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IGNORED

Post verschlampt gelbe WBK


low-ready

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Geschrieben

Hallo

im Moment sieht es wohl so aus als wäre meine WBK auf dem Postwege vom Waffengeschäft zu mir verloren gegangen.

Ich habe gekauft und sie mir vor 1 Monat auf Leihschein mitgenommen.

1 Woche vor Ablauf des Leihscheins(letzte Woche) schickte ich meine WBK zur Eintragung zum Waffengeschäft.(Post Einschreiben mit Rückantwort)

2 Tage später wurde sie nach Aussagen des Verkäufers per normalem Brief an mich zurückgesendet.

Bis heute ist nichts angekommen. Heißt mir bleibt noch 1 Woche und 1-2 Tage um die Waffe bei der Behörde in meine WBK eintragen zu lassen, was ja ohne WBK schlecht geht.

Jetzt muss ich ja der Behörde den Verlust der WBK mitteilen.

Hat da jemand Erfahrungen wie sich das verhällt wenn das innerhalb der 2 Wochen Eintragungsfrist die WBK abhanden kommt?

Wird eine Ersatzwbk sofort ausgestellt?

Ich wollte hiernochmal anfragen, bevor ich das morgen meiner Behörde melde und noch irgendeinen Fehler mache.

Geschrieben

vor ca 2 monaten war mit meiner grünen das gleich passiert

ich bin zum amt hat etwa 45 euro gekostet und hatte nach 10 minuten die neue wieder in der hand - alles halb so wild

ist ja schließlich alles gespeichert und kommt schon mal vor meinte meine sb

Geschrieben

Die Frage ist:

Wieviele Waffen waren bereits in der WBK eingetragen und wer trägt die Kosten für die Ersatz WBK?

Das mit der 2-Wochenfrist ist KEIN Problem.

Du musst nur innerhalb der 2 Wochen Deinem SB den Waffenerwerb kommunizieren/anzeigen.

Dass momentan keine WBK zum Eintragen vorhanden zu sein scheint stört diesbezüglich NICHT!

Geschrieben
2 Tage später wurde sie nach Aussagen des Verkäufers per normalem Brief an mich zurückgesendet.

so würde ich vorgehen:

geh zur behörde und melde den verlust! zahle die gebühr und nimm die "ersatz"-wbk mit nach hause!

hat der verkäufer ohne dich vorher zu informieren die wbk als normalen brief versendet würde ich ihm die rechnung der behörde zusenden mit dem vermerk: sollte er diese kosten nicht übernehmen hört er von deinem anwalt!

Geschrieben

Kriegt der Sachbearbeiter die Seriennummer/Modell auch gleich mitgeteilt, wenn der Waffenhändler den Erwerb meldet, oder nur "Waffe erworben" und fertig?

Oder muss ich dann mit der Ersatz WBK noch wieder zu dem Waffengeschäft hindackeln und wieder zurück latschen um die BF eintragen zu lassen?

Geschrieben

Versuchen kann mans, aber mit welcher Begründung?? WBKs dürfen mit der Post verschickt werden (macht meine Waffenbehörde auch, wenn sie mir einen Eintrag gemacht haben, sehr zu meinem Unbehagen) , und auch wenn das viel zu oft passiert

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=387974

passiert es nicht so oft, dass man darin eine Sorgfaltspflichtverletzung sehen könnte...

Anders würde es aussehen, wenn ein anderer Versand vorher ausgemacht war.

Es ist auf jeden Fall schnellstens ein Nachforschungsantrag zu stellen!

Geschrieben
Die Frage ist:

Wieviele Waffen waren bereits in der WBK eingetragen ...

Es war 1 KK Langwaffe auf der WBK eingetragen, eine Bockflinte ist die neu erworbene Waffe.

Kosten dürften also die Gebühr für die Gelbe WBK + Eintragung 2er Langwaffen sein?! :confused:

Nein.

Es spielt keine Rolle wie viele Waffen in der WBK eingetragen waren. Die Gebühren für eine Zweitschrift sind gleich.

Geschrieben

Das werd ich morgen wissen wieviel es kostet, zumindest weiß ich jetzt "wenn du dich auf die Post verlässt, bist du verlassen".

Nie wieder versende ich meine WBK per Post, alles nurnoch persönlich!!

So ein Affentanz nur weil die zu blöd sind, ein Stück Papier von A nach B zu transportieren :016:

Geschrieben

Manche Behörden verlangen leider für eine Zweitschrift den gleichen Preis wie es kosten würde, alle Waffen einzeln eintragen zu lassen.

Oder gibt es in der Gebührenordnung eine Position: Zweitschrift?

Geschrieben

Mit welcher Begründung? Die ursprünglichen Kosten waren ja für die einzelnen Verwaltungsakte. Ich sehe nicht, wie beim Ausstellen einer Ersatz WBK nochmal sämtliche Bedürfnisse und x-mal die Zuverlässigkeit erneut überprüft werden müssten.

Geschrieben
- alles halb so wild ist ja schließlich alles gespeichert und kommt schon mal vor meinte meine sb

bei einer grünen WBK kann ich die lockere Haltung deines SBs ja noch verstehen, da es sich hier um eine gelbe WBK handelt, dürfte auch der ins Rotieren kommen.

Sofort Nachforschungsauftrag bei der Post und eine Verlustanzeige des Dokuments beim SB stellen!

Dieses Dokument wird dann in der nächsten Ausgabe vom Bundesanzeiger als Verlust drin stehen.

Viel Glück bei der Kostenklärung mit dem Händler.

Überleg doch mal: Grüne WBK = Kauf nach Voreintrag, Gelbe WBK = Kauf ohne Voreintrag!

Geschrieben
Oder gibt es in der Gebührenordnung eine Position: Zweitschrift?

Ja.

Nennt sich WaffKostV. (Abschnitt II Nr. 18)

Kosten dafür:

Sportschützen WBK: WaffkostV Abschn. II Nr. 2: 110,00 DM

WBK: WaffKostV Abschn. II Nr. 6: 80,00 DM

... wie immer der Hinweis: Oder Deine Behörde hat eine eigene Gebührenverordnung erlassen.

Geschrieben
Dieses Dokument wird dann in der nächsten Ausgabe vom Bundesanzeiger als Verlust drin stehen.

Viel Glück bei der Kostenklärung mit dem Händler.

Das ist heute wohl nicht mehr so. Das hat es früher so teuer gemacht.

Geschrieben

Für einen Waffenerwerb schicke ich nie meinen Jagdschein oder WBK zu einem Händler , wozu ??

Wollte von mir auch mal einer haben .... konnte sich auf den Kopf stellen ... hat er nicht bekommen.

Die Daten kann der SB auch eintragen ...

Gruß Hallimasch

Geschrieben
Für einen Waffenerwerb schicke ich nie meinen Jagdschein oder WBK zu einem Händler , wozu ??

Gruß Hallimasch

Weil im WaffG §34 das steht:

(2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.

Geschrieben
Das ist heute wohl nicht mehr so. Das hat es früher so teuer gemacht.

Richtig, das wurde im Waffenrecht schon vor etlichen Jahren abgeschafft. Bei SprengG-Erlaubnissen ist es aber nach wie vor so, dass deren Verlust im Bundesanzeiger zu veröffentlichen ist.

Die gelbe WBK muss aber bei der Polizei wie eine verlorene Waffe zur Sachfahndung ausgeschrieben werden. Gebühr für Zweitausfertigung entspricht nach WaffKostV gleicher Gebühr für die Neuausstellung, also 56,24 Euronen. Es gab auch schon arme Tröpfe, die sich Drittfertigungen ausstellen lassen mussten.

Geschrieben

Hallo

der Verkäufer hat die WBK versand, also war er verantwortlich und muß auch zahlen.

Mein SB verschickt die WBKs immer mit normaler Post. Wenn eine mal verloren geht, wird er sicherlich nicht auf den Gedanken kommen, daß der Adressat die Gebühren zahlt.

Steven

Geschrieben

Durchschnittlich verschwinden 70.000 Briefe und 2.000 Päckchen oder Pakete pro Tag. (Stand 2005)

Man geht bei der Post von einem Verlust von 1 Promille des Sendungen aus.

Die genannten Zahlen stammen vom Verband für Post und Telekommunikation.

Geschrieben

Ich war heute bei meiner Behörde. Der Sachbearbeiter wurde nicht unfreundlich oder böse als ich ihm die Geschichte erzählt hab.

Er hat selber nochmal beim Waffengeschäft angerufen und nachgefragt, dann in den PC eingetragen das ich den neuerwerb angezeigt hab.

Jetzt meint er, bin ich erstmal aus der Pflicht.

Mit einer Neuaustellung möchte er noch gerne warten, falls sie sich doch wieder anfinden sollte, wenn nicht, soll ich in 2 Wochen nochmal vorbeikommen dann gibts eine Ersatzwbk (Kosten 56€ und paar Cent).

Meine beiden Langwaffen sind dann auch gleich eingetragen.

Für die Zeit bis ich meine WBK (ob nun die alte oder Ersatz) wiederhabe, hat er mir eine beglaubigte Kopie(verkleinerter Schwarzweißausdruck der WBK aus seinem PC) umsonst ausgestellt.

Allererste Klasse, besser hätte man das nicht lösen können.

Nochmals danke für eure Antworten.

Das ist mir jetzt eine Lehre gewesen.

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