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IGNORED

Fall von Sven G. wird neu aufgerollt


Sinu7

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Gehe ich natürlich sofort zu einem Arzt der attestiert, dass er mir wegen des Schocks (Zittern, Schweiß, Artikulierungsprobleme, Weinanfall, Angst vor unbemerkten Verletzungen) Beruhigungsmedikamente verabreichen musste und dann erst die Polizei auf meine Bitte hin verständigt ist es auch etwas anderes.

Danke, guter Hinweis! Vielleicht ist man ja auch zu aufgeregt, um nach der Polizei rufen zu lassen, könnte ich gut verstehen.

Geschrieben
Danke, guter Hinweis! Vielleicht ist man ja auch zu aufgeregt, um nach der Polizei rufen zu lassen, könnte ich gut verstehen.

Ausserdem ist man selbst verletzt worden, hat evtl. Schmerzen in der Brust. Gerade bei uns älteren Semestern :ninja: muß nach der hohen Streßhormonbelastung auch ein Herzinfarkt ausgeschlossen werden. Also ab in die Notaufnahme, am besten hinbringen lassen.

Geschrieben

Das Urteil ist ja unter aller Kanone. Wenn ich also nach "erfolgreicher" Notwehr damit rechnen muß einzufahren, fällt mir doch aus lauter Wut darüber leider diese gottverdammte Notrufnummer nicht mehr ein. So habe ich dann noch die Chance 12500 EUR zu sparen...

Geschrieben
Wenn du zur Polizei gehst, dann bist du dran und das mit allen Konsequenzen!

Wenn nicht, besteht immerhin die Möglichkeit, dass sie gar nicht rausfinden wer du bist.

---

Tom

Ich denke das wird sich nach solchen Urteilen und Zuständen hierzulande auch bald so abspielen.

Auch der "Normalbürger" sprich BISHER nicht -Schusswaffen-interessierter Bürger wird sich auf

dem Schwarzmarkt das kann in Zukunft sogar das Internet sein Scharfe Waffen besorgen, wenn die Nachfrage

steigt, steigt auch das Angebot und die Verfügbarkeit alte kapitalismusregel.

Wenn dann einer angegriffen wird wird er den Täter öhne lange zu drohen niederschießen und einfach verschwinden.

Wenn er Glück hat und am Tatort keine relevanten Spuren (DNA etc.) von ihm gefunden werden wird man ihn vielleicht

nie ausmachen, in Zukunft auch wenn ich es ungern sage wird man mit illegalen Waffen sogar besser fahren als mit

legalen registrierten.

Und sollte tatsächlich wieder eine Diktatur auf deutschen Boden entstehen ratet mal wer als erstes seine Waffen los

sein wird-richtig das sind WIR die legalen Schusswaffenbesitzer, die die tausendmal überprüft wurden, die die noch

keine Vorstrafen haben, die die noch keinen was zuleide getan haben und die die sich ansonsten dem Staate gegenüber

sogar noch fair und loyal verhalten haben.

Zuhälter,Rockerbandenmitglieder,Terroristen,Kriminelle sie werden alle über uns lachen, denn die haben ihre Waffen noch

der Spruch der ehrliche ist der Dumme gilt hier mehr denn je!

Im Zuge einer allgemeinen Aufrüstung werden natürlich auch dann Kriminelle die heute mehr auf Messer und Schlagwerkzeuge setzen mehr auf Schusswaffen setzen.

Und denkmer mal an bestimmte Diktaturen wie etwa Latainamerika und andere korrupte Staaten die Kriminellen sind

dort bestens ausgerüstet, die Polizei oft korrupt und hat selber ihre Finger im illegalen Waffengeschäft.

Die Zustände sollen nämlich dort so sein wie sie sind weil sie die Macht erhalten wie etwa bei Chavez, ist doch einfacher

die Bevölkerung bringt sich gegenseitig um da muss man nicht polizeil.Eingreifen und macht sich auch nicht die Finger

schmutzig.(aufs Volk schießen...)

Es wird auch hierzulande so sein bzw. ist es schon das sich der einfache Bürger nicht mehr verteidigen kann und hinnehmen

soll,muss das seine Frauen und Kinder vergewaltigt werden, er zusammengedroschen wird.

Sicher die Wut der Bevölkerung auf Staat und Justiz wird ansteigen wohin es führen wird s. in Klammern weiter oben :angry2:

Geschrieben

Hallo,

Ich glaube einige "Gutsmenschen" hier, können oder wollen sich die Situation hier nicht richtig verbildlichen.

Wenn ich angegriffen werde und nachts alleine umzingelt von einer aggressiven Jungendbande stehe, fürchten muss, nie wieder Licht zu sehen, dann habe ich zwei Möglichkeiten. Es liegt in der Natur der Menschen/Tiere, 2 Wege einzuschlagen. Entweder WEGRENNEN. Was hier wohl nicht der Fall gewesen ist, auch unrealistisch, das er schneller als die Kleinen gewesen wäre, ODER WEHREN.

Kaum hätte er Merlin oder wie der heißt, ein 4cm Messer zeigen können, um diesen damit abzuschrecken. Genau genommen sollte man in einer solchen Situation NIEMALS mit einer Waffe winken, da hier 5 Leute ebenfalls eine Kontrawaffe haben könnten. Ein Fausthieb scheint in dieser Situation angemessen zu sein, jedoch ist damit nicht "eine unmittelbare Beendigung des rechtswidrigen Angriffs" zu erwarten. Im Gegenteil hätte eine solche "kleine Abwehrhandlung" die Sache verschlimmern können. "WAS SCHLÄGST DU MEINEN BRUDER/COUSIN??!!" usw.

Auch wurde argumentiert, dass er nicht versucht habe in Gliedmaßen zu stechen. Dazu bitte auch die Augen öffnen; bei diesem Wetter und warmer Bekleidung hätte das Opfer den Aggressor womöglich nur an der Haut gekratzt. Eine andere Körperstelle als den Hals auszusuchen, man bedenke die (sehr reifliche rationale Entscheidungsfrist, lach) wäre noch gefährlicher gewesen, da hier nur der Kopf selbst zur Verfügung steht.

In der Frage, ob eine solche Notwehr erforderlich war, ganz klar; mein "Ja". So hat er scheinbar mit einem Angriff 5 mögliche (in seiner Abwägung nicht ausschließbare) Angriffe auf sein Leben verhindert.

Es gibt auch nicht zuletzt den judikativ relevanten Begriff der "Zumutbarkeit". In einem solchen Fall, kann nicht davon ausgegangen werden, dass Sven Irgendwas "keine Angst" haben könne, nur weil er in der Lage war, korrekt (und immerhin nicht-tötlich) zuzustechen. In einer Angstsituation, unter Alkoholeinfluss und einigen anderen Umständen des Opfers (Umgekippter Kumpane, Schreckensfall aus München) ist es pietätlos und anmaßend darüber zu entscheiden, ob sein anschließendes Verhalten "normgerecht" oder ethisch vertretbar sei.

Um den gefallenen Serben standen seinesgleichen noch Weitere und es ist davon auszugehen, dass jene in weit besserer Lage zur Hilfeleistung gewesem sind.

Das Richter hier aus einer solchen Ausgangssituation einen "versuchten Totschlag" kreiieren durften, ist ein Eklat, aber dennoch können wir nur spekulieren, wie die genaue (F)aktenlage war.

Für mich eine unfassbare Sache, was hier einige zu bedenken geben, sowohl in moralischer als auch politischer Forderung. Und D als verloren zu bezeichnen .. dann mag man wohl wegziehen oder für bessere Aussichten kämpfen, eine solche Behauptung angesicht des letzten Wahlausgangs ist unfair.

//keine GEwähr und freundliceh Grüße

Geschrieben

offensichtlich sind in der WSK Ausbildung öfters erhebliche Defizite im Bereich Notwehr/Notstand zu verzeichnen. Anders können einige Beiträge hier (mal davon ausgehend, dass sie nicht provozieren sollen sondern dem eigenen Wissenstand entsprechen) nicht gewertet werden.

Geschrieben
In einer Angstsituation, unter Alkoholeinfluss und einigen anderen Umständen des Opfers (Umgekippter Kumpane, Schreckensfall aus München) ...

ähmm ich glaub das fand ne ganze zeit vor dem Fall in München statt....

Geschrieben
ähmm ich glaub das fand ne ganze zeit vor dem Fall in München statt....

Es ist nicht der Fall "Brunner" gemeint, sondern ein feiger Übergriff auf einen Rentner.

Geschrieben
Auch wurde argumentiert, dass er nicht versucht habe in Gliedmaßen zu stechen. Dazu bitte auch die Augen öffnen; bei diesem Wetter und warmer Bekleidung hätte das Opfer den Aggressor womöglich nur an der Haut gekratzt. Eine andere Körperstelle als den Hals auszusuchen, man bedenke die (sehr reifliche rationale Entscheidungsfrist, lach) wäre noch gefährlicher gewesen, da hier nur der Kopf selbst zur Verfügung steht.

//keine GEwähr und freundliceh Grüße

Vor einiger Zeit sagte selbst ein Polizist das es schon vorgekommen wäre das ein Verdächtiger/Krimineller der Polizisten

angeriffen hatte trotz mehrerer Rumpftreffer immer noch seinen Angriff fortsetzte unter vorgehaltener Hand könne

er den kollegen da nur empfehlen auf den Kopf des Angreifers zu zielen...

Geschrieben
offensichtlich sind in der WSK Ausbildung öfters erhebliche Defizite im Bereich Notwehr/Notstand zu verzeichnen. Anders können einige Beiträge hier (mal davon ausgehend, dass sie nicht provozieren sollen sondern dem eigenen Wissenstand entsprechen) nicht gewertet werden.

Die bittere Realität hat fallweise die unangenehme Eigenschaft, sich nicht um Ausbildungsrichtlinien zu scheren.

Trenck

Geschrieben
Die bittere Realität hat fallweise die unangenehme Eigenschaft, sich nicht um Ausbildungsrichtlinien zu scheren.

Trenck

In der Tat!! Aber es ist auch klar, dass, wenn schon die Basis (hier: erforderliches Wissen) nicht stimmt, ich nicht verwundert sein darf, wenn anschließend - auch auf Grund mangelnder mentaler Vorbereitung- dieses Nicht-Wissen sich in gerichtlich relevantem Fehlverhalten manifestiert.

Dann nützt das Geschreie wenig, ebenso, die Schuld im System oder bei den ach so dummen Juristen zu suchen. Wenn Schuldige gesucht werden, sollte man aufpassen, dass man diese nicht im Spiegel suchen muss.

Geschrieben

Ihr seid wirklich Helden.

Keine Ahnung von der Materie, aber auf die Justiz schimpfen.

Es dürfte wohl jedem mit klarem Verstand bewusst sein, dass ein Angriff nicht jedwede Art von Verteidigung rechtfertigt.

Vor allem bei Waffengebrauch ist extreme Vorsicht geboten. Man muss nicht wegrennen, oder sich verprügeln lassen, man darf aber auf einen Schubser eines Gnoms nicht mit einem Messerstich in den Hals reagieren.

Im übrigen waren beide sturzbesoffen. 1,8 Promille bei Sven G.!

Noch ein Grund wieso sich die nähere Beschäftigung mit diesem Fall als angebliches Paradebeispiel für den Softie-Staat nicht lohnt.

Wenn es um das Waffenthema geht schimpft man immer gerne über die ahnunglosen Journalisten, die über 44 mm Kaliber etc. schreiben. Man selbst hat aber natürlich Ahnung von allem!?

Geschrieben
Ihr seid wirklich Helden.

Keine Ahnung von der Materie, aber auf die Justiz schimpfen.

Es dürfte wohl jedem mit klarem Verstand bewusst sein, dass ein Angriff nicht jedwede Art von Verteidigung rechtfertigt.

Vor allem bei Waffengebrauch ist extreme Vorsicht geboten. Man muss nicht wegrennen, oder sich verprügeln lassen, man darf aber auf einen Schubser eines Gnoms nicht mit einem Messerstich in den Hals reagieren.

Im übrigen waren beide sturzbesoffen. 1,8 Promille bei Sven G.!

Noch ein Grund wieso sich die nähere Beschäftigung mit diesem Fall als angebliches Paradebeispiel für den Softie-Staat nicht lohnt.

Wenn es um das Waffenthema geht schimpft man immer gerne über die ahnunglosen Journalisten, die über 44 mm Kaliber etc. schreiben. Man selbst hat aber natürlich Ahnung von allem!?

Abgesehen davon ob ich hier in meinem kleinen WS eine übersichtliche Anzahl von Schusswaffen habe oder nicht, ich hätte in diesem Fall wohl auch so reagiert. 1999 bin ich von 4 sturzbetrunkenen Jugendlichen in der U-Bahn angegriffen worden und dort habe ich mit Sicherheit nicht "Vorschriftsgemäß im Sinne des Gesetzes" gehandelt. Ich betreibe seit mehr als 16 Jahren WT und der Anführer dieser Jugendgruppe musste eben unter den Folgen seiner großen Klappe leiden & etwa 4 Wochen seine Speisen mit dem Strohhalm zu sich nehmen, zu recht. Ich habe ihn nicht darum gebeten mich anzugreifen und genau aus diesem Grund kann ich Sven G sehr gut verstehen, denn wer einmal Angst hat, wohl in einer Überzahl von Angreifern, überlegt nicht die Wahl seiner Mittel, da geht es nur darum zu überleben!

Geschrieben

Wenn jemand dann zu Schaden kommt wird Mitleid oder Entsetzen geheuchelt. Bei Ableben gibts noch einen Orden hinterher geworfen. Wehrt er sich angemessen fährt er ein. D ist schizo.

Vier gegen einen - Brutaler Überfall vor der Disco

Auf dem Parkplatz einer Münchner Diskothek wird ein 26-Jähriger Opfer von vier Angreifern. Das Quartett tritt, schlägt und würgt den Mann dermaßen brutal, dass er mit einer Gehirnblutung ins Krankenhaus gebracht werden muss.

Samstag, 19. Januar 2008. Eine Diskothek am Frankfurter Ring in München. Das Opfer will gegen 20.45 Uhr sein Auto auf dem Parkplatz vor dem Gebäude abstellen. Doch der junge Mann wird bereits erwartet: Vier mit dunklen Sturmhauben und Lederhandschuhen bekleidete Männer sprinten auf den Wagen zu. Das Opfer will Gas geben und flüchten - doch zu spät! Die Tür wird aufgerissen, der junge Mann aus dem Wagen gezerrt.

Bewusstlos geschlagen

Zu viert schlagen die Täter brutal auf den Mann ein, treten gegen seinen Kopf und würgen ihn. Zwei Frauen und ein Taxifahrer in der Nähe werden auf das Verbrechen aufmerksam, schreiten ein. Diese lassen daraufhin von ihrem inzwischen bewusstlosen Opfer ab und flüchten. Der Überfallene wird mit einer Gehirnblutung gerade noch rechtzeitig in die Notaufnahme eingeliefert.

In der Zwischenzeit gelingt es der Polizei, zwei der vier Angreifer festzunehmen. Die beiden anderen Tatverdächtigen sind auf der Flucht. Es soll sich um den Afghanen Qaiess Zekraia und den Serben Fehmi Weiß handeln. Wegen der besonderen Gefährlichkeit und Gewaltbereitschaft besteht gegen Beide internationaler Haftbefehl.

Personenbeschreibungen:

- Qaeiss Zekraia: afghanischer Staatsbürger, 27 Jahre alt, ca. 1,80 m groß, athletisch, braune Augen, schwarzes glattes Haar, spricht Hochdeutsch, Linkshänder.

- Fehmi Weiß: Serbe, 28 Jahre alt, ca. 1,85 m groß, ebenfalls athletische Statur, Narben an der linken Augenbraue und auf der rechten Stirnseite.

Fehmi Weiß gilt als äußerst gewaltbereit. Er soll in der Vergangenheit gegen seine Ex-Ehefrau gewalttätig geworden sein.

Zuständig: Kripo München, Telefon: (0 89) 29 10 0

Geschrieben
Ihr seid wirklich Helden.

Keine Ahnung von der Materie, aber auf die Justiz schimpfen.

man darf aber auf einen Schubser eines Gnoms nicht mit einem Messerstich in den Hals reagieren.

Ich gebe dir da recht. "Aber man sollte es dürfen!"

Geschrieben
Man muss nicht wegrennen, oder sich verprügeln lassen, man darf aber auf einen Schubser eines Gnoms nicht mit einem Messerstich in den Hals reagieren.

Wenn neben dem Gnom noch fünf oder sechs weitere Gnome stehen, die offensichtlich nicht zu mir halten, obwohl ich doch so ein feiner Kerl bin?

Wenn der Gnom gerade meinem Kollegen die Fresse poliert hat?

Woher weiß ich eigentlich, dass der Gnom ein Gnom ist? Ich habe einen nicht einmal 1,60m kleinen Gnom mit weniger als 60kg Körpergewicht sechs ausgewachsene Krankenpfleger verprügeln sehen. Ich wurde von einem ca. 1,65m kleinen Gnom mit vielleicht 65kg Körpergewicht in einer Kampfkunst unterrichtet - dem sah man auch nicht an, dass man sich lieber nicht mit ihm anlegen sollte. Ich habe selbst einmal als Gnom (Erstklässler) drei körperlich überlegene Trolle (Drittklässler) verprügelt, nachdem sie mir keine Wahl ließen.

Ich weiß, was Gnome zu leisten imstande sind. Ich würde niemals einen Gnom unterschätzen - es könnte mein letzter Fehler sein.

Im übrigen waren beide sturzbesoffen. 1,8 Promille bei Sven G.!

Bis zur Einführung der Prohibition ist das nicht verboten. Außerdem betrinke ich mich normalerweise nicht mit der Absicht anschließend mit pöbelnden Jugendlichen zu kollidieren (ok, eigentlich betrinke ich mich niemals ... aber das ist meine persönliche Entscheidung).

Sorry, aber bei allen Begründungen, warum hier keine Notwehr (nicht einmal Putativnotwehr) vorgelegen haben soll, deckt sich das einfach nicht mit meinem Rechtsempfinden.

Geschrieben
Wehrt er sich angemessen fährt er ein.

Das und andere Äußerungen hier bestätigen mir nur eines:

Meine Meinung, dass Selbstschutz nicht als Bedürfnisgrund gelten darf, wird bestätigt.

Es ist offensichtlich so, dass die selbsternannten Selbstschützer nicht bereit sind die Verantwortung für Ihre Handlungen zu übernehmen.

Oder warum ging Sven G. nicht zur Polizei und zeigte den Angreifer an? Warum hat Sven G. eigentlich Geld an den Angreifer bezahlt? Weil er hoffte, dass der BGH dies dann strafmildernd berücksichtigt sehen will?

Sorry Jungs, aber euch oder Sven G. mit einer scharfen Waffe auf der Strasse, dass scheint mir doch den Bock zu Gärtner zu machen.

Geschrieben
Das und andere Äußerungen hier bestätigen mir nur eines:

Sorry Jungs, aber euch oder Sven G. mit einer scharfen Waffe auf der Strasse, dass scheint mir doch den Bock zu Gärtner zu machen.

Sorry - aber Du läßt Dich lieber totschlagen oder tottreten ?

Wie hättest Du gehandelt ? Gegen einen Trupp besoffener Serben ?

Das Vater Unser gebetet ?

Geschrieben

Eine offensichtlich für einige unverständliche Angelegenheit wird nicht dadurch verständlicher, dass man die falschen Überlegungen/Auslegungen eines Gesetzes als Basis hernimmt.

Besser wäre es, sich mal objektiv mit dem Notwehrgedanken und den bisher bekannten Verhaltensweisen des G. auseinander zu setzen.

Auch mit seinem NAchtatverhalten und dem, was er anschließend getan hat um "Gut Wetter" zu produzieren.

Nur weil jemand zunächst Geschädigter ist, darf man dämliches Verhalten anschließend nicht noch schönreden.

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