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IGNORED

Notwehr mit Pfefferspray- Strafbefehl für das Opfer!


piffpaff

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Wie Lobo-s schon ausgeführt hat hat mir meine Erfahrung auch gezeigt, dass es auf jeden Fall ratsam ist lautstark auf sich und seinen Notlage aufmerksam zu machen.

Bis auf den Anruf des LKW-Fahres bei der Polizei hat niemand aktiv eingegriffen sonder alle haben es sich angesehn aber es waren dann meine Zeugen. Hätte ich nicht Lautstark über den ganzen Parkplatz geschriehen wäre es wahrscheinlich so gekommen wie von Lobo-s ausgeführt. Es wäre Aussage gegen Aussage gestanden und die Zeugen hätten nur mitbekommen, dass ich den Mann niedergeschlagen habe.

Ich kann jedem nur empfehlen sich in einer Notwehrsituation so laut wie möglich bemerktbar zu machen. Wenn man laut brüllt und auch eine gewisse Angst oder sogar Panik in der Stimme zu hören ist dann schaut fast jeder was denn los ist. Auch würde ich jeder Zeit wieder rufen, dass ich einen Angriff mit Gewalt abwehren und stopen werde. Der ein oder andere wird dann vielleicht sogar hilfe organisieren oder selbst eingreifen!

Es bringt aber schon alleine den Vorteil, dass man Zeugen hat die schon frühzeitig auf das Geschehen aufmerksam gemacht werden.

Auch wenn es sich jetzt abgedroschen anhört, ich werde auch jederzeit wieder versuchen mich so einer Situation erstmal zu entziehen und wenn es nicht klappt, dann muss der Angreifer eben mit den Konsequenzen rechen und leben.

Gewalt ist und bleibt für mich eben das letzte Mittel, egal in welcher Form.

Greetings,

Johnny

PS: Es kam auch noch der Anruf von der örtlichen Polizei, ich darf meinen "krach machenden, Gas spuckenden Prügel" wieder abholen der als Beweisstück gesichert wurde :gutidee:

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Vielleicht ist Polizei und Gericht eingeschritten, weil Pfefferspray nur gegen Tiere eingesetzt werden darf, nicht aber gegen Menschen! Hier darf nur CN oder 'CS eingesetzt werden. Das gab den Beamten die Möglichkeit gegen den Angegriffenen vorzugehen..... Oh Schreck! :icon13::icon13:

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Vielleicht ist Polizei und Gericht eingeschritten, weil Pfefferspray nur gegen Tiere eingesetzt werden darf, nicht aber gegen Menschen! Hier darf nur CN oder 'CS eingesetzt werden. Das gab den Beamten die Möglichkeit gegen den Angegriffenen vorzugehen..... Oh Schreck! :icon13::icon13:

Nein in Notwehr (also um einen rechtswidrigen Angriff abzuwehren) ist auch Pfeffer erlaubt in Notwehr darf man sich

sogar mit einer illegalen Waffe verteidigen, der illegale Besitz steht dann zwar auf einen anderen Blatt aber Notwehr ist Notwehr es darf da genommen werden was in der Situation die beste Wirkung verspricht.

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Also ich muß sagen, wenn mich jemand anspuckt, rutscht mir die Hand aus,

Grenzwertigkeit hin oder her.

Und in dem Fall ist die Sprühverteidigung vielleicht immer noch das mildeste Mittel.

Grenzwertig nö eigentlich nicht hier ein Zitat aus dem Notwehrrecht: (Quelle Wiki)

Deutschland [bearbeiten]

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OwiG).

Eine Notwehrhandlung, die diesen gesetzlichen Kriterien entspricht, ist ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers und damit kein strafbares Unrecht. Sämtliche Individualrechtsgüter (etwa die unter § 34 StGB aufgeführten Rechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum) werden vom Notwehrparagraphen abgedeckt. Nicht notwehrfähig sind Angriffe auf Rechtsgüter der Allgemeinheit, weil die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung allein Aufgabe der zuständigen staatlichen Organe ist und sonst das staatliche Gewaltmonopol untergraben würde. Die einzige Ausnahme hierzu stellt das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG dar. Da das Notwehrrecht schneidig ist, erfolgt hier grundsätzlich keine Rechtsgüterabwägung. Lediglich bei einem krassen Missverhältnis der Rechtsgüter (Beispiel unten: Junge der Äpfel stiehlt) darf das Notwehrrecht nicht angewandt werden.

Leben,Freiheit und -E h R E- ist doch eindeutig jemanden zu bespucken wendet sich wohl eindeutig gegen die

Ehre eines Menschen kaum durch eine andere Handlung wie durch anspucken kann man die Würde (die schließlich Artikel 1 des Grundgesetzes ist) eines Menschen verletzen.

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Das ist ja alles schön und gut ... aber BILD als quelle. Wenn man glück hat sind 10% von dem Artikel leicht an der Wahrheit angelehnt. Die Artikel in der Bildzeitung sollen ja genau provozieren, dem wahrheitsgehalt haben sie sich nicht verpflichtet.

Wer allgemein mehr über das Phantasieblatt wissen will.

http://www.bildblog.de

Wäre mal interessant ob es den Fall überhaupt gegeben hat und was dann wirklich war.

z.Z ists ja in Mode das Thema und da muss man mit aller Gewalt darüber berichten um unsere Gesellschaft mit dem zu Versorgen von dem sie am meisten Angst hat und wenn die Angst so richtig geschürt ist kann man den Jugendlichen zu unserem Schutz verbieten Pfefferspray dabei zu haben. Ich erinnere hiermit an die Einhandmesser. Lasst euch von dem Schmierblatt und Lobbywerkzeug ned beeinflussen.

Gruß

Pinata

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Guten Morgen Pinata,

ach komm schon, wir wollen doch nur spielen :D

Ich meine, was wir vom Wahrheitsgehalt dieser Zeitung halten sollten wissen wir alle.

Grundstätzlich könnte der Fall ja so gelaufen sein, es gibt immer wieder Fehlentscheidungen bzw. Falschaussagen vor Gericht. Von dem Her kann man den Fall doch einfach mal zur Diskussin frei geben.

Greetings

Jonny

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Guten Morgen Pinata,

ach komm schon, wir wollen doch nur spielen :D

Ich meine, was wir vom Wahrheitsgehalt dieser Zeitung halten sollten wissen wir alle.

Grundstätzlich könnte der Fall ja so gelaufen sein, es gibt immer wieder Fehlentscheidungen bzw. Falschaussagen vor Gericht. Von dem Her kann man den Fall doch einfach mal zur Diskussin frei geben.

Greetings

Jonny

Joar gegen Gedankenspiele hat ja keiner was ... aber wenn jetzt aufgrund einfach total schiefer Sachlage da gleich großes Justizbashen betrieben wird ... find ich das jetzt ned gut :) ....

Dass was faul ist im Staate Deutschland ... kann man ja hier nachlesen http://www.infokrieg.tv :) wobei ich auch ned sage dass das absoluten wahrheitsgehalt hat.

Dann spielt man schön weiter .. ich will keinem den Spaß verderben ... aber wenn ich schon mal bild als quelle seh bekomme ich Brechreiz, deswegen musst ich mich spontan auskotzen ... und es gibt dann Leute die nehmen das dann für bahre Münze ... bin ja nur durch die benachrichtigung von nem kumpel auf diesen Beitrag aufmerksam geworden.

Greetz

Pinata

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Die Zeiten, wo BILD durchweg eine schlechtere Quelle war als sog. "Qualitätsmedien", sind aber lange vorbei. Über die ganzen Enten und Falschdarstellungen, die man bei FAZ, SZ, FR etc. findet, gibts halt nur keinen Blog von selbsternannten Medienjournalisten wie Herrn Niggemeyer....

Und die BILD greift - aus durchsichtigen Motiven, aber immerhin - Themen auf, die die anderen vornehm totschweigen möchten.

Nicht das die BILD besser geworden wäre, es ist eher so, dass alle anderen schlechter geworden sind :(

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...ist doch eindeutig jemanden zu bespucken wendet sich wohl eindeutig gegen die Ehre eines Menschen

Nach meinem gesunden Rechtsempfinden und Wissen über Übertragbarkeit von Krankheiten eher mehr gg. die körperliche Unversehrtheit. Aber die Geschmäcker sind ja verschieden.

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Sorry da kann ich nur sagen scheiss Richter,

Der Strafbefehl kommt von der Staatsanwaltschaft, wenn ich mich nicht irre. Und der hat meist eher was mit Wunschdenken als mit einer realistischen Einschätzung zu tun.

Ab in die nächste Instanz!

Ab in die erste Instanz!

PS: Infokrieg.tv? Dann schon eher die Bild. Oder besser noch: Keins von beiden.

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Nach meinem gesunden Rechtsempfinden und Wissen über Übertragbarkeit von Krankheiten eher mehr gg. die körperliche Unversehrtheit. Aber die Geschmäcker sind ja verschieden.

Nein. Ist zunächst eine tätliche Beleidigung. Zur Körperverletzung wird es erst dann, wenn wenigstens Ekel oder genauer körperliches Unwohlsein hervorgerufen wird (im Sinne von Würgereflex oder Erbrechen z.B., dann unstrittig).

Die bloße Möglichkeit einer Krankheitsübertragung ist keine KV, das muss schon konkret vorliegen.

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Unterschreiben muss den immer noch ein Richter!

Richtig. Das Verfahren dient eigentlich nur der Verkürzung und Vereinfachung möglicher Prozesse. Die Staatsanwaltschaft folgt einer Anzeige und strengt einen Prozess an. Oder formuliert als einfachere Maßnahme einen Strafbefehlsantrag, den der Richter dann nach Aktenlage entscheidet.

Entweder man zahlt oder legt einen Widerspruch ein. Mit der Zahlung ist die Sache erledigt. Man gibt quasi sein Fehlverhalten zu. Ist man nicht einverstanden, kommt es zur Verhandlung.

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Hier fehlt es nicht nur bei fast allen Schreibern an Grundlagenwissen in Sachen Juristerei und Wege eines Strafverfahrens, sondern auch an Detailwissen.

In einer vollen Straßenbahn gibts bestimmt einen Zeugen, der dieses Urteil rechtfertigt. Und der steht NICHT in der Zeitung.

Soooo einfach gehts nicht.

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Naja, Recht haben und Recht bekommen waren hier schon immer zwei verschiedene paar Stiefel... :-/

Was den Wahrheitsgehalt des ursprünglichen Falls angeht... Fragwürdig. Andererseits wenn die Sachlage tatsächlich so ist wie dargestellt sollte ein guter Anwalt den Geschädigten (den Herrn mit dem Pfefferspray) da rausholen können.

Meine persönliche Meinung dazu: Ich hätte den Spuckheini mit dem RSG dermassen vollgespüht (OC hat noch keinem wirklich geschadet...), dann wäre ICH an der nächsten Haltestellestelle ausgestiegen und seine vermeintlichen "Zeugen" Kumpels hätten die Polizei alamieren können. Viel Erfolg bei der Sofortfahndung nach mir ! ;-)

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Es kam auch noch der Anruf von der örtlichen Polizei, ich darf meinen "krach machenden, Gas spuckenden Prügel" wieder abholen der als Beweisstück gesichert wurde :gutidee:

Und, auf wie viel Kosten bist Du (und vielleicht Dein RS Versicherer kulanzhalber) sitzen geblieben? :angry2:

Zur Körperverletzung wird es erst dann, wenn wenigstens Ekel oder genauer körperliches Unwohlsein hervorgerufen wird (im Sinne von Würgereflex oder Erbrechen z.B., dann unstrittig).

Danke! Werde ich mir rein vorsorglich merken. :s75:

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Das ist ja alles schön und gut ... aber BILD als quelle. Wenn man glück hat sind 10% von dem Artikel leicht an der Wahrheit angelehnt. Die Artikel in der Bildzeitung sollen ja genau provozieren, dem wahrheitsgehalt haben sie sich nicht verpflichtet.

Wer allgemein mehr über das Phantasieblatt wissen will.

http://www.bildblog.de

Wäre mal interessant ob es den Fall überhaupt gegeben hat und was dann wirklich war.

z.Z ists ja in Mode das Thema und da muss man mit aller Gewalt darüber berichten um unsere Gesellschaft mit dem zu Versorgen von dem sie am meisten Angst hat und wenn die Angst so richtig geschürt ist kann man den Jugendlichen zu unserem Schutz verbieten Pfefferspray dabei zu haben. Ich erinnere hiermit an die Einhandmesser. Lasst euch von dem Schmierblatt und Lobbywerkzeug ned beeinflussen.

Gruß

Pinata

Für mich war BLÖDZeitung da gestorben, als sie im Tarifstreit Arbeitnehmer IG Metall (glaub war ca. 2001, nagelt mich bitte aber nicht darauf fest) eine komplette Seite mit einer Arbeitgeberanzeige abgedruckt hat in der die G Metall ziemlich schlecht gemacht wurde. Ich war allerdings noch nie richtiger Leser, sprich gekauft, nur mitgelesen. Seitdem frage ich jeden den Arbeitnehmer den ich mit der Zeitung sehe, warum er den eine Argeitgeberzeitung lese. Bekam schon ein paar ziemlich dämliche Gesichtsausdrücke zu sehen. Die meisten habens leider nicht kapiert und lesen und glauben immer noch bereitwillig was da so hingeschm.....t wird. Funktioniert scheinbar sehr gut mit der Taktik das lesende Volk so blöd zu halten, oder noch blöder zu machen.

Traurig aber leider alltag in D. :traurig_16: :traurig_16:

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Und, auf wie viel Kosten bist Du (und vielleicht Dein RS Versicherer kulanzhalber) sitzen geblieben? :angry2:

Hi Gun_Buff,

keinen Ahnung was meine RSV dafür löhnen muss. Wenn ich mal ganz ehrlich bin dann ist es mir auch relativ egal, denn schließlich zahle ich ja auch jedes Jahr schön brav meine Beitrag damit ich in so einem Fall die RSV in Anspruch nehmen kann!

Ich für meinen Teil habe die Selbstbeteiligung getragen. Mehr nicht.

Greetings

Johnny

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Hallo,

du bist doch Schweizer, warum regst du dich auf ? Lies es lieber genau damit du weisst wie es bei euch in ein paar Jahren ist.

Gruß

Joblu

Bei uns kommt alles immer etwas später.

Und meist haben diese Neuerungen im Ausland kläglich versagt, aber sie führen es trotz dem ein paar Jahre später ein.

Man sieht, unsere Politiker sind fast so dumm wie eure.

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Hier fehlt es nicht nur bei fast allen Schreibern an Grundlagenwissen in Sachen Juristerei und Wege eines Strafverfahrens, sondern auch an Detailwissen.

In einer vollen Straßenbahn gibts bestimmt einen Zeugen, der dieses Urteil rechtfertigt. Und der steht NICHT in der Zeitung.

Soooo einfach gehts nicht.

Punkto Detailwissen, wer aus Pfefferspray ein schwere Körperverletzung macht, dem fehlt entschieden an solches.

Joker

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Bei uns kommt alles immer etwas später.

Und meist haben diese Neuerungen im Ausland kläglich versagt, aber sie führen es trotz dem ein paar Jahre später ein.

Man sieht, unsere Politiker sind fast so dumm wie eure.

Allerdings wurde in der CH, wenn mich nicht alles täuscht, Ende 2007 ein Führverbot für Einhandmesser

wieder zurückgenommen.

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Punkto Detailwissen, wer aus Pfefferspray ein schwere Körperverletzung macht, dem fehlt entschieden an solches.

Der Tatvorwurf (gemäß Pressebericht) lautet - beim Einsatz von Reizgas oder Pfefferspray hinsichtlich des obj. Tatbestandes rechtlich vollkommen zutreffend - auf gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) , nicht auf schwere Körperverletzung (§ 226 StGB).

Womit wir wieder beim Thema "Detailwissen" und "Grundlagenwissen in Sachen Juristerei" wären sowie der Frage, wem es an selbigem fehlt...

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