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IGNORED

Mit Gaspistole im Einkaufszentrum unterwegs


schlacht

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe gerade folgenden Artikel gefunden:

http://www.presseportal.de/polizeipresse/p...rdhessen_kassel

Kurzfassung: Waffe war wohl kurz zu sehen, Polizei wurde angerufen, Mann anschliessend festgenommen.

Auszug aus dem Artikel:

"Wie sich bei der Inaugenscheinnahme der Waffe herausstellte, handelte es sich um eine Gaspistole mit dem sogenannten "PTB"-Zeichen, die ab 18 erworben werden kann, für die man zum Führen aber den "Kleinen Waffenschein" benötigt. Diesen konnte der 54-Jährige auch vorweisen. Aber das Waffenrecht kennt Einschränkungen, was das Mitführen derartiger Waffen an bestimmten Orten betrifft. Nach einem Vernehmungsgespräch mit den Polizeibeamten stimmte der offenbar reuige 54-Jährige der Vernichtung seiner Gaspistole und der freiwilligen Rückgabe des Kleinen Waffenscheins an die ausstellende Behörde zu. Nach Abschluss der polizeilichen Sofortmaßnahmen wurde der Beschuldigte gegen 19 Uhr wieder auf freien Fuß gesetzt. Ihn erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz."

Mir ist nur nicht ganz klar, was dem Mann eigentlich vorgeworfen wird. Er hat doch einen kleinen WS und kann seine Gaswaffe damit führen. Auch hat er sich doch keinem Fehlverhalten ausgesetzt. Das einzige, was ich noch im Ansatz erkennen könnte, ist, dass die Waffe eben kurz zu sehen war. Aber selbst das sollte doch unter "führen" fallen, oder?

Bin auf andere Meinungen gespannt.

Gruß

schlacht

Geschrieben

WaffG
§ 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen  
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen,  
[b]Ausstellungen, Märkten[/b] oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 
führen.

Ggfs. fällt ein Einkaufszentrum unter diese Punkte?

Geschrieben

Nein, das Einkaufszentrum ist keine "öffentliche Veranstaltung". Öffentlicher Raum, ja, aber keine Veranstaltung im Sinne des Gesetzes.

Ansonsten wäre jede Fußgängerzone auch eine...

Evtl. gibt es Auflagen, was das "offene Zeigen" (auch nur unbeabsichtigt) der Waffe angeht.

Mit ähnlichen Themen müssen sich - je nach einzelstaatlicher Gesetzgebung - auch die recht zahlreichen Waffenschein-/CCW-Inhaber

in USA befassen; Stichworte verbotenes "open carry", "printing" etc...

Spontan bin ich aber, was die deutschen Führens-Regelungen im einzelnen angeht, überfragt.

Generell ist wohl verdeckt zu führen, um bei anderen kein Bedrohungsgefühl aufkommen zu lassen.

Wo "verdeckt" aber nach deutscher Definition endet... Fragezeichen.

Geschrieben
WaffG
§ 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen  
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen,  
[b]Ausstellungen, Märkten[/b] oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 
führen.

Ggfs. fällt ein Einkaufszentrum unter diese Punkte?

Kann ich mir nciht vorstellen. Ein Einkaufzentrum ist zwar öffentlich, aber keine Veranstaltung.

Ich habe den Wortlaut nicht im Kopf, aber nach dem Gesetz ist eine Veranstaltung ein aus dem Alltag herausgehobenes Ereignis.

Volksfeste, Kirmes usw.

Oder auch besondere Veranstaltung z.B. in der Disco. Aber halt nciht der normale Discobetrieb.

Geschrieben
Spontan bin ich aber, was die deutschen Führens-Regelungen im einzelnen angeht, überfragt.

Generell ist wohl verdeckt zu führen, um bei anderen kein Bedrohungsgefühl aufkommen zu lassen.

Wo "verdeckt" aber nach deutscher Definition endet... Fragezeichen.

Gerade nachgeschaut: im KWS steht nichts von verdeckt führen

Dieser Waffenschein berechtigt nicht dazu, Waffen in öffentlichen Versammlungen, Aufzügen oder öffentlichen Veranstaltungen zu führen!
Dieser Waffenschein berechtigt nur zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die mit dem Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur WaffV versehen sind(PTB-Zeichen im Kreis)
Geschrieben

Also nach Lesen der Beiträge hier, frage ich mich nach dem Sinn der kl.Waffenscheins. Unabhängig wie sinnvoll das Tragen bzw. Führen von dem Mann im Einkaufszentrum war, hat er m.M. nach eigentlich nichts falsch gemacht. Gerade für das Führen hat er extra per Gebühr den kl. Waffenschein geordert. Wieso wird dann Ihm zum einen der Schein wieder entzogen und obendrauf noch die SSW vernichtet? Wenn unsere Justiz was dagegen hat das Leute eigentlich berechtigt eine SSW führen können, ja dann sollen sie den kl. Waffenschein wieder abschaffen.

Geschrieben
Wieso wird dann Ihm zum einen der Schein wieder entzogen und obendrauf noch die SSW vernichtet?

Das ist ja eben die interessante Frage.

War da noch etwas anderes?

Haben die Beamten das evtl. fälschlicherweise als öffentliche Veranstaltung gewertet?

WAR da vielleicht eine öffentliche Veranstaltung im Einkaufszentrum? (Weihnachtsmarkt?)

Geschrieben
WAR da vielleicht eine öffentliche Veranstaltung im Einkaufszentrum? (Weihnachtsmarkt?)

Das ist natürlich eine spannende Frage, denn damit ergibt sich ein ganz anderer Kontext. Vielleicht erhält man ja noch ein paar Informationen..

Geschrieben

In einem Supermarkt oder einem Einkaufszentrum gilt normal nur das Hausrecht des Betreibers.

Er kann also bei nichtgefallen mich als KWS Inhaber mit Gaser dabei rausschmeißen.

Mehr aber auch nicht, solange ich nichts andere verbrochen habe.

Einzelheiten werden wir wohl nicht erfahren.

Geschrieben
...

1) Wieso wird dann Ihm zum einen der Schein wieder entzogen und obendrauf noch die SSW vernichtet?

2) Wenn unsere Justiz was dagegen hat das Leute eigentlich berechtigt eine SSW führen können, ja dann sollen sie den kl. Waffenschein wieder abschaffen.

zu 1) der Schein wird ihm doch gar nicht entzogen, den gibt er freiwliig wieder her, ebenso kannst du soviele SSW zum Vernichten abgeben, wie du willst. Meiner Meinung nach gäbe es keine Zeitungsmeldung, keinen zurückgegebenen KWS und keine vernichtete SSW wenn der Typ sich ausgekannt hätte (und die Polizei konkret gefragt hätte, was ihm zur Last gelegt wird - wär wohl nur heiße Luft gekommen) oder wenigtsen einen GUTEN FACHKUNDIGEN Anwalt "handy" gehabt hätte.

2) Die Justiz war ja noch gar nicht beteiligt (s.o.).

So ist das ganze S******e, es gibt einen Fall und der ist abgeschlossen (weil alles freiwillig - keine Rechtsmittel, unumkehrbar). Damit heißt es in der Kriminalstatistik wieder 1:0 gegen die LWB.

In userem Land darf man auf nichts vertrauen, schon gar nicht darauf, dass Polizisten sich auskennen, den Bürger nicht anlügen und immer recht haben...

Gruß

Erik

PS: Einzige konstruierte Ausnahme wäre, dass der Kerl mkt der SSW gegen die Hausordung des Einkaufszentrums verstoßen hat. Das gibts in USA öfter, aber mit großem Schild an der Tür "No guns in our premises".... Die rechtliche Würdigung ist mir da unklar, weil Hausordung und kein Gesetz.

Geschrieben

Von hier aus schwer zu bewerten. Erfahrungsgemäß kann man nur sagen das

1. In Zeitungsartikeln auch gerne mal wichtige Details nicht aufgeführt werden, weil der Verfasser sie für nicht relevant hält

2. Es immer wieder vorkommt, das Pol. Beamte hinsichtlich WaffG doch nicht ganz sattelfest sind. Hierfür gibt es Gerichte und Rechtsanwälte.

Wenn der Betreffende seine Rechtsmittel nicht ausschöpft und seiner Bestrafung sofort zustimmt, ist er selber schuld. Wer eine SSW mit KWS führt und alle Sinne beisammen hat ( was sich imho bei dieser Konstellation etwas ausschließt ), der muss auch damit rechnen das die Leute überreagieren, wenn sie etwas mitbekommen - gerade in Deutschland.

Geschrieben
PS: Einzige konstruierte Ausnahme wäre, dass der Kerl mkt der SSW gegen die Hausordung des Einkaufszentrums verstoßen hat. Das gibts in USA öfter, aber mit großem Schild an der Tür "No guns in our premises".... Die rechtliche Würdigung ist mir da unklar, weil Hausordung und kein Gesetz.

Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann aber niemals eine strafrechtliche Konsequenz zur Folge haben, allenfalls eine zivilrechtliche.

Ansonsten gebe ich chief wiggum Recht: wahrscheinlich gabs noch mehr Fakten zu berücksichtigen, die im Artikel nicht genannt wurden, vielleicht hatte auch der KWS-Inhaber und die Polizisten wenig Ahnung von der Materie, wir werden es nie erfahren...

Gruß, Gut Schuss und WaiHei

Seeeebi

Geschrieben
Das ist ja eben die interessante Frage.

War da noch etwas anderes?

Haben die Beamten das evtl. fälschlicherweise als öffentliche Veranstaltung gewertet?

WAR da vielleicht eine öffentliche Veranstaltung im Einkaufszentrum? (Weihnachtsmarkt?)

Lt Pressemitteilung hilet sich der Mann in einem Bekleidungsgeschäft und nicht in einem Weihnachtsmarkt auf, also keine öffentliche Veranstaltung:

Zitat:

"Die Polizeibeamten entdeckten den Mann, der mittlerweile die Gaststätte verlassen hatte, in einem ebenfalls im Einkaufszentrum liegenden Bekleidungsgeschäft. Sie behielten ihn zunächst im Auge, um keine unbeteiligten Kunden zu gefährden. Als der Verdächtige sich nach einem Bekleidungsstück bückte, konnten auch die Polizeibeamten die im Bund steckende Waffe sehen. Das war auch gleichzeitig die günstige Gelegenheit, auf die die Fahnder gewartet hatten, um ohne weitere Gefährdung den Zugriff durchzuführen. Der 54-Jährige ließ sich ohne Widerstand vorläufig festnehmen."

Spricht nicht unbedingt für die handelnden Polizeibeamten!

Geschrieben
Als der Verdächtige sich nach einem Bekleidungsstück bückte, konnten auch die Polizeibeamten die im Bund steckende Waffe sehen. Das war auch gleichzeitig die günstige Gelegenheit, auf die die Fahnder gewartet hatten, um ohne weitere Gefährdung den Zugriff durchzuführen.

Schade, dass das kein Zivilfahnder war. Wäre lustig gewesen, wenn die Polizisten alle in dem Moment auf ihren Kollegen gehechtet wären. :rotfl2:

Ob die das dann auch in die Zeitung geschrieben hätten? :huh:

PS: Im Zweifelsfalle keinen Widerstand leisten, Angaben zur Person machen und Anwalt verlangen. Niemand muss sich in Deutschland stundenlang verhören lassen oder sich selbst belasten.

"Der Schweigsame ist Anwalts Liebling!"

Geschrieben
Von hier aus schwer zu bewerten.

Richtig. :icon14:

Der Unterschied zwischen Spekulatius und Spekulationen liegt darin,

daß erstgenannte nur zu einem bistimmten Zeitraum und in verträglichen Mengen angeboten werden.

Godspeed,

Pickett

Geschrieben

Hallo,

was dauert denn da so lange auf dem Revier?

Die Suche nach dem passenden Gesetz oder die Überzeugungsarbeit auf seinen KWS und die SSW zu verzichten. Am guten Kaffee wirds wohl eher nicht gelegen haben.

Geschrieben

Na, das wäre doch mal ein Fall für Pro-Legal da zu ermitteln und dem Beschuldigten Hilfestellung anzubieten! :)

Es kann ja nicht sein, dass Legal auf einmal Illegal ist...

Geschrieben
...

"Die Polizeibeamten entdeckten den Mann, der mittlerweile die Gaststätte verlassen hatte, in einem ebenfalls im Einkaufszentrum liegenden Bekleidungsgeschäft. Sie behielten ihn zunächst im Auge, um keine unbeteiligten Kunden zu gefährden. Als der Verdächtige sich nach einem Bekleidungsstück bückte, konnten auch die Polizeibeamten die im Bund steckende Waffe sehen. Das war auch gleichzeitig die günstige Gelegenheit, auf die die Fahnder gewartet hatten, um ohne weitere Gefährdung den Zugriff durchzuführen. Der 54-Jährige ließ sich ohne Widerstand vorläufig festnehmen."

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PS: Im Zweifelsfalle keinen Widerstand leisten,

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Bitte? Woher weiß ich, daß die grünen Männchen echt sind? Mal abgesehen davon, daß man als Waffenträger vielleicht ein bischen auf Draht sein sollte... Aber das ist Spekulation.

Geschrieben

Wie auch immer die tatsächliche Rechtslage ist: Nach meinem Ermessen ist es nicht notwendig in einem Einkaufszentrum mit einer Gaspistole rumzulaufen. Wenn ich das zu meinem eigenen Schutz wirklich bräuchte, würde das garantiert niemand zufällig sehen. Es ist doch im Grunde klar, daß so etwas, wenn es bemerkt wird, eine Polizeiaktion nach sich zieht.

Es hätte sich bei dem Mann ebenso um einen durchgeknallten Irren mit einer echten Waffe handeln können, dem die vorweihnachtliche Stimmung nicht bekommt. Selbst wir hier im WO-Forum können das nicht so leicht erkennen. Dann hätte vielleicht später in dem Zeitungsartikel gestanden:"Passanten sahen den Mann mit der Pistole beim Einkaufen, aber alle dachten, es handelte sich hierbei um eine SSW. Leider wurde die Polizei nicht benachrichtigt..."

Schönen Abend und ein frohes Fest. Ich habe heute die letzten Geschenke gekauft. :00000733:

sukram

Geschrieben

Bisher hat sich niemand an meiner SSW gestört, auch wenn die mal beim Bücken o.ä. zu sehen war.

Nutze einen Nylon-Holster mit Übergurt, an dem auch Letherman, Taschenlampe, etc sind.

Einmal hat einer Blauer (ex Grüner) gefragt ("Zeig mal"), hat das PTB gesehen und mir sofort und anstandslos wiedergegeben. Mitten in der Hamburger Innenstadt (Mö).

Geschrieben

Mit Lodenverkleidung wäre das nicht passiert! :D

Nee mal im Ernst, lag das Problem jetzt am "Gangsta-Style" im Hosenbund statt Führen im "ordentlichen" Trageholster?

Ansonsten kann ich nur sagen: wieder einmal ein Parade(gegen)beispiel für den lustigen Ausspruch "Wer nichts zu verbergen hat hat auch nichts zu befürchten" - im wahrsten Sinne des Wortes. ;)

Geschrieben
Bitte? Woher weiß ich, daß die grünen Männchen echt sind? Mal abgesehen davon, daß man als Waffenträger vielleicht ein bischen auf Draht sein sollte... Aber das ist Spekulation.

Du kannst ja gerne Deine Waffe ziehen und sie auffordern, Dir ihre Dienstausweise zu zeigen. Ich werde das lieber nicht tun. :rolleyes:

Geschrieben
Du kannst ja gerne Deine Waffe ziehen und sie auffordern, Dir ihre Dienstausweise zu zeigen. Ich werde das lieber nicht tun. :rolleyes:

Glaubst Du ich bleibe in solch einer Situation auchnoch stehen???

"Get off the x, move, get out of the way!" Oder wie hieß das noch? :unsure:

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