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IGNORED

Mun Koffer auch abschließen ?


challi

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Moin,

wenn ich mit Langwaffen zum Schiesstand fahre, lege ich Taschen und Koffer mit den Waffen ganz artig verschlossen in den Kofferraum. In einer weiteren Kiste liegt das ganze Sammelsorium, was man halt so auf dem Langwaffenstand benötigt. In dieser Kiste liegt auch die Mun. Muß diese Kiste ebenfalls verschlossen werden ? Oder die Mun. in einer extra Kiste unverschlossen auf dem Rücksitz. Muß der Mun. Koffer überhaupt verschlossen sein ??

challi :confused:

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Das Verschließen der Waffenbehältnisse (Taschen, Koffer) dient dazu, dass die Waffen unwiderlegbar nicht zugriffsbereit sind. Wenn sie zugriffsbereit wären, würde man sie unerlaubt führen.

Bei Munition gibt es kein Führen, sie muss nur getrennt von der Waffe transportiert werden. Also wie du z.B. in der Zubehörkiste, ist es m.E. nicht zu beanstanden. Verschließen der Munition ist nicht nötig.

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... verschlossen in den Kofferraum.

Im Kofferraum muss nicht mal der Waffenkoffer abgeschlossen sein, wenn er vom Innenraum nicht erreichbar ist. Und die Munition darf auch drin sein, nur nicht in der Waffe, sondern GETRENNT daneben. Hatten wir hier aber schon gefühlte 1000 mal ...

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... sie muss nur getrennt von der Waffe transportiert werden.

Wo steht das? Die Waffe darf beim Transport nur nicht schussbereit sein! § 12 Abs 3 Nr.2 WaffG.

Und das bedeutet schussbereit nach Anlage 1 WaffG:

"ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;"

Also sogar der Transport von nicht zugriffsbereiter und nicht schussbereiter Waffe mit aufmunitioniertem Schaftmagazin ist erlaubt!

Von getrenntem Transport steht da gar nichts, auch wenns immer immer wieder behauptet wird!

Munition darf zugriffsbereit transportiert werden, muss sich also nicht in einem abgeschlossenen Verhältnis befinden.

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Naja:ich schliesse alles ab...

Muss ich zu Hause ja auch..

kriegerlein

Hast Du dann etwa womöglich sogar ein Schlösschen an Deinem Hosentürchen?

Das musst Du zwar auch (noch) nicht, aber ist sicher auch nicht schlecht, oder?

IMI

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"ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin ...
... Waffe mit aufmunitioniertem Schaftmagazin ist erlaubt!

Na, hier widersprichst Du Dir aber gewaltig! Was denn nun?

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Das meine ich mit Schaftmagazin:

http://www.waffen-helfer.de/artikel/300101_1.JPG

Zugegeben: Über diese Ausführung könnte man diskutieren:

http://www.grom-holztechnik.de/bilder/006_1.jpg

Obwohl ich auch hier einen Transport tätigen würde, da das Gesetz nach meiner Lesart nur das Magazin aus dem direkt ins Patronenlager geladen wird meinen kann.

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Find ich super, daß hier im Forum Leutz existieren, die sich mit der Materie auskennen! Völlig richtig, Munition kann man nicht "Führen", die kannste in der Jackentasche mit dir rumtragen, Munitions-EWB vorausgesetzt. Dieses Thema wird nämlich an den Schützen-Jägerstammtischen mit sehr viel Ahnungslosigkeit bedacht!! Mir philosophierte vor Kurzem ein "Polizist im Ruhestand" eine Litanei vor, von wegen Muni unbedingt getrennt verschliessen, sonst drohe ne fette Anzeige wegen Verstoß gegen das WaffG. Leider haben Polizeibeamte im WaffG-Bereich oft zu wenig Ahnung. Im Zweifel kassieren sie deine Mun-Kiste zur Beweissicherung ein und du darfst dann dein Recht mühsam einfordern. Aus diesem Grund schließe ich die Mun-Kiste ab, nur um Ärger zu vermeiden. Obwohls vom WaffG her völliger Blödsinn ist :angry2:

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Na ja, ob's solche Spitzfindigkeiten braucht, um Ärger mit der Ordnungsmacht zu provozieren?

Unter Schaftmagazin verstehe ich z.B. das eines 98k-Systems.

Beim 98er, wo das Magazin fix im Vorderschaft eingearbeitet ist, wäre der Transport natürlich nicht erlaubt.

Und die Ordnungsmacht auf der Straße hat sowieso tendenziell keine Ahnung vom Waffengesetz. Daher kann mans denen wohl auch nie rechtmachen.

Aber eigentlich ist der Transport von Waffen und Munition im Waffengesetz recht klar geregelt.

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@FraFe: Absolute Zustimmung!

Mir philosophierte vor Kurzem ein "Polizist im Ruhestand" eine Litanei vor, von wegen Muni unbedingt getrennt verschliessen, sonst drohe ne fette Anzeige wegen Verstoß gegen das WaffG. Leider haben Polizeibeamte im WaffG-Bereich oft zu wenig Ahnung. Im Zweifel kassieren sie deine Mun-Kiste zur Beweissicherung ein und du darfst dann dein Recht mühsam einfordern. Aus diesem Grund schließe ich die Mun-Kiste ab, nur um Ärger zu vermeiden. Obwohls vom WaffG her völliger Blödsinn ist

Genau das ist der Punkt: Man hat Recht aber Ärger, wenn man jeden § bis aufs Blut auslotet.

Darum hänge ich auch ein 1€-Zahlenschloss an die Laptoptasche, in der ich Papiere und Munition transportiere. Da werde ich oft ausgelacht: Das braucht man doch gar nicht!

Wenn der erste Kamerad Laufereien wegen der Rückgabe seiner Waffen hat, dann lache ich ... :lol:

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Na ja, ob's solche Spitzfindigkeiten braucht, um Ärger mit der Ordnungsmacht zu provozieren?

Unter Schaftmagazin verstehe ich z.B. das eines 98k-Systems.

Nee, nee, die Abb. von FraFe zeigen schon vor allem bei Jagdwaffen übliche Schaftmagazine; das Mauser 98er-System verfügt über ein sog. Kastenmagazin, welches im Mittelschaft (nicht Vorderschaft) eingefügt ist. Mit einem bestückten Schaftmagazin wollte ich mich auch nicht kontrollieren lassen, das wäre zwar strenggenommen legal, kommt aber sehr provokativ rüber!

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... gerade im "Jäger", Ausgabe März 2010, gefunden:

Wer da glaubt, unsere Gesetze würden "kranken Hirnen" entspringen, der sollte mal in Kopf dieses findigen Waidgesellen schauen. :gaga:

Bitte unbedingt auch den Text lesen!

Wohlgemerkt: es ist die März-Ausgabe dieser Zeitschrift, nicht die vom April!

CM

Es soll doch tatsächlich Leute geben, die ihre Hose mit einem Gürtel versehen und zusätzlich noch Hosenträger tragen.

Es sind eben die Menschen, die alles unter dem Aspekt "Sicherheit +P +P" betrachten.

So lange sie mir nicht vorschreiben, daß ich Ihre "Sicherheitsphilosophie" übernehme, können sie sich ihre Munition mit einem gepanzerten Geldtransporter hinterherfahren lassen.

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Mir philosophierte vor Kurzem ein "Polizist im Ruhestand" eine Litanei vor, von wegen Muni unbedingt getrennt verschliessen, sonst drohe ne fette Anzeige wegen Verstoß gegen das WaffG.

Da hat er wohl Aufbewahrung und Transport durcheinandergebracht.

:peinlich:

Es soll doch tatsächlich Leute geben, die ihre Hose mit einem Gürtel versehen und zusätzlich noch Hosenträger tragen.

Mach ich auch, wenn Waffe, Magazin, Messer, Handy, Lampe und Handfessel dranhängen ist es schon sinnvoll. :eclipsee_gold_cup:

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