Zum Inhalt springen
IGNORED

Klage gegen Kostenfestsetzung für Regelüberprüfung?


Sniper_72

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

was haltet Ihr von einer Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Gebührenfestsetzungen von Ordnungsämtern für Regelüberprüfungen von Waffenbesitzern?

Ich bin kein Jurist, doch logisch wäre meines Erachtens, daß eine Vernetzung des Bundeszentralregisters mit den Ordnungsbehörden die regelmäßige Abfrage überflüssig macht. Da ohnehin ein zentrales Waffenregister geschaffen wird, kann das miteinander verknüpft werden und das Ordnungamt erhält eine Mitteilung sobald dort ein Eintrag für einen Waffenbesitzer erfolgt, um dann tätig werden zu können.

Sollten Experten bessere Vorschläge haben, so bin ich gerne bereit diese zu unterstützen. Wenn Fachleute von Euch meine Idee für möglich halten, dann sollten wir bald tätig werden, weil immer mehr Gemeinden diese Geldquelle für sich entdeckt haben. Seit 1.1.2010 bin ich selbst betroffen und habe deshalb großes Interesse daran.

Gruß, Sniper_72

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

das Nationale Waffenregister wird keinerlei Funktionalitäten haben. Es ist nur eine zentrale Datenbank. Die "Arbeit" wird weiterhin von den örtlichen Waffenbehörden gemacht.

Harlekin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Richtig. Außerdem besteht die Regelprüfung nicht nur aus der Anfrage des BZR. Da hängt schon ein bissl mehr dran. Alle drei Jahre 25,- Euro zu bezahlen dürfte aber wohl zu verschmerzen sein. Wenn man geschickt ist, stellt man kurz vor der nächsten Regelprüfung einen anderen Antrag (z.B. SprengG-Verlängerung, KWS, MES) und spart sich so einen Turnus. Geht und passt halt nicht immer.

Was Wiesbaden macht, ist allerdings so nicht haltbar. Die teilen den Betroffenen nämlich offenbar nicht das Ergebnis der Überprüfung mit. Dieses Versäumnis macht die Gebührenerhebung sofort rechtswidrig.

Auch zu dieser Thematik gibt es ein schon älteres Grundsatzurteil des BVerwG.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nur das was rechtmäßig ist natürlich. :)

Rechtmäßig ist viel SB!

Unsere VG hat jetzt zum zweiten Mal innerhalb von wenigen Jahren eine Sondersteuer für die

"Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung" erhoben.

Die Sache ist absolut RECHTMÄßIG!!

Ist aber keiner begeistert!!

Rechtmäßig ist in unserem Lande alles was Politikern einfällt, solange es nicht von einem Gericht als unrechtmäßig verdonnert wird.

Eine Verkehrskontrolle kostet auch Geld.

Ist dann das künftige Szenario:

So, Herr Meier.

Bei Ihnen war ja alles in Ordnung.

Warndreieck, Verbandkasten hatten Sie.

Alkohol konnten wir bei Ihnen auch nicht feststellen.

Jetzt bekomme ich nur noch 25 Euro für die Kontrolle.

?????

Bei LWB wird das dann zum Normalfall!!?? :confused:

Gruß

Rainer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Alle drei Jahre neues Spielzeug bantragen und die 25€ dort einrechnen? :00000733:

Klappt nur bei manchen Behörden. Es muss nämlich eigentlich schon eine "richtige" neue Erlaubnis sein (z.B. gelbe WBK, wenn Du bislang nur die Grüne hast oder was von der obigen Art). Nur wegen Eintragung einer Erwerbserlaubnis in die WBK löst Du im Regelfall (bis eben auf diese anderen Behörden, es gibt ja auch welche die jedes Jahr Regelprüfung machen ;) ) keine neue Prüfung aus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Diese Sorgen sind unbegründet, weil die Höhe der erhobenen Gebühr natürlich (wie sonst auch überall) immer mit dem für die Amtshandlung betriebenen Aufwand harmonieren muss. :) Heftige Steigerungen müssen also auch durch entsprechenden Mehraufwand begründet werden können, sonst kassiert das die Widerspruchsbehörde bzw. das damit befasste Gericht ganz schnell wieder ein.

Wenn z.B. nach jeweils angebrochenen Viertelstunden kalkuliert wird, liegen wir bei einem Stundensatz von 60,- Euro ganz locker bei 30,- Euro, nach Einsichtnahme in Strafakten etc. noch deutlich höher. Nur die Frequenz der Prüfungen darf nicht zu kurz sein. So wurde vom BVerwG z.B. entschieden, dass bereits nach 6 Monaten nicht schon wieder eine kostenpflichtige Regelprüfung erfolgen darf. In der Praxis halten sich aber eh fast alle Waffenbehörden an die drei Jahre. So manche schaffen nicht mal das und prüfen - unzulässigerweise - weitaus seltener. Hab da schon Waffenakten gesehen, in denen über 15 (!) Jahre nicht geprüft wurde !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Diese Sorgen sind unbegründet, weil die Höhe der erhobenen Gebühr natürlich (wie sonst auch überall) immer mit dem für die Amtshandlung betriebenen Aufwand harmonieren muss. :)

Entschuldige, wenn ich lache...

... aber wenn ich die über 25 € für 5 Sekunden Amtshandlung betriebenen Aufwand des Munerwerbs-Stempel in Relation mit der Dauer einer Regelüberprüfung setze, sind meine eigentlich übertriebenen 5.000 € noch harmlos, die 150 - 250 € jedoch viel zu wenig! :016:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

nachtrag:

Wenn ich einen Bauantrag stelle, wird die Höhe der Gebühr auch etwa nicht nach edm Aufwand berechnet, sondern prozentual nach der Höhe der Bausumme.

Warum nicht nach Anzahl der Waffen? So 100 € je Waffe?

Ich bin mir sicher, dass in Zeiten klammer Haushaltskassen die Grüninnen und Kämmerer da ziemlich einfallsreich sein werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meiner Meinung nach ist die ganze Gebührenordnung die größte Verars..e am Bürger überhaupt!

Nicht nur das dem Bürger Gebühren abverlangt werden für Handlungen die ihm aufgezwungen wurden, er bezahlt auch noch den gesamten Apparat der dafür nötig ist.

Ich glaube kaum das auch nur ein einziger Bürger (der nicht in der Verwaltung oder Politik beschäftigt ist) sich je für Gebührenordnungen ausgesprochen hat.

Wenn das dem Staat (damit meine ich auch die Länder, Kommunen, Städte usw.) zur Verfügung gestellte Kapital nicht ausreicht muss er halt davon absehen Handlungen vorzuschreiben deren Durchsetzung Kosten aufwirft die nicht gedeckt sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meiner Meinung nach ist die ganze Gebührenordnung die größte Verars..e am Bürger überhaupt!

Nicht nur das dem Bürger Gebühren abverlangt werden für Handlungen die ihm aufgezwungen wurden, er bezahlt auch noch den gesamten Apparat der dafür nötig ist.

Ich glaube kaum das auch nur ein einziger Bürger (der nicht in der Verwaltung oder Politik beschäftigt ist) sich je für Gebührenordnungen ausgesprochen hat.

Wenn das dem Staat (damit meine ich auch die Länder, Kommunen, Städte usw.) zur Verfügung gestellte Kapital nicht ausreicht muss er halt davon absehen Handlungen vorzuschreiben deren Durchsetzung Kosten aufwirft die nicht gedeckt sind.

wieleicht wollen die politiker auch nur das die lwb auf illegale waffen umsteigen damit endlich ruhe ist

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... aber wenn ich die über 25 € für 5 Sekunden Amtshandlung betriebenen Aufwand des Munerwerbs-Stempel...

Du hast ein extremes Beispiel gewählt, damit aber vollkommen recht. Nach welchen Maßstäben das damals vom BMI kalkuliert worden ist, würde mich auch mal interessieren.

In den neuen Gebührenverzeichnissen wird in diesen Fällen aber gerade in diesen Fällen wohl fast immer eine deutliche Senkung zu erwarten sein. Die Behörden die nach Zeitgebühren kalkulieren, werden da nicht mehr als einen Viertelstundensatz ansetzen können. Und der dürfte 15,- Euro nicht übersteigen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du hast ein extremes Beispiel gewählt,

Extremste Unlogik ist bei Gebührenordnungen unserer schönen Republik Alltag.

Von wegen Gebühren nach Aufwand :rotfl2::rotfl2:

Ich dachte ursprünglich, der Notar wolle mich auf den Arm nehmen, als er im Zusammenhang mit einer

Vorsorgevollmacht nach der Höhe meines Vermögens fragte,

hielt das für einen Insiderwitz.

Als er mir dann einen Vortrag über soziale Gerechtigkeit halten wollte, wo der "Leistungsstarke" die Aufwendungen

für den "sozial Schwachen" über die Gebühren mitträgt,

meinte ich nur, es genüge völlig, mich zu schröpfen, man brauche mich nicht auch noch vera............. :angry2:

Genau so ist das mit diesen Überprüfungsgebühren :icon13:

Die immensen Kosten zur Bändigung der Fußballholigans darf der Steuerzahler tragen, nicht die dort beschützten kickenden Millionäre,

Verkerskontrollen zum Schutz vor rasenden, saufenden und kiffenden Autofahrern, die statistisch gesehen täglich(!!!) einmal die Opferzahl von Winnenden verursachen, trägt auch der Steuerzahler,

die Kosten der fragwürdigen Routineüberprüfung einer der Bevölkerungsgruppen mit der geringsten Deliktrelevanz, nämlich der Waffenbesitzer, dürfen diese

selbst tragen.

Das ist nicht demokratisch, nicht Logik, nicht Rechtsstaat - das ist für mich unabhängig von der Höhe irgend eines Betrages, übelste Willkür in Verbindung mit peinlichem Populismus -

egal welche Begründungen man sich dafür abquälen mag -

und eine Schande für ein Land, das ständig anderen Ländern ein Vorbild sein will :peinlich:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine viertel Stunde?

"Haben Sie den Munerwerb mit angekreuzt?"

"Ja"

"Gut - ich mache den Stempel rein." ... Klock ... "Hier bitte, Ihre WBK!"

Und der dürfte 15,- Euro nicht übersteigen.

Ich mache dir einen Vorschlag: Bei jedem meiner künftigen Munerwerbsstempel, zahle ich dir den doppelten Differenzbetrag von der jetzigen Höhe zur künftigen - wenn diese gesenkt wird.

Sollte sie erhöht werden, bekomme ich von dir den Differenzbetrrag... einverstanden?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn die Gebührensache annähernd eine Logig oder soziale Gerechtigkeit beinnhalten würde, DANN

würden die Schützen eine Aufwandsentschädigung für die Drangsal bekommen!

Die "Gutmenschen" die diese Kontrollen wollen,

sollen diese von Ihren Steuern auch gerne bezahlen!

Wäre das nicht sehr schön GERECHT? :eclipsee_gold_cup:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine viertel Stunde?

Ja, einige Waffenbehörden rechnen in diesem "Takt". Pro angefangene Viertelstunde tickt der Gebührenzähler...

Bei einer hohen Festgebühr immer nach der Kalkulation fragen. Die Behörde MUSS das auch belegen können. Sonst ist die Gebührenerhebung nicht zulässig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie man auf 60 € Stundensatz kommt ist schwer zu verstehen.

:016:

Für einen A13 Beamten setzt man 26€ an;

auch für einen E13 bzw. BAT IIa Angestellten.

Sind die Sachbearbeiter jetzt schon A15 / A16?

Deren Vergütungssatz ist aber auich nicht 60 €.

Und überhaupt, das sollte aus dem allgemeine Steueraufkommen bezahlt werden.

Ansonsten wir die Behörde zum Dienstleister und dann dann liefert der Dienstleister für

das Geld welches man bezahlt das, was man von ihm verlangt und insbesondere bei entgeltlicher Leistung

kann man von ihm verlangen. Da ist die Behörde Leistungsschuldner. Und es gilt

der Kunde ist :king:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Für einen A13 Beamten setzt man 26€ an

Wie kommst du darauf?

Wir sind sicherlich bzw. grundsätzlich in der Gebührensache einer Meinung.

Aber für den gehobenen Verwaltungsdienst (und A13 ist schon dessen Endstufe!)

sind mir andere, sprich deutlich höhere, Sätze bekannt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vermutlich stützt er sich auf folgende Tabelle:

http://www.olev.de/p/pers-kosten.htm

wobei man demnach mit pauschalierten 36,- Euro für den gehobenen Dienst bzw. bei Vollkostenansatz von ca. 50,- Euro ausgehen müsste.

Neben den reinen Stundensatz finden aber auch andere Werte Eingang in die Kalkulation, insbesondere die Sach- und Raumkosten. Und dann kommt man in der Tat je nach Gehaltseinstufung des Sachbearbeiters auf 50-60 Euro Stundensatz.

Hier z.B. eine Abhandlung dazu:

http://www.tu-clausthal.de/hv/d5/vhb/syste...04_20010619.pdf

Im Bereich Landesgebührengesetz sieht es ähnlich aus:

http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servl.../16499/4_01.pdf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.