beiden Themen sogar deutlich schlimmer als die verdachtsunabhängigen Kontrollen (wobei ich keinesfalls die Bedeutung der Verfassungsklage schmälern möchte!!), weil sie einerseits deutlich Geld kosten und andererseits (im Falle von "intelligenten" Smart Guns) die Waffen wie wir sie kennen in ihrem Wesen bedrohen.

Genau so sehe ich's auch.

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Abgesehen davon gibt es auch Waffen die definitiv nicht "Smartfähig" (wie immer das auch gehen soll und vom Sinn bzw. besser Unsinn des Ganzen mal abgesehen) gemacht werden können bzw. wo es wirtschaftlich Totalverlust wäre. Dies sollte man ruhig in die Waagschale einwerfen.

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  • 4 Wochen später...

Ich habe bezugnehmend auf meine Anfrage nun auch eine persönliche Antwort von Sebastian Edathy, MdB (SPD) erhalten.

Zitat:

"Sehr geehrter Herr ...

ich habe mich bezüglich ihrer Anfrage über die geplante Änderung der Allgemeinen Waffengesetzverordnung mit der Bitte um Auskunft an den Parlamentarischen Staatssekretär des Bundesministeriums des Inneren gewandt. Eine Rechtsverordnung wird in alleiniger Regie eines Ministeriums erlassen und bedarf keiner Mitwirkung des Bundestages.

Aus diesem Grund bitte ich Sie um Geduld, bis ich Antwort vom Bundesministerium des Inneren erhalten habe und danke für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Edathy, MdB"

Bin erstmal positiv überrascht, einen persönlichen Brief und keien Standartantwort erhalten zu haben. Zudem denke ich dass Herr Edathy Wort hällt und sich nochmals meldet sobald er eine Info erhalten hat.

...wie anfangs geschrieben "Da kommt noch was".

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Sebastian Edathy hat als ehemaliger Vorsitzender des Innenausschusses bei den WaffG-Verschärfungen 2008 und 2009 für ein SPD-Mitglied einen guten Eindruck gemacht und ist nicht so aktionistisch aufgetreten wie seine Kollegen.

Bei einer Aufbewahrungs-Verordnung nach § 36 Abs. 5 WaffG muss zwar der Bundestag nicht zustimmen, wohl aber der Bundesrat. Da hätte dann Rot-Grün eine Möglichkeit zur Einflussnahme. Gut möglich, dass CDU und FDP ihnen ein Stück weit entgegenkommen müssen.

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