SI61 Posted April 21, 2010 Share Posted April 21, 2010 Am letzten Sonntag hat ein Sportkamerad erzählt,das bei ihm eine Begehung statt gefunden hat.Diese fand morgens um 6Uhr 15 statt,einschließlich Durchsuchungsbefehl, ganz vielen Beamten und Zeugin.Wohl gemerkt, es ging theoretisch um die Aufbewahrung.Diese haben nur die Sachen kontrolliert, und sind nach erfüllung ihrer Pflicht gegangen.Ist so etwas rechtens???????????????? Link to comment Share on other sites More sharing options...
osaft Posted April 21, 2010 Share Posted April 21, 2010 der kollege soll sich mit dem fvwl bzw. reiner aßmann in verbindung setzen zwecks verfassungsklage. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 21, 2010 Share Posted April 21, 2010 Hallo SI61, dieser Fall wäre ein gefundenes Futter für unsere Rechtsanwälte, die die Verfassungbeschwerde vorbereiten. Bitte setze Dich über PN mit Reiner Assmann oder mir, gerne auch über info@fvlw.de in Verbindung um uns über Einzelheiten und die Umstände zu informieren. Vielen Dank und Grüße Max Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tommy Danger Posted April 21, 2010 Share Posted April 21, 2010 Durchsuchungsbefehl resp. Durchsuchungsbeschluss und anschließend nur ne Aufbewahrungsnachschau????? DA sind für meinen Begriff zuviele Ungereimtheiten dabei !!!!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
ShooterX Posted April 21, 2010 Share Posted April 21, 2010 Um 6:15 Uhr schlafe ich noch und mache keine Tür auf. Wird die dann aufgebrochen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schnuffi Posted April 21, 2010 Share Posted April 21, 2010 Am letzten Sonntag hat ein Sportkamerad erzählt,das bei ihm eine Begehung statt gefunden hat.Diese fand morgens um 6Uhr 15 statt,einschließlich Durchsuchungsbefehl, ganz vielen Beamten und Zeugin.Wohl gemerkt, es ging theoretisch um die Aufbewahrung.Diese haben nur die Sachen kontrolliert, und sind nach erfüllung ihrer Pflicht gegangen.Ist so etwas rechtens???????????????? Warum hat er die Begehung nicht abgelehnt? Schnuffi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schnuffi Posted April 21, 2010 Share Posted April 21, 2010 Am letzten Sonntag hat ein Sportkamerad erzählt,das bei ihm eine Begehung statt gefunden hat.Diese fand morgens um 6Uhr 15 statt,einschließlich Durchsuchungsbefehl, ganz vielen Beamten und Zeugin.Wohl gemerkt, es ging theoretisch um die Aufbewahrung.Diese haben nur die Sachen kontrolliert, und sind nach erfüllung ihrer Pflicht gegangen.Ist so etwas rechtens???????????????? Warum hat er die Begehung überhaupt geduldet? Schnuffi Link to comment Share on other sites More sharing options...
JoergS Posted April 22, 2010 Share Posted April 22, 2010 Warum hat er die Begehung überhaupt geduldet?Schnuffi Wenn ein Durchsuchungsbeschluss vorlag, konnte er nichts dagegen tun. Die Beamten hätten zur Not Gewalt angewendet. Allerdings vermute ich eine Vorgeschichte. Hat jemand Anzeige erstattet oder einen Hinweis gegeben? Ein Anwalt kann das herausfinden, indem er die Akte anfordert. Oder gab es vorher etliche Aufforderungen, die sichere Verwahrung nachzuweisen? Viele Gemeinden haben das so gehandhabt. Hier bei mir in Hagen kommt die Durchsuchung nach 10 (!) vergeblichen schriftlichen Anforderungen. Jörg Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted April 22, 2010 Share Posted April 22, 2010 "Durchsuchungsbefehl" (StPO) einerseits und dann lediglich bzw. inhaltlich "Aufbewahrungskontrolle" (WaffG/Verwaltungsrecht) - das geht für mich nicht zusammen. 06.15 Uhr morgens wäre übrigens in Ba.-Wü. im verwaltungsrechtlichen Sinn eine "Unzeit", d.h., das hiesige Innenministerium hat den Waffenbehörden an die Hand gegeben, zu solchen Zeiten keine unangekündigten Aufbewahrungskontrollen durchzuführen. Die Zeit deutet somit eher nicht auf ein Vorgehen einer Verwaltungsbehörde, sondern auf ein strafprozessuales Vorgehen (a la "Gefahr im Verzug" bzw. "zur Vermeidung von dringenden Gefahren...") hin. Dafür müsste aber ein konkreter, handfest begründeter und im Fall der Durchsuchung auch richterlich abgesegneter Anlass bestanden haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted April 22, 2010 Share Posted April 22, 2010 Mir scheint aber, der "Freund" möchte Nachschau heucheln obwohl er in einem bösen Verdacht stand... Ist nicht auszuschließen. Bzw., der Sachverhalt "riecht" ein wenig danach... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted April 22, 2010 Share Posted April 22, 2010 Typische Geschichte, die anfängt mit "Ein Freund hat gesagt..." oder "Die Nachbarin meiner Oma..." Link to comment Share on other sites More sharing options...
uwewittenburg Posted April 22, 2010 Share Posted April 22, 2010 Typische Geschichte, die anfängt mit "Ein Freund hat gesagt..." oder "Die Nachbarin meiner Oma..." Soll sich doch mal der Betroffene äußern, denn im Beschluß ist der Grund und Zweck aufgeführt. Die "vielen Beamten" riechen förmlich nach einer Durchsuchung gem. StPO! Die Uhrzeit spricht dafür, ist in der Regel auch meine Zeit! Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted April 22, 2010 Share Posted April 22, 2010 Um 6:15 Uhr schlafe ich noch und mache keine Tür auf. Wird die dann aufgebrochen? Hallo nach dem Klingeln wird geklopft. Evtl. mit einer 20Kg-Ramme. Ist das richtig: 06:15 Uhr? Was stand im Durchsuchungsbeschluss? Kannst du bitte nochmal genau nachfragen und den Durchsuchungsbeschluss, gerne anonymisiert, hier einstellen? Dein Bekannter müsste einen Durchschlag bekommen haben. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Harlekin Posted April 22, 2010 Share Posted April 22, 2010 Soll sich doch mal der Betroffene äußern, denn im Beschluß ist der Grund und Zweck aufgeführt.Die "vielen Beamten" riechen förmlich nach einer Durchsuchung gem. StPO! Die Uhrzeit spricht dafür, ist in der Regel auch meine Zeit! der Betroffene hat sich geäußert, jedenfalls habe ich es von ihm selbst gehört. Er sprach eindeutig davon, das es ein richtelicher Durchsuchungsbeschluss "mit Stempel und allem" für Wohnung, Geschäftsräume und Auto war und als Grund "Prüfung der ordnungsgemäßen Verwahrung von Schusswaffen (oder so ähnlich.)" angegeben war. Es wurden auch nur die Waffenschränke geöffnet und die Waffen abgeglichen. Mehr nicht! Ich habe ihm die Anfrage der FvLW mal gemailt, da ich nicht weiß, ob er hier mitliest. Harlekin Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 22, 2010 Share Posted April 22, 2010 welches Bundesland? Link to comment Share on other sites More sharing options...
JoergS Posted April 22, 2010 Share Posted April 22, 2010 Naja, ich hatte nun auch schon zwei Durchsuchungen, einmal vor 15 Jahren wegen einer anonymen Anzeige (Verdacht auf Steuerhinterziehung) und einmal (neulich) wegen Verdacht auf Verstoß gegen das WaffG (Anzeige meiner Ex-Anwältin, ich hatte hier berichtet). Beide Durchsuchungen verliefen ergebnislos. Weil ich wirklich unschuldig war. Und da muss ich sagen: Vor dem Aufbrechen (das macht in "harmlosen" Fällen meist ein Schlüsseldienst) versuchen die Beamten, erst zu klingeln, dann laut zu klopfen, zu rufen und am Ende bei den Nachbarn zu klingeln. Ich stand unter der Dusche und konnte vor dem Aufbrechen dann doch noch öffnen. Aber alle anderen "Maßnahmen" hatten da schon stattgefunden. Für meinen Ruf ist das nicht so gut gewesen, denn "Aufmachen! Polizei! Steuerfahndung!" sind gebrüllte Aufforderungen, die man vielerorts nicht oft hört... Da kann man hinterher noch so oft betonen, dass man unschuldig war/ist, man hat seinen Ruf weg. Irreparabel. Ich musste damals umziehen. Gruß, Jörg EDIT: Wenn jemand zehn Einschreiben mit Fristsetzung ignoriert, dann kann ein Richter das durchaus als Anfangsverdacht ansehen - zumal die Überprüfung der sicheren Aufbewahrung gesetzlich verankert ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest solideogloria Posted April 22, 2010 Share Posted April 22, 2010 Hallo Jörg, dann könnte dein Fall ein Paradebeispiel für Reiner Assmann sein. (Verfassungsklage) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Harlekin Posted April 22, 2010 Share Posted April 22, 2010 welches Bundesland? Niedersachsen/Krs. Celle Harlekin Link to comment Share on other sites More sharing options...
@ddi Posted April 22, 2010 Share Posted April 22, 2010 Wahrscheinlich wird das mit dem neu geschaffenen Straftatbestand im WaffG begründet, da ja Unberechtigte Zugang zu den Waffen haben könnten! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dan More Posted April 22, 2010 Share Posted April 22, 2010 Hallo Jörg, dann könnte dein Fall ein Paradebeispiel für Reiner Assmann sein. (Verfassungsklage) Hat aber mit der verfdachtsunabhängigen Kontrolle nur wenig bis gar nichts zu tun, da ein Richterliche Beschluß vorlag. Damit liegt, aus irgendeinem Grund, ein Anfangsverdacht vor, der ausreichnd genug war einen Durchsuchungsbefehl zu erlassen und durchzusetzen. Gleiches gilt für den Fall der hie rdiskutiert wurde, vom Bekannten des TE`s! Wenn ein Durchsuchungsbefehl vorgelegen hat, hat das erstmal nichts mit der Verfassungsklage zu tun, da eine andere Rechtsgrundlage vorgelegen hat. Und m die Frage zu beantworten, die der TE gestellt ja, sofern auch wirklich ein Durchsuchungbefehl vorgelegen hat, war das Vorgehen der Beamten Rechtmäßig! Ob der Veradcht bzw. der Grund für den Druchsunchungsbefehl richtig war, oder nicht ist ein ganz anderes Thema und sollte auch von einem qualifizierten Anwalt geprüft werden. Alels andere ist reine Spekulation. Link to comment Share on other sites More sharing options...
08/14 Posted April 22, 2010 Share Posted April 22, 2010 Also 6:15 ist eigentlich keine "verkehrsübliche Zeit" für eine einfache Kontrolle. Aus meiner Funkzeit kenne ich diese Zeitangaben nur von einer richtigen Hausdurchsuchung! Die kommen dann mit Faltkartons und sogen. Beschlagnahmezetteln und dann geht es richtig ab d.h. alle Zimmer, Gerage, Keller usw. Die kennen das Kennzeichen und wollen wissen wo der Wagen steht usw. Wenn die nichts finden greifen die sich dann den PC damit evtl. dann doch noch eine Anzeige wegen Urheberrecht möglich ist. Eine einfache Kontrolle ist sicherlich anders! Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühli Posted April 22, 2010 Share Posted April 22, 2010 Komische Geschichte das Ganze mal von aussen her betrachtet. Wenn die Polizei was von einem will, läuft das bei uns in der Regel so ab; Sie sprich Polizei rufen telefonisch an. Mir passiert vor 2 Monaten beim WES-Antrag, wegen Nachfrage von Adresse da in ihrem System irrtümlicherweise falsche Hausnummer und Strasse drin war. Polizei sendet Brief und du findest den entsprechenden Brief am nächsten Tag im Briefkasten. In kurzfristigen sowie eigentlich dringenden Fällen, Polizei kommt persönlich vorbei und läutet. Dies kann passieren bsp. wenn du eine Geldbusse, als Beispiel Verkehrsvergehen im Strassenverkehr, trotz mehrmaliger Mahnung (noch) nicht bezahlt hast. Macht niemand auf wird ein Zettel oder Brief an die Türe angeklebt, mit der Bitte sich sofort zu melden bzw. an XYZ Telefonnummer anzurufen. Das die Polizei bei uns mit einem Durchsuchungsbefehl kommt braucht einiges. Entweder du hast einen ziemlichen "Bockmist" ausgefressen oder stehst im dringenden Tatverdacht just gerade etwas schlimmes angestellt zu haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
derfalk2001 Posted April 22, 2010 Share Posted April 22, 2010 Ich kann das Ganze hier absolut nicht nachvollziehen. Kann nur hoffen, wenn dies eine ganz normale Nachschau gewesen sein soll, daß so ein Vorgehen keine Schule macht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest solideogloria Posted April 22, 2010 Share Posted April 22, 2010 Alels andere ist reine Spekulation. Sorry, aber dir fehlen evtl Infos. Reiner wird wissen, ob er dies verwenden möchte/kann oder nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
uwewittenburg Posted April 22, 2010 Share Posted April 22, 2010 der Betroffene hat sich geäußert, jedenfalls habe ich es von ihm selbst gehört.Er sprach eindeutig davon, das es ein richtelicher Durchsuchungsbeschluss "mit Stempel und allem" für Wohnung, Geschäftsräume und Auto war und als Grund "Prüfung der ordnungsgemäßen Verwahrung von Schusswaffen (oder so ähnlich.)" angegeben war. Es wurden auch nur die Waffenschränke geöffnet und die Waffen abgeglichen. Mehr nicht!Harlekin Dann könnte dies ein Fall sein, wo Dein Bekannter den Nachweis oder die Nachschau der ordnungsgemäßen Waffenaufbewahrung verweigert hat. Mir sträuben sich gerade beim Lesen die Nackenhaare, wenn ich daran denke, dass mir solche Beschlüsse auf den Tisch flattern könnten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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