Zum Inhalt springen
IGNORED

Notwehr mit Pfefferspray- Strafbefehl für das Opfer!


piffpaff

Empfohlene Beiträge

Wie beschämend das ganze.

Das Opfer wird zum Täter.

Hier stimmt doch gar nix mehr.

Das sind ja Richter wie unter Freissler.

Entschuldigung, aber das gehört jetzt mal gesagt :pissed:

Rechtsprechung, das ich nicht lache!

Das ist Unrecht!

das weis ich schon seit 15 jahren,mir hat mann weil ich mich im dienst mit unerlaubten farbspray wärte,sogar für 5 jahre die WBK entzogen,das ist kein unrecht, so sind die gesetze,banane

mcwalch

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wetten das der nie mehr die Polizei ruft.

Eigentlich der gleiche (und einzige) Fehler, der schon Bernhard H. Götz unterlief.

Es müßten noch mehr Großkopfete treffen oder Fälle wie jetzt in NU, vielleicht wacht die Politik dann in 5 oder 10 Jahren langsam mal auf. :gaga:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ungeheuerlich!

Was ist eigentlich ein Rechtsstaat und Demokratie?

Erklärung: Rechtsstaat = ein Staat der die Recht so anwendet, dass der Täter zum Opfer wird und das Opfer zum Täter.

Demokratie = Diktatur mit Verbotswahn.

Wie verhalte ich mich in so einem Staat?

Schnauze halten und machen was ich will und ja nie mit diesem System in Berührung kommen, bzw. es meiden wo es nur geht.

Legal, Illegal, Scheissegal.

Das war mal ein Motto der 80er Jahre.

Hat wohl heute oberste Priorität wenn man nicht zum Opfer werden will.

Ich koche gleich über hier!

Noch eine Randbemerkung.

Tatsache: als es die RAF noch gab, da trauten sich die sog. Politiker und Richter weniger als heute.

Damals hatte man noch mehr Rechte und Freiheit in Deutschland. Ich weiss wovon ich rede.

Ich wuchs in Deutschland auf und erlebte die 80er noch leibhaftig in der heutigen DDR 2.0.

Denk ich an Deutschland in der Nacht...

heavenandhelld6baf20fjpg.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich jung war, hätte es von fremden Erwachsenen dafür eine Tracht gesetzt

Govt

Als ich jung war, wie jung 9, 10 oder 11 ?

Wann früher 1800, 1880, 1900 , 1950, 1970?

Das hier waren jugendliche keine Kinder und 1958 oder 59 hätte sich auch "damals" schon kein Jugendlicher einfach

mal so von einem Erwachsenen verprügeln lassen.

Und unser 40ig Jähriger Erwachsener hatte leider aufgrund seiner Körpergröße von 1,66 und Schmächtigkeit

sowiso keine Chance gehabt sich anderweitig als mit Pfefferspray körperlich zu wehren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nichts aussagen, nichts zugeben, Perso zeigen und Klappe halten.

Dem kann ich zustimmen.

Sich korrekt und rechtsstaatlich verhalten, aber kein Wort zuviel.

Inhaltliche Aussagen später machen, wenn der erste "Schock" vorbei und am besten

(sofern zeitnah greifbar..) ein Gespräch mit einem Rechtsberater erfolgt ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um wirklich auf der sicheren Seite bezüglich Notwehr zu sein hätte der Mann erstmal versuchen sollen sich den Pöpeleien zu entziehen, also sprich aufstehen und sich wo anders hin setzen.

Greetings

Johnny

Das stimmt exakt so wie Du das sagst,so ist es heutzutage.

Hier sollte man aber gleich mal die Gesetze nachbessern und sowas ausklammern! -bringt in solchen Situationen nämlich meisst nichts-das Tätern den Opfern folgen(besp. an der nächsten U-Bahnstation mit aussteigen etc.),diese Taten gab es schon zuhauf!

Wenn der Täter an das Opfer herantritt so hat DIESER einen Schritt zu weit getan!

Das wäre dann in etwa genau so als wenn eine Regierung samt Volk angegriffen würde und sich erstmal alle aus Ihrem Land verziehen um sich dieser Situation zu entziehen... :gaga:

Es ist unglaublich was heutzutage von Richtern da gegenüber Opfern ausgelegt wird....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie beschämend das ganze.

Das Opfer wird zum Täter.

Hier stimmt doch gar nix mehr.

Das sind ja Richter wie unter Freissler.

Entschuldigung, aber das gehört jetzt mal gesagt :pissed:

Rechtsprechung, das ich nicht lache!

Das ist Unrecht!

Hallo,

du bist doch Schweizer, warum regst du dich auf ? Lies es lieber genau damit du weisst wie es bei euch in ein paar Jahren ist.

Gruß

Joblu

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Beitrag stammt aus einer Zeitung, die ich nur in "äußerster Not" lese, wenn ich keine andere bekomme!

Der geschilderte Sachverhalt gibt eigentlich viel zu wenig her, um ihn so zu kommentieren.

Schon an der Höhe der Strafe bezweifle ich den Wahrheitsgehalt des von der Zeitung geschilderten Sachverhaltes!

- wurde das Spay in der voll bestzten Bahn angewendet und andere Passagiere dadurch verletzt?

- handelte es sich tatsächlich um ein Pfefferspray zur Tierabwehr

- wurde ev. ein verbotetens Pfefferspray eingesetzt oder

- ein CS Gas ohne Prüfzeichen?

Wenn Täter wegrennen, kommen sie nicht später zurück, um als Zeugen auszusagen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Uwe: Meine Gedanken - und noch einige mehr. Keiner war dabei aber alles ist klar.

Auf die tatsächlichen Fakten bin ich auch mal gespannt. Wenn es so gewesen wäre... dann kann man drüber reden. Alles andere ist Hühnerkacke und hält von wichtiger Arbeit ab.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der geschilderte Sachverhalt gibt eigentlich viel zu wenig her, um ihn so zu kommentieren.

Schon an der Höhe der Strafe bezweifle ich den Wahrheitsgehalt des von der Zeitung geschilderten Sachverhaltes!

Ist nicht von der Hand zu weisen.

Verlässlich sind eigentlich nur Protokolle, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

§ 33 StGB

Überschreitung der Notwehr

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

........

Da z.B. Hepatitis schon beim gemeinsamen benutzen einer Zahnbürste übertragen werden kann, finde ich nicht dass der Einsatz von Pfefferspray, wie in diesem Fall, oder körperlicher Gewalt (ich hätte dem Spucker eine Kelle verpasst!) in den Bereich einer Überscheitung der Notwehr (Putativnotwehr) fällt.

Aber Rechtsempfinden und Recht sind ja bekanntlich zweierlei Paar Schuhe!

Trotzdem: Better be judged by twelve, then carried by six!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@reinickendorfer fuchs

Du hast natürlich recht!

Ich befinde mich ja nicht fälchlicher weise in einer Notwehrsituation. Somit ist es natürlich keine Putativnotwehr!

Doch als Notwehrexzess möchte ich es auch nicht bezeichnen. Selbst ständiges Beschimpfen ist ein Angriff. Sollte mich also Jemand dann auch noch anspucken werde ich micht zur wehr setzen. Und zwar nicht damit das ich zurück spucke!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Überschreitung der Notwehr = Notwehrexzess. Nichts anderes wollte ich sagen.

Das hier ein Fall ganz normaler Notwehr vorlag, zumindest soweit es die Meldung hergibt, ist für mich unstrittig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Recht muss Unrecht nicht weichen, außer du lebst in England.

Damit hast du voll und ganz recht.

Zwar wird das jetzt ein bisschen OT aber ich muss dazu eine kleine Story aus meinem Leben erzählen die meine Meinung gebildet hat.

Vor einigen Wochen war ich nach einem Geschäfftstermin Abends auf der Autobahn Richtung Heimat unterwegs und hielt auf einem Parkplatz. Hier nahm die ganze Geschichte ihren Lauf der mich viel Nerven kostete.

Als ich von der Toilette zurück kam und wieder in mein Auto steigen wollte wurde ich von einem älteren Herren in ein Gespräch verwickelt. Ich hatte bereits die Fahrertür offen und stand in der Tür. Der ältere Herr stellte sich so dicht an die Tür, dass es mir unmöglich wurde vom Wagen weg zu gehn. Nachdem mir von dem Herren einige Perversitäten erzählt wurden und ich ihm öfters gesagt habe, dass ich das garnicht hören will bin ich mit dem Hinweis, dass ich nun losfahren werde in mein Auto gestiegen und haben den Motor gestartet. Der Mann stellte sich mittlerweilen komplett in die Tür. Selbst als ich den Rückwärtsgang eingelegt habe und das Auto anrollen lies wich er nicht von meinem Wagen weg. Selbst nach nochmaliger Aufforderung mich fahren zu lassen und einem erneutem Versuch weg zu fahren ging er noch nicht von meiner Wagentür weg.

Als ich die Nase gestrichen voll hatte stieg ich wieder aus meinem Wagen und vordete ihn in voller lautstärke, da noch mehr Leute auf dem Parkplatz anwesend waren, auf sofort von meinem Wagen zu verschwinden.

Als er mich dann am Arm packte und mir mit einem Angriff drohte habe ich ihn nochmal schreient vorgewahrnt, dass ich mich verdeitigen werde wenn er mich nicht sofort los lässt und zurück tritt.

Als er seinen Angriff ausführen wollte griff ich zu meiner Gaspistole dich ich im WAgen habe und habe, da er für einen Schuss viel zu nah stand, damit einmal zugeschlagen was ihm ein paar Zähne gekostet hat.

Glücklicher weise hat ein LKW-Fahrer das ganze mitbekommen und bereits die Polizei alamiert die auch kurz nachdem ich mich zur wehr gesetzt hatte aufgetaucht ist.

Insgesamt waren auf dem Parkplatz vier Leute anwesend die meine Aussage untermauert haben.

Als ich dann kurz darauf Post von der Staatsanwaltschaft bekommen habe mit der Information, dass ich wegen Körperverletzung angezeigt wurde bin ich natürlich sofort zum Anwalt.

Mein Anwalt ist Strafrichter a. D. und als ich ihm den ganzen Vorfall schilderte meinte er, dass es absolut richtig war erst zu versuchen zu verschwinden. Hätte ich das nicht getan wäre die Sache wohl kompliziert geworden. Natürlich sind auch die unabhängigen Zeugenaussagen zu meinen Gunsten ein Beweis für meinen Notwehrlage.

Vor ein paar Minuten bekam ich auch einen Anruf von meinem Anwalt, dass ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft kam, dass das Verfahren gegen mich wegen der klaren Sachlage eingestellt wurde.

Er meinte auch noch, dass diese Schnelle Einstellung wohl auch daran liegt, dass ich mit allen zumutbaren mitteln versucht habe einer gewalttätigen Klärung der Situation aus dem Weg zu gehn.

So, wie Ihr sehen könnt beruht meine Aussage auf einer realten Erfahrung meinerseits auf die ich gerne hätte verzichten können!

Greetings

Johnny

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

http://www.bild.de/BILD/regional/dresden/a...wehrt-habe.html

Man wird sehen, was bei der Verhandlung rauskommt - nach Urteilen wie denen von Herrn Götzl in München wundert mich aber nix mehr...

Man könnte fast glauben, dass so mancher Richter sich seine Urteile im Nachmittagsfernsehen abguckt.

In der Straba besspuckt und belästigt werden, das müssen wir Aushalten. Ein echter Held hätte noch ein Liedchen dazu geträllert.

Nja mal im Ernst, wozu hat man den sonst so ein teures Pfefferspray einstecken? Wenn es einer unbedingt mal probieren will, bitte sehr ich hab ne 50ml Bottle, das reicht auch noch für alle seine Kumpel. Ausserdem hat er dann wenigstens einen Grund zum spucken.

Und unterm Strich hat eine solche Erfahrung garantiert auch einen gewissen erzieherischen Wert. :lol:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1. Ich kenne die Akten nicht.

2. Ich darf vermuten du warst auch schon mehr als einmal beim AG Tg zu Gast. Hast du da niemals, na ich sage mal vorsichtig, "merkwürdige" Entscheidungen des/der Vorsitzenden erlebt?

Konkret, das dort ein völlig anderer Fall verhandelt wurde, als du ihn vor Ort selbst erlebt hast (und nicht nur später aufgenommen hast).

Zum hier besprochenen Fall, da haben wir leider nur eine Quelle. Der entnehmen wir: Jemand wird tätlich beleidigt und wehrt sich unter Einsatz von Reizstoff.

Wie der Strafbefehl begründet ist wissen wir nicht. Vielleicht hören wir ja nach der Hauptverhandlung wieder was von dem Fall.

Ansonsten habe ich hier schon einmal einen Link gesetzt, wo man gut nachlesen kann das der BGH die notwendigen Notwehrmaßnahmen im Falle der einfachen Beleidigung relativ "genau" definiert. http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1329337

... Bei Ehrangriffen ist tätliche Abwehr nur ausnahmsweise erforderlich – meist muss man sich auf eine Erwiderung mit Worten beschränken. 29

29 Vgl. BGHSt 3, 217, 218. Der BGH hatte als Leitsatz verkündet, dass bei einem ehrverletzenden Angriff durch Worte besonders sorgfältig zu prüfen ist, ob tätliche Abwehr nach Art und Maß erforderlich ist; a.a.O ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielleicht kommt es nach/bei solchen Diskusionen mal dem einen oder andern in den Sinn, nicht nur zu wissen was "der gesagt, der gemeint und der vom Schwager der Freundin gehört hat" sondern sich selbst an das LESEN der Gesetzestexte, der entsprechenden Kommentierungen und dazu ergangener Urteile zu machen.

DANN von einem Anwalt des Vertrauens beraten oder die eigene Meinung überprüfen lassen.

Eigenen Erfahrungen zeigen, dass unser Notwehrrecht eines der besten der Welt ist. Man muss nur auch wissen, was man wie begründen kann wenn es soweit kommt und (johnny B. hat es sehr gut beschrieben) wie man sich verhalten sollte. Es wird heutzutage IMMER Zeugen geben. Diese sind meist "Lautzeugen", d.h. sie werden auf eine Situation aufmerksam weil sie etwas hören. Sehen den Ablauf ab dann und "wissen" den Rest automatisch. Das wäre noch nicht das Problem, aber diese Menschen reagieren normal und vertreten ihre "Sichtweise" als Tatsache vor Gericht.

Beispiel: Hätte J.B. NICHT gerufen, damit die Aufmerksamkeit auf seinen "Rückzugsversuch" gelenkt sondern direkt zugeschlagen - dann hätten sehr viele "gesehen", dass er einfach den an der Tür stehenden Mann zusammenschlug.

Was vorher war - "da habe ich nichts gesehen, da war nichts!"

Wie bitte kann dann ein Richter oder StA entscheiden? Klar- es gibt die Aussage des "Geschädigten" und die der Zeugen. Keinr hat was gesehen/gehört , nur dass Johnny einen plattgemacht hat. Grundlos wie es scheint.

Jeder muss selbst entscheiden, wie er körperliche Aktionen, Stimme und Verhalten wann einsetzt um was zu erreichen.

Dazu gehört, sich mit den Themen zu beschäftigen.

Nachmittagsfernsehen und Stammtischgespräche sollten da nicht zu den Lehrstunden zählen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So etwas kannst du im Zusammenhang mit Notwehr vielleicht denken,

solltest du aber besser nicht - für den StA/Richter wahrnehmbar - sagen.

Im dem geschilderten Fall haben sich die Angreifer schnell zurückgezogen. Ich halte es in jedem Fall für ratsam diesem Beispiel zu folgen.

Wozu denn noch die Polizei rufen? Wie man sieht passiert dem Täter nichts und das Opfer ist am Ende noch der Gelackmeierte.

Reizstoffspray soll ja eigentlich einen Angriff stoppen und dem Angegriffenen zeit zur Flucht verschaffen.

Also:

Erst sprühen und dann flühen! :lol:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1. Ich kenne die Akten nicht.

Ich auch nicht, darum bewerte ich den von einer B. Zeitung erwähnten Sachverhalt nicht!

Ansonsten gebe ich Dir im Rahmen Deiner geschilderte Notwehrbefugnisse schon recht!

2. Ich darf vermuten du warst auch schon mehr als einmal beim AG Tg zu Gast. Hast du da niemals, na ich sage mal vorsichtig, "merkwürdige" Entscheidungen des/der Vorsitzenden erlebt?

Konkret, das dort ein völlig anderer Fall verhandelt wurde, als du ihn vor Ort selbst erlebt hast (und nicht nur später aufgenommen hast).

Darfst Du!

Allerdings kaum in Fällen, die ich selbst aufgenommen habe, da dies äußerst selten vorkommt und wenn, wurde es auch so verhandelt!

In der Tat bringen mich manche Vorgehensweisen der Richter und auch Richterinnen zum Schmunzeln.

Der letzte Fall vor meinem Urlaub war auch so einer:

Aufruf aller Beteiligten:

Richter:

"Wir gehen heute mal unprofessionell vor, der Zeuge bleibe bitte gleich hier!"

Lief dann auf eine außergerichtliche Einigung mit einem Bußgeldbescheid hinaus.

Der Anwalt hörte nur betreten zu und nickte sein Einverständnis ab! (seine Mandantin hatte die Schreiben der Waffenbehörde nicht erhalten, so dass der Widerruf der Waffenberechtigung wirksam wurde und es zur Beschlagnahme kam, da entsprechende Fristen versäumt wurden)

In 14 Tagen habe ich wieder Termin beim gleichen Richter in ähnlicher Sachlage.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.