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IGNORED

Waffenaufbewahrung


Scott

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Ich habe vor ca. drei Wochen einen Brief an Bundestagsabgeordnete von CDU, FDP und SPD geschickt und um eine Stellungnahme zur Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage von SPD und Grünen gebeten (Bundesdrucksache 17/1305).

Besonders interessant war hierbei der Punkt 6 in dem es heißt:

„Welchen konkreten Inhalt bezüglich der mechanischen, elektronischen

oder biometrischen Sicherung sowohl der Waffen als auch der Waffenschränke

wird die Rechtsverordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-

Verordnung haben?“

Die Antwort der Bundesregierung war:

„Das Bundesministerium des Innern beabsichtigt, noch in diesem Jahr von der

Ermächtigung Gebrauch zu machen.“

In meinem Brief wurden die Abgeordneten konkret nach diesem Punkt und dessen schwammiger Beantwortung befragt. Bislang habe ich nur eine Antwort der FDP erhalten in der es wie folgt zu diesem Punkt lautet:

"...Die Tat von Winnenden wäre so nicht möglich gewesen, wenn der Vater des Täters seine halbautomatische Kurzwaffe, die er lagal besaß, vorschriftsmäßig in einem Waffenschrank aufbewahrt und so von dem Zugriff Unbefugter gesichert hätte..."

"...Das BMI hat sich dann einen Überblick über die bestehenden und noch realisierbaren Sicherungsmöglichkeiten verschafft und sich durch eine Umfrage beim BKA und den Ländern ein Lagebild zum Abhandenkommen von Waffen und Munition erstellen lassen.

Es beabsichtigt in der Rechtsverordnung einen modularen Ansatz zu verfolgen. Dies bedeutet, dass keine ausschließliche Vorgabe, sondern verschiedene Lösungsmöglichkeiten vorgegeben werden sollen, um das Ziel der sicheren Aufbewahrung zu erreichen. Eine konkrete Auskunft kann ich Ihnen derzeit leider nicht geben, da die Überlegungen im BMI noch nicht abgeschlossen sind..."

Was von den "verschiedenen Lösungsmöglichkeiten" zu halten ist, bleibt wohl jedem selbst überlassen. Ich persönlich halte es bereits für unnütz, dass überhaupt noch zusätzliche Vorgaben geschaffen werden sollen.

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.......... Dies bedeutet, dass keine ausschließliche Vorgabe, sondern verschiedene Lösungsmöglichkeiten vorgegeben werden sollen, um das Ziel der sicheren Aufbewahrung zu erreichen............

Für jeden normal denkenden Menschen ist eine zusätzliche Sicherung einer Waffe IM Waffenschrank Blödsinn .

Ich befürchte aber , daß sich das nicht verhindern läßt .

Sollte dann eine der " verschiedenen Lösungen " ein normales Abzugsschloß sein , könnte ich damit leben .

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Möglicherwiese kommts doch nicht so dicke und es werden nur weitere Möglichkeiten der Aufbewahrung neben dem Waffenschrank ermöglicht.

Zum Beispeil braucht dann wer ein Armatix Teil reinsteckt, keinen Schrank mehr...

Nur so ne Idee.

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Mit einem Abzugsschloss könnte wohl jeder besser leben als mit einem Armatix-Kindersicherung, allerdings wäre es mal wieder...

1. total Schwachsinnig!

2. ein weiterer Einschnitt an der "Salami" die sich legaler Waffenbesitz nennt

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Mit einem Abzugsschloss könnte wohl jeder besser leben als mit einem Armatix-Kindersicherung, allerdings wäre es mal wieder...

1. total Schwachsinnig!

2. ein weiterer Einschnitt an der "Salami" die sich legaler Waffenbesitz nennt

Zusätzlich zum Tresor macht weder Abzugsschloss noch Kannix-Sicherung Sinn.

Aber es ist reine Gängelei um Sportschützen von ihrem Hobby wegekeln zu wollen und den legalen Waffenbesitz schlußletzlich zu verbieten.

Und um das geht es schon die ganze Zeit dem "Gesetzgeber".

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Es könnte sich ebenfalls um Maßnahmen am Behältnis und nicht an der Waffe handeln, bspw. schlüssellose Varianten. Die Antwort lässt unendlich viel Spekulationsraum.

greetz

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Sollte dann eine der " verschiedenen Lösungen " ein normales Abzugsschloß sein , könnte ich damit leben .

Blödsinn bleibt aber Blödsinn, auch wenn es kostengünstigerer Blödsinn ist :peinlich: .

Wer die Tresortüre nicht verschließt,

wird auch das Abzugsschloß vergessen,

oder Armatix Sicherungen nicht einsetzen.

Es genügt, sich zuverlässig an das zu halten, was derzeit Stand des Gesetzes ist -

und gegen Dummheit, Fahrlässigkeit und Schlamperei hilft schlicht und einfach NICHTS :rolleyes:

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Blödsinn bleibt aber Blödsinn, auch wenn es kostengünstigerer Blödsinn ist :peinlich: .

......

Es genügt, sich zuverlässig an das zu halten, was derzeit Stand des Gesetzes ist -

und gegen Dummheit, Fahrlässigkeit und Schlamperei hilft schlicht und einfach NICHTS :rolleyes:

Dem möchte ich zustimmen. Er hat Recht.

Mit freundlichen Grüßen

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.........Blödsinn bleibt aber Blödsinn, auch wenn es kostengünstigerer Blödsinn ist .........

Natürlich hast Du Recht , Gottfried .

Leider werden das die Entscheidungsträger nicht begreifen ( wollen ) .

Laut einiger Aussagen , hier in WO , wird sich das BMI bis zum Herbst etwas einfallen lassen .

Sollte sich , mit Hilfe der FDP , z.B. die Abzugsschloß-Option mit unter den " verschiedenen Möglichkeiten " befinden , ist Armatix aus dem Spiel .

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Gast solideogloria

Da liegt ja der Hund begraben. Es ist primär völlig unwichtig, ob es Armatix oder ein Abzugsschloß ist oder biometrische Schlafzimmertüren. Ein mehr an Sicherheit gibt es nicht. Aber das kann man wohl nicht publikumswirksam verkaufen.

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Aber ein Szenario wäre witzig: 25€ Abzugsschloss vs. 250€ Armanix. Für wen das Spiel wohl gut ausgeht?

greetz

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Wenn die Firma Armatix die Entscheidungsträger zu einer zusätzlichen Sicherung hin überzeugen kann, dann wäre die Abzugsschlösser-Möglichkeit für Armatix kein Gewinn. Demzufolge m.E. unwahrscheinlich, wie gesagt, wenn Armatix Einfluss hat.

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Abzugsschloß-Option

Die wäre das, was seit längerer Zeit als "mit einem blauen Auge davonkommen" kursiert.

IM Waffenschrank natürlich sinnfrei...

Immer noch ein Riesenaufwand, z.B. für die Waffensammler und die Händler

(mit einem Waffenbestand, der jeweils in die Hunderte geht).

ABER gegenüber der Armatix-Technik

1. ca. ein Zehntel des Kostenaufwandes

2. relativ simpel und trotzdem auch Bereiche abdeckend (Drohwirkung von Waffen; Exotenkaliber)

die Armatix systembedingt "auslässt"

3. selbstverständlich ohne die tieferen A.-"Sicherheitsphilosophien"; letztere bedeuten, dass

der Waffenbesitzer in kurzer Zeit keine eigene Verfügbarkeit über die Waffe mehr haben wird.

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Es wäre eine Ironie der Geschichte, wenn A. sich bei der Politik sein eigenes Grab geschaufelt hätte. Wer ein Blockierelement erzwingt und dadurch einem Konkurrenzprodukt (mit einem Zehntel des Preises des eigenen Produkts) den Weg bereitet, ist (zurecht) dem Untergang geweiht.

Mich freuts, wenn so kommen würde.

greetz

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Es gibt bezüglich der "Alternativen" auch Gerüchte, wonach bevorzugt "Schrank-Lösungen",

d.h. aufwändigere/kombiniert biometrische + mechanische Waffentresor- bzw. Waffenraum-

Schlösser vorgeschrieben werden sollen. Macht immerhin - zumal für Besitzer größerer Waffenzahlen,

für Sammler und die Händler sowieso - mehr Sinn als blödsinnige Einzelwaffen-Blockierungen.

Entsprechende Nachrüst-Lösungen für die unzähligen, bestehenden (und auch nicht immer leicht wieder

verrück- bzw. ersetzbaren) Waffentresore sind wohl in Vorbereitung oder vor der Marktreife.

Einzelwaffen-Zusatzsicherungen könnten dann diejenigen treffen, die das Schrank- oder Tür-Schloss

nicht zusätzlich auf diese Weise "ertüchtigen" können oder wollen....

Wie auch immer. Möglichkeiten, noch "einen draufzusetzen", gibt es zahlreiche...

Ich bin im Moment nicht so schlechter Dinge, dass dabei zumindest Verhältnismäßigkeitsgrundsätze

beachtet werden (eine "Lex Armatix" würde jede Verhältnismäßigkeit sprengen).

Wenn wir uns nun vor Augen halten, wie die Aufbewahrungsvorschriften in unseren beiden schönen, und sicheren

alpenländischen Nachbarländern aussehen - man fasst sich (an D denkend...) an den Kopf... :gaga:

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Na ja, ich bin vor gut 10 Jahren ausschließlich mit Kurzwaffen ins Schießen "eingestiegen",

somit schon damals auf "B-Schrank-Niveau"...

Persönlich (d.h. als Waffenbesitzer) habe ich die Zeiten also nicht bewusst erlebt, wo man auch bei uns

mit "Dünn-Behältnissen" rechtlich gesehen ausreichend ausgestattet war.

An was ich in dem Zusammenhang auch öfter mal denken muss, sind die (vor ein paar Jahren geäußerten) Worte eines

England-erfahrenen WO'lers. Im (ach soo gestrengen, von BDK und ABW in den Himmel gelobten) Großbritannien

habe er seinen - rechtlich ausreichenden - Waffenschrank quasi unter dem Arm nach Hause tragen können...

Nur WIR hier müssen mal wieder den Stein der Weisen erfinden. :crazy:

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Der Stein wäre gefunden, wenn mir einer erklären kann, warum ein Täter, der das "B-Schrank-Niveau" überwunden

hat, von einem Abzugsschluss oder eine Arm..Dingens aufgehalten wird.

Das ist der Punkt. Das konnte bislang kein (Innen-)Politiker erklären.

Nur: irgendwann habe ich mal gelernt, dass Rechtsnormen (Gesetze, VOs...), die den Bürger - bezüglich seiner Rechte

und/oder materiell/kostenmäßig - einschränken bzw. belasten, zu begründen sind.

Besonders auch hinsichtlich Geeignetheit, Erfordernis und Verhältnismäßigkeit.

DARAUF bin ich in Zusammenhang mit der "Aufbewahrungs"-VO gespannt.

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Sorry für meinen dummen Tippfehler - auch wenn verständlich war, was gemeint ist. Konnte es nur bei mir ändern :peinlich:

Hallo Gottfried,

nun such ich schon eine halbe Stunde nach Deinem angeblichen Tippfehler, ich finde nichts...

Grüße

Max

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Nur: irgendwann habe ich mal gelernt, dass Rechtsnormen (Gesetze, VOs...), die den Bürger - bezüglich seiner Rechte

und/oder materiell/kostenmäßig - einschränken bzw. belasten, zu begründen sind.

Besonders auch hinsichtlich Geeignetheit, Erfordernis und Verhältnismäßigkeit.

Ich denke mal , das geht mittlerweile den Herrschenden gaaaaanz weit hinten vorbei .

( Ich hab zwar schon 20 Prozent , die Aussage müsste aber gerad noch durchgehen . )

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Nur: irgendwann habe ich mal gelernt, dass Rechtsnormen (Gesetze, VOs...), die den Bürger - bezüglich seiner Rechte

und/oder materiell/kostenmäßig - einschränken bzw. belasten, zu begründen sind.

Besonders auch hinsichtlich Geeignetheit, Erfordernis und Verhältnismäßigkeit.

Wo gelesen? Sie müssen nur unter anderem diese Voraussetzungen erfüllen, da sie sonst verfassungswidrig sind, aber ein Begründungszwang besteht für Gesetze nicht.

Leute, klammert euch nicht zu fest ans Verfassungsrecht! Der Gesetzgeber hat sehr sehr viel Spielraum. Er ist ja auch der Souverän.

Wenn er privaten Waffenbesitz total verbieten will, dann kann er das. Der einzige Weg für den Erhalt des Legalwaffenbesitzes ist der politische.

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