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IGNORED

Waffenaufbewahrung


Scott

Empfohlene Beiträge

Wo gelesen? Sie müssen nur unter anderem diese Voraussetzungen erfüllen, da sie sonst verfassungswidrig sind, aber ein Begründungszwang besteht für Gesetze nicht.

Leute, klammert euch nicht zu fest ans Verfassungsrecht! Der Gesetzgeber hat sehr sehr viel Spielraum. Er ist ja auch der Souverän.

Wenn er privaten Waffenbesitz total verbieten will, dann kann er das. Der einzige Weg für den Erhalt des Legalwaffenbesitzes ist der politische.

Wow...mal eben 4 Jahre Studium ausgelöscht.

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"...Das BMI hat sich dann einen Überblick über die bestehenden und noch realisierbaren Sicherungsmöglichkeiten verschafft und sich durch eine Umfrage beim BKA und den Ländern ein Lagebild zum Abhandenkommen von Waffen und Munition erstellen lassen.

Dann möchte ich aber auch wissen, wieiviele legal besessene Sportwaffen abhanden gekommen sind und ob es eine solch hoeh Zahl ist, dass die Zusatzkosten gerechtfertig wären.

Hinzu käme, dass ich auch gerne im Vergleich dazu die Anzahl der abhanden gekommenen Dienstwaffen wissen möchte und aus welchem Grund diese dann von solchen Verordnungen nict betroffen wären.

Der Punkt ist doch der, wenn ein erweiterter Selbstmord erfolgt, und dieser mit einer Schusswaffe, dann meist durch den Beisitzer der Waffe selbst. Und wenn er selber der Besitzer ist, hilft auch keine zusätzliche Sicherung. Nicht mal der Tresor hilft dann.

In wievielen Fällen also, wurden Schusswaffen aus einer Privatwohnung gestohlen?

In wievielen Fällen also, wurden Schusswaffen auf dem Weg zur Jagd oder zum Schießstand gestohlen?

In wievielen Fällen, wurden die von einem Schützen legal besessenen Schusswaffe nebst Munition von einer Dritten Person, bedingt durch eine rechtswiedrige Aufbewahrung, entwendet und für eine Straftat mißbraucht?

Ich glaube bei allen Fragen, liegen die Antworten im Promille breich, wenn überhaupt soviel.

Somit gibt es eigentlich keine Grundlage, die diese Sicherungen rechtfertigen würden.

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Mich freuts, wenn so kommen würde.

Mich nicht!

Auch "nur" ein Abzugsschloss zusätzlich im Tresor zeugt vom (Etappen-)Sieg der Antiwaffenleute - denn Sinn im Sinne von Sicherheit macht solch ein Schloss keinesfalls.

Der Sinn wäre eine weitere Scheibe der Salami abzuschneiden und einen weiteren Schritt zum Waffenverbot zu schreiten.

Diejenigen die das Gesetz nicht befolgen werden das Abzugsschloss nicht benutzen, bei der nächsten Verschärfung wird dann ein biometrisches Schloss die Folge sein.

Gleiches gilt für alle anderen angedachten weiteren Sicherungen... alles nur ein erster bzw. weiterer Schritt...

... wenn es denn eine Lobby gibt - das muss verhindert werden!

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@ Lusumi : Du hast ja recht .

Genau wie alle Anderen hier , die in Deinem Sinne gepostet haben .

Fakt ist aber ( leider ) daß das BMI noch in diesem Jahr von seiner Ermächtigung zur Verschärfung der

Aufbewahrungsvorschriften gebrauch machen wird .

Diese Salamischeibe scheint mir abgeschnitten zu sein .

Denkst Du , nach der Antwort auf die " Kleine Anfrage " wird noch jemand von den Verantwortlichen zurückrudern ?

Daher stimmt mich die Aussage der FDP ( siehe ganz oben ) vorsichtig optimistisch , daß ich nicht viele hundert EUS für Armatix ausgeben muß .

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Der Gesetzgeber hat sehr sehr viel Spielraum. Er ist ja auch der Souverän.

Spielraum ok, der Souverän ist er deshalb noch lange nicht.

"Nicht der Staat gewährt Freiheiten, sondern der Bürger gewährt dem Staat Eingriffe in seine Freiheit, wenn dieser

nachweisen kann, das der Eingriff notwendig und sachlich begründet ist."

Das steht in keinem Gesetz, sondern ist die sinngemässe Wiedergabe einer Stellungnahme der FDP zur WaffG-Änderung 2003. Bei den Koaltionsverhandlungen war man doch der Ansicht dass derzeit keinerlei Handlungsbedarf besteht.

Aber bis jetzt ist das alles Spekulation, bevor wir nicht wissen, was genau kommt ist jede Aufregung umsonst.

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Denkst Du , nach der Antwort auf die " Kleine Anfrage " wird noch jemand von den Verantwortlichen zurückrudern ?

Ich denke, dass alles möglich ist - wenn man es denn versucht und nicht wie das Karnickel vor der Schlange erstarrt.

Wäre nicht das erste Mal, dass der Innenminister zurückrudert.

Ich kann mich an die beabsichte Senkung der Altersgrenze für Druckluftwaffen erinnern... allerdings ruderte er (Schäuble) damal leider in die falsche Richtung...

Aber bis jetzt ist das alles Spekulation, bevor wir nicht wissen, was genau kommt ist jede Aufregung umsonst.

Meiner Meinung nach der falsche Ansatz.

Wenn wir wissen was kommt, wird es zu spät sein. Der richtige Zeitpunkt sich aufzuregen und um was zu tun ist genau jetzt!

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Wenn wir wissen was kommt, wird es zu spät sein. Der richtige Zeitpunkt sich aufzuregen und um was zu tun ist genau jetzt!

Genau meine Meinung! Wenn es erst in Beschlüsse und Verordnungen gefaßt ist, dann ist es bereits zu spät. Da helfen dann auch keine Einzelaktionen mehr, das zeigt die Historie des Affg. Auch "nur" ein simples Abzugsschloß ist eine weitere Verschärfung, das bitte mal bedenken! Noch dazu wo wir uns hier, denke ich, alle einig sind, das ein mehr an Sicherheit damit nun absolut nicht generiert wird, sondern es nur wieder eine weitere Schikane ist. Hier erwarte ich einfach, eine zeitige Gegenreaktion (beispielsweise vom FvWL). Denn von den Verbänden wird nie was dagegen kommen, sorry aber die Nicken nur immer (leider meine bisherige Erfahrung) und Einzelaktionen von Privatpersonen sind (bisher) nicht so wirksam gewesen. Langsam reicht es mal, wurde nicht versprochen keine Verschärfungen mehr?!

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Versprochen wurde schon viel, - hinterher stellte sich dies oft als der klassische Versprecher heraus. Mich wundert mit unserer deutschen "Betroffenheitsmentalität" das man hier ohne rot zu werden wieder Ermächtigungungsgesetze erlässt..... - das hatten wir alles schon mal. Der Waffenbesitz ist für mich da nur ein Punkt in Vorbereitung weiterer politischer Großtaten. Ganz elend wir mir persönlich dann wen ich sehe welche 70er Jahre liberalen Freigeister heute die radikalsten Ideen in Sachen Bevormundung, Reglementierung und Überwachung haben.

Vieleicht hat ja Griechenland und weitere absehbare Kriesen etwas gutes, - die EU bricht iregndwann doch zusammen, - mit allen unschönen Begleiterscheinungen, - sicher, - und aus den Trümmern entsteht mal politisch und wirtschaftlich etwas gutes, - basisdemokratisch, kleinteilig mit friedlichen Nachbarn und hohem Selbstversorgungsgrad bei Wahrung der ethnischen, kulturellen und geschichtlichen Grenzen einschl. ihrer Vielfalt.

Ok, - ich habe auch Träume deren Realisierung ich wohl nicht mehr erleben werde, - aber das ist ja jetzt wohl noch nicht verboten, - hoffe ich.

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Wow...mal eben 4 Jahre Studium ausgelöscht.

Kapier ich nicht.

"Nicht der Staat gewährt Freiheiten, sondern der Bürger gewährt dem Staat Eingriffe in seine Freiheit, wenn dieser

nachweisen kann, das der Eingriff notwendig und sachlich begründet ist."

Naja der Gesetzgeber ist nicht der Staat. Aber ansonsten volle Zustimmung. Leider sieht das oftmals nur die FDP so klar.

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Kein Begründungszwang, viel Spielraum, Souverän, Waffentotalverbot mal eben so -hatte ich halt anders gelernt. Aber man lernt ja auch nie aus.

Was ist denn bitte falsch? Der Gesetzgeber als Souverän liegt vielleicht nicht ganz in der Mainstreambedeutung des Wortes, geschenkt.

Scheinbar hast echt nicht so gut aufgepasst im Studium. :confused:

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Was ist denn bitte falsch? Der Gesetzgeber als Souverän liegt vielleicht nicht ganz in der Mainstreambedeutung des Wortes, geschenkt.

Scheinbar hast echt nicht so gut aufgepasst im Studium. :confused:

:rotfl2: Jap. Am besten ich mach was anderes und werde Lehrer. Aber Kant und Rousseau sind nicht gerade Mainstream :) An dem Begründungszwang halte ich trotzdem fest. Und daran, dass der Gesetzgeber ein Totalwaffenverbot nicht "mal eben so machen" kann auch.

Nun aber schnell BTT.

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...und werde Lehrer.

Lieber nicht. Bevor du den Leuten noch was falsches beibringst.

Das WaffG ist ein ganz normales Gesetz. "Mal eben so" ist eine mir unbekannte juristische(?) Terminologie. Musst wohl auch im Studium aufgeschnappt haben. Aber das ist hier echt nicht Thema.

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Hat sich aber von Anfang an anders angehört mit dem "beweisen".

Einfach kurz sachlich begründen, was denn an meinen Aussagen falsch sein soll geht nicht, stattdessen lieber irgendeinen dubiosen Verweis auf ein Studium. Auf Abschlusssnobismus bin ich ziemlich allergisch.

P.S: Das Editieren nervt mich. Bin raus.

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Einfach kurz sachlich begründen, was denn an meinen Aussagen falsch sein soll geht nicht...

In den meisten GeschO LT finden sich Begründungspflichten, auch in der GeschO BT §76 II. Und dann verstehe ich unter Begründungzwang auch eher eine verfassungsmäßige Begründungspflicht. Das ergibt sich aus §20 III, 76ff GG. Das weiter auszuführen, geht zu weit. Dein Beitrag, auf den ich mich bezog, klang so, als könnte der Gesetzgeber (nahezu willkürlich) machen was er will. Du hast es ja schon eingeschränkt als das er sich an das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu halten hat aber das ging mir eben noch nicht weit genug.

So, alles wieder gut? :s75:

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Der § 76 Abs. 2 GO-BT bezieht sich ausdrücklich nur auf Gesetzesvorlagen, also am Anfang des Verfahrens, von Mitgliedern des Bundestages und ist verfassungsrechtlich dispositives Recht.

Meines Erachtens besteht auch keine sonstige Begründungspflicht für Gesetze. Aus dem GummiARTIKEL 20 Abs. 3 GG kann man natürlich alles herleiten, aber ich will hier echt keine Diskussion über Verfassungsrecht anfangen.

Ich will nur festhalten, dass ich nach wie vor zu meiner Aussage stehe, dass der Bundestag ohne weiteres das Waffengesetz, wie jedes andere normale Gesetz, in der Hinsicht ändern kann, dass der private Schusswaffenbesitz komplett verboten wird. Ob das BVerfG EVENTUELL eine solche Änderung in der konkreten Ausformung für verfassungswidrig erklärt, steht auf einem anderen Blatt. Aber der Grundgedanke ist sicherlich durchsetzbar.

Sorry, aber ich konnte das echt nicht so stehen lassen.

Ansonsten ist natürlich alles immer gut. :good:

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...

Aus dem GummiARTIKEL 20 Abs. 3 GG kann man natürlich alles herleiten, aber ich will...

...

Hoppla... Tja..."Wieviele Paragraphen hat das Grundgesetz?" Der Punkt geht an Dich :)

Was Begründungspflichten & "Gummiartikel" 20 III GG angeht:

-"Zur Begründungspflicht der Gerichte, Behörden und Parlamente" Jörg Lücke; Tübingen, Mohr 1987

-"Begründungszwang und Verfassung." Professor Dr. Ferdinand Kopp, Passau, zu wie vor, NJW 1988, 690

-"Die Begründung – Zur Erläuterung staatlicher Entscheidungen gegenüber dem Bürger" Uwe Kischel. Mohr, Tübingen 2002, , DÖV 2003, S. 917

Zu einer sachlichen Diskussion über das PN-System bin ich gerne bereit.

Dem Übrigen stimme ich zu.

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ZITAT(Mutter @ 02.05.2010 - 22:20) *

Mich freuts, wenn so kommen würde.

Mich nicht!

Ich bezog mich ausschließlich auf die Pleite von Arm...ix. Du darfst es dennoch gern anders sehen ;)

greetz

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Wenn wir wissen was kommt, wird es zu spät sein. Der richtige Zeitpunkt sich aufzuregen und um was zu tun ist genau jetzt!

Ich habe nicht gemeint nichts zu tun, sondern es ist müssig darüber zu rästseln ob jetzt Abzugsschloss, oder was auch

immer an zusätzlichen Auflagen. Fakt muss sein, dass es derzeit nichts gibt, was mit vertretbarem Aufwand ein zusätzliches Maß an Sicherheit bringt. In Erfurt und Winnenden waren es klare, fahrlässige Regelverstöße und dagegen

hilft keine Regelung und kein Gesetz und wer das Gegenteil behauptet will der Bevölkerung eine Mogelpackung verkaufen.

Und selbst wenn sich alle LWBs 100%ig gesetzeskonform verhalten, wissen wir immer noch nicht wie, und wo die

20 Mio. illegalen Waffen aufbewahrt werden. Und es sollte auch nicht der Eindruck aufrecht erhalten bleiben, dass die

Amnestie an dieser Tatsache auch nur ein Jota verändert hätte.

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  • 2 Monate später...

Die Einschläge kommen näher...

http://www.welt.de/die-welt/politik/articl...affenrecht.html

Auch Wolfgang Bosbach (CDU), Vorsitzender des Innenausschusses, hält das Gesetz für einen "vernünftigen Kompromiss". Die Argumentation der Waffenlobby sei "nicht überzeugend". Auch in anderen Rechtsbereichen, etwa der Bauaufsicht, gebe es seit Jahrzehnten die Möglichkeit, Kontrollen durchzuführen. "Ob Schusswaffen ordnungsgemäß aufbewahrt werden, kann man nicht aus der Ferne beurteilen. Hier muss es auch die Möglichkeit einer Nachschau geben." Zwar verstehe er, dass sich die Angehörigen der Winnenden-Opfer weiter gehende Vorschriften wünschten, sagte Bosbach. Er verwies jedoch auf die noch ausstehende Regelung über die biometrische Sicherung von Waffenschränken. Sie sollen künftig nur nach einer Kontrolle der Fingerabdrücke des Besitzers zu öffnen sein. Das Bundesinnenministerium kann auf Grundlage des Waffengesetzes dazu eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. "Ich rechne damit, dass es in den nächsten Monaten dazu kommt", sagte Bosbach.

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nicht überzeugend :heuldoch:

es soll ja auch nicht jeder bürger gleichgeschaltet überzeugt sein

wir leben in einer demokratie - nicht im faschismus

diese inhaltslose aussage ist völlig bedeutungslos da jeder immer sagen kann das ihn etwas nicht überzeugt

der papst ist von der evolution auch nicht überzeugt - und was solls - die erde ist trotzdem keine scheibe

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