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IGNORED

Post verschlampt gelbe WBK


low-ready

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Hallo

der Verkäufer hat die WBK versand, also war er verantwortlich und muß auch zahlen.

Mein SB verschickt die WBKs immer mit normaler Post. Wenn eine mal verloren geht, wird er sicherlich nicht auf den Gedanken kommen, daß der Adressat die Gebühren zahlt.

Steven

Leider sagt normales Recht aus, dass der Gefahrübergang mit Auflieferung an die Post für den Absender erledigt ist.

Auf gut Deutsch. Der Versand geht immer auf das Risiko des Empfängers.

So isses im deutschen Wirtschaftsrecht, da ist es egal was Du zu wissen glaubst.

Punktum

LG

M

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Was soll ich mich da groß aufregen. Hat ja doch keinen Sinn. Eigentlich hat er eine Mitschuld weil er die paar Pennys sparen wollte und nur normalen Brief anstatt Einschreiben genommen hat.

Aber ich brauch nicht mit Anwalt drohen, wenn ich nicht hinter der Drohung stehe....

Die Rechnung gehört NICHT an den Büma weitergeleitet. Der hat den Brief nicht verschlampt und hat somit keine schuld, sondern einzig und alleine die Post. Und genau denen würde ich die Rechnung zzgl. Kosten für Telefonate und Fahrerei mit und zum SB um die Ohren hauen.

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bei einer grünen WBK kann ich die lockere Haltung deines SBs ja noch verstehen, da es sich hier um eine gelbe WBK handelt, dürfte auch der ins Rotieren kommen.............Überleg doch mal: Grüne WBK = Kauf nach Voreintrag, Gelbe WBK = Kauf ohne Voreintrag!

Und was ist eine waffenrechtliche Erlaubnis wert, wenn ich mich nicht gleichzeitig mit einem zulässigen Bilddokument (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen kann?

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Bei meinen 3 Waffen die ich bis jetzt gekauft hab, wurde nicht einmal der Ausweis kontroliert.

Bei jugendlichen Trinkern wird der Ausweis an der Ladentheke auch nur selten kontrolliert. Könnte es vielleicht sein, dass sich die Verkäufer (Kassiererin/Waffenhändler) falsch verhalten?

Aus solchen Fehlverhalten entspringt dann nur wieder der Ruf nach einer neuen Gesetzesnorm, wie Alterstäto auf der Stirn oder Lichtbild in der WBK. Wo bleibt die Eigenverantwortung?

Sollte es bei einem Waffenhändler wegen so etwas übrigens einmal zu Problemen kommen, wird halt der Markt wieder um einen unqualifizierten Händler erleichtert. Im übrigen wäre es auch gar nicht schwierig, denn der Erwerber einer Waffe muss den Ausweis ja sowieso dabei haben, wenn er die Waffe mit aus dem Laden nehmen will (§ 38 WaffG).

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