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IGNORED

WaffKostV -- Gebührenordnung


Stinkmarder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Die Zahlen kamen bei einem Anruf beim Amt raus.

Ein netter Frankonia Mitarbeiter hat bei der Behörde angerufen und da sagte man ihm, daß nächstes Jahr neue Gebühren kommen sollen. Da wurden dem auch diese Zahlen genannt. Sogar die genaue Höhe. Habe ich aber leider vergessen.

JENS

Geschrieben

... aber mit sensibler Beobachtung und konzertierten Aktionen bekommen wir vielleicht auch die Gebühren weg, weil falls überhaupt einer, die ominöse Allgemeinheit an den ganzen Überprüfungen und Dokumentationen ein Interesse hat, aber sie nicht im einzelnen Interesse des jeweiligen LWB sind. ;)

Geschrieben
Die Zahlen kamen bei einem Anruf beim Amt raus.

Ein netter Frankonia Mitarbeiter hat bei der Behörde angerufen und da sagte man ihm, daß nächstes Jahr neue Gebühren kommen sollen. Da wurden dem auch diese Zahlen genannt. Sogar die genaue Höhe. Habe ich aber leider vergessen.

JENS

ich weiss das bei verschiedenen Ämtern seit ca. 1,5 jahren die Dauer der Bearbeitung verschiedener Waffenrechtlicher Vorgänge genau notiert werden und daraus durchschnittliche "Bearbeitungszeiten" berechnet werden. Aufgrund dieser Zeiten werden die Gebühren in kürze neu geregelt und von derr jeweiligen Behörde festgelegt.

Kann also gut sein, das es von Behörde zu Behörde da in Zukunft starke Unterschiede geben wird.

Geschrieben
Kann es sein, daß es nächstes Jahr eine neuen Gebührenordnung gibt?

Mancherorts bestimmt, wobei bislang noch nicht gerade viele Waffenbehörden auf ein eigenes Gebührenverzeichnis umgestellt haben. Der 1. Januar könnte aber für einige ein brauchbares Datum sein, um den "Schnitt" zu vollziehen.

Ich denke, dass sich unterm Strich Erhöhungen und Senkungen in etwa die Waage halten werden. Dort wo nach Zeitgebühr berechnet wird, tendenziell sogar eher mehr Senkungen.

Andererseits sind die Vorschlagswerte der RP und des BMI sehr hoch.

Geschrieben
Kann also gut sein, das es von Behörde zu Behörde da in Zukunft starke Unterschiede geben wird.

Ist doch jetzt schon so.

Meine Behörde hat im laufenden Jahr selbst eine neue Kostenregelung herauasgebracht.

Zum Glück aber mit "Bodenhaftung"

Gruß

G.T.

Geschrieben
Andererseits sind die Vorschlagswerte der RP und des BMI sehr hoch.

Das ist m.E. die Ebene, wo die Gebühren nicht mehr unter rein gebührenrechtlichen Gesichtspunkten (Erstattung des Aufwandes

eines veranlassten Verwaltungshandelns..), sondern auch unter "politischen" bzw. Lenkungsgesichtspunkten gestaltet werden.

Klar ist, die öffentlichen Kassen sind klamm, und es wird momentan auf allen Feldern kreativ nach Möglichkeiten gesucht,

die Einnahmenseite zu verbessern.

Aber es wäre doch sehr interessant, vergleichend zu betrachten

- die Gebühren(höher)entwicklung im Waffenrecht

- die Gebühren(höher)entwicklung in allen sonstigen Verwaltungsbereichen.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

bei mir auf dem LRA bezahlt man bereits seit Anfang 2009 EUR 20,- für jeden Position beim Ein. u. Austrag auf der WBK auch Sammler, d. h. z. B. Sammler hat 3 Waffen gekauft + 2 verkauft macht 5*20= 100,- oder habe eine Mossberg mit zwei Wecheslläufe im Frühjahr verkauft hat EUR 60,- für die Austragung gemacht da drei Positionen auf der WBK.

Wenn man nun bedenkt, das, man z. B. eine Pistole Walther PPK für EUR 150,- im eGun ersteigert + min. 30,- Versand + Eintragung 20,- = EUR 200,-, wenn ich nun die Pistole wieder verkaufen möchte kommen für mich nochmals EUR 20,- Austragung dazu, d. h. ich müsste min. EUR 220,- dafür bekommen. Dem Käufer kostet die Pistole zzgl. Versand 30,- + Eintragung 20,- = EUR 270,-.

Es ist richtig ein Hobby sollte man nicht streng Betriebswirtschaftlich sehen, aber gerade in der heutigen Zeit überlegt man sich schon, auch aus Verantwortung für die Familie, kann ich es verantworten die Haushaltskasse (Familienvermögen) entsprechend zu belasten und das in der Gewissheit bei einem späteren Verkauf selbst bei Sammlerwaffen oftmals noch nicht einmal die Anschaffungskosten zurückzubekommen.

Geschrieben
Aber es wäre doch sehr interessant, vergleichend zu betrachten

- die Gebühren(höher)entwicklung im Waffenrecht

- die Gebühren(höher)entwicklung in allen sonstigen Verwaltungsbereichen.

Gruß,

karlyman

Na ja, die WaffKostV wurde meines Wissens zuletzt Anfang der 90er-Jahre geändert und selbst bei der Euroumstellung durfte nicht mal auf volle Euro aufgerundet werden. Da kann man also nicht meckern.

Die älteren Herrschaften unter uns erinnern sich natürlich noch an Eintragungsgebühren von 10,- DM.

Im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten erscheinen mir die Gebühren im Waffenrecht aber allgemein sehr moderat zu sein.

Geschrieben
Da kann man also nicht meckern.

Zumindest bis zum Vorliegen von Fakten beteilige ich mich auch nicht an der Meckerei

(manche hier überbieten sich ja regelrecht nach dem Motto: wer spekuliert noch höher...).

Wobei von der Tendenz her die Richtung aber schon klar sein dürfte.

Das Gerücht "saftiger" Gebührenerhöhungen im Waffenrechtsbereich macht seit Jahren die Runde.

Auch mein SB hat vor geschätzten drei Jahren schon entsprechend gemutmaßt....

Geschrieben
Die älteren Herrschaften unter uns erinnern sich natürlich noch an Eintragungsgebühren von 10,- DM.

stimmt! Und gerade heute (nee - gestern) habe ich dafür 12,78 € bezahlt.

Den Umrechnungskurs berücksichtigt ist das mal eine Steigerung von locker weit über 100 %!

Und da soll man sich nicht aufregen?

Wo lebst Du eigentlich?

Harlekin

edit: das Eintragen hat übrigens 3 Minuten gedauert - der smalltalk mit meiner Lieblingssachbearbeiterin über eine halbe Stunde!

Geschrieben
Na ja, die WaffKostV wurde meines Wissens zuletzt Anfang der 90er-Jahre geändert und selbst bei der Euroumstellung durfte nicht mal auf volle Euro aufgerundet werden. Da kann man also nicht meckern.

Wurde zuletzt meines Wissens 1997 geändert, da mein damaliger SB mir anfangs noch die alte Gebühr für die WBK rot nannte, sich aber bis zu meiner Beantragung diese deutlich erhöhte.

Wenn ich bedenke, wie damals schon zugeschlagen wurde, dann graust mir vor dem, was da nun kommen mag...damals stieg z.B. die Gebühr für die Ausstellung der WBK rot von 250 auf satte 400 DM. Kann mir nicht vorstellen, daß das tatsächlich am gestiegenen Verwaltungsaufwand lag!

Und sind wir uns ehrlich, die derzeitigen Gebühren nach der 4.WaffV sind doch sicher nicht zu niedrig. Wenn ich nun spekuliere, was allein die reinen "Stempelgebühren" für Ein- und Austrag kosten und daß diese evtl. deutlich erhöht werden, dann sehe ich absolut keine Verhältnismäßigkeit mehr. Da muß man schon mal bedenken, was für den Beamten oder Angestellten da tatsächlich an Arbeit dran ist. So gut wie nichts nämlich.

Geschrieben

Aktuelle Preise im Rhein-Neckar Kreis (gerundet auf volle Euro):

Beantragung Waffe + Mun Erwerb: 44 Euro

Eintragung Waffe: 16 Euro

Erweiterung Rote WBK: 96 Euro (oder waren es 99 Euro?)

Insofern sind das noch moderate Steigerungen, wenn es dabei bleibt.

Geschrieben

Bei uns aktuell:

Ein-/Austragung einer Waffe grün/gelb/rot € 12,78 (nicht auf Jagdschein, da sind es 17,ebbes)

Neuausstellung Rot: € 204,52

Erweiterung Rot: € 76,69

sprich, immer noch die alten DM-Sätze peinlich genau in EUR umgerechnet

Geschrieben

Hallo,

in der Garnisonsstadt Ludwigsburg:

Ein-/Austragung einer Waffe grün/gelb/rot = 20,00 €

Für Waidmänner ist der gleiche Betrag fällig.

Unbedenklichkeitsbewscheinigung = 52,00 €

Gruß

Speedster

Geschrieben
sprich, immer noch die alten DM-Sätze peinlich genau in EUR umgerechnet

Ist in Köln auch so. :icon14: Ist auch richtig so. Wie kommen bloß einige Behörden dazu, eigenmächtig ohne gesetzliche Grundlage bzw. entgegen der geltenden Rechtslage Gebühren festzusetzen? Die alte Kostenverordnung ist noch gültig und dementsprechend auch anzuwenden und zwar so lange, bis eine neue Kostenverordnung erlassen wird.

Geschrieben
Im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten erscheinen mir die Gebühren im Waffenrecht aber allgemein sehr moderat zu sein.

Wenn Du es selber so empfindest- dann also hinauf mit den Gebühren!

Uns geht's doch Gold! Irgendwie müssen doch 2 BIO Staatsschulden abgetragen werden. Machen wir den Anfang mit den duldsamen Waffenbesitzern:

"Und der Herr sagte: Jauchze und frohlocke! Es könnte schlimmer kommen!" Und ich jauchzte und frohlockte- und siehe da: Es KAM schlimmer!

MfG!

Geschrieben
Die alte Kostenverordnung ist noch gültig und dementsprechend auch anzuwenden und zwar so lange, bis eine neue Kostenverordnung erlassen wird.

Der Meinung war ich eigentlich auch, Nutzer(in) Sachbearbeiter hat aber in einem anderen Thread in Bezug auf einen Beitrag des Nutzers 2nd_amendment darauf hingewiesen, daß inzwischen scheinbar auch eigene Kostensatzungen möglich sind. So richtig erschlossen hat sich mir die Sache zwar nicht, scheint aber trotzdem rechtens zu sein (was mir überhaupt und ganz und gar nicht paßt).

Vielleicht kann hier mal jemand die Rechtslage verständlich und nachvollziehbar erklären.

Geschrieben
Garnisonsstadt Ludwigsburg

Ähemmm... das war einmal.

Zum Thema: da haben die Ludwigsburger (Stadt? Oder LRA LB?) aber im Vergleich zu anderen Waffenbehörden zwar

nicht außerordentlich, aber doch merklich "zugelangt". In den mir bekannten Waffenbehörden dieser "Ecke"

werden z.B. für die Eintragung einer Waffe immer noch die "klassischen" - aus DM-Zeiten umgerechneten -

12,78 € (vereinzelt auch gerundet 13,-E) verlangt.

Geschrieben

:angry2:

Hallo,

War vorgestern auf meiner Behörde dort wurde mir von der SB`- ìn übermittelt:

dass ein Schreiben existiert bei dem diese so dringend benötigten Hausbesuche (Aufbewahrungskontrollen)

wohl künftig bis zu 300.- EUR dem Waffenbesitzer in Rechnung gestellt werden soll !

Ist sowas zulässig habe diese Kontrolle ja wohl nicht angeordnet oder in Auftrag gegeben ?

Desweiteren sollen auch die Personenüberprüfungen (Zuverlässigkeit, Führungszeugniss usw.) bei Antrag einer WBK,

Jagdschein, Sprengstoffschein usw., was seither ja im Hintergrund lief, dem Antragsteller in Rechnung gestellt werden !

Höhe noch nicht festgelegt !

Wie mit den 3-5 jähringen Folgeüberprüfungen verfahren werden soll, konnte Sie mir noch nicht sagen.

Es deutet alles darauf hin den Waffenbesitzern noch mehr Belastungen aufzubürden, um hier den Kreis immer kleiner zu gestalten.

dies nur Zur Info, demjenigen der hiervon noch nichts gehört hat.

Wehret den Anfängen !!!

Gruß freebird

Geschrieben
Vielleicht kann hier mal jemand die Rechtslage verständlich und nachvollziehbar erklären.

Ich kann's hier wiedergeben, so weit mir - für Baden-Württemberg - bekannt.

Hier ist die (wenn man so will) rechtliche Neu-Gestaltung der Verwaltungsgebühren mit dem mit dem

"Gesetz zur Neuregelung des Gebührenrechts" - also dem novellierten Landesgebührengesetz Ba.-Wü. -

im Dezember 2004 erfolgt:

§ 4 Abs. 3:

"Die Landratsämter, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden setzen für ihren Bereich, sofern sie Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden

im Sinne des Landesverwaltungsgesetzes (Anm: u.a. Waffenrecht)....wahrnehmen, die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der

Gebühren fest; die Landratsämter treffen die Festsetzungen durch Rechtsverordnung, die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften

durch Satzung"...

D.h.: die Kreise sowie die Gemeinden, die auch Aufgaben der sog. unteren Verwaltungsbehörden (u.a. Waffenrecht) wahrnehmen, stellen eigene

Gebührenordnungen und Gebührenverzeichnisse für ihre Verwaltungsleistungen auf.

Und, auch wichtig:

§ 4 Abs. 5:

"Regelmäßig, spätestens aber nach zwei Jahren, sind die festgelegten gebührenpflichtigen Tatbestände, die Höhe der Gebühren sowie

Gebührenerleichterungen zu überprüfen und nach Bedarf anzupassen".

§ 7

Gebührenbemessung

Abs. 1: "Die Gebühr soll die mit der öffentlichen Leistung verbundenen Verwaltungskosten aller an der Leistung Beteiligten decken".

Abs. 3: "Die Gebühr darf nicht in einem Missverhältnis zur öffentlichen Leistung stehen".

Ich gehe mal davon aus, dass es in den anderen Ländern ähnlich gestaltet wurde.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
...ein Schreiben existiert bei dem diese so dringend benötigten Hausbesuche (Aufbewahrungskontrollen)

wohl künftig bis zu 300.- EUR dem Waffenbesitzer in Rechnung gestellt werden soll !

Ist sowas zulässig habe diese Kontrolle ja wohl nicht angeordnet oder in Auftrag gegeben ?

Zur Beantwortung greife ich nochmal ins Töpfchen des baden-württembergischen Gebührengesetzes

(und nehme an, dass solche elementaren Grundsätze in den anderen Ländern ähnlich bestehen):

§ 2 Abs. 2:

"Eine öffentliche Leistung ist behördliches Handeln."...

§ 2 Abs. 3:

"Individuell (Anm.: d.h. einem Gebührenschuldner) zurechenbar ist eine öffentliche Leistung, wenn sie im Interesse des Einzelnen

erbracht wird. Insbesondere gehört dazu auch die verantwortliche Veranlassung einer öffentlichen Leistung."

Der letzte Satz ist wichtig. "VERANLASSUNG".

Meines Erachtens müsste eine Kontrolle dann durch den Waffenbesitzer veranlasst sein, wenn

- er z.B. durch die Weigerung oder das Versäumnis, vorher Unterlagen vorzulegen bzw. Auskünfte zu geben, der Behörde

einen Grund und Anlass gibt, ausgerechnet bei ihm die die Kontrolle durchzuführen.

- bei einer bei ihm durchgeführten Kontrolle Missstände festgestellt werden und daher eine Nachkontrolle über deren Beseitigung

notwendig wird

- er (unwahrscheinlicher, aber möglicher Fall) die Kontrolle selbst beantragt hat.

Eine Gebühr für eine sozusagen "anlasslose Stichprobenkontrolle" bei irgendeinem willkürlich "herausgepickten" Waffenbesitzer

sehe ich momentan nicht im Einklang mit dem genannten gebührenrechtlichen Grundsatz.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

meine Info vom zuständigen LRA ist, das die Überprüfungen nichts kosten.

Allerdings werden die Gebühren wohl erhöht/angepasst, so das am Ende der Rest teurer wird.

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