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IGNORED

Verdachtsunabhängige Kontrollen


WERWOLF79

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vor 12 Minuten schrieb VP70Z:

Afair steht das erst seit letztem Jahr so drin, imho um dieses einzelne Urteil nachträglich aufzuwerten. Davor hatte @erstezw schon recht.

Weniger um ein Urteil nachträglich "aufzuwerten", sondern eher um eine Selbstverständlichkeit noch einmal schriftlich zu fixieren, weil das eben doch nicht für jeden so selbstverständlich war.

 

Und ist damit ein Beispiel, warum eine "Es ist nicht verboten, als nutze ich es bis über die Grenze des Vernünftigen hinaus aus"-Einstellung eben nicht die Richtige ist, auch wenn man einen vernünftigen Umgang mit den durch das Waffengesetz eingeräumten Rechten als "Duckmäusertum der Bücklinge" ansieht und einige sich berufen fühlen, das Gesetz eben bis zur Grenze des Illegalen auszureizen. 

 

Wir haben darüber im Forum schon mehrfach darüber diskutiert und ich habe auf genau diese möglichen Folgen hingewiesen. Wie man merkt nicht ganz ohne Grund.

 

Jetzt ist es halt festgeschrieben und jeder der es anders macht hat ein Problem, wenn er dabei erwischt wird.

Bearbeitet von German
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vor 1 Minute schrieb German:

Weniger um ein Urteil nachträglich "aufzuwerten", sondern eher um eine Selbstverständlichkeit noch einmal schriftlich zu fixieren, weil das eben doch nicht für jeden so selbstverständlich war.

In meinem Bekanntenkreis war das immerhin die Interpretation zahlreicher Behördenmitarbeiter (nein, nicht der Hausmeister) Aber stimmt, jetzt ist es eben klar. Welche Anweisung haben eigentlich PVB diesbezüglich?:grin:

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vor 6 Minuten schrieb VP70Z:

Welche Anweisung haben eigentlich PVB diesbezüglich?

Wenn die Regelungen zur Mitnahme von Dienstwaffen nach Hause neu verfasst werden, enthalten die heute üblicherweise den Passus einer "gesetzeskonformen Aufbewahrung", sprich die gleichen Vorschriften wie jeder andere auch. Es gibt aber AFAIK noch "Altlasten".

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vor 5 Stunden schrieb Fyodor:

(irrsinnigerweise sind ausgerechnet Böller mit ihren vergleichsweise niedrigen Drücken und ohne Projektile dann doch wieder nachbeschußpflichtig).

Da solltest Du eventuell noch mal drüber nachdenken.

 

Komm bitte nie auf die Idee, einen Vorderlader mit der üblichen Menge zu laden und dann nur an der Mündung einen Korken einzuschlagen.

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Weniger um ein Urteil nachträglich "aufzuwerten", sondern eher um eine Selbstverständlichkeit noch einmal schriftlich zu fixieren, weil das eben doch nicht für jeden so selbstverständlich war.


Wobei der Gesetzgeber daran nicht unschuldig ist.

Im Sachkundekurs nimmt die bewaffnete Selbstverteidigung einen ganz erheblichen Teil ein. Natürlich geht man dann davon aus, dass diese zum Waffenbesitz dazu gehört.
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vor 21 Minuten schrieb Fyodor:

Wobei der Gesetzgeber daran nicht unschuldig ist.

Im Sachkundekurs nimmt die bewaffnete Selbstverteidigung einen ganz erheblichen Teil ein. Natürlich geht man dann davon aus, dass diese zum Waffenbesitz dazu gehört.

 

In den Anforderungen zur Waffensachkunde fordert der Gesetzgeber in seiner WaffVwV Rechtskenntnisse zu Notwehr und Notstand.

 

Von tatsächlicher, praktischer bewaffneter Selbstverteidigung ist da an keiner Stelle die Rede. Und von einem "erheblichen Anteil" erst recht nicht.

 

Damit will der Gesetzgeber, dass die Leute ihre rechtlichen Grenzen kennen, nicht dass sie sich ab Beginn Waffenbesitz mit der Schusswaffe verteidigen.

 

Die Anforderungen an die, die später mal Waffen führen sollen, beinhalten auch nur vertiefte Rechtskenntnisse und das Erreichen eines "bestimmten Trefferniveaus", ohne jedoch die dazugehörigen Übungen auch nur ansatzweise zu spezifizieren. Eine bewaffnete Selbstverteidigung ist das aber auch nicht, denn die daür zur Verfügung stehenden 4-6 Stunden reichen dafür nichtmal im Ansatz, so dass auch hier nicht von einem "erheblichen Anteil" gesprochen werden kann.

 

Was irgendwer in irgendwelchen Vereinen, die irgendwelchen Verbänden zugehörig sind behördlich nicht überprüft dann so macht, hat recht wenig mit dem Gesetzgeber zu tun.

Der kann höchstens die Inhalte der Lehrgänge von gewerblichen Anbietern prüfen und darauf Einfluss nehmen. Und das im weiteren zeitlichen Verlauf aufgrund geringer Ressourcen auch nur in recht beschränktem Maße, wenn denn die Genehmigung einmal vorliegt.

Bearbeitet von German
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Wenn in einem der aktuellen Aufbewahrungsrichtlinie entsprechenden und zertifizierten Sicherheitsbehältnis der Klasse 0/1, für das der Gesetzgeber die Zusammenlagerung von Schusswaffen und der dazugehörigen Munition ausdrücklich erlaubt, die ungeladene .45er liegt und daneben 2 gefüllte Magazine,

 

mags.jpg

 

dann ist dieser Aufbewahrungszustand gesetzeskonform und auch bei einer Kontrolle nicht zu beanstanden!

Auch wenn der/die/das Kontrolletti das anders sieht (aktuelles Vorkommnis bei einem Bekannten vor einigen Wochen).

 

CM

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So ist meine jagdliche Kurzwaffe immer abgelegt. Der vernünftige Grund meinerseits ist allein schon die Faulheit nachts abzumunitionieren und morgens wieder auf.

Sie wird so abgelegt und aufgenommen, wie es konform und gebraucht wird.

Die R8 wird übrigens genauso gehandhabt ;) .

Es ist eben einfach ein praktisches "Erfordernis".

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vor 2 Stunden schrieb German:

Von tatsächlicher, praktischer bewaffneter Selbstverteidigung ist da an keiner Stelle die Rede. Und von einem "erheblichen Anteil" erst recht nicht.

Bei meinem Kurs damals (ist aber auch mittlerweile wieder einige Jahre her) war etwa ein Drittel des Tages das Thema Selbstverteidigung. Natürlich keine praktischen Übungen, aber eben der rechtliche Rahmen. Auch in der Prüfung nahm dieses Thema den größten Einzelposten ein.

 

Bei unserer gesetzeskonformen Aufbewahrung könnte man das Thema ganz außer Acht lassen. Wer seine Waffen gesetzeskonform aufbewahrt, braucht in der Realität an bewaffnete Selbstverteidigung gar nicht zu denken.

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Den Bürger zu entrechten, zu kujonieren, zu entmündigen und nach Möglichkeit mit unsinnigen Steuern und Gebühren auszupressen sei oberste Maxime des staatlichen Handelns.

Und die Justiz sei die willige Hure der Politik!!!

 

Sorry, ob dieser galligen Ansicht - aber so schauts doch - vlt etwas überspitzt - für Legalwaffenbesitzer ( und leider auch für Andere) immer mehr aus:traurig_16:

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vor 11 Stunden schrieb Fyodor:

Bei unserer gesetzeskonformen Aufbewahrung könnte man das Thema ganz außer Acht lassen. Wer seine Waffen gesetzeskonform aufbewahrt, braucht in der Realität an bewaffnete Selbstverteidigung gar nicht zu denken.

Das ist doch sehr destruktiv gedacht. Man muss bei solchem Wunsch das Ganze nur entsprechend ausrichten, dann ist das auch kein Problem.

Es wird einem ja niemand nachts ins Schlafzimmer gebeamt.

 

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Ach was. Du brauchst nur wenig Zeit und die kann man sich nun wahrlich überall verschaffen. Ansonsten hat man sich schlecht vorbereitet. Die Aufbewahrung ist überzogen, aber sie hindert einen zeitlich ja nicht Zugriff zu erlangen.

Viel schlimmer ist es dann doch erstmal wach und handlunsgfähig zu werden.

Das hat aber rein garnichts mit Waffen zu tun.

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vor 2 Stunden schrieb erstezw:

Solange du nicht in einer bunker- oder gefängnisartigen Struktur wohnst ist der Eindringling immer im Vorteil. Die völlig überzogenen Aufbewahrungsregelungen dienen (gewollt oder ungewollt) im Wesentlichen dem Schutz solcher Elemente.

Die Aufbewahrung findet bei mir Gesetzeskonform im Schlafzimmer statt. Vorwarnzeit brauch ich eine Minute. Die wird mir mein Hund verschaffen. Die Schlafzimmer sind im 1. Stock. Die einzige Treppe " zu halten bis Verstärkung eintrifft " traue ich mir zu. Und der Vorteil des Eindringlings würde nur darin liegen, das er dann noch die Chance hat ab zu hauen.( Ganz davon abgesehen das schon alleine die Anwesenheit eines Hundes und dessen Gebell 99% aller möglichen Eindringlinge  von eben diesem abhalten wird.)

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vor 2 Stunden schrieb erstezw:

Solange du nicht in einer bunker- oder gefängnisartigen Struktur wohnst ...

So will ich eigentlich nicht wohnen. Und Tiere (dazu in der Wohnung) will ich mir auch nicht halten.

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Musst du ja auch nicht.

ICh hatte allerdings schon immer den Zugang zu meiner Privatsphäre so gestaltet, dass diese auch einen Hemmwert haben.

Das bedeutet einfach nur eine ordentliche Tür und vernünftige Fenster aus dem Handel zu haben. Ein Alarm ist kein Fehler.

 

Ich bin sogar der meinung, dass die meisten Leute eher leichtsinnig die Täter "einlassen", als dass diese ad hoc Überfälle durchführen können. Home Invasion findet seltenst unter Ramme und Flash Bang statt. (Wobei das ja genug Vorwarnung wäre ;) )

Die Aufbewahrung ist in beiden Fällen nicht das Problem. Das ist immerhin der Part, den man selbst in der Hand hat.

 

Notwehr übt man übrigens  am Besten damit aus, was man gerade zur Hand hat.  Die Waffe extra zu holen, da geht das Theater schon los...

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vor 17 Minuten schrieb schiiter:

Notwehr übt man übrigens  am Besten damit aus, was man gerade zur Hand hat. 

Man wird dir immer Vorsatz unterstellen, wenn du im Schlafzimmer Axt, Spaten oder Bratpfanne griffbereit hast. Täterschutz geht derzeit eindeutig vor Opferschutz.

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Man wird mir persönlich nicht mal Vorsatz unterstellen, wenn ich meine Schusswaffe in der Hand haben würde ;)

Man muss eben alles plausibel gestalten.

Allgemen funktioniert das mit der Notwehr bei uns aber schon sehr gut.

Da wird viel hysterisiert.

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vor 1 Minute schrieb schiiter:

Da wird viel hysterisiert.

Denke ich auch. 

Bevor es jetzt noch seitenweise mit persönlichen Notwehrszenarien weiter geht, würde ich anregen, es bei den bisherigen Aussagen zu belassen und den Faden mit relevanten Aussagen zum Thema zu füttern ;)

 

PS: Notwehr übt man immer vorsätzlich aus. 

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vor 2 Stunden schrieb PetMan:

Die Aufbewahrung findet bei mir Gesetzeskonform im Schlafzimmer statt. Vorwarnzeit brauch ich eine Minute.

 

Waffenbehältnis im Schlafzimmer hat im Fall der Aufbewahrungskontrolle eben immer den Nachteil, dass die Kontrolle dann auch im Schlafzimmer stattfinden muss... 

Das kann man mögen, oder auch nicht.

P.S.:

Wenn man eine "Vorwarnzeit" von einer ganzen Minute einkalkuliert (und meint, diese halten zu können), reicht eigentlich auch ein Nebenraum neben dem Schlafzimmer o.ä.

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vor 12 Minuten schrieb karlyman:

 

Waffenbehältnis im Schlafzimmer hat im Fall der Aufbewahrungskontrolle eben immer den Nachteil, dass die Kontrolle dann auch im Schlafzimmer stattfinden muss... 

Das kann man mögen, oder auch nicht.

P.S.:

Wenn man eine "Vorwarnzeit" von einer ganzen Minute einkalkuliert (und meint, diese halten zu können), reicht eigentlich auch ein Nebenraum neben dem Schlafzimmer o.ä.

...oder du schaffst zur Kontrolle das Behältnis aus dem Schlafzimmer. Niemand hat das Recht dein Schlafzimmer zur Kontrolle zu betreten. DU darfst ihn aber gern hereinbitten. Es liegt komplett in deiner Hand.

Bearbeitet von Gast
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Am 29.5.2018 um 12:47 schrieb PSO:

 

 

......... und es ist eine Schande, dass die entsprechenden Lobbyverbände hier noch nicht geklagt haben.

Warum klagst du nicht wenn es so eindeutig ist?

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