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Waffenrecht: Abstimmung im Bundestag: Live!


IMI

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Geschrieben
Auch für schon vorhandene Waffen (sagen wir mal, ich habe 5 Kurzwaffen), oder erst wenn ich jetzt nur 2 Kurzwaffen habe und dann NACH Gesetzesinkrafttreten Waffen 3-5 beantrage?!

bleibt doch mal gaanz cool , euch wird niemand was wegnehmen ...

 

es wird lediglich einen - wahrscheinlich - weiterführenden Bedürfnisnachweis geben ...

bis jetzt wurde bei Erstausstellung einer waffenrechtlichen Befürwortung nach 3 Jahren erneut das waffenrechtliche Bedürfnis kontrolliert ...

das ist jetzt bei jedem jederzeit wahrscheinlich möglich, war aber auch schon früher als sog. "weiterführendes Bedürfnis" möglich ...

deshalb eigentlich auch nicks neues ...

 

Klaus

 

Geschrieben
stimmt, ich habe sie aber trotzdem ...

Glaub ich nich...

Hier sind doch die ganzen Drucksachen schon wo rumgegeistert...?!

Du meinst die alten ollen Schinken vom 8. April vom Mai oder vorletzter Woche?

Die interessieren mich nicht mehr - ich will die Beschlussempfehlung vom Innenauschuss, das worüber heute abgestimmt wurde.

Es kommt bei manchen Dingen, die mich tatsächlich interessieren auf einzelne Worte an (gibt es z.B. Ausnahmemöglichkeiten von der Alterserfordernis GK ab 18... und wenn dann welche... usw.)

Geschrieben
...

Es kommt bei manchen Dingen, die mich tatsächlich interessieren auf einzelne Worte an (gibt es z.B. Ausnahmemöglichkeiten von der Alterserfordernis GK ab 18... und wenn dann welche... usw.)

Trifft Dich als jemand, der in der Jugendarbeit tätig ist, ja wohl ziemlich, oder?

Ich glaube, daß könnte nervig werden nem 16 jährigen zu erklären, warum nun schießen mit der 9para nichtmehr ist...

Geschrieben
Ich glaube, daß könnte nervig werden nem 16 jährigen zu erklären, warum nun schießen mit der 9para nichtmehr ist...

... der dann ins Fußball, Karate oder Boxen geht oder an Banhof Bier aus Dosen saufen und für den Verein und den Schießsport verloren ist...

Geschrieben
Es muß erst durch den Bundesrat

Ich war der Meinung, dass das eben der Knackpunkt ist, weil sie das nicht müssen...

und dann muß der Bundespräsident unterschreiben...

Was diese Marionette auch immer tut, weil sie es auch muss... das ist doch eh bloss ein Formalismus... damits so aussieht als wäre das was die Hanseln da auskaspern legitimiert...

Das schlimme ist ja, dass hier was ? 5% der Volksverräter da Kasperletheater machen, was dann MIO Leute ausbaden müssen... :traurig_16:

In der "Nicht" Demokratie USA ist der Kongress unter einem bestimmten Anwesenheits-%-Satz (mE 3/4) nicht beschlussfähig... aber warum bei denen abgucken, die sind doch gar keine Demokratie, schliesslich haben diese pösen Purschen den Waffenbesitz als Bürgerrecht in ihrer Verfasssung... das sieht mans wieder... haben nichmal nen GG aber uns die Welt erklären... alle doof da drüben...

Ich glaube, wenn der erste Beamte wegen dem Murks vor der Tür steht, stell ich nen Tag später Asylantrag in CH oder A oder USA wegen politsicher Verfolgung... :traurig_16:

Geschrieben
Soweit mir bekannt, ist der BT erst ab einer bestimmten Anwesenheitsquote beschlussfähig.

Der Haken: Die Beschlussunfähigkeit muss von einer Fraktion angezweifelt werden, ein einzelner Abgeordneter kann das nicht. Und die Fraktionen scheinen sich da einig zu sein, die Beschlussfähigkeit eben nicht anzuzweifeln...

Und warum zweifelt dann die FDP Fraktion die Beschlussunfähigkeit nicht an? Die FDP ist doch auf unserer Seite !!! Haben unsere Wählerstimmen für die FDP nichts bewirkt ? :traurig_16:

Geschrieben
Ich war der Meinung, dass das eben der Knackpunkt ist, weil sie das nicht müssen...

Jedes neue Gesetz muß sowohl von Bundestag, wie auch vom Bundesrat abgesegnet werden und danach vom Bundespräsident unterschrieben. Widerspricht nur eine dieser 3 "Kontrollinstanzen" wird aus einem Gesetzesentwurf kein Gesetz.

Der Bundesrat setzt sich zwar aus den einzelnen Ländervertretern zusammen ist aber trotzdem eine Instanz des "Bundes" wie man auch am Namen erkennen kann.

Was diese Marionette auch immer tut, weil sie es auch muss... das ist doch eh bloss ein Formalismus... damits so aussieht als wäre das was die Hanseln da auskaspern legitimiert...

Falsch, unser Herr Köhler hat in seiner letzten Amtszeit nicht nur eine Unterschrift verweigert, was Ihm nicht gerade sehr viel Beliebtheit bei vielen Abgeordneten, dafür jedoch umso mehr bei vielen Bürgern einbrachte.

Geschrieben
wurde im Vorfeld rausgewunken    :icon14:

 

Frau Prof.Dr.Bannenberg war als Sachverständige für den Innenausschuß geladen ...

die Meinung von Sachverständigen waren noch nie Bestandteil einer Gesetzesvorlage ... :rolleyes:

 

@ Lobo´s ,

die unterste Bezirksebene ist der Verein ...

udn wenn du über´s Kontigent dann musst du auch überregional schiessen

.....im Text stand was anderes! Da war die Rede davon, dass für die Bedürfnisprüfung über das Grundkontingent "mindestens die Teilnahme auf unterster Bezirkseben..." gefordert wird. Überregional stand da nix.

Geschrieben

.....im Text stand was anderes! Da war die Rede davon, dass für die Bedürfnisprüfung über das Grundkontingent "mindestens die Teilnahme auf unterster Bezirkseben..." gefordert wird.

So habe ich es auch noch in Erinnerung nur ist mir nicht klar ob ich bei einem Bestand von 5 Kurzwaffen dann

m i t a l l e n 5 Kurzwaffen bei zumindest Kreismeisterschaften antreten muss oder die Teilnahme mit z.B. 2 Kurzwaffen an Kreismeisterschaften die Anforderungen schon erfüllt?

Wer weiß hier etwas genaues?

Geschrieben
Ich glaube, wenn der erste Beamte wegen dem Murks vor der Tür steht, stell ich nen Tag später Asylantrag in CH oder A oder USA wegen politsicher Verfolgung... :traurig_16:

Müsste man echt mal überlegen das mit dem politischen Asyl :-) gabs doch erst vor kurzem das ne familie in die usa ausgewandert ist weil sie ihre Kinder zuhause unterrichten wollten und das hier nicht dürfen-haben antrag auf pol asyl gestellt und sieht wohl gut aus :icon14:

Geschrieben
Nein, das ist Kokolores: Auch zukünftig geht es nach Recht und Gesetz und niemand kann jederzeit (dh: willkürlich) das Waffenbesitzrecht widerrufen.

Ab und zu hilft ein Blick ins bereits geltende Waffengesetz, hier konkret die Paragraphen 45 und 46.

§ 46 (2) Hat jemand auf Grund einer Erlaubnis, die zurückgenommen, widerrufen oder erloschen ist, Waffen oder Munition erworben oder befugt besessen, und besitzt er sie noch, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass er binnen angemessener Frist die Waffen oder Munition dauerhaft unbrauchbar macht oder einem Berechtigten überlässt und den Nachweis darüber gegenüber der Behörde führt. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition sicherstellen.

Sofern die Waffe nicht bei einer Straftat benutzt und eingezogen wurde, kannst du sie "einem Berechtigten übergeben", also verkaufen, man wird also nicht enteignet. Ein Bild der Waffe, für "übern Wohnzimmertisch" ist WBK-frei.

Geschrieben

sooo, nun ist auch die drucksache online, hier der link:

Drucksache

hmm, ab Seite 32... aber irgendwie kann das nicht die richtige Drucksache sein, oder täusche ich mich... *verwirrt*

Gruß, Gut Schuss und WaiHei

Seeeebi

Geschrieben
Ab und zu hilft ein Blick ins bereits geltende Waffengesetz, hier konkret die Paragraphen 45 und 46.

Sofern die Waffe nicht bei einer Straftat benutzt und eingezogen wurde, kannst du sie "einem Berechtigten übergeben", also verkaufen, man wird also nicht enteignet. Ein Bild der Waffe, für "übern Wohnzimmertisch" ist WBK-frei.

Das ist faktisch das gleiche. Du musst Dein Eigentum aufgeben. Wir wurden vor kurzem gezwungen, ein Stück Land zwecks Autobahnbau an das Land zu verkaufen. Verbunden mit dem freundlichen Hinweis, dass wir ansonsten enteignet werden. Sofern ich mein Eigentum zwangsweise aufgeben muss, nenne ich das letztendlich eine Enteignung. Somit ist für mich klar, dass ich künftig keine hochpreisigen Waffen mehr erwerben werde.

Als ich meine Waffen gekauft habe, gab es eine einmalige Bedürfnisprüfung nach sechs Monaten aktiver Vereinsmitgliedschaft. Ohne Risko einer Enteignung, solange man in seinem Verein bleibt. Unter diesen Voraussetzungen habe ich die Waffen gekauft. Es gibt immer Zeiten, in denen Hobbys ruhen müssen. Wird meine Waffe in diesen Zeiten gefährlicher für die Allgemeinheit?

Geschrieben
sooo, nun ist auch die drucksache online, hier der link:

Drucksache

hmm, ab Seite 32... aber irgendwie kann das nicht die richtige Drucksache sein, oder täusche ich mich... *verwirrt*

Nein, es ist nicht die richtige. Die trägt die Nummer 16/13423 und ist leider immer noch nicht online.

Geschrieben
Das ist faktisch das gleiche. Du musst Dein Eigentum aufgeben.

Nicht ganz, ich wollte ohnehin mein Posting weiter oben entsprechend korrigieren, nachdem mich ein Kollege aufmerksam machte: Das "Verkaufen" ist ja nicht zwingend - "an einen Berechtigten übergeben" kann auch tatsächlich die geldlose Übertragung an einen Waffenhändler sein oder in den Vereins-Waffenbestand, und einmal die Woche wird aufgeschlossen und ich kann damit trainieren. Und sobald die erforderliche Zahl an Schießterminen wieder nachgewiesen ist, kann ich ja das Bedürfnis wieder belegen (konkrete Zahlen fehlen hier, weil es eben noch keinen festen Text gibt).

Mit dem Grundstück ist das anders, das wird ja neu verwendet, weil in der Zwischenzeit ja darüber eine Umgehungstraße durchs Weltall gebaut wurde. Also immer schön ein handtuch bereithalten, wie man letzten Sonntag im TV in "Per Anhalter durch die Galaxis" sehen konnte.

Geschrieben

Hallo

es bleibt aber doch -wie in den Vorwehen schon mehrfach beweint- der schon befürchtete Einschnitt das z.B. Altmitglieder die eben nicht mehr auf Kreismeisterschaften (und höher) gehen (können) wohl aber ihren Bestand ab und zu zum Stand zum Schiessen bringen, dann ja ganz aufgeben müssten.

Das wiederrum würde doch den gesamten Sport schwächen weil die Vereine auf viele wichtige Mitglieder und deren Kostenbeitrag verzichten müssen.

Wir können nur hoffen das die Vereinsmeisterschaft als Maßstabsebene ausreicht, da nehmen ja doch die meisten immer dran teil.

T.

Geschrieben

Wo ich schon mal dabei bin, was soll denn passieren wenn mehrere Termine für meine verschiedenen Kaliber/Disziplinen auf den gleichen Tag fallen? Muss ich mich dann von Stadt zu Stadt bzw. Stand zu Stand hetzen um alle Termine irgendwie zu schaffen?

Soviel zum Annähern ans Biathlon...

Das kann einem doch schon auf Kreisebene blühen, wie soll das gehen?

T.

Geschrieben
Was diese Marionette auch immer tut, weil sie es auch muss... das ist doch eh bloss ein Formalismus... damits so aussieht als wäre das was die Hanseln da auskaspern legitimiert...

Falsch, unser Herr Köhler hat in seiner letzten Amtszeit nicht nur eine Unterschrift verweigert, was Ihm nicht gerade sehr viel Beliebtheit bei vielen Abgeordneten, dafür jedoch umso mehr bei vielen Bürgern einbrachte.

Ich hoffe, das ich mich täusche. Aber AB Winnenden war auch beim Bundes- Präsi schon vorstellig. Und wenn die ganzen trauernden Gutmenschen etwas auf die Tränendrüse gedrückt haben, wird der das Gesetz schneller unterzeichnen als wir Peng sagen können....

Aber wie gesagt, hoffentlich täusche ich mich.

Geschrieben

Ihr glaubt doch nicht das der Köhler nicht unterschreibt? Warum sollte er das tun! Wir haben in den letzten Wochen viel geschrieben und ich meine das die meisten Politiker wissen das es ein Schwachsinn ist was da beschlossen wurde! Das sehen die SBs die den Mist ausbaden dürfen genauso! Es wurde trotzdem beschlossen obwohl die Legalwaffen kein Problem darstellen! Da kann man BKA Statistiken vorlegen und was weiss ich nicht alles! Es bringt nix!

Die wissen doch alle das es nichts bringt!

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