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IGNORED

Gebühren Wirrwarr


Intruder

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Hallo,

habe soeben meinen ersten Gebührenbescheid im neuen Jahr erhalten.

Eingetragen wurde eine LW auf Grün (Jäger) und einen KW Perk. auf Gelb (Sportschütze)

Laut Tarifstelle 26. a.) Kostet mich der Eintrag für die LW auf Grün 12 € (ist billiger geworden)

Laut Tarifstelle 26. a.) Kostet mich der Eintrag für die KW auf Gelb 24 €

Laut Aussage des Sachbearbeiters sei mit der Neuen Regelung der Eintrag für Sportsschützen teuerer geworden.

Für mich ehrlich gesagt nicht ersichtlich.

edit: Im Zusammenhang mit der Eintragung auf Grün

26.6

Eintragung nach § 10 Absatz 1 a WaffG

a) der Berechtigung zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt (Besitz) über eine Schusswaffe

in den Fällen § 13 Absatz 3, §14 Absatz 4, § 17 Absatz 2 oder § 18 Absatz 2 WaffG, soweit

die Eintragung nicht durch die bei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte entrichtete Gebühr

abgegolten ist,

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Ich frage mich wie die SB´s die Erhöhung begründen. So weit ich weiß müssen die die Kalkulation offen legen.

Dann stellt sich nämlich ganz schnell die Frage warum die Behörde offensichtlich so ineffizient arbeitet das sie so hohe Gebühren hat.

Ich würde mal freundlich anfragen und mir das aufschlüsseln lassen. Ich vermute da nämlich das sich der Landkreis/Stadt die Kassen

mit füllen will, was schlichtweg unzulässig ist.

Gruß

Carsten

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Zwölf nochwas für einen Perkussionsrevolver.

Auch nach der neuen Verordnung?

Da stand doch etwas von 40% von den Kosten der Karte für einen Eintrag?

Wäre das dann nicht mehr als 12,..€

Mit der Befürtung auf mehr Kosten für die Eintragung auf Grün habe ich beim Gespräch erstmal nichts weiter dazu gesagt.

Behörde und Kostensenkung <_<

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Auch nach der neuen Verordnung?

Da stand doch etwas von 40% von den Kosten der Karte für einen Eintrag?

Wäre das dann nicht mehr als 12,..€

Das war in NRW, El Marinero ist aber in einem anderen Bundesland.

NB: Am Rosenmontag bei meiner Behörde immer noch die alten Gebühren bezahlt;

Anzahl Einträge auf rot x € 12,78.

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Das war in NRW, El Marinero ist aber in einem anderen Bundesland.

NB: Am Rosenmontag bei meiner Behörde immer noch die alten Gebühren bezahlt;

Anzahl Einträge auf rot x € 12,78.

Enschuldigt!

Die Verodnung gilt natürlich nur für NRW :peinlich:

Zwei verschiedene Beträge sind trotzdem etwas seltsam.

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Wenn der Aufwand in beiden Fällen identisch ist, trifft das in der Tat zu.

Ich denke mal, dass im Laufe der nächsten Jahre so manches überzogene Gebührenverzeichnis der Prüfung unterzogen wird. Wie oben schon gepostet wurde, muss die Höhe der in Rechnung gestellten Gebühr von der Behörde auch dargelegt werden können.

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Irgendwie verstehe ich das ganze nicht.

In den Becktexten zum Waffengesetz Ausgabe 2010 steht die Gebührenverordnung. Sind zwar DM Preise aber bei den Eintragungen pro Waffe steht nicht mehr wie früher von bis X€, sondern feste Gebühren.

Ergo müsste es doch überall gleich viel kosten.

Ausstellen einer WBK 110DM

Eintragung einer Waffe nach §28 25DM

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Offensichtlich hat es sich immer noch nicht überall herumgesprochen, dass sich der Bund (mit Ausnahme der Bundesbehörden) von der Aufstellung eines Kostenverzeichnisses zurückgezogen hat und den Ländern das Feld überlässt. Diese delegieren das an die einzelnen Waffenbehörden.

Auf kurz oder lang hat somit jede Waffenbehörde ihr selbst kalkuliertes Gebührenverzeichnis. Einige haben es schon umgesetzt, der Großteil bislang aber noch nicht. Spezielle Fristen zur Umsetzung wurden sonderbarerweise nicht vorgegeben.

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Offensichtlich hat es sich immer noch nicht überall herumgesprochen, dass sich der Bund (mit Ausnahme der Bundesbehörden) von der Aufstellung eines Kostenverzeichnisses zurückgezogen hat und den Ländern das Feld überlässt. Diese delegieren das an die einzelnen Waffenbehörden.

Gibt es eine offizielle Stellungnahme dazu?

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Sind die Stundensätze der Polizisten oder Ordnungsamtsangestellten so unterschiedlich in den Ländern?

Ist irgendwo geregelt mit was für einer Person (mittlerer oder gehobener Dienst) solche Stellen besetzt sein sollten?

Das könnte man dann schon als Staatliche bzw föderale Willkür bezeichnen, zumal der Arbeitsaufwand doch überall gleich ist.

Wieso gibts es die Gebührenverordnung noch, wenn sich eh keiner dran halten muß bzw. das Ermessen der Gebührensätze den Ländern, Kreisen, Städten überlassen wird?

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...

Diese delegieren das an die einzelnen Waffenbehörden.

...

Das stimmt für Sachsen-Anhalt zumindest nicht. Hier gilt eine VO (von Sept 2009), deren Fundstelle ich schon mal gepostet hatte. Und die ist von jedem SB so anzuwenden. Dass die Festsetzung einer Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens mit Ermessensbetätigung erfolgen muss, ist ja nichts Neues, sowie auch korrekte Subsumtion zur Ermittlung, welche Tarifstelle anzuwenden ist, nichts wirklich Neues ist.

Teddy

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