Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenrecht


SI61

Empfohlene Beiträge

Am letzten Sonntag hat ein Sportkamerad erzählt,das bei ihm eine Begehung statt gefunden hat.Diese fand morgens um 6Uhr 15 statt,einschließlich Durchsuchungsbefehl, ganz vielen Beamten und Zeugin.Wohl gemerkt, es ging theoretisch um die Aufbewahrung.Diese haben nur die Sachen kontrolliert, und sind nach erfüllung ihrer Pflicht gegangen.Ist so etwas rechtens????????????????

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo SI61,

dieser Fall wäre ein gefundenes Futter für unsere Rechtsanwälte, die die Verfassungbeschwerde vorbereiten.

Bitte setze Dich über PN mit Reiner Assmann oder mir, gerne auch über info@fvlw.de in Verbindung um uns über Einzelheiten und die Umstände zu informieren.

Vielen Dank und Grüße

Max

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am letzten Sonntag hat ein Sportkamerad erzählt,das bei ihm eine Begehung statt gefunden hat.Diese fand morgens um 6Uhr 15 statt,einschließlich Durchsuchungsbefehl, ganz vielen Beamten und Zeugin.Wohl gemerkt, es ging theoretisch um die Aufbewahrung.Diese haben nur die Sachen kontrolliert, und sind nach erfüllung ihrer Pflicht gegangen.Ist so etwas rechtens????????????????

Warum hat er die Begehung nicht abgelehnt?

Schnuffi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am letzten Sonntag hat ein Sportkamerad erzählt,das bei ihm eine Begehung statt gefunden hat.Diese fand morgens um 6Uhr 15 statt,einschließlich Durchsuchungsbefehl, ganz vielen Beamten und Zeugin.Wohl gemerkt, es ging theoretisch um die Aufbewahrung.Diese haben nur die Sachen kontrolliert, und sind nach erfüllung ihrer Pflicht gegangen.Ist so etwas rechtens????????????????

Warum hat er die Begehung überhaupt geduldet?

Schnuffi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum hat er die Begehung überhaupt geduldet?

Schnuffi

Wenn ein Durchsuchungsbeschluss vorlag, konnte er nichts dagegen tun. Die Beamten hätten zur Not Gewalt angewendet.

Allerdings vermute ich eine Vorgeschichte. Hat jemand Anzeige erstattet oder einen Hinweis gegeben? Ein Anwalt kann das herausfinden, indem er die Akte anfordert.

Oder gab es vorher etliche Aufforderungen, die sichere Verwahrung nachzuweisen? Viele Gemeinden haben das so gehandhabt. Hier bei mir in Hagen kommt die Durchsuchung nach 10 (!) vergeblichen schriftlichen Anforderungen.

Jörg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"Durchsuchungsbefehl" (StPO) einerseits und dann lediglich bzw. inhaltlich "Aufbewahrungskontrolle" (WaffG/Verwaltungsrecht) -

das geht für mich nicht zusammen.

06.15 Uhr morgens wäre übrigens in Ba.-Wü. im verwaltungsrechtlichen Sinn eine "Unzeit", d.h., das hiesige Innenministerium

hat den Waffenbehörden an die Hand gegeben, zu solchen Zeiten keine unangekündigten Aufbewahrungskontrollen durchzuführen.

Die Zeit deutet somit eher nicht auf ein Vorgehen einer Verwaltungsbehörde, sondern auf ein strafprozessuales Vorgehen (a la

"Gefahr im Verzug" bzw. "zur Vermeidung von dringenden Gefahren...") hin.

Dafür müsste aber ein konkreter, handfest begründeter und im Fall der Durchsuchung auch richterlich abgesegneter Anlass

bestanden haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Typische Geschichte, die anfängt mit "Ein Freund hat gesagt..." oder "Die Nachbarin meiner Oma..."

Soll sich doch mal der Betroffene äußern, denn im Beschluß ist der Grund und Zweck aufgeführt.

Die "vielen Beamten" riechen förmlich nach einer Durchsuchung gem. StPO!

Die Uhrzeit spricht dafür, ist in der Regel auch meine Zeit!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um 6:15 Uhr schlafe ich noch und mache keine Tür auf. Wird die dann aufgebrochen?

Hallo

nach dem Klingeln wird geklopft. Evtl. mit einer 20Kg-Ramme.

Ist das richtig: 06:15 Uhr?

Was stand im Durchsuchungsbeschluss?

Kannst du bitte nochmal genau nachfragen und den Durchsuchungsbeschluss, gerne anonymisiert, hier einstellen? Dein Bekannter müsste einen Durchschlag bekommen haben.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Soll sich doch mal der Betroffene äußern, denn im Beschluß ist der Grund und Zweck aufgeführt.

Die "vielen Beamten" riechen förmlich nach einer Durchsuchung gem. StPO!

Die Uhrzeit spricht dafür, ist in der Regel auch meine Zeit!

der Betroffene hat sich geäußert, jedenfalls habe ich es von ihm selbst gehört.

Er sprach eindeutig davon, das es ein richtelicher Durchsuchungsbeschluss "mit Stempel und allem" für Wohnung, Geschäftsräume und Auto war und als Grund "Prüfung der ordnungsgemäßen Verwahrung von Schusswaffen (oder so ähnlich.)" angegeben war. Es wurden auch nur die Waffenschränke geöffnet und die Waffen abgeglichen. Mehr nicht!

Ich habe ihm die Anfrage der FvLW mal gemailt, da ich nicht weiß, ob er hier mitliest.

Harlekin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, ich hatte nun auch schon zwei Durchsuchungen, einmal vor 15 Jahren wegen einer anonymen Anzeige (Verdacht auf Steuerhinterziehung) und einmal (neulich) wegen Verdacht auf Verstoß gegen das WaffG (Anzeige meiner Ex-Anwältin, ich hatte hier berichtet).

Beide Durchsuchungen verliefen ergebnislos. Weil ich wirklich unschuldig war.

Und da muss ich sagen: Vor dem Aufbrechen (das macht in "harmlosen" Fällen meist ein Schlüsseldienst) versuchen die Beamten, erst zu klingeln, dann laut zu klopfen, zu rufen und am Ende bei den Nachbarn zu klingeln. Ich stand unter der Dusche und konnte vor dem Aufbrechen dann doch noch öffnen. Aber alle anderen "Maßnahmen" hatten da schon stattgefunden. Für meinen Ruf ist das nicht so gut gewesen, denn "Aufmachen! Polizei! Steuerfahndung!" sind gebrüllte Aufforderungen, die man vielerorts nicht oft hört...

Da kann man hinterher noch so oft betonen, dass man unschuldig war/ist, man hat seinen Ruf weg. Irreparabel. Ich musste damals umziehen.

Gruß, Jörg

EDIT: Wenn jemand zehn Einschreiben mit Fristsetzung ignoriert, dann kann ein Richter das durchaus als Anfangsverdacht ansehen - zumal die Überprüfung der sicheren Aufbewahrung gesetzlich verankert ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Jörg, dann könnte dein Fall ein Paradebeispiel für Reiner Assmann sein. (Verfassungsklage)

Hat aber mit der verfdachtsunabhängigen Kontrolle nur wenig bis gar nichts zu tun, da ein Richterliche Beschluß vorlag.

Damit liegt, aus irgendeinem Grund, ein Anfangsverdacht vor, der ausreichnd genug war einen Durchsuchungsbefehl zu erlassen und durchzusetzen.

Gleiches gilt für den Fall der hie rdiskutiert wurde, vom Bekannten des TE`s!

Wenn ein Durchsuchungsbefehl vorgelegen hat, hat das erstmal nichts mit der Verfassungsklage zu tun, da eine andere Rechtsgrundlage vorgelegen hat.

Und m die Frage zu beantworten, die der TE gestellt ja, sofern auch wirklich ein Durchsuchungbefehl vorgelegen hat, war das Vorgehen der Beamten Rechtmäßig!

Ob der Veradcht bzw. der Grund für den Druchsunchungsbefehl richtig war, oder nicht ist ein ganz anderes Thema und sollte auch von einem qualifizierten Anwalt geprüft werden.

Alels andere ist reine Spekulation.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also 6:15 ist eigentlich keine "verkehrsübliche Zeit" für eine einfache Kontrolle. Aus meiner Funkzeit kenne ich diese Zeitangaben nur von einer richtigen Hausdurchsuchung! Die kommen dann mit Faltkartons und sogen. Beschlagnahmezetteln und dann geht es richtig ab d.h. alle Zimmer, Gerage, Keller usw. Die kennen das Kennzeichen und wollen wissen wo der Wagen steht usw. Wenn die nichts finden greifen die sich dann den PC damit evtl. dann doch noch eine Anzeige wegen Urheberrecht möglich ist.

Eine einfache Kontrolle ist sicherlich anders!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Komische Geschichte das Ganze mal von aussen her betrachtet. Wenn die Polizei was von einem will, läuft das bei uns in der Regel so ab; Sie sprich Polizei rufen telefonisch an. Mir passiert vor 2 Monaten beim WES-Antrag, wegen Nachfrage von Adresse da in ihrem System irrtümlicherweise falsche Hausnummer und Strasse drin war. Polizei sendet Brief und du findest den entsprechenden Brief am nächsten Tag im Briefkasten. In kurzfristigen sowie eigentlich dringenden Fällen, Polizei kommt persönlich vorbei und läutet. Dies kann passieren bsp. wenn du eine Geldbusse, als Beispiel Verkehrsvergehen im Strassenverkehr, trotz mehrmaliger Mahnung (noch) nicht bezahlt hast. Macht niemand auf wird ein Zettel oder Brief an die Türe angeklebt, mit der Bitte sich sofort zu melden bzw. an XYZ Telefonnummer anzurufen. Das die Polizei bei uns mit einem Durchsuchungsbefehl kommt braucht einiges. Entweder du hast einen ziemlichen "Bockmist" ausgefressen oder stehst im dringenden Tatverdacht just gerade etwas schlimmes angestellt zu haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast solideogloria
Alels andere ist reine Spekulation.

Sorry, aber dir fehlen evtl Infos. Reiner wird wissen, ob er dies verwenden möchte/kann oder nicht. :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

der Betroffene hat sich geäußert, jedenfalls habe ich es von ihm selbst gehört.

Er sprach eindeutig davon, das es ein richtelicher Durchsuchungsbeschluss "mit Stempel und allem" für Wohnung, Geschäftsräume und Auto war und als Grund "Prüfung der ordnungsgemäßen Verwahrung von Schusswaffen (oder so ähnlich.)" angegeben war. Es wurden auch nur die Waffenschränke geöffnet und die Waffen abgeglichen. Mehr nicht!Harlekin

Dann könnte dies ein Fall sein, wo Dein Bekannter den Nachweis oder die Nachschau der ordnungsgemäßen Waffenaufbewahrung verweigert hat.

Mir sträuben sich gerade beim Lesen die Nackenhaare, wenn ich daran denke, dass mir solche Beschlüsse auf den Tisch flattern könnten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.