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IGNORED

Gedanken zu einem liberalen Waffenrecht...


Truthteller

Empfohlene Beiträge

1. Erwerb frei ab 18 für alle Kategorien

2. Generelles Waffenverbot für Gewalttäter, extrem empfindliche Strafen wenn er/sie trotzdem mit Waffe erwischt wird

3. Praktischer Kurs (in welcher Form auch immer) berechtigt zum Führen

4. Keine Registrierung

5. Aufbewahrung eigenverantwortlich

6. Politisch zwar unkorrekt, aber sinnvoll: Genereller Ausschluss deliktrelevanter Nationalitäten vom Waffenerwerb u. -besitz. Bei Zuwiderhandlung siehe Punkt 2.

7. Bei Unfug mit Waffen siehe Punkt 2.

Wieviele Sesselfurzerstellen in den Behörden da wohl noch überflüssiger wären als jetzt schon?

Einsparmöglichkeiten in rauen Mengen...

Womit wir sehr nahe am Schweizer Gesetz von vor einigen Jahren wären.

Damit könnte ich vollumfänglich leben!

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Trifft eigentlich voll meine Gedankenwelt !

...

In Anbetracht der zunehmenden Verdummung durch PS3 und der daraus resultierenden nur noch mangelhaften geistigen Reife eines nicht unbeträchtlichen Anteils der heutigen dt. Jugend halte ich das ja fast für Lebensgefährlich...

Lang = 18

Kurz = 21

Guter Kompromiss... Ansonsten muss da net viel geregelt werden... siehe zB USA, ISR oder FIN oder SWE oder FRA oder oder oder...

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Womit wir sehr nahe am Schweizer Gesetz von vor einigen Jahren wären.

Damit könnte ich vollumfänglich leben!

Jep damit könnte ich auch leben, ausser das für das Tragen man damals nichts machen musste. Heute ausser dem klitzkleinen Problem des Besürfniss, musst du einen Frageboden ausfüllen und ein paar Schüsse abgeben das schaft jeder Hirnamputierter (ob das ein Verbesserung ist?)

Wobei ich schon einen guten Kurs begrüssen würde als Voraussetzung

Joker

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Halte ich für grob fahrlässig!

Das Führen einer Waffe erfordert wesentlich mehr als die 10 Schuß, die zur Sachkundeprüfung verlangt werden.

Mein Vorschlag dazu:

Voraussetzungen zum Führen

1. Zuverlässigkeit, wie schon im Gesetz vorgesehen.

2. Eignung, wie schon im Gesetz vorgesehen.

3. Sachkundeprüfung, wie schon im Gesetz vorgesehen.

4. Lehrgang zum praktischen Umgang mit FFW (Dauer 4 Tage) mit Prüfung bei einem lizensierten Anbieter oder einer kompetenten amtlichen Stelle.

Hallo FrankB....

ist mir zu viel Gemache mit Prüfungen usw....

"Eignung" bedeutet wieder irgend jemand "anderes" entscheidet !!! Nicht gut.....gar nicht gut !

Thenor Liberalität ist gefragt.... nicht Einschränkung !!!

DER BÜRGER ENTSCHEIDET VOR SEINEM GEWISSEN UND IN FREIER MANIER !

TT

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ist mir zu viel Gemache mit Prüfungen usw....

"

Richtig - aber Teilnahmebescheinigung an... wäre nicht schlecht.

Prüfung sagt nicht viel aus (Lernfähigkeit); Teilnahme allerdings auch nicht unbedingt.

Bei meiner Fischereiprüfung hörten wir von einem Fall, der hat kurz nach der Prüfung Nester von Eisvögeln zugestopft, weil er Angst um den Fischbestand hatte. Er war den Fischereischein zwar wieder los, aber...."Gegen Dummheit kämpfen selbst Götter vergebens"

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Hallo Reservist...

ich frage mich gerade ob die öffentliche Sicherheit den Bach herunter gehen würde, wenn Du mit Deiner geholsterten Lieblings-Waffe abends noch mal schnell zur Tanke fahren würdest, eine Schachtel Kippen und eine Cola "ausfassen" ?!?!?

Ich wette mal..... NEIN !

Abgesehen davon, das es Dir ohne Waffenschein hierzulande leider verboten wäre und Du Dich strafbar machtest....

Aber passieren.....würde nichts ! Außer das der Tankstellen-Pächter zum Zeitpunkt Deiner unbemerkt bewaffneten Anwesenheit deutlich sicherer seinen Dienst schieben würde...

Ich träume gerade den Traum der Gerechten.....

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..

Aber passieren.....würde nichts ! Außer das der Tankstellen-Pächter zum Zeitpunkt Deiner unbemerkt bewaffneten Anwesenheit deutlich sicherer seinen Dienst schieben würde...

..

:rolleyes: Naja.. der Tankwart wäre dann ja auch bewaffnet.. der Tankstellenräuber sowieso (der ist's ja heute auch schon) vermutl. würde der Überfall unblutig ausgehen weil auf Grund der Waffengleichheit keiner das Risko einer Schießerei eingehen würde.. obwohl der Räuber wegen des Überaschungsefekts durchaus im Vorteil wäre :lol:

Gruß

Hunter

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Hunter....falsch verstanden....

Die Frage war in diesem Zusammenhang, ob die Innere Sicherheit Schaden nehmen würde, wenn er, Du oder ich oder sonstwer mit seiner Waffe noch mal eben zur Tanke fährt.... die Waffe zum Selbstschutz dabei...

Wo ist das Problem ???

Ich sehe keines !

TT

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Hunter....falsch verstanden....

...

Wo ist das Problem ???

Ich sehe keines !

TT

:rolleyes: Nö.. schon richtig verstanden, aber auf deinen Satz hin das ein bewaffneter Kunde den Dienst des Tankwarts sicherer machen würde gab's halt von mir die passende Antwort..

Probleme würde ich darin nicht sehen... wobei meine Meinung zum WaffG ohne Bedeutung ist..

Gruß

Hunter

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Wenn ich mir die Entwicklung der letzten Jahre so ansehe, wird es aber wohl eher darauf hinauslaufen, dass man in D irgendwann mit 25 Jahren, MPU, Voreintrag und nach zweijähriger Mitgliedschaft im staatlich anerkannten Schützenverband nur noch eine einschüssige Druckluftwaffe (E0<7,5J) erwerben darf, die zentral gelagert werden muss und elektronisch derart blockiert ist, dass sie nur auf zugelassenen Schiessständen in Anwesenheit eines Aufsichtsbeamten mit dem entsprechendem Transponder "abgefeuert" werden kann.

:traurig_16:

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@schadow3866

Art. 12 Verbot für Angehörige bestimmter Staaten

(Art. 7 WG)

1 Der Erwerb, der Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen von Waffen und das Schiessen mit Feuerwaffen sind Angehörigen folgender Staaten verboten:

a. Serbien;

b. Kroatien;

c. Bosnien und Herzegowina;

d. Kosovo;

e. Montenegro;

f. Mazedonien;

g. Türkei;

h. Sri Lanka;

i. Algerien;

j. Albanien.

2 Die zuständige kantonale Behörde kann ausnahmsweise eine Bewilligung für den Erwerb, den Besitz und das Tragen von Waffen sowie für das Schiessen mit Feuerwaffen erteilen, insbesondere für Personen, die an Jagd- oder Sportveranstaltungen teilnehmen oder Aufgaben im Personen- oder Objektschutz wahrnehmen. Die Bewilligung ist zu befristen; sie kann mit Auflagen verbunden werden. Vorbehalten bleibt Artikel 49.

3 Personen, die um eine Ausnahmebewilligung nach Absatz 2 ersuchen, müssen das dafür vorgesehene Formular ausfüllen und mit den folgenden Beilagen bei der zuständigen kantonalen Behörde einreichen:

a.

Auszug aus dem schweizerischen Strafregister, der höchstens drei Monate vor der Einreichung des Gesuchs ausgestellt wurde;

b.

Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte;

c.

schriftliche Begründung des Gesuchs.

Quelle : Waffenverordung Schweiz

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hallo

import, erwerb, verkauf , besitz frei fuer alle unbescholtenen staatsbuerger ab 18 jahren

keine altersbeschraenkung fuer die benutzung von waffen wenn der besitzer der waffe anwesend ist

klare regelung der mindeststandards zur aufbewahrung (waffe und muni muss nicht getrennt sein) jedoch eigenverantwortliche umsetzung jedes waffenbesitzers

erlaubnis zum fuehren von waffen in der oeffentlichkeit an die absolvierung eines kurses gebunden

schwerpunkt auf notwehr/nothilferecht und praktisches schiessen in stressituationen (aehnlich IPDA, "echtes" IPSC ect)

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Das schweizer Waffenrecht - und im Kern die Abschaffung des Bedürfnisprinzips - wäre für uns eine sehr gute Lösung.

Sollte sich dieses nicht realisieren bzw. politisch durchsetzen lassen, bietet auch ein anderes Nachbarland ein interessantes Modell.

Ich hab's hier schon an anderer Stelle beschrieben: die CZ-Variante.

In Tschechien gibt es ein stark modifiziertes/vereinfachtes Bedürfnisprinzip für Sportschützen.

Recht umfangreiche Sachkundeausbidlung und -prüfung (nach meinen Informationen deutlich umfangreicher als in D).

Wer diese absolviert hat, darf dann aber - ohne weitere Kontingentierung oder die in D geforderte Bedürfnis-/Wettkampfheuchelei -

ALLES erwerben, was an KW und LW in igendeiner Weise zum sportlichen Schießen geeignet ist.

Also sozusagen ein "Qualifikations"- statt Bedürfnisprinzip.

Ich halte die öffentliche Sicherheit bei diesem Modell sogar für BESSER gewahrt als beim jetzigen deutschen Recht,

bei gleichzeitig deutlich größerer Freiheit zum Waffenerwerb und -besitz.

Dieses Modell wäre vielleicht nicht der Idealzustand für uns, aber eines, das auch "der Politik" realistisch vermittelbar sein dürfte.

Gruß,

karlyman

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Jungs ihr beschränkt euch schon wieder selber....

naja, wo solls auch herkommen.

Jetzt hat man uns Jahrzentelang so erzogen, da kann ja nicht sein das etwas ohne Hürde geht.

Drum nochmal.

Waffenerwerb ab 18 wenn Bürger unbescholten.

Aus.

Punkt.

Fertig.

Auf das führen wird nicht weiter eingegangen.

Ist also nicht verboten.

IST ALSO ERLAUBT.

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Hi All!

Ich möchte meinen Ausführungen noch folgendes hinzufügen:

Abgestuft für blosen Besitz und für Waffenscheinantrag eine jeweils angepasste Haftpflichtversicherung.

Die ist sinnvonn, und beim Auto Pflicht und Selbstverständlichkeit!

Die allermeissten haben über ihren Dachverband bereits so ein Ding, ohne die Versicherung lässt der Standetreiber (z.B. Verein) bekanntlich niemanden auf den Stand und sei´s auch nur mit Luftdruck.

Eine derartiger Versicherung ist für reinen Beitz vollkommen ausreichend. Für das Führen sollte allerdings eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit wesentlich erhöhten Deckungssummen verpflichtend sein.

Grüssles,

Colti

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Jungs ihr beschränkt euch schon wieder selber....

Selbstbeschränkung ist nichts schönes, da gebe ich dir recht.

Allerdings bringt es auch nichts, Luftschlösser zu errichten, die wir zu unseren Lebzeiten nicht mehr sehen werden.

Ist ganz nett, aber dafür ist mir eigentlich die Zeit zu schade.

Es lohnt sich daher meiner bescheidenen Meinung nach, über Lösungen und Waffenrechts-Modelle nachzudenken, die uns

deutliche Erleichterungen und mehr Freiheit bringen, die aber in der realen Welt auch politisch umsetzbar sein werden.

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Ich würde lediglich Kriegswaffen mit Explosivgeschossen und Kriegswaffen die zur Montage auf Gestellen vorgesehen sind verbieten.

Das Waffengesetz würde ich ganz wegfallen lassen und es wie in der ehemaligen DDR im StGB aufnehmen (§§ 206 - 209 StGB ehem. DDR) und per Gesetz die staatliche Erlaubnis ab 18 Jahren mit Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses beim Waffenhändler erteilen.

Ist aber Wunschdenken, wobei sich bisher fast alle meiner Wunschträume erfüllt haben (bis auf den Lotto-Gewinn).

Eher denke ich dass sich die CZ und die Schweiz anpassen werden.

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Jetzt hat man uns Jahrzentelang so erzogen, da kann ja nicht sein das etwas ohne Hürde geht.

Hürden können ja durchaus auch einen Sinn haben.

Sachkunde für den Besitz und das Führene von Schusswaffen halte ich für sinnvoll, hat sich beim Auto ganz gut bewährt.

Bei der Waffe wie auch beim Auto gilt es

a) die sichere Handhabung

und

B) die geltenden Regeln (Verkehrsregeln/Notwehr etc.)

zu kennen. Dafür macht man sinnvollerweise einen Kurs und kriegt einen Lappen...

Nebeneffekt ist halt, dass man die "Volldeppen" rausfiltert und vielleicht einige Unfälle vermeidet.

Mehr als eine Führerscheinprüfung und Zuverlässigkeit brauchts aber mMn nicht.

Achja, die Messer fliegen aus dem WaffG raus.

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Ich würde lediglich Kriegswaffen mit Explosivgeschossen und Kriegswaffen die zur Montage auf Gestellen vorgesehen sind verbieten.

Warum?

Wenn es verboten ist, damit auf nicht dafür zugelassenen Schießstätten zu schießen, reicht das doch eigentlich.

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... und übernächste Woche bringt der S ... oder die S..d... den Artikel: "Wovon Waffennarren träumen" !

Bleibt doch alle mal auf dem Boden, ich kenn genug Leute, bei denen ich wirklich dankbar bin, das das deutsche Waffengesetz gewisse Hürden für den Erwerb errichtet.

  • Grundsätzlich freier Erwerb ist ja schön und gut, aber aus meiner Sicht für den Privatbesitz erst ab 21 oder meinetwegen auch 25, wenn die meisten aus ihren pubertären Träumen und der Disco-Zeit raus sind.
  • Zuverlässigkeit im Sinne des jetzigen Prüfungsumfangs ist eine hohe Sicherheit für alle. Wollt ihr denn, dass der Verkehrsrowdy oder Hobbyschläger auch noch ne Kanone im Handschuhfach hat ? Ist es wünschenswert, dass bisher strafrechtlich (noch) unauffällige Anarchos oder Nazis mit ner Waffe rumlaufen ?
  • Sachkunde und zusätzliche Ausbildung für das Führen ist auch notwendig, ein sicherer Mindeststandard für Waffen muss schließlich ebenso drin sein wie z.B. beim Führerschein. Und beim IPSC gibts schließlich auch nen SURT !

Im Übrigen halte ich das hier für reine Luftschlösser. Setzt Euch lieber mit Euren politischen Vertretern auseinander und erklärt z.B. Frau Altpeter mal das Waffenrecht oder die Argumente, warum ein Verbot "groß"kalibriger Feuerwaffen nichts bringt (vor allem ihr keinen Wahlsieg).

Gruß,

Coltfan

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Hallo Reservist...

ich frage mich gerade ob die öffentliche Sicherheit den Bach herunter gehen würde, wenn Du mit Deiner geholsterten Lieblings-Waffe abends noch mal schnell zur Tanke fahren würdest, eine Schachtel Kippen und eine Cola "ausfassen" ?!?!?

Ich wette mal..... NEIN !

Abgesehen davon, das es Dir ohne Waffenschein hierzulande leider verboten wäre und Du Dich strafbar machtest....

Aber passieren.....würde nichts ! Außer das der Tankstellen-Pächter zum Zeitpunkt Deiner unbemerkt bewaffneten Anwesenheit deutlich sicherer seinen Dienst schieben würde...

Ich träume gerade den Traum der Gerechten.....

Falls ich mich mißverständlich ausgedrückt haben sollte - ich würde sofort für für ein äußerst liberales WaRe stimmen.

Würde es aber schon an eine Teilnahme an bestimmte "Schulungen" (theoretisch und praktisch) knüpfen wollen. Über Art und Umfang kann man sich unterhalten, wenn es soweit ist.

Aber davon träumen wohl viele.

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Warum?

Wenn es verboten ist, damit auf nicht dafür zugelassenen Schießstätten zu schießen, reicht das doch eigentlich.

Nun ja, die meisten Truppenübungsplätze werden ja geschlossen.

Wäre eigentlich auch geil in Brandenburg nicht nur mit Bergepanzer zu fahren sondern auch mit einem aufmunitionierten T 74 oder so und dann ein paar Salven kommen lassen!

Ach, ich habe ja die Umweltschützer vergessen, also kommt der Gedanke wieder in die "Kiste"!

Stell Dir vor da gehen ein paar Grashalme vor die "Hunde", oder gar ein Bäumchen. :confused:

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