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IGNORED

Behördenkontrolle in der Wohnung. Ein Urteil


Herlu Les

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

nachdem mein erster Beitrag zu folgendem Gerichtsurteil gelöscht wurde, da er wahrscheinlich erst am Ende des Beitrages als veränderter Zeitungsbericht / Gerichtsurteil zu erkennen war, hier die neue Version mit einer ausdrücklichen Hinweis:

DER FOLGENDE ZEITUNGSARTIKEL AUS DEM HANDELSBLATT WURDE VERÄNDERT (ACHT WORTE)

Die einzelnen Änderungen werden nachfolgend aufgeführt.

Darunter folgt der Originalwortlaut und ein Link zum entsprechendem Artikel im Handelsblatt.

Stadt strich Waffenbesitzerlaubnis

Vager Verdacht reicht nicht für Hausbesuch bei Waffenbesitzern.

Ein vager Verdacht auf falsche Angaben reicht nach einem Beschluss des hessischen Landesgericht nicht für einen Hausbesuch bei Waffenbesitzern aus.

HB DARMSTADT. Die Unverletzlichkeit der Wohnung sei ein hohes Gut. Deshalb müssten Waffenbesitzer nur dann Besuche der zuständigen Behörde oder der Kommune erlauben, wenn berechtigte Zweifel an den Angaben des Betroffenen bestünden und diese Zweifel mit einem Hausbesuch geklärt werden könnten, heißt es in einem am Montag in Darmstadt veröffentlichten Beschluss des Gerichts. (Az: XXXXXXXXXX) Das Gericht gab einer 64 Jahre alten Frau aus Wiesbaden recht.

.......

Mitarbeiter der Stadt als Trägerin der Erlaubniserteilung wollten bei einem Hausbesuch die Größe des Tresors ermitteln und prüfen, ob die Frau nicht doch böse sei. Als die Frau den Besuch ablehnte, entzog die Stadt die Waffenbesitzerlaubnis.

.......

Hier die änderungen

Leistungen = Waffenerlaubnis

AlG II-Bezieher = Waffenbesitzern

Landessozialgerichts = Landesgericht

Arbeitsagentur = zuständigen Behörde

AlG II-Leistungen =

der Wohnung = des Tresors

selbstständig = böse

verweigerte = entzog

Stadt strich Leistungen

Vager Verdacht reicht nicht für Hausbesuch bei AlG II-Bezieher

Ein vager Verdacht auf falsche Angaben reicht nach einem Beschluss des hessischen Landessozialgerichts nicht für einen Hausbesuch bei Empfängern von Arbeitslosengeld II (AlG II) aus.

HB DARMSTADT. Die Unverletzlichkeit der Wohnung sei ein hohes Gut. Deshalb müssten AlG II-Bezieher nur dann Besuche der Arbeitsagentur oder der Kommune erlauben, wenn berechtigte Zweifel an den Angaben des Betroffenen bestünden und diese Zweifel mit einem Hausbesuch geklärt werden könnten, heißt es in einem am Montag in Darmstadt veröffentlichten Beschluss des Gerichts. (Az: L 7 AS 1/06 ER) Das Gericht gab einer 64 Jahre alten Frau aus Wiesbaden recht.

.......

Mitarbeiter der Stadt als Trägerin der AlG II-Leistungen wollten bei einem Hausbesuch die Größe der Wohnung ermitteln und prüfen, ob die Frau nicht doch selbstständig tätig sei. Als die Frau den Besuch ablehnte, verweigerte die Stadt AlG II-Leistungen.

.......

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/st...ezieher;1030505

Soll heißen: Das GG steht über dem SozG. Und nach dem veränderten Artikel auch über dem WaffG.

Wer jemand in seine Wohnung lässt tut das freiwillig. Oder er tut es nicht.

Gruß an die, denen die Grundrechte in Deutschland nicht egal sind.

Geschrieben

Der Fall hilft uns nicht weiter. Ich zitiere aus dem Beschluss:

Zunächst ist festzuhalten, dass weder das SGB II, noch das Sozialgesetzbuch – Zehntes Buch – (SGB X), das nach § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II anwendbar ist, Hausbesuche direkt vorsehen. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Grundgesetz - GG -) ist hier der Gesetzgeber gefordert, für eine klare Ermächtigungsgrundlage für die Exekutive zu sorgen. [...]

Im Lichte der verfassungsrechtlichen Garantie des Artikel 13 GG darf der Ermittler nur mit Zustimmung des Wohnungsinhabers die Wohnung betreten. Der Hausbesuch kann deshalb auch nicht nach § 66 SGB I erzwungen werden (vgl. zu weiteren Bedenken Ute Winkler, info also 2005 S. 251 ff.).

Daraus folgere ich: Mit einer klaren Ermächtigungsgrundlage wie wir sie im WaffG haben sind Hausbesuche zulässig, insbesondere mit Zustimmung des Wohnungsinhabers.

Geschrieben

@ Kasseler Wahrzeichen:

Schön und Gut. Aber du hast eines "vergessen" zu erwähnen: Die Behörde benötigt keinen vagen Verdacht, um die Aufbewahrung der SW zu prüfen. Sie darf es einfach tun.

Natürlich wird sie aus Personal-/Zeitmangel zunächst nur dort prüfen, wo die nun leider manifestierte Bringschuld des LWb nicht eingelöst, sprich die Gesetzeskonforme Aufbewahrung nicht von sich aus nachgewiesen wurde.

Ein besonders eifriger/unterbeschäftigter SB/Behörde kann aber auch jemanden überprüfen, der diesen Nachweis erbracht hat.

Warum, dürfte klar sein. Photoshop als Stichwort.

Ist zwar schön anzusehen und es liest sich gut was du da zusammengebastelt hast, aber leider wird es den eine oder anderen mit wenig/keiner Ahnung leider auf den falschen Gaul setzen.

Geschrieben

Ich habe da was im Zusammenhang mit Hausbesuchen und Altbesitz gehört.

Sei dem so, müssen nur Altbesitzer (wie ist hier die Definition "Altbesitzer" und ab wann?) mit Hauskontrollen rechnen.

Als Schweizer muss ich sagen, dass das ein starkes Stück ist, wie wenig Vertrauen der Deutsche Staat in seine Bürger hat und so etwas hingenommen wird.

Darum sage ich: wehret den Anfängen, aber es scheint schon zu spät zu sein.

Geschrieben

Lobo , sie durfte es auch früher schon tun. Hatte früher schon keine Zeit,-und jetzt erst recht nicht. Und wenn sie mit dem SEK kommen,-danach bekommen sie ein Riesenproblem

Ist doch alles schön geregelt, Uhrzeit,Umpfang,usw.

Ich verstehe nicht, weshald da manche noch einiges randichten wollen. Gegenüber früher hat sich doch für verantwortungsvolle LWBler nichts großartiges geändert. Einfach die Rohre in die Schränke und alles ist pallettie.

und die ,die meinen sie im Kleiderschrank haben zu müssen;-ist sowieso nicht mehr zu helfen.

Geschrieben
@ Kasseler Wahrzeichen:

Schön und Gut. Aber du hast eines "vergessen" zu erwähnen: Die Behörde benötigt keinen vagen Verdacht, um die Aufbewahrung der SW zu prüfen. Sie darf es einfach tun...

NEIN, SIE DARF ES EBEN NICHT TUN!

Auch durchs zigmalige Wiederholen unrichtiger Behauptungen wird das GG eben NICHT umgeschrieben.

Es steht sogar im WaffG, dass sie es nicht darf.

Wenn man natuerlich die Schnueffler freiwillig reinlaesst, darf sie es.

Nur dann.

(odermit richterlichem Beschluss, Gefahr im Verzug..)

Sonst darf sie es NICHT!!!!!!

BASTA!

Geschrieben
Lobo , sie durfte es auch früher schon tun. Hatte früher schon keine Zeit,-und jetzt erst recht nicht. Und wenn sie mit dem SEK kommen,-danach bekommen sie ein Riesenproblem

Ist doch alles schön geregelt, Uhrzeit,Umpfang,usw.

Ich verstehe nicht, weshald da manche noch einiges randichten wollen. Gegenüber früher hat sich doch für verantwortungsvolle LWBler nichts großartiges geändert. Einfach die Rohre in die Schränke und alles ist pallettie.

und die ,die meinen sie im Kleiderschrank haben zu müssen;-ist sowieso nicht mehr zu helfen.

Genau das wollte ich ausdrücken. Scheint wohl missverständlich gewesen zu sein.

Geschrieben
Ich habe da was im Zusammenhang mit Hausbesuchen und Altbesitz gehört.

Sei dem so, müssen nur Altbesitzer (wie ist hier die Definition "Altbesitzer" und ab wann?) mit Hauskontrollen rechnen.

Amnestiebesitzer 1973 /76. Diese Leute haben i.d.R. eine eigene Auffassung der Aufbewahrung die sich i.d.R. nicht mit dem aktuellen WaffG deckt, jedoch bis 2003 gesetzeskonform war.

Außerdem sind diese Waffenbesitzer manchen Behörden ein Dorn im Auge weil bedürfnisfreier Besitz der nicht eingeschränkt werden kann.

Geschrieben
Amnestiebesitzer 1973 /76.

Wir sollten hier nicht von Amnestie reden: Amnestie bedeutet imo, daß etwas zuvor illegal war. Ich behaupte mal, daß 99% der 72/76 angemeldeten Waffen legal besessen wurden, entweder frei oder auf WES/JJS gekauft.

Geschrieben

Sie darf es , zum mal es in anderen Gesetzen auch schon so steht und nicht verfassungswidrig ist.

zum Beispiel § 9 Gefahrgutbeförderungsbesetz. Hiernach darf die Behörde Betriebsräume .... Wohnungen zum Zwecke der Kontrolle betreten.

Tommy Danger

Geschrieben
Als Schweizer muss ich sagen, dass das ein starkes Stück ist, wie wenig Vertrauen der Deutsche Staat in seine Bürger hat und so etwas hingenommen wird.

Darum sage ich: wehret den Anfängen, aber es scheint schon zu spät zu sein.

Es IST schon zu spät!

Geschrieben
(odermit richterlichem Beschluss, Gefahr im Verzug..)

Und mit DIESEM "Angelhaken" ist jeder legale Waffenbesitzer in seinen Eigentumsrechten /Unverletzbarkeit der Wohnung permanent gefährdet.

Dieser Beschluß, WENN unterschrieben, öffnet wortwörtlich Tür und Tor.

Geschrieben
Dieser Beschluß, WENN unterschrieben, öffnet wortwörtlich Tür und Tor.

Jedoch wird kein Richter einen solchen Beschluß unterschreiben, wenn Wachtmeister Töppel sagt "Weil isch emol nochgucke will, ob der SchmitteHubert soi Tresor auch brav zu gschperrt hot."

Geschrieben

Hy

Es ist ja nett welche Gedanken Ihr euch macht.

Ich lasse den Briefträger ins Haus (Flur) , Den Schornsteinfeger der macht drei Kamine sauber. Die Stadt zum Ablesen der Stromzählers. Die Swen für das Gas. Bei einigen von euch auch noch die ISDA, Hausverwaltung und zum Schluss noch die Handwerker die Reparaturen oft allein ausführen weil ich und Ihr euch nicht 3 Stunden dazustellen wollt. Diese sehen alle mehr als die Behörde wie es ausschaut bei mir und euch.

Zudem alle OHNE Ausweiße oder Zuverlässigkeit zu überprüfen.

So jetzt steht die Waffenbehörde vor der Tür...““Du kommst hier net rein.“ Leute das ist ein Scherz von euch oder?? Wenn ich Gelegenheit bekomme die Dienst-Ausweiße der Damen oder Herren Telefonisch bei der Polizei zu checken. Herein mit denen ..ich habe NICHTS zu verbergen. Kürzester Weg zum Tresor...Vergleichen der Sachen und Auf Wiedersehen. Die haben weniger von meiner Wohnung gesehen als die anderen Herren und Damen oben.

So wenn bei diesen Kontrollen nur ein einziger der seine Sportwaffen noch im Holzschränkchen aufbewahrt, erwicht wird, ist dies mir mein Hobby wert. Wird mit diesen Kontrollen nur ein Amoklauf von einer unberechtigten Person der sich ein LEGALE Sportwaffe durch freien Zugang beschafft hat verhindertwird, sollte Dies uns allen für unser Hobby, daß wert sein. Ich weiß nicht wie viel solcher Hirnlosen Taten unser Hobby noch verträgt.

Evtl. Folgen: Ersatzlose Enteignung. Waffen und Munition nur noch im Verein. Händler weil jetzt Monopol werden die Preise sehr erhöhen. Der Schießsport steht vor dem Aus und wir haben viel Geld verloren. Darüber denkt mal nach.

So jetzt könnt ihr Hetzen gegen mich. Viel Spaß. :peinlich:

PS: Die einzigen die mein Grundstück nicht betreten dürfen: GHZ

Gruß

SG

Geschrieben
So jetzt steht die Waffenbehörde vor der Tür...““Du kommst hier net rein.“ Leute das ist ein Scherz von euch oder?? Herein mit denen ..ich habe NICHTS zu verbergen.

So wenn bei diesen Kontrollen nur ein einziger der seine Sportwaffen noch im Holzschränkchen aufbewahrt, erwicht wird, ist dies mir mein Hobby wert. SG

Hallo

SG

genau denen, die deine Meinung vertreten, haben wir den Eingriff in unser GG zu verdanken. Der Erste Schritt ist getan, die meistens akzeptieren ihn und die paar Hansel, die sich dagegen sträuben, fallen nicht ins Gewicht.

Der nächste Schritt: Jeder LWB ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß die Lagerung immer kontrolliert werden kann. Auch wenn er nicht zu Hause ist. Das wird praktischerweise so vonstatten gehen, daß die Behörde einen Hausschlüssel und einen Tresorschlüssel bekommt. Schließlich ist die Lagerung der Waffen in Wohnzimmerschrank legal, wenn der Waffenbesitzer zu hause ist. Und den Beweis, daß er sie auch so lagert, wenn er nicht zu hause ist, kann anders nicht erbracht werden.

Paranoia? Dann frag mal Wiefelspütz. Jeder Schritt, der gegen die Waffenbesitzer unternommen wird und akzeptiert wird, wird bei der nächsten Verschärfung erweitert. Lass nur mal die verschiedenen Verbote bei den Messern Revue passieren: Butterflymesser, anschließend Führverbot von Einhandmesser, nächstens das Verbot von Einhandmesser. Aber wir haben ja nichts zu verbergen.

Steven

Geschrieben
Hallo

SG

Steven

Hy

Unrecht hast Du nicht...nur diese Runde haben Wir als Sportschützen schon verloren.

Der Gesetzestext in dieser Richtung steht. Klar kann ich nein sagen...Folgen?? Bekannt.

HALLO... Wem bitte aber haben wir die Gesetzesverschärfung zu verdanken? Nein nicht denen die so denken wie ich. Mein Sohn kommt an meine Sportpistole nicht ran. Die ist genau dort wo sie sein soll. Nein, einer legalen Waffe die nicht im Tresor lag wo sie hingehörte, verdanken wir es.. Genau solchen gedankenlose Besitzer haben wir Gesetzesverschärfungen zu verdanken. Auch in Zukunft.

Der Gesetzgeber ist verpflichtet zum Schutz der Allgemeinheit etwas zu tun. (Leider tut er dies nicht immer weise wie wir ja wissen.)

Nein zu einem solchen Hausbesuch ohne Deine Anwesenheit wird es nicht kommen.

Wenn nicht beim nächsten mal aber beim übernächsten Fall sind unsere Sportwaffen weg.

Ersatzlos... Genau hier sind wir alle gefordert. Im Verein den Jakob der mal gerade am Stammtisch erzählt vom seinem ach so alten Holzschränkel, diesen zu überzeugen.. Mensch kauf mal einen Tresor. Den Max der mal so legal und locker als die Sportpistole in den Wohnzimmerschrank legt zu überzeugen das die dort nichts verloren hat. Und den Kumpel der mal einen neuen Tresor plant zu überzeugen das er wegen seiner Kinder etwas mehr ausgeben soll für ein Zahlenschloss. Oder uns selbst mal durchzuringen einen Metallbügel an den alten Tresor zu scheißen und ein Zahlenschloss reinzuhängen damit die Kits/ Frau im Haus nicht einfach mal den Schlüssel nehmen.

Glaubt mir, begeistert bin ich nicht von dem allen... aber ich habe viel viel viel Geld in mein Hobby gesteckt und ich sehe es nicht ein mir mein Hobby wegen der Dummheit andere kaputt machen zu lassen. Deshalb gehe ich auch Wählen und werde jeden der ein Holzschrängel hat oder die Pistole im Wohnzimmerschrank liegen hat ansprechen.

Macht IHR das auch.

Gruß

SG

Sollte jemand Max oder Jakob heißen ..sorry frei erfunden

Geschrieben
Nein, einer legalen Waffe die nicht im Tresor lag wo sie hingehörte, verdanken wir es.. Genau solchen gedankenlose Besitzer haben wir Gesetzesverschärfungen zu verdanken. Auch in Zukunft.

Hallo SG

Es wird wieder Tote geben, weil jemand seine Waffe nicht gesetzeskonform lagert. Da bin ich mir sicher.

Genau so wird es Tote geben, weil Autobesitzer ihre Autoschlüssel vor Jugendlichen nicht sicher wegschließen.

Sollen deshalb Autos verboten werden?

Nein zu einem solchen Hausbesuch ohne Deine Anwesenheit wird es nicht kommen.

Das Ziel von einigen Politikern ist genau das. Alles Andere entbehrt deren Logik.

Und sag bitte nicht: "das können die nicht machen". Sie werden es tun, wenn sie keinen Widerstand feststellen.

Steven

Geschrieben
Als Schweizer muss ich sagen, dass das ein starkes Stück ist, wie wenig Vertrauen der Deutsche Staat in seine Bürger hat und so etwas hingenommen wird.

Im Vergleich mit euch (wo wohl auch nicht alles "Gold" ist, aber immerhin..)

sind wir leider keine wirkliche "Republik" mehr.

Geschrieben
Hy

Unrecht hast Du nicht...nur diese Runde haben Wir als Sportschützen schon verloren.

Der Gesetzestext in dieser Richtung steht. Klar kann ich nein sagen...Folgen?? Bekannt.

hallo,

bekannt sind die folgen noch nicht, aber absehbar wie ich in dem geänderten zeitungsartikel zeigen wollte.

und zu dem gesetzestext im waffg nur soviel:

man lese denletzten satz im ersten absatz auf folgender seite

http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgr...setz/index.html

gruß

Geschrieben

Hallo SG

nur vorneweg: woher Tim K. seine Muni hatte, ist noch immer nicht geklärt. Und die Pistole war auf Waffenschein (Selbstverteidigung), siehe Makalus posting).

Auch bei Erfuirt, Littleton, Wendlingen u.v.a. Amoktaten spielte die Aufbewahrung keine Rolle.

Ansonsten beweist Dein Post nur, dass Du unser Grundgesetz / Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nicht verstanden hast. Deine Beispiele belegen das. Bei Handwerkern, Stromlesern, Schornsteinfegern, Freunden usw. bestimme ich wer wann wo Zutritt zu meiner Wohnung hat! Einzig beim Schornsteinfeger gibt es gesetzliche Vorschriften (und daher wie in Hessen auch Versuche, Schornsteinfeger dazu zu mißbrauchen, Wanzen legen zu lassen). WObei es jetzt auch nicht gerade für Deine Zuverlässigkeit spricht, dass Du hier rumprahlst, Deine Handwerker viele Stunden lang unbeaufsichtigt in Deinem Haus zu lassen - wenn man dort Waffen lagert...

Die Waffenkontrollen werden hingegen (nach Gesetz möglich): unangekündigt, verdachtsunabhängig und in meinem intimsten Wohnbereich (Schlafzimmer) stattfinden. Aussuchen kann ich mir die Kontrolleure auch nicht.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Hi zusammen,

wenn ich mir die Beiträge hier so durchlese:

Also in meine Wohnung kommt nur rein wen ich reinlassen will. Sollten die Damen oder Herren vom Ordnungsamt ihre Nachschau abhalten wollen - bitte, wenn ich gut drauf bin, gibt es noch einen Kaffee dazu. Ich habe nichts zu verbergen - Meine SW sind ordnungsgemäß und gesetzteskonform aufbewahrt. Da ich noch zwei Söhne habe, trage ich den Schlüssel ständig bei mir, nicht mal meine Frau kommt an die Dinger. Sollte ich bei dem Termin nicht zuhause sein, kann meine Frau den Mitarbeitern des Ordnungsamtes den Ort der Tresore zeigen und mehr ist nicht.

Defacto war eine "Schlampige" Aufbewahrung an der Tat von Winnenden der Auslöser, bzw. hat diese ermöglicht. Deshalb leiste ich auch in meinem Verein und Bekanntenkreis entsprechende Aufklärungsarbeit. Die Sachen gehören nun mal in Tresore und es ist auch kein Spielzeug für Kiddies.

Außerdem bin ich bei Handwerker-Besuchen immer dabei, denn ich will wissen, ob die mein Geld wert sind.

Schönen Abend noch.

Uwe

Geschrieben
...

nur vorneweg: woher Tim K. seine Muni hatte, ist noch immer nicht geklärt. Und die Pistole war auf Waffenschein (Selbstverteidigung), siehe Makalus posting).

...

Quelle? (Belastbar!)

Schön wär's ja, wenn das mit dem Waffenschein stimmen würde, allerdings, außer Gerüchten hier im Forum (die auch m.W. nie verifiziert wurden), hat man nie weiter was darüber erfahren.

Grüße

Iggy

Geschrieben

Hallo,

Ich habe nichts zu verbergen

Diesen Satz wenn ich höre oder sehe geht mir die Hutschnur auf.

Warum hast Du eigentlich noch eine Haustüre wenn Du doch nichts zu verbergen hast. (Um Heizkosten zu sparen zählt nicht)

Gruß

voyager

Archiviert

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