Zum Inhalt springen
IGNORED

Gebühren Wirrwarr


Intruder

Empfohlene Beiträge

Offensichtlich hat es sich immer noch nicht überall herumgesprochen, dass sich der Bund (mit Ausnahme der Bundesbehörden) von der Aufstellung eines Kostenverzeichnisses zurückgezogen hat und den Ländern das Feld überlässt. Diese delegieren das an die einzelnen Waffenbehörden.

Bei uns im Rhein-Sieg-Kreis kostet der Eintrag eines Neuerwerbs und der Austrag (gelb / grün) seit 1. Januar diesen Jahres 15€. Letztes Jahr habe ich noch 12,78€ bezahlt. Der Eintrag in die Sammler-WBK ist vom Landesinnenministerium NRW auf 20€ festgesetzt worden und es gilt nicht mehr 40% der Neuaustellungsgebühr. Diese Gebührenregelung bleibt erstmal solange aktuell, bis die angekündigte neue Gebührenverordnung in NRW in Kraft tritt. Und dann kann es doch noch passieren, dass uns in NRW der Schlag trifft!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sind die Stundensätze der Polizisten oder Ordnungsamtsangestellten so unterschiedlich in den Ländern?

Ist irgendwo geregelt mit was für einer Person (mittlerer oder gehobener Dienst) solche Stellen besetzt sein sollten?

Ja, hier gibt es ganz erhebliche Unterschiede, weil die Strukturen der Waffenbehörden höchst unterschiedlich gestaltet sind. Bei manchen bearbeitet der Amtsleiter dieses Gebiet, andere sind in A11 eingestuft, wiederum andere nur in A8. Hängt hinsichtlich der Einstufung auch stark davon ab, wie viele zusätzliche Aufgaben aus anderen Rechtsgebieten zu bewältigen sind. Von zwei Sachgebieten bis ca. 20 hab ich da schon alles gehört. Und dann kommts noch drauf an, ob der kleine Bearbeiter die Erlaubnisse selbst unterschreiben darf oder diese nur unterschriftsreif dem Chef vorzulegen hat, der dann natürlich auch ins Verfahren eingebunden ist.

Dass unter diesen Umständen die Stundensätze der Bediensteten höchst unterschiedlich ausfallen, liegt auf der Hand. Von Willkür kann also nicht die Rede sein.

...zumal der Arbeitsaufwand doch überall gleich ist.

Irrtum. Auch hier gibt es ganz erhebliche Unterschiede in der "Bearbeitungstiefe", unterschiedlichen Weisungsvorgaben zur Bearbeitung sowie natürlich auch in der technischen Ausstattung.

Es ist aber immer so, dass die Behörde die Höhe der erhobenen Gebühr auch nachvollziehbar begründen können muss. Und das ist neu, denn früher konnte einfach auf das bundesweite Gebührenverzeichnis verwiesen werden und dass es dort halt unter Abschnitt x Gebührenziffer yz so geschrieben steht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich zitiere mich nicht gerne selbst, aber worauf beruht die neue Gebührenordnung?

Offizielle Stellungnahme?

§ 50 Abs. 2 WaffG wurde bereits zum 01.04.2008 dahingehend geändert:

"Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie für den Bereich der Bundesverwaltung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die gebührenpflichtigen Tatbestände näher zu bestimmen und dabei feste Sätze oder Rahmensätze vorzusehen."

Von den Ländern gingen dann (bis auf die o.g. Ausnahmen wie z.B Sachsen-Anhalt, siehe oben) in aller Regel Erlasse nach unten, dass nunmehr eigene Gebührenverzeichnisse zu kalkulieren sind und bis dahin weiterhin die WaffKostV anzuwenden ist.

Ein Bundesland kann natürlich auch für seinen Bereich ein generelles Gebührenverzeichnis verabschieden. In NRW soll das wohl kommen, wenn ich User "Götterbote" richtig verstanden habe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es ist aber immer so, dass die Behörde die Höhe der erhobenen Gebühr auch nachvollziehbar begründen können muss. Und das ist neu, denn früher konnte einfach auf das bundesweite Gebührenverzeichnis verwiesen werden und dass es dort halt unter Abschnitt x Gebührenziffer yz so geschrieben steht.

Wo kann ich das nachlesen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Sachbearbeiter

Das WaffG ist Bundessache. Ergo müssten die Gebühren ebenso festgelegt werden wie beim Busgeldkatalog oder den Gebühren für Personalausweis und Reisepass.

Willkür ist es meines Erachtens dadurch, dass den Länderbehörden freigestellt ist wer was wie bearbeitet und damit die Gebühren unnötig in die Höhe getrieben werden können.

Auch unnötigen Aufwand kann man so begründen, dass er angeblich notwendig ist. (Man denke an die Dienstwagenaffaire)

In Kürze werde ich mein nächstes Bedürfnis einreichen, mal gucken was ich dann latzen muss.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Sachbearbeiter

Das WaffG ist Bundessache. Ergo müssten die Gebühren ebenso festgelegt werden wie beim Busgeldkatalog oder den Gebühren für Personalausweis und Reisepass.

Dem ist schon lange nicht so und das WaffG ist nicht das erste und bestimmt auch nicht das letzte Rechtsgebiet, wo sich der Bund verabschiedet.

Frag mich bitte nicht, warum das so ist. Man mag es für besser halten, wenn es ein einheitliches Gebührenverzeichnis für ganz Deutschland gibt und diese Auffassung teile ich eigentlich auch. Bedenke aber, dass auch in der WaffKostV nicht alle Gebührenregelungen nachvollziehbar sind (z.B. pauschale Eintragungsgebühr bei Langwaffen für Jäger gegenüber Kosten für jede einzelne Eintragung bei Sportschützen, viel zu niedrige Gebühr von 10,23 Euro für Verbringungserlaubnisse, zu hohe Gebühr für Munitionserwerbserlaubnis etc.).

Im Sprengstoffrecht wird das selbe wohl auch noch passieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ok...wenn meine Behörde mit einem mal von 10,23 € auf 35€ erhöhen würde, dann würde ich direkt nachfragen wo ich da Beschwerde einlegen kann und das ich die Begründung mal aufgeschlüsselt haben möchte (und so weit ich das verstehe steht einem dieses Recht lt. Gebührenordnung auch zu).

Desweiteren würde ich das Thema mal mit meinem Landrat persönlich besprechen und darauf hinweisen das ich das Thema auch gern mal durch die Presse jagen werde (Stichwort: Wie ineffizient arbeitet denn unsere Behörde!)

Der gute Mann will ja auch wiedergewählt werden...und soweit ich die Situation bei uns beurteilen kann gibts im Lkr. doch einige Legalwaffenbesitzer die sich an dem Thema mit Sicherheit auch stören.

Gruß

Carsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ok...wenn meine Behörde mit einem mal von 10,23 € auf 35€ erhöhen würde, dann würde ich direkt nachfragen wo ich da Beschwerde einlegen kann und das ich die Begründung mal aufgeschlüsselt haben möchte ...

Desweiteren würde ich das Thema mal mit meinem Landrat persönlich besprechen und darauf hinweisen das ich das Thema auch gern mal durch die Presse jagen werde (Stichwort: Wie ineffizient arbeitet denn unsere Behörde!)...

Gute Idee!

Es könnte natürlich auch dabei rauskommen, dass der LK bisher immer ohne Kostendeckung arbeiten musste und nun wenigstens diese zu erreichen versucht. Immer streng nach dem Veranlasserprinzip. Pressemäßig wäre das der Rohrkrepiererer schlechthin.

Erzähl mal, wies ausgegangen ist, wenn du Auskunft über die Gebührenkalkulation bekommen hast - und was das Rechnungsprüfungsamt des LK dazu gesagt hat.

Teddy

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das könnte man dann schon als Staatliche bzw föderale Willkür bezeichnen,

Nicht nur "könnte"- es ist!

Der geldliche Einnahmetopf der diversen Kommunen muß doch gefüllt werden! Das Streusalz ist verbraucht, die Frostaufbrüche der Straßen müssen gestopft werden--- neue Dienstwagen sind auch gelegentlich fällig-- also wird jede nur mögliche Einnahmequelle ausgeschöpft.

Nicht aufregen! Es nutzt nichts-

mfG!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ok...wenn meine Behörde mit einem mal von 10,23 € auf 35€ erhöhen würde, dann würde ich direkt nachfragen wo ich da Beschwerde einlegen kann und das ich die Begründung mal aufgeschlüsselt haben möchte (und so weit ich das verstehe steht einem dieses Recht lt. Gebührenordnung auch zu).

Ja, das ist auch Dein gutes Recht. In puncto Verbringungserlaubnis erscheinen mir die 35,- Euro allerdings angemessen, denn die Waffenbehörde muss im Regelfall erst mal den Verfahrensablauf erläutern, dann auf jeden Fall die Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates prüfen (die oftmals in fremder Sprache abgefasst ist) und nicht zuletzt den eigenen Erlaubnisschein ausstellen. Evtl. kommt noch eine Zuverlässigkeitsprüfung dazu.

Wenn ich diesen Aufwand mit anderen Amtshandlungen ähnlicher "Kragenweite" vergleiche (Kleiner Waffenschein: 50,- Euro, Unbedenklichkeitsbescheinigung Rahmengebühr ab 35,79 Euro aufwärts, Europäischer Feuerwaffenpass 40,90 Euro) kann ich hier keine Diskrepanz erkennen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Monate später...

Der Thread ist zwar schon was älter aber hab heute Post bekommen.

Grüne WBK nach Erstantrag mit Eintragung von 2(vorher gekauften) Kurzwaffen incl. Munitionserwerb ganze 45 Euro... Ich hab locker mit dem vierfachen gerechnet...

Der direkt mitbeantragte Europäische Feuerwaffenpass nochmal 55 Euro dabei.

NRW

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

die Eintragungen auf dem LRA in der Garnisonsstadt Ludwigsburg für die gelbe oder rote WBK betragen für die erste Waffe 20.-€ und für jede nachfolgende Waffe 5.-€.

Der Eintrag in Europäischen Feuerwaffenpass beträgt ebenfalls 5.-€, wenn zuvor eine Eintragung in die gelbe, grüne oder rote WBK erfolgte.

Ansonsten 20.- €.

Gruß

Speedster

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Wochen später...

Servus !

Heute in Erlangen:

Halbautomat auf Grün (Ergänzung WBK §28 Abs. 5 Satz 1WaffG) 40,90 Euro

Eintragung zur Berechtigung zum Munitionserwerb in WBK 25,55 Euro

Hätte es nicht gebraucht, da MES vorliegt, aber dann war´s schon eingetragen und ich hab auch nicht mehr rumgezickt ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es geht ihr um eine Perkussionskurzwaffe auf Gelb!

Nix Voreintrag, Munerwerb nötig.

Wie sieht es bei euch mit den Kosten für eine einfache Eintragung auf Gelb aus?

Dabei haben sich ja scheinbar die Preise verdoppelt von 12 auf 24

bei mir kostete der eintrag kal. 22 e lader auf gelbe wbk im april 20 euro gruß skorremaster

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.