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IGNORED

Klage gegen Kostenfestsetzung für Regelüberprüfung?


Sniper_72

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich verstehe nicht, dass Legalwaffenbesitzer es hinnehmen, dass grundrechtsverletzende Kontrollen zuhause eingeführt werden. Dagegen will man nicht klagen, aber wegen ein paar EUR Gebührenerhöhung schwingt man die große Prozesskeule. Natürlich mag keiner steigende Gebühren - aber Sachbearbeiter hat völlig zurecht darauf hingewiesen, dass die Gebühren höchstens kostendeckend sein dürfen - mehr darf nicht verlangt werden. Also auf der Schiene kann man LWB vielleicht etwas piesacken, aber die wahren ANgriffe gegen den Legalwaffenbesitz laufen doch woanders.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Ich verstehe nicht, dass Legalwaffenbesitzer es hinnehmen, dass grundrechtsverletzende Kontrollen zuhause eingeführt werden. Dagegen will man nicht klagen, ...

Wer bitte ist "man"?

Geschrieben

Was haltet ihr denn von der Idee, dass der, der für staatliches Handeln Anlass gibt, dafür auch die Kosten trägt anstatt dass sie der Allgemeinheit - z.B. über Steuern - aufgebürdet werden?

Z.B.: warum sollten wir alle die Kosten tragen, wenn jemand beim Notar einen Kaufvertrag beurkundet haben will oder beim Amtsgericht einen Eintrag im Grundbuch haben will, um sein Eigentum mit Wirkung gegenüber jedermann dokumentiert zu bekommen?

Oder: A will gegen B auf Schadensersatz klagen. Ist jemand dafür, dass die Kosten von der Allgemeinheit getragen werden?

Oder: Fa. Z bringt Gammelfleisch in den Handel. Sollen wirklich alle Kosten, die durch staatliches Eingreifen entstehen, der Allgemeinheit zur Last fallen?

Ich wette, dass kaum einer von uns in diesen Fällen gleichermaßen jammern würde, wie bei den waffenrechtlichen Gebühren. Aber bei denen fragt sich der geneigte Nichtwaffenbesitzer: Warum soll ich dafür aufkommen? Warum nicht die, die es betrifft?

Also hört auf zu jammern.

Und wem die Gebührensätze in den Kostenordnungen zu hoch sind, der kann sich ja mal die Mühe machen, sie sachkundig und ehrlich zu kalkulieren. Wetten, dass dann höhere Kosten herauskommen?

Teddy

P.S. Wer wirklich meint, es ginge nur darum, einen Stempel auf ein Papier zu drücken, glaubt wahrscheinlich auch noch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

Geschrieben
Oh ja, vor Ort zum Teil auch schnell vergängliche und in der Brieftasche des Auftraggebers nicht unerhebliche... :rolleyes:

Deswegen schafft die Arbeit einer Waffenrechtsstelle trotzdem keine Werte.

Der Arbeitsplatz eines SB beruht lediglich auf dem von dummen Menschen über dem Bürger verschütteten sinnlosen Gesetzeswust.

Einen Handwerker kann ich mir im Vorfeld selber aussuchen und ggfs. die Erfahrungen anderer Kunden als Grundlage für einen Auftrag hinzuziehen.

Nimms nicht persönlich. Das ist nicht nur meine Meinung.

Geschrieben
Was haltet ihr denn von der Idee, dass der, der für staatliches Handeln Anlass gibt, dafür auch die Kosten trägt

anstatt dass sie der Allgemeinheit - z.B. über Steuern - aufgebürdet werden?

Das ist nicht nur eine "Idee".

Das ist geltendes (Gebühren-)Recht.

Geschrieben
Was haltet ihr denn von der Idee, dass der, der für staatliches Handeln Anlass gibt, dafür auch die Kosten trägt anstatt dass sie der Allgemeinheit - z.B. über Steuern - aufgebürdet werden?

Und wo willst Du die Grenze ziehen?

  • Polizeipräsenz beim Bundesligaspiel bzw jede beliebige andere Sportveranstaltung

oder

  • Polizeiaufgebot bei einer Demo (Abschaffung des Grundrechtes auf Demonstrationsfreiheit durch die Hintertür?)

oder gar

  • "Allgemeine Verkehsrkontrolle - die Papiere bitte" - "Danke, alles in Ordnung. Macht € 55,83. Zahlen sie bar?"

Gruß

Michael

Geschrieben

Der Verursacher der Kosten ist doch eindeutig der Gesetzgeber!

Es ist ja nicht so das ich es mir ausgesucht habe das ich alle drei Jahre einer Regelüberprüfung unterzogen werde.

Geschrieben

Das sehe ich auch so - denn es ist ja nicht so, dass die WBK auf maximal 3 Jahre begrenzt ist und man dann regulär für die Verlängerung zahlen muss?!

Geschrieben

Tja !

In den 70er-Jahren gab es diese Verlängerungen der WBK noch (damals war die WBK auf fünf Jahre befristet). Dies wurde dann aber wieder gestrichen und dafür die Regelüberprüfung eingeführt.

Gekostet hatte schon die Verlängerung was. Der Verwaltungsaufwand war ähnlich. Das ist übrigens das "historische" Argument für die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung zur Regelprüfung. ^_^

Geschrieben
Nein, ist es nicht!

Das sind dann bei der nächsten Gebührenfestlegung 150 €, dann 250 € und in 10 Jahren 5.000 €!

Vollkommen richtig, wer zu spät reagiert hat schon verloren.

Geschrieben
Völlig unmöglich... die Gebühren werden schließlich streng nach Aufwand berechnet!

;)

Bei den Jagdscheinen ist das aber die Summe aus den Verwaltungsgebühren und der sog. Jagdabgabe,

die dem Landesjagdverband zugute kommt.

In Niedersachsen beträgt dieser Anteil gemäß Jagdabgabenverordnung € 90,- für 3 Jahre.

Gruß

Michael

Geschrieben
Tja !

In den 70er-Jahren gab es diese Verlängerungen der WBK noch (damals war die WBK auf fünf Jahre befristet). Dies wurde dann aber wieder gestrichen und dafür die Regelüberprüfung eingeführt.

Gekostet hatte schon die Verlängerung was. Der Verwaltungsaufwand war ähnlich. Das ist übrigens das "historische" Argument für die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung zur Regelprüfung. ^_^

Und wie hoch waren die Kosten zu der Zeit? Um sie zu vergleichen müssten man sie natürlich inflationsbereinigen!

Ich frage mich trotzdem wie sich die Gebühren rechtfertigen?

Wenn ich mich nicht all zu sehr irre umfasst der Aufgabenbereich des Sachbearbeiters das Verwalten des Waffengesetzes. Dieses wurde vom Gesetzgeber beschlossen. Somit ist Dieser auch der Verursacher der Kosten. (Wie ich schon weiter oben schrieb!) Der „Gesetzgeber“ wird durch die Steuern bezahlt. So wie auch der der Sachbearbeiter. Diese Steuern werden, unter Anderem, von mir entrichtet.

Somit habe ich nicht nur für das erstellen der Gesetzte (inklusive der beteiligten Personen) bezahlt, sondern ich zahle auch für den Mitbürger der in der Verwaltung dieser seinen Aufgabenbereich hat. Dem nicht Genug, muss ich, wenn ich einen mir aufgezwungenen Verwaltungsakt in Gang setze, auch noch extra dafür bezahlen!

Wo bitte ist da die Rechtfertigung?

Und dass es schon früher eine Gebühr gegeben hat macht die Sache in meinen Augen auch nicht gerechter!

Wenn der Staat wirklich Kosten einsparen wollte hätte er schon längst Gesetze und Durchführungsverordnungen gekürzt oder gar gänzlich gestrichen. Denn somit wären die Kosten für das Verwalten dieser Gesetze um ein erhebliches Maß herunter gesetzt.

Doch zum zurückschrauben ist es zu spät.

Man kann nur noch streichen und neu machen!

Geschrieben
Jagdabgabe, die dem Landesjagdverband zugute kommt.

Das stimmt so nicht - die Jagdabgabe bekommt das Land, muss sie aber für die Förderung jagdlicher Zwecke einsetzen (geht teilweise auch an NABU und ÖJV, finanziert obere Jagdbehörde, Forschungsstelle usw.).

Geschrieben
...

Somit habe ich nicht nur für das erstellen der Gesetzte (inklusive der beteiligten Personen) bezahlt, sondern ich zahle auch für den Mitbürger der in der Verwaltung dieser seinen Aufgabenbereich hat. Dem nicht Genug, muss ich, wenn ich einen mir aufgezwungenen Verwaltungsakt in Gang setze, auch noch extra dafür bezahlen!

Wo bitte ist da die Rechtfertigung?

...

Die brauchen keine, die machen das einfach... Das dazu passende Zitat: "Wenn sie kein Brot haben, sollen sie halt Kuchen essen!"

Gruß

Erik

Geschrieben
Das stimmt so nicht - die Jagdabgabe bekommt das Land, muss sie aber für die Förderung jagdlicher Zwecke einsetzen

Es gilt tatsächlich wieder mal: Lesen bildet.

In diesem Fall den §22 NJG.

Danke für den Hinweis.

Michael

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Extremste Unlogik ist bei Gebührenordnungen unserer schönen Republik Alltag.

Von wegen Gebühren nach Aufwand

Ich dachte ursprünglich, der Notar wolle mich auf den Arm nehmen, als er im Zusammenhang mit einer

Vorsorgevollmacht nach der Höhe meines Vermögens fragte,

hielt das für einen Insiderwitz.

Als er mir dann einen Vortrag über soziale Gerechtigkeit halten wollte, wo der "Leistungsstarke" die Aufwendungen

für den "sozial Schwachen" über die Gebühren mitträgt,

meinte ich nur, es genüge völlig, mich zu schröpfen, man brauche mich nicht auch noch vera.............

Genau so ist das mit diesen Überprüfungsgebühren

Die immensen Kosten zur Bändigung der Fußballholigans darf der Steuerzahler tragen, nicht die dort beschützten kickenden Millionäre,

Verkerskontrollen zum Schutz vor rasenden, saufenden und kiffenden Autofahrern, die statistisch gesehen täglich(!!!) einmal die Opferzahl von Winnenden verursachen, trägt auch der Steuerzahler,

die Kosten der fragwürdigen Routineüberprüfung einer der Bevölkerungsgruppen mit der geringsten Deliktrelevanz, nämlich der Waffenbesitzer, dürfen diese

selbst tragen.

Das ist nicht demokratisch, nicht Logik, nicht Rechtsstaat - das ist für mich unabhängig von der Höhe irgend eines Betrages, übelste Willkür in Verbindung mit peinlichem Populismus -

egal welche Begründungen man sich dafür abquälen mag -

und eine Schande für ein Land, das ständig anderen Ländern ein Vorbild sein will :peinlich:

Tolle Sache was der Gottfried hier geschrieben hat... da stimme ich 100% zu ! :eclipsee_gold_cup:

Jetzt habe ich drei Seiten Beiträge gelesen... denn eigentlich wollte ich Infos zur Kostenfestsetzung... :contra:

Meine Frau hat heute nämlich auch so einen Kostenbescheid bekommen und ich habe gerätselt ob es daran liegt, dass sie in der Vergangenheit nichts Neues beantragt hat und deshalb die Gebühren kommen... :gaga:

Abgesehen davon, dass sie erst vor ein paar Monaten befragt worden ist / angaben machen musste, wie sie denn ihre Schusswaffen aufbewahrt... das ist doch allen nur gängelei !

Zitat Gängelei:

Die Gängelei ist eine Strategie der Mächtigen, um ihre Macht aufzubauen, auszubauen und zu erhal- ten. Es ist ganz einfach: der Gängelwagen muss dem zu Gängelnden als ein Instrument verkauft werden, ohne das er sich nicht fortbewegen kann. Hat sich diese Ansicht erste einmal im Denken des Gegängelten verfestigt, ist es schier unmöglich,

ihn davon zu überzeugen, dass er auch ohne den Gängelwagen auskommen könnte. Daran ist übri- gens etwas Wahres dran, denn jemand, der sich an den Gängelwagen gewöhnt hat, wird zunächst sehr viel Mühe haben, sich ohne dieses Hilfsmittel fort- zubewegen.

Dabei ist der Gängelwagen nur aus der Sicht des Gegängelten ein Hilfsmittel. Aus objektiver Sicht ist der Gängelwagen ein Korsett, das den Träger einengt, ihm die Luft nimmt, um freie Bewegungen zu machen, die seinem Körper entsprechen wür-

den. Indes in dieses Korsett gezwängt, wirken seine Bewegungen unnatürlich aus objektiver Warte, töricht, dumm und lächerlich aber aus Sicht der Herrschenden, die sich unter ihresgleichen über diese pervertierten, gegängelten und gefügig gemachten Elendigen belustigen: Seht nur, seht: Brot und Spiele, mehr braucht das Volk nicht! Wie gut für uns: denn Gegängelte lassen sich so ausgesprochen gut regieren!

Aber jetzt zum Thema, ich denke das Ding ist durch, ich meine die Revision und damit das Urteil rechtskräftig !? :peinlich:

Oder nicht ? Wir wurden gleich auf das Urteil vom 01.09.2009 hingewiesen....

Gruß Overbore

Archiviert

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