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schlacht

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  1. Mal ein Tip von mir: Solche Sachen kann man als Verbraucher auch der Wettbewerbszentrale melden (wettbewerbszentrale.de), dort gibt es sogar ein Onlineformular. Bei einem solch einfachen und mehrfach vorkommenen Sachverhalt mahnen die das Unternehmen ab und fordern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung vom Unternehmen, dies eben zukünftiug zu unterlassen. Wenn Die Firma diese Erklärung nicht abgibt, wird diese gerichtlich eingefordert. Wenn die Firma die Erklärung dann abgegeben hat und sich zukünftig des gleichen Vergehens nochmals schuldig macht, wird das ganz schön teuer. und das beste: Für den Verbraucher ist das ganze Verfahren mit keinen Kosten verbunden, da die Wettbewerbszentrale aus eigenem Antrieb gegen solch unseriöses Geschäftsgebahren vorgeht. Also: Am besten nutzen das Formular gleich mehrere Personen und schildern Ihren Fall unabhängig voneinander, dann wird man sich mit sehr sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Sache annehmen. Ich habe dort nur äussert positive und zufriedenstellende Erfahrungen gesammelt. Gruß schlacht
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