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IGNORED

LKA Berlin und Grundkontingent


Bionaut

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe das Gefühl das LKA in Berlin schießt mal wieder über das Ziel hinaus.

http://www.berlin.de/polizei/service/waffen.html

Hier der Text:

4. Bedürfnis für Sportschützen

Durch die aktuelle Gesetzesänderung wird der Behörde das Ermessen eingeräumt, auch nach der Regelüberprüfung (drei Jahre nach der Ersterteilung einer Erlaubnis) das Fortbestehen des Bedürfnisses fortlaufend und somit verdachtsunabhängig prüfen zu können. Darüber hinaus soll die Anzahl der Waffen bei Sportschützen stärker vom Bedürfnis abhängig gemacht werden, indem bei einer Überschreitung des Grundkontingents (ab der dritten Kurz- bzw. ab der vierten Langwaffe) der Nachweis der regelmäßigen Wettkampfteilnahme mit allen vorhandenen Waffen vorzulegen ist.

Ist die Darlegung so rechtens und wie ist das mit der Nachweisführung.?

Leider sind die SB nicht gerade Leuchten :P

Gruß

Bionaut

Geschrieben

Siehe § 14 Abs. 3 WaffG:

"Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe 1.von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder2.zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich istund der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat."

Um das Bedürfnis zum weiteren Besitz zu halten, müssen diese Sportschützen also auch später noch an Wettkämpfen teilnehmen. Und das darf die Waffenbehörde nach § 4 Abs. 4 WaffG prüfen.

Geschrieben

Die Frage ist die Interpretation. Gilt die Wettkampfteilnahme für a l l e Waffen oder eben nur für i r ge n d e i n e oder die w e i t e r e Waffe. Ich glaube das wurde hier schonmal thematisiert, aber ebenfalls ohne Lösung. Ich denke die Berliner schießen wieder übers Ziel hinaus. Gemeint ist doch nur die generelle Wettkampfteilnahme.

Gruß

Geschrieben

Also Leute, das ist doch jetzt schon x-fach durchgekaut worden und jeder bringt jedesmal seine persönlichen Ansichten mit ins Spiel, ohne

mehr als eine Meinung zu haben.

Das Einzige was es da bisher an konkreten Aussagen gibt, ist der Erlaß aus Bayern.

Alles andere ist Kaffeesatzleserei und persönliche Interprätation jedes Einzelnen, die auch durch x faches Wiederholen nicht sinnvoller wird.

Und die Berliner Ausführungen machen in ergreifender Schlichtheit und Vereinfachung aus den "Halbautomatischen Langwaffen"

gleich auch noch nur "Langwaffen" (wenn ich es recht in Erinnerung habe).

Ich habe dazu auch eine Meinung - und die deckt sich ziemlich mit den recht vernünftigen Signalen aus Bayern.

Gruß

G.T.

Geschrieben

Mein Problem ist, das ich zwei Repetierer und zwei Selbstlader (Langwaffe) habe. Nach der LKA Ansicht sind das ja vier Langwaffen (Grundkontingent).

Das Gesetz sagt aber zum Bedürfnis Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen ...

Wer legt das Grundkontingent fest und ist es nicht das gleiche wie das Bedürfnis?

Nicht das die jetzt sagen, wenn ich mir einen dritten Repetierer anschaffe ,Grundkontingent überschritten.

Gruß

Bionaut

Geschrieben

Hallo,

verbessert mich bitte wenn ich falsch liege, aber der Begriff Grundkontingent bezieht sich doch auf WBK-grün?

Repetierer werden doch aber in gelb eingetragen, und bei gelb gibt es kein Grundkontingend.

Mal wieder eine schlecht formulierte Aussage oder Absicht?

Geschrieben
Mal wieder eine schlecht formulierte Aussage oder Absicht?

Es ist möglicherweise eine "absichtlich schlecht formulierte Aussage".

Häufig wird auf diese Art und Weise versucht, die Leute zu verunsichern und ihnen die Lust

am Waffenbesitz zu nehmen und zu vermiesen.

Wie gesagt FAKTEN geschaffen hat Bayern.

Daran kann man sich orientieren,

alles andere sind vorläufig zumindest nichts anderes, als Versuche mancher Verwaltungsstellen,

den Gesetzgeber zu übertrumpfen.

Da es sich hier um Gefolgsleute des Herrn Körting aus dem "roten" Berlin handelt,

macht die ganze Sache doch einleuchtend genug :peinlich:

Geschrieben
Es ist möglicherweise eine "absichtlich schlecht formulierte Aussage".

Da würde ich ein paarEuronen drauf wetten.

Da es sich hier um Gefolgsleute des Herrn Körting aus dem "roten" Berlin handelt,

macht die ganze Sache doch einleuchtend genug :peinlich:

Jenau !

Geschrieben
Hallo,

verbessert mich bitte wenn ich falsch liege, aber der Begriff Grundkontingent bezieht sich doch auf WBK-grün?

Repetierer werden doch aber in gelb eingetragen, und bei gelb gibt es kein Grundkontingend.

Mal wieder eine schlecht formulierte Aussage oder Absicht?

Nicht alles auf der grünen WBK zählt zum Grundbedürfnis. Eine Repetierflinte gehört definitiv auf die grüne WBK, gehört aber nicht zur Berechnung des Grundkontongents!

Geschrieben
Es ist möglicherweise eine "absichtlich schlecht formulierte Aussage".

ist der primitive Versuch FAKTEN (steht im Waffengesetz so GESCHRIEBEN) UNAUFFÄLLIG zu verändern - eine kleine Veränderung im Wortlaut hier, eine kleine Veränderung im Wortlaut dort und schon ist der SINN geändert! Ich kann jedem LWB nur empfehlen jegliches INTERPRETIEREN zu UNGUNSTEN der LWB SOFORT RICHTIG ZU STELLEN, die entsprechende VOM GESETZGEBER ERLASSENE PASSAGE zu ZIETIEREN und eine SCHRIFTLICHE ANTWORT einzufordern, dann kann man auch dagegen angehen.Es hat alles immer zwei Seiten!

Das einfordern einer weiteren Bestätigung des Verbandes oder des Vereines für eine 2te WBK NEU GELB ist nichts anderes als das UNTERSTELLEN das man die Waffenbehörde GENERELL verarschen möchte! Wer will kann sich das gefallen lassen, laut StGB wäre es:

§ 186 StGB:

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
"

auch das ist INTERPRETIERBAR - also - meine Empfehlung: INTERPRETIEREN, INTERPRETIEREN, INTERPRETIEREN - aber immer zu unseren GUNSTEN! Die anderen machen es auch - also ist es legitim!

just my 2 cents

Geschrieben
Es ist möglicherweise eine "absichtlich schlecht formulierte Aussage".

Ja, eine solche "Schlechtigkeit" würde ich denen mittlerweile schon zutrauen. Erstmal etwas Verunsicherung bzw. Einschüchterung schaffen...

vielleicht geben ja wieder einige Waffenbesitzer freiwillig Hobby und Waffenbesitz auf.

Denn so schwer kann es ja nicht sein, den Gesetzestext zu lesen. Zumindest die Tatsache, dass Einzellader- und Repetierlangwaffen

sowie einschüssige Kurzwaffen nichts mit der beschriebenen Neuregelung zu tun haben, ist kristallklar daraus ersichtlich. Und dann unterstelle

ich - wenn pauschal von "Kurz- und Langwaffen" die Rede ist - durchaus eine gewisse Absicht.

Über die weitere Auslegung, was die Waffen auf WBK Grün angeht, kann man (wie hier sattsam geschehen) trefflich streiten.

Bayern hat sich in seinen Auslegungshinweisen auf die eher moderate Seite geschlagen, die Berliner haben das offensichtlich nicht vor.

Man könnte den neu gefassten § 14 Abs. 3 WaffG sogar durchaus dahin gehend interpretieren, dass die (im Hinblick auf nachzuweisende Aktivitäten,

nämlich Wettkampf) gestiegenen Anforderungen zum Zeitpunkt des Erwerbs der "Über-Kontingent-Waffen" nachzuweisen sind, aber nicht ständig

im Hinblick auf den weiteren Besitz. Einiges in der Formulierung ("Bescheinigung..." "...an Wettkämpfen teilgenommen hat") deuten darauf

hin, dass es sich hier explizit um Antragsverfahren bzw. Erwerbsvorgang handelt.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
deuten darauf

hin, dass es sich hier explizit um Antragsverfahren bzw. Erwerbsvorgang handelt.

Gruß,

karlyman

Eben das ist es !

Die Ausführungen der bayrischen Staatsregierung beziehen sich eindeutig darauf, daß eine Rückwirkung vom Gesetzgeber nicht gewünscht wurde,

weil sonst anders formuliert worden wäre.

Dies entspricht auch üblichen Verfahrensweisen

und man darf m.E. getrost davon ausgehen, daß die bayrischen Ausführungen

und Erläuterungen,

wie in dem Schreiben eräutert,

von Fachjuristen erarbeitet wurden.

Eine solcherart vorliegende, schwerwiegende und gut begründete Auslegung

aus dieser Quelle,

der sicher keine Parteilichkeit in Richtung Waffenbesitzer vorgeworfen werden kann,

ist m.E. schon etwas Gehaltvolleres, als die Meinung eines sich "berufen fühlenden SB" -

oder eines der hiesigen "Katastrophentheoretiker" :rolleyes:

G.T.

Geschrieben
Nicht alles auf der grünen WBK zählt zum Grundbedürfnis. Eine Repetierflinte gehört definitiv auf die grüne WBK, gehört aber nicht zur Berechnung des Grundkontongents!

Hallo,

Repetierer auf grün? Da hab ich in der Sachkunde aber was anderes gelernt. HA gehört auf grün. Repetierer sind Einzellader also auf gelb, oder nicht?

Falls ich falsch liege bitte richtigstellen.

Geschrieben
Hallo,

Repetierer auf grün? Da hab ich in der Sachkunde aber was anderes gelernt. HA gehört auf grün. Repetierer sind Einzellader also auf gelb, oder nicht?

Falls ich falsch liege bitte richtigstellen.

jaepp mein mehrlader wurde 2003 auch noch auf die Grüne eingetragen... könnte ich heute auf die neuen Gelbe machen...aber kostet ja Geld

Geschrieben
Hallo,

Repetierer auf grün? Da hab ich in der Sachkunde aber was anderes gelernt. HA gehört auf grün. Repetierer sind und Einzellader also auf gelb, oder nicht?

Falls ich falsch liege bitte richtigstellen.

So wird ein Schuh draus.

Natürlich stehen jede Menge Repetierbüchsen, die in der Zeit vor der neuen Gelben WBK angeschafft wurden,

heutzutage noch auf grünen WBK's.

Geschrieben
Hallo,

Repetierer auf grün? Da hab ich in der Sachkunde aber was anderes gelernt. HA gehört auf grün. Repetierer sind Einzellader also auf gelb, oder nicht?

Falls ich falsch liege bitte richtigstellen.

Ok, dann also hier die Richtigstellung:

Repetierer sind KEINE Einzellader, das schließt sich gegenseitig aus!

Davon unabhängig KÖNNEN (nicht MÜSSEN!) Repetierer auf die Gelbe. AUSNAHME: Repetierflinten, wie von Hexoplast korrekt genannt, die MÜSSEN auf die Grüne!

Gruß

Sigges

Geschrieben
Eben das ist es !

Die Ausführungen der bayrischen Staatsregierung beziehen sich eindeutig darauf, daß eine Rückwirkung vom Gesetzgeber nicht gewünscht wurde,

weil sonst anders formuliert worden wäre.

Dies entspricht auch üblichen Verfahrensweisen

und man darf m.E. getrost davon ausgehen, daß die bayrischen Ausführungen

und Erläuterungen,

wie in dem Schreiben eräutert,

von Fachjuristen erarbeitet wurden.

Eine solcherart vorliegende, schwerwiegende und gut begründete Auslegung

aus dieser Quelle,

der sicher keine Parteilichkeit in Richtung Waffenbesitzer vorgeworfen werden kann,

ist m.E. schon etwas Gehaltvolleres, als die Meinung eines sich "berufen fühlenden SB" -

oder eines der hiesigen "Katastrophentheoretiker" :rolleyes:

G.T.

-Fachjuristen- ist das Zauberwort. So etwas gibt es nicht in Berlin. Hier wird munter vom SB in eben nur die eine Richtung interpretiert. Da werden Verwaltungsgerichte beschäftigt und müssen deren Unwissenheit gerade biegen. Das scheint aber Methode zu sein, da sich eben nicht jeder LWB wehrt....

Ich weiß wovon ich rede...demnächst steht ein entsprechender Termin an. Ich werde berichten.....

Geschrieben
-Fachjuristen- ist das Zauberwort. So etwas gibt es nicht in Berlin. Hier wird munter vom SB in eben nur die eine Richtung interpretiert. ...

Nicht ganz. Quelle des Übels ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Mensch mit dem neuen Nachnamen (dem auch schon ein Visier-Kommentar gewidmet wurde). Der hockt seiner Chefin auf der Schulter und flüstert ihr ein... :o

Geschrieben
Ok, dann also hier die Richtigstellung:

Repetierer sind KEINE Einzellader, das schließt sich gegenseitig aus!

Davon unabhängig KÖNNEN (nicht MÜSSEN!) Repetierer auf die Gelbe. AUSNAHME: Repetierflinten, wie von Hexoplast korrekt genannt, die MÜSSEN auf die Grüne!

Gruß

Sigges

Hallo,

o.k. ich glaub ich habs's jetzt. :icon14:

Geschrieben
Nicht ganz. Quelle des Übels ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Mensch mit dem neuen Nachnamen (dem auch schon ein Visier-Kommentar gewidmet wurde). Der hockt seiner Chefin auf der Schulter und flüstert ihr ein... :o

Naja, den Artikel hatte ich dir ja zugeschickt. Aber dieser Herr unterliegt nat. auch anderen Zwängen und nicht nur seinem Unverstand. Deswegen schrieb ich, sie interpretieren nur in eine Richtung....

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