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IGNORED

Heute (13.01.09) ORF2 - Waffenbesitz zum Selbstschutz


reini

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In einer öffentlichen rechtlichen Sendung zu sagen, sie wäre bereit bzw. steht dazu, falls ein Einbrecher zu ihr nach Hause käme bzw. dann auf sie zu käme, er damit rechnen muss in die Mündung ihrer Waffe zu schauen, braucht ganz schönen Mut.

Ja.

Aber DASS dies besonderen Mut benötigt, ist an sich schon ein Armutszeugnis für die Gesellschaft.

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"Lustig" war die ältere Schwarzhaarige, weil sie die Frage, ob sie nach dem Einbruch eine Waffe besitzen wollte, auch nach fünfmaliger Nachfrage nicht beantwortete.

Insgesamt hat mich gestört, dass die Gegner gewissermaßen zu Recht behaupteten, dass sich Einbrüche direkt durch Schusswaffen nicht verhindern ließen, wenn keiner daheim wäre.

Dass dann allerdings im Gegenzug nicht ausführlich gekontert wurde in Richtung: Wenn der Einbruch stattfände und ich schutzlos daheim wäre, müsste ich mich auf die Gnade des Verbrechers verlassen.

Und der alte Rentner der zwischen den Lagern saß ging mir mit seinem Gestammel auf den Zeiger.

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Dass dann allerdings im Gegenzug nicht ausführlich gekontert wurde in Richtung: Wenn der Einbruch stattfände und ich schutzlos daheim wäre, müsste ich mich auf die Gnade des Verbrechers verlassen.

Dieser Punkt wird praktisch immer verschwiegen.

Dabei hatten wir - auch in der jüngsten Vergangenheit - etliche Fälle von zu Hause überfallenen Personen (insbesondere Frauen),

wo durchaus Zeit und Gelegenheit zur Gegenwehr bestanden hätte, diese aber mangels eines passenden "Abwehrwerkzeuges"

nicht realisiert werden konnte. Z.T. hatten sich die Opfer - auch über eine gewisse Zeit hinweg - heftig und mit bloßen Händen,

letztlich vergeblich, gegen das Erschlagen- oder Erstochenwerden zur Wehr gesetzt...

Eine Schusswaffe, verbunden mit einem Training daran, hätte definitiv einen Unterschied gemacht.

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Eine Schusswaffe, verbunden mit einem Training daran, hätte definitiv einen Unterschied gemacht.

...... wenn man die (bei korrekter Aufbewahrung in DE) schnell genug herbekommt.......

Tresor 1 (Zahlenschloss) auf, Schlüssel für Tresor 2 angeln, Tresor 2 auf.

Innenfach von Tresor 2 auf, Mumpeln rausholen, Kanone aus Tresor 1 tanken.

In der Zeit räumt der Einbrecher die komplette Bude aus, oder macht schlimmeres.....

*EDIT kleine Ergänzung*

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Mir tat der Anwalt ein bisschen leid. Wenn der derart vage und unvorbereitet vor einem Richter argumentiert, sieht der doch beruflich kein Land. Vielleicht hat er deshalb Zeit, sich als Antiwaffenaktivist zu produzieren.

Er redete vom amerikanischen Waffengesetz (gibt's nicht) und von der amerikanischen Kriminalitätsrate (gibt's so auch nicht), von der ach so guten und intensiven Schiessausbildung der Polizeibeamten und die ganze Zeit kuckte er leicht verzweifelt und bemüht, als würde er gerade einer Kindergartengruppe den Weihnachtsmann erklären wollen.

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Tresor, Sicherheitsstufe 1: Zahlenschloss, 6 Ziffern tippen. Geladene Waffen nehmen, los gehts.

Wenn man will, dann kann man auch so lagern dass man vergleichsweise schnell ran kommt.

Derzeit hab ich ne Kombi aus B-Würfel und A-Schrank..... (wie wohl die meisten...)

Ein 1er klein als Nachtkasterl kommt noch irgendwann

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"Wenn der Einbruch stattfände und ich schutzlos daheim wäre, müsste ich mich auf die Gnade des Verbrechers verlassen.

DAS hab ich mir auch überlegt: ob die einbrecher bei der dunkelhaarigen von pro-nachbar auch so shcnell ohne beute abgehauen wären wenn sie nicht mit rechnen mussten das die person, die die treppen herunter kam, bewaffnet ist?

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...... wenn man die (bei korrekter Aufbewahrung in DE) schnell genug herbekommt.......

Tresor 1 (Zahlenschloss) auf, Schlüssel für Tresor 2 angeln, Tresor 2 auf.

Innenfach von Tresor 2 auf, Mumpeln rausholen, Kanone aus Tresor 1 tanken.

In Haushalten in denen nur berechtigte Leben, kann, muss das so nicht aussehen.

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Einbruch hin oder her...

Wenn ich zuhause bin dann ist es nicht ungesetzlich eine geladene Waffe in griffweite liegen zu haben !

Das gilt auch in Deutschland !

Und auch ein Ladenbesitzer in Deutschland, der Jäger oder Sportschütze ist, könne unter dem Ladentisch

ein Waffe habe...

Geht natürlich nur, wenn es sein eigener Laden ist !!!

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hallo

leider war die performance der beteiligte auf "unserer" seite sehr ueberschaubar

es wurden eine grosse anzahl von behauptungen durch den (asylanten-) anwalt in den raum gestellt die ganz leicht und selbst bei nur sehr oberflaechlicher vorbereitung mit eine paar "taferln" mit zahlen oder grafiken auf einen blick haetten enttarnt werden koennen

es wurde auch nicht auf definitiv falsch stehen gelassene eindruecke zurueckgegangen:

die aussage dass streifenpolizisten in AT eine bessere schussausbildung haben als sportschuetzen ist schlichtweg grotesk!

polizeistandard ist zweimal im jahr zwei stunden am schiessplatz, dabei werden rund 150 schuss abgegeben

unsere durchschnittlichen IDPA und IPSC sportschuetzen verballern an einem durchschnittlichen trainingswochenende die zehnfache menge und mehr

auch die ausagen zu den kriminaelitaetsraten sind nicht durchgedrungen

mit england (negativbeispiel) florida (postivbeispiel) haetten sich ausgezeichnete grafiken bauen lassen koennen

haetten ...

lg

g

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Und auch ein Ladenbesitzer in Deutschland, der Jäger oder Sportschütze ist, könne unter dem Ladentisch

ein Waffe habe...

nein darf er nicht!!! nur zum bedürfnisumfassenden zweck!!! und das hat er nicht, selbst wenn er in seinem eigenen geschäft ist!!!

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nein darf er nicht!!! nur zum bedürfnisumfassenden zweck!!! und das hat er nicht, selbst wenn er in seinem eigenen geschäft ist!!!

hallo

so ist es

nach meinem wissenstand ist selbstverteidigung mit schusswaffen in DE verboten

ist zwar voellig grotesk, aber es ist so

das ist auch der gewaltige unterschied zwischen AT und DE

(waffenrechtlich mein ich, ansonsten haben wir in AT natuerlich

- den besseren kaffee

- die besseren mehlspeisen

- die besseren schnitzeln

- die heisseren skihaserln

ect ect )

;-)

lg

g

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nein darf er nicht!!! nur zum bedürfnisumfassenden zweck!!! und das hat er nicht, selbst wenn er in seinem eigenen geschäft ist!!!

Unsinn. Das gilt nur für das Führen auf FREMDEN Privat- und Firmengrundstücken. Damit wollte man verhindern, dass Sportschützen oder Jäger sich als Bewacher engagieren lassen.

Auf dem eigenen (oder selbst angemieteten) Grund gibt es kein Führen, also kann es auch nicht verboten oder auf einen bestimmten Zweck beschränkt sein!

Eine Waffe führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber – außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume, oder des eigenen befriedeten Besitztums – ausübt.
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Hallo abo,

so ganz kennst Du Dich wohl in der DE Gesetzeslage nicht aus, - kein Problem. Aber wen Du so etwas schreibst könnte es Leute geben die das glauben.

Das sich hier nicht mehr jeder mit der Waffe verteidigen will stimmt wohl schon eher, ist auch kein Problem, Du bist in Deutschland nicht gezwungen Dich zu verteidigen. Auch als williges und passives Opfer kann man deutscher Bürger sein.

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Dein Wissensstand ist falsch.

Aber lasst uns nicht wieder mal in einen SV Thread abgleiten.

ok sorry

hab schon so oft gelesen dass ich es selber verinnerlicht habe

richtig ist:

vom DEUTSCHEN waffenrecht habe ich nur sehr rudimentaere kenntnisse

lg

g

PS:

aber es doch zumidnestens richtig dass selbstverteidung zumindestens kein "rechtfertigungsgrund" fuer die austellung eines waffenrechtlichen dokumentes ist, oder? hier in AT reicht das. die aussage "ich moechte mich innerhalb meiner wohnung/liegenschaft verteidigen ist zwei FFW plaetze "wert"...

lg

g

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Gast solideogloria
PS:

aber es doch zumidnestens richtig dass selbstverteidung zumindestens kein "rechtfertigungsgrund" fuer die austellung eines waffenrechtlichen dokumentes ist, oder? hier in AT reicht das. die aussage "ich moechte mich innerhalb meiner wohnung/liegenschaft verteidigen ist zwei FFW plaetze "wert"...

Das ist so schwierig, dass man deine Aussage als fast richtig stehen lassen kann.

Das Bedürnis "Selbstschutz" existiert, aber die Hürden um darüber eine Waffe und einen Waffenschein zu bekommen sind hoch.

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aber es doch zumidnestens richtig dass selbstverteidung zumindestens kein "rechtfertigungsgrund" fuer die austellung eines waffenrechtlichen dokumentes ist, oder? hier in AT reicht das. die aussage "ich moechte mich innerhalb meiner wohnung/liegenschaft verteidigen ist zwei FFW plaetze "wert"...

Diesen Unterschied (u.a.) zwischen deutschem und österreichischen Waffenrecht (d.h. die strengere deutsche Bedürfnisregelung)

möchte ich gerne mal sachlich und substanziell von einem deutschen Politiker begründet haben...

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Ich durfte einmal, zwar nicht im Fernsehen, an so einer Diskussion teilnehmen.

Eine Dame versteigerte sich in das Argument, dass wenn niemand auf der Welt mehr eine Waffe habe man auch keine Waffen zur Selbstverteidigung mehr benötige.

Ich habe gefragt, wie sie sich den gegen einen Angriff von mir wehren will, worauf sie feststellte, dass es ja keinen Grund für mich gäbe sie anzugreifen, somit sich die Frage so nicht stelle. Ich habe nachgehackt und gefragt, wie sie eine Vergewaltigung unterbinden will. Antwort - dies sei nicht ihr Problem, da sie sich weder aufreizend kleide noch in Regionen gehe in denen sie Gefahr laufe in so eine Situation zu geraten. Also habe sie vor der Gewalt bereits kapituliert- habe ich gefragt. Nein, dies dies intelligentes Kriesenmanegemant.

Selbstverständlich möchte ich hier keinen SV Tread - aber es ist ja schon komisch, dass in gewissen Ländern die Notwehr im Gesetz erlaubt ist - beinahe alle Mittel zur Notwehr aber gesetzlich verboten.

So sehr ich die Arbeit der Polizei auch schätze, aber bei der aktuellen Personaldecke kann man die Arbeitszeit in etwa so einteilen: Kontrolle im Ordnungsbussenverfahren - Aufklärung - und Schutz von politischen und diplomatischen Institutionen. Für die Prävention hat es da schon lange kaum mehr Leute übrig.

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