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IGNORED

Mit Gaspistole im Einkaufszentrum unterwegs


schlacht

Empfohlene Beiträge

@ Karly

Wieso der mit der Waffe Schuld hat ?

Weil wegen ihm, warum auch immer, eine Gefahrensituation aufgekommen ist.

Ich habe irgendwo mal gelesen, "Wer Hundebesitzer ist von dem geht auch Gefahr aus" egal welcher Hund. Im Auge des Gesetztes ist das so Hundebesitzer erstmal Gefährlich.

gruß Wolfgang

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Ich habe irgendwo mal gelesen, "Wer Hundebesitzer ist von dem geht auch Gefahr aus" egal welcher Hund. Im Auge des Gesetztes ist das so Hundebesitzer erstmal Gefährlich.

gruß Wolfgang

Sowas kann auch nur wieder in Deutschland passieren! Entzug der SSW, mit anschließender (sinnloser Vernichtung) und nie mehr einen kleinen Waffenschein auf Lebenszeit, sowie 2 Jahre auf Bewährung! Bestimmt haben sie ihn auch noch zu Boden gerissen, verprügelt und im Vorfeld einen Großeinsatz gestartet, den er bezahlen muss. Waffen (auch wenn legal geführt, sind in diesem Land sofort mit Schwerkriminalität, Mord-, Totschlag- und Amokabsichten gleichgesetzt). Ich weiß nicht ob ich lachen oder heulen soll, warte nur darauf, bis sie den nächsten Angler mit einem SEK-Einsatz überrumpeln, weil das Messer nen halben cm zu lang war und hinten aus der Hosentasche herausgeschaut hat. :peinlich: Man kann einfach nicht von jedem erwarten, dass er oder sie sich mit diesem überaus komischen und widersprüchlichen Waffengesetz perfekt und in allen Einzelheiten auskennt, wenn gar keine richtigen Waffen im Spiel sind. Die meisten Angler oder Wanderer wird es kaum jucken, erst wenn die Anzeige ins Haus steht, gucken sie dumm aus der Wäsche und können nicht nachvollziehen was das soll. Sogar Holzstöcke sind verboten, die sind doch nicht mehr ganz gar gebacken, die Herrschaften, die sich sonen Quarkmist ausdenken. Das ist gewissermaßen schon eine große Kunst. Ganz im Ernst!

Hätten die Beamten professionell reagiert, hätte eine den Ort abgesichtert, mit Hand an der Waffe und der zweite hätte den Herren darauf angesprochen, er möge doch bitte einmal den Waffenschein/kleinen Waffenschein zeigen. Aber angesichts dessen, dass 95 % aller Polizisten nicht einmal in der Lage sind richtig schießen (und vor allem auch treffen) zu können, kann man so eine völlige Überreaktion seitens der Beamten auch verstehen. Wenn man eine Waffe führt, dann sollte die aber auch nicht jeder sehen. Außer man ist Geldbote o.ä. Das muss man natürlich auch dazusagen.

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was für eine Hysterie.

Da hat einer ne Waffe im Hosenbund und , wenn juckts.

Es kommt doch immer noch auf das Verhalten der Person an. Irgendwie scheint der gesunde Menschenverstand in Deutschland unterzugehen.

Da geht mann als Polizist doch ganz normal hin und spricht die Person doch normal an.

Das der Partner einen sichert ist doch wohl normal.

Dann weißt der gute Mann sich aus und das wars.

Und dann diese ewige Diskusion um die SSW. Wer es will und wer es legal darf schleppt halt so ein Ding mit sich rum.

Dieses ewige moralische Entrüsten über das Verhalten anderer ist schon einwenig skurill.

Wer von euch hat denn schon einen Waffenschein? Also, wenn jemand sich bedroht fühlt dann hat er die Möglichkeit sich einen kleinen Waffenschein zu holen.

Auch eine "scharfe Waffe" ist kein Garant für ein gutes gelingen.

Bei Ermittlungen in Albanien hat mir nachts mal ein PKw denn Weg abgeschnitten und der Beifahrer stürtzte sofort aus dem Wagen und zog dabei seine Waffe.

Ich war schon vorgewarnt da der Wagen die Straße hoch und wieder runter fuhr und die Insassen mich dabei anstarrten.

Als Sie unten wendeten hob ich einfach einen Stein auf (etwas größer als eine Billiardkugel) da ich wußte das es gleich zur Sache gehen würde.

Also der Typ zieht die Waffe frei und dreht sich mir zu , da bekommt er von mir einen Kopftreffer mit dem Stein aus circa 3,5 m Entfernung. Manchmal reicht halt auch einwenig Glück und jahrzehntelanges Handballspielen.

Also 9mm versus Stein geht nicht immer positiv für die 9mm aus. Es kommt halt auch auf die Situation an.

(Ich halte persönlich allerdings eine 9mm oder eine 22er für sinnvoller) Ich habe noch nie einen Holster für einen Backstein gesehen.

Jetzt mache ich mir aber doch auch nicht jedesmal ins Hemd wenn jemand eine leere Glascolaflasche oder einen Stein bzw ähnlichen Gegenstand in der Hand hat.

Ich achte einfach auf mein Umfeld und beobachte meine Mitmenschen.

Ach ja und diese these das die SSW nicht bringen kann ich leider nicht bestätigen.

Mir hat mal jemand mit so einem Ding aus 50cm Entfernung ins Gesicht geschossen und ich war sofort Kunde in der Uniklinik und konnte mehrere Tage nichts sehen.

Ist nicht schön wenn einem die Teilchen aus dem Auge gefräst werden.

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Was hier zum Teil wieder gehetzt wird. Wann schaffen wir LWB es uns nicht gegenseitig die Augen auszustechen? Es reicht doch, wenn das die Grünen, ABW und Co. übernehmen!

Ich führe selbst manchmal eine SW, weil ich schon sehr schlechte Erfahrungen machen musste, zum Glück aber mit einem baluen Auge davon gekommen bin. Ob das Ding nun hilft oder nicht, ich fühle mich ein Stück sicherer und möchte nicht länger nur auf mein Glück oder auf Fähigkeiten vertrauen, welche ich mir im Rahmen meiner größten Leidenschaft angeeignet habe (nein, hat nichts mit Waffen oder dergleichen zu tun).

Erscheckend ist für mich nur wie halbherzig der Pressebericht der Polizei verfasst wurde. Dort fehlen doch die wichtigsten Angaben! Der Text hilft eigentlich nur dem Laien Waffen wieder ein Stück mehr ins schlechte Licht zu rücken.

Muss ich jetzt immer Angst haben von der Polizei in den Dreck geworfen zu werden, weil zufällig der Pistolengriff oder das Holster zu sehen war? Klar achte ich darauf, dass das möglichst nicht passiert. Wir sind alle nur Menschen. Einmal nicht dran gedacht und schwuppst rutscht die Jacke hoch.

Ich erwarte entsprechend behandelt zu werden, wie ich mich auch in der Öffentlichkeit verhalte. Gern zeige ich meinen KWS auf Nachfrage vor. In den Dreck werfen lassen würde ich mich nicht! Mit Gegenwehr meinerseits wäre zu rechnen. Ist ja nicht gerade so, dass ich einen Zivilbeamten sofort erkennen könnte oder der mir sofort den Lauf seiner Dienstwaffe ins Genick drückt.

Ich weis ja nicht wie so eine Festnahme abläuft. Bisher hatte ich das "Vergnügen" mal in der U-Bahn in Boston, dem beizuwohnen. Na in Deutschland wird das wohl noch eine Spuhr sanfter ablaufen. Vor allem ohne sofort mit der Glock im vollen U-Bahnhof herumzufuchteln. ;-)

Das Vorgehen der Beamten ist, wenn es sich so zugetragen hat wie es sich vermuten lässt - öffentliche Veranstaltung hin oder her - eine Sauerei und stinkt meiner Ansicht nach gewaltig zum Himmel! So wie es dargestellt wird haben sie den Herren unsaft festgenagelt obwohl dieser keine offensichtliche Bedrohung war. Leben wir in einem Rechtsstaat oder bin ich Freiwild?

Wer jetzt unbedingt glauben möchte, die Beamten hatten einen driftigen Grund entsprechend hart vorzugehen, der soll das nur tun. Den Glauben an maßvollen Vollzug habe ich schon längst verloren. Als kleiner Mann oder mit Kindern bist du in diesem Land doch nur noch der Depp. Das einzige was mich immer wieder hoffen lässt, dass ich auch Polizeibeamte persönlich kenne (bzw. zu kennen glaube) und nicht erwarte, dass die im Dienst ihre gute Erziehung vergessen würden und den Verstand ausschalten.

Polizisten haben einen harten Job. Keine Frage. Ich möchte auch nicht immer und in jeder Situation tauschen. Was die Herren in grün oder blau so jeden Tag anhören müssen und ist sicher keine Freude! Jedoch ist aus diesem Grund sicherlich nicht jeder für den Job geeignet.

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hier Auszug aus dem Versammlungsgesetz und Erklärung was eine öffentliche Veranstaltung ist.

Wichtig vor allem für die Kameraden von den privaten Sicherheitsdiensten:

 VersammlG § 17a

 (1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.

 (2) Es ist auch verboten,

 an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen.

 bei derartigen Veranstaltungen oder auf dem Weg dorthin Gegenstände mit sich zu führen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

 Öffentliche Veranstaltung im Sinne des Waffengesetzes sind planmäßige, zeitlich eingegrenzte, aus dem Alltag herausgehobene Ereignisse, welche nicht nach der Zahl der anwesenden Personen, sondern nach ihrem außeralltäglichen Charakter und jeweils spezifischen Zweck vom bloßen gemeinsamen Verweilen an einem Ort abgegrenzt und in der Regel jedermann zugänglich sind, auf einer besonderen Veranlassung beruhen und regelmäßig ein Ablaufprogramm haben.

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hier Auszug aus dem Versammlungsgesetz und Erklärung was eine öffentliche Veranstaltung ist.

Wichtig vor allem für die Kameraden von den privaten Sicherheitsdiensten:

...

Zum Begriff Versammlung/Aufzug oder gar öffentliche Veranstaltung (unter freiem Himmel! - hier geht es um ein Einkaufszentrum) gibt es im Versammlungsgesetz keine Legaldefinition! Schon gar nicht im § 17, der sich mit dem Verbot von Schutzwaffen befasst (SSW =/= Schutzwaffe).

Was eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes ist, das hat letztlich das Bundesverfassungsgericht im Laufe mehrerer Jahrzehnte erarbeitet.

http://books.google.de/books?id=SgOBMECXNK...ion&f=false

Bei Bedarf bitte bis Seite 58 weiter lesen.

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Welches regelmässige Ablaufprogramm hat denn ein Weihnachtsmarkt?

Ein Weihnachtsmarkt fällt ja auch nicht unter Versammlung, sondern unter Märkte (Spezialmarkt nach § 68 Abs. 1 GewO).

§ 42 Abs. 1 WaffG:

Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.

Karlyman hat dazu bereits in Beitrag #75 die Frage aufgeworfen, ob ein Markt im Sinne des § 42 Abs. 1 WaffG nur ein nach Gewerbeordnung festgesetzter ist und ob bei fehlender Festsetzung (§ 69 GewO) eine Strafbarkeit entfällt.

Jetzt müsste man noch wissen, wo genau der Tatort war.

Möglicherweise handelt es sich bei dem Einkaufscenter um die Königsgalerie. Diese hat auch einen Eingang vom Friedrichsplatz aus.

Für den Friedrichsplatz wurde für 2009 ein Weihnachtsmarkt festgesetzt: http://www.weihnachtsmarkt-kassel.de/imper...splatz_2009.pdf

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Das Beispiel hätte auch von mir sein können!

Für mich aber trotzdem unverständlich, spätestens bei Personalienfeststellung, Prüfung SRS- Waffe mit PTB und Vorhandensein Kl. Waffenschein, wären die Maßnahmen erledigt gewesen.

Also folgt daraus, dass etwas anderes im Lokal vorgefallen sein, dass jemand die Polizei gerufen hat:

- wurde jemand bedroht?

- etwa die Zeche geprellt?

- oder etwa ein wiedererkannter Straftäter?

- war er volltrunken und hat seine Zuverlässigkeit in Frage gestellt?

Es fallen mir so manche Gründe ein!

Der geschilderte Sachverhalt ist jedoch einfach zu dünn, darauf ein Strafverfahren zu begründen halte ich für einen Lacher.

Von einem Weihnachtsmakt stand dort nirgends etwas, aber war in dem Lokal ev. eine öff. Veranstaltung, z. B. Verkaufsveranstaltung, Messe o. ä.?

Dort gilt der kleine Waffenschein eben nicht, aber auch davon steht nichts in der Pressemeldung!

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........so viel Spekulatius-----und natürlich der allgegenwärtige Polizeistaat...... wird Zeit, dass dieses Jahr zu Ende geht.

Hoffentlich liefert das neue einiges mehr an Fakten statt hier immer auf Grund noch so dünner Infos Seitenlange Spekulationen was wäre wenn vielleicht doch der eine gemeint haben könnte, dass der andere eventuell angeblich vielleicht und überhaupt.............wenn alle so arbeiten würden wie sie hier schreiben.......mal drüber nachdenken, so die letzten Stunden.

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Einzig für mich sinnvolle Weiterführung in diesem Fall wäre eine offizielle Anfrage um Stellungnahme bzw. der Begründung von einer der Redaktionen, die sich auch hier tummeln. Will DWJ, Visier, Caliber und Co. nicht zur Aufklärung veitragen und eine Anfrage bei der Pressestelle starten? Interesse ist definitiv vorhanden aber die aktuell vorhandenen spärlichen Informationen nähren lediglich weitere Spekulationen. Schließlich geht es auch darum, dass man nicht selbst in eine ähnlich gelagerte Situation gerät und dazu sollte die Sache endlich mal klar beschrieben werden.....

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  • 11 Monate später...
*hochzieh*

Wie sieht es mit dem Kinobesuch aus?

Ist das eine öffentliche Veranstaltung?

Geht um führen eines Waffg konformen Messers und eines Gasers mit KWS.

Meiner unmaßgeblichen Meinung nach ("Glauben heisst nicht Wissen") ist ein Kino eine gewerbliche private Veranstaltung, da gilt das Hausrecht des Betreibers mit ähnlichen Konsequenzen wie für diesen Fall im Thread schon angesprochen.

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Wie sieht es mit dem Kinobesuch aus?

Ist das eine öffentliche Veranstaltung?

Geht um führen eines Waffg konformen Messers und eines Gasers mit KWS.

Kommt drauf an. Eine ganz normale Kinoveranstaltung ist keine öffentliche Veranstaltung sondern einfach nur öffentlich. Wird die Veranstaltung herausragend beworben, z.B. heute Premiere mit Autogrammstunde (oder sowas), ist es eine öffentliche Veranstaltung.

Da gibt es ein BGH-Urteil zu. Aus dem Kopf heraus BGH 1Str 44/91 oder so...

bye knight

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Ich sehe hinter dem Fall eine allgemeinere Problematik. Dass es bei öffentlichen Veranstaltungen und Märkten Einschränkungen für das Führen von Waffen gibt, okay. Aber wo fängt die Veranstaltung an und wo hört sie auf? Das ist ja schon bei den "Waffenverbotszonen" nicht eindeutig geregelt. Die Städte legen Zonen im Stadtplan fest, diese sind aber im Straßenbild NICHT eindeutig erkennbar (Die Schilder in Bremen hängen beispielsweise falsch). Generell muss für Sondernutzungen eine Sondernutzungserlaubnis erteilt werden. Formal korrekt (wer macht das schon?) dürfen Flächen, die die Allgemeinheit nach wie vor braucht, nicht als Sondernutzungsfläche vergeben werden. Das wären also: Rettungswege, Aufstellflächen der Feuerwehr, allgemeine Verkehrswege. Würden diese zur Sondernutzung vergeben, müssten sofort die betreffenden Gebäude ohne Rettungswege/ 2.Rettungsweg (wg. Aufstellfläche der Drehleiter) evakuiert und die weitere Nutzung untersagt werden...

Gleichzeitig zu einer Veranstaltung/ Markt müssen Rettungswege/ allgemeine Verkehrswege/ Aufstellfkächen für die anderen Bereiche existieren. Diese gehören nicht zur Veranstaltung/ zum Markt - unterliegen also nicht den Bestimmungen für Märkte/ Veranstaltungen. Und auf denen darf man sich dann auch z.B. mit einer Waffe bewegen, wenn man denn darf. Ich kenne allerdings keine öffentliche Veranstaltung/ keinen Markt, wo das sauber abgegrenzt ist. Meistens stehen die weihnachtlichen Kerzengießer mit kochendem Wachs genauso wie die Bratwurstbuden genau in den Rettungswegen, Anfahrtswegen für die Feuerwehr oder den passenden Aufstellflächen...

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@ troubador

Willkür, bzw Entscheidung der Beamten vor Ort.

Da warte ich ja immermal noch drauf das ich mal kontrolliert werde.

Erstmal drehen sie bestimmt am Zeiger wegen dem Messer.

Ist bei mir ein feststehendes mit 11,4 cm Klingelänge (12cm zum führen erlaubt)

Und ein normaler Gaser mit PTB ebend.

Wahrscheinlich bist du schon verdächtig das du überhaupt was dabei hast,

das ist ja wohl die Ausnahme in Deutschland.

Und wenn sie dann noch auf der Schiene "Nur der Staat darf Waffen haben, wir brauchen keine mündigen Bürger" sind, dann wars das sowieso erstmal gewesen. Die Anzeige einstellen bzw die Sachen zurückgeben kann man dann nach nem halben Jahr immernoch. :peinlich:

Aber vielleicht gibts auch Polizisten, die Wissen was in den Gesetzen steht und welche Befugnisse sie haben und nicht im Thema Waffenrecht.

Mal abwarten......

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