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IGNORED

Verkehrskontrolle auf der Fahrt zum Stand


Arminus

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Wie verhält man sich bei einer Verkehrskontrolle wenn man gerade auf der Fahrt zum Stand ist

und Waffen und Mun. dabei hat !

Die Polizei fragt : Wohin des Weges

AW: Auf dem Weg zu Stand ich habe Waffen/Mun dabei

Polizei fragt: Schließen sie mal den Waffenkoffer-Mun Koffer auf

Ich sage : ich fahre mit ihnen aufs Revier nur dort zeige ich meine Waffen !

Polizei sagt: Sie müssen hier ihre Waffen herzeigen :icon13:

Ein SchützenKollege sagte: man könne dem Polizisten den Schlüssel in die Hand drücken, dann könne der Polizist selber aufschliessen und das wäre dann Ok ????

Irgendwie kömmt mir das Spanisch vor :rolleyes:

Wie verhalte ich mich Richtig und wo kann man Fehler machen !

Danke !

Am Sonntag (Verkehrskontrolle)sagte ich ich fahre zum Frühschoppen ! Und musste nur Blasen 0,00 Promile

Vom Waffen hab ich nichts erzählt ! :rolleyes:

Geschrieben
Die Polizei fragt : Wohin des Weges

AW: Auf dem Weg zu Stand ich habe Waffen/Mun dabei

Falsche Antwort. Wohin kann dem egal sein, keiner hat gefragt was der Kollege dabei hat und geht auch die Pol nichts an.

Koffer aufmachen? Warum? Wozu muss der da rein schauen? Mit welchem Recht?

Geschrieben

Als meine Kanone mal sichergestellt wurde (war im Krankenhaus), hatte der Ordnungsamtsmensch auch Probleme mit der Knarre. Er bekam den Schlitten nicht nach hinten, um den Ladezustand zu prüfen.

Ich: gib mal her

Ritsch Ratsch

zufrieden ?

...

Er hat dann auf dem Bescheid vermerkt, daß ich äußerst kooperativ gewesen sei und meine Kanone nach der Entlassung auch wiederbekäme.

Normalerweise wollen die einem nix reinwürgen. Generell würde ich den Polizisten selbst den Koffer aufschließen lassen.

Notfalls soll er einem die Anweisung schriftlich geben.

Ansonsten nur da, wo es legal ist und man nicht wegen unerlaubten Führens dran ist.

Geschrieben
...Er hat dann auf dem Bescheid vermerkt, daß ich äußerst kooperativ gewesen sei und meine Kanone nach der Entlassung auch wiederbekäme.

Normalerweise wollen die einem nix reinwürgen. Generell würde ich den Polizisten selbst den Koffer aufschließen lassen.

Notfalls soll er einem die Anweisung schriftlich geben.

Ansonsten nur da, wo es legal ist und man nicht wegen unerlaubten Führens dran ist.

Wenn die Polizei den Koffer aufmacht oder Du es auf Anweisung tust, dann ist es legal egal wo. Extra darauf hinweisen würde ich bei der Kontrolle nicht. Aber wenn ich gefragt werde und wenn Sie sie sehen wollen. Dann würde ich dem Polizisten die Schlüssel in die Hand geben, schon um Missverständnisse zu vermeiden.

http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-ve...olle_57001.html

Geschrieben

Du mußt dem Polizisten nicht sagen wo du hin willst oder was du im Kofferaum durch die Gegend fährst.

Ich frage den Beamten ja auch nicht wo er denn gerade herkommt.

Geschrieben
Du mußt dem Polizisten nicht sagen wo du hin willst oder was du im Kofferaum durch die Gegend fährst.

Ich frage den Beamten ja auch nicht wo er denn gerade herkommt.

tue ich auch nicht. Nur halt, wenn er auf der Suche nach dem Warndreieck auf den Aufkleber mit 1.4s stößt.

Geschrieben
tue ich auch nicht. Nur halt, wenn er auf der Suche nach dem Warndreieck auf den Aufkleber mit 1.4s stößt.

Bin nicht in D, aber mein Warndreieck ist im Wagen.

Das verhindert Hyperventilation bei jungen PB.

Joker

Geschrieben
tue ich auch nicht. Nur halt, wenn er auf der Suche nach dem Warndreieck auf den Aufkleber mit 1.4s stößt.

Du fährst mit soviel Pulver/Munition durch die Gegend, das Du einen Aufkleber brauchst! :confused: Hoffentlich ist dein Feuerlöscher nicht überlagert. Und der Aufkleber muss sichtbar sein!

Geschrieben
Du fährst mit soviel Pulver/Munition durch die Gegend, das Du einen Aufkleber brauchst! :confused: Hoffentlich ist dein Feuerlöscher nicht überlagert. Und der Aufkleber muss sichtbar sein!

Der Aufkleber ist auf jedem 1000er-Pack Munition drauf.

Die anderen wären 1.1 D und 1.3 C ...

Geschrieben

Ich verstehe das Problem nicht. Zum einen werde ich nie angehalten, vielleicht seh ich zu seriös aus oder sie haben Angst vor meinem jähzornigen Gesichtsausdruck :angry2:

Zum anderen würde ich eine Frage wie "Wo kommen Sie her", "Wo wollen Sie hin", "Was ist in der Tasche", "Heute schon Stuhlgang gehabt" bei einer regulären Verkehrskontrolle überhaupt nicht beantworten. Geht die einfach nichts an. Und die meisten Polizisten würden wohl auch gar nicht nachfragen.

Ausnahme wäre eine andere Art der Kontrolle, zB. Zoll im Grenzbezirk. Wenn ich den Waffenkoffer öffnen soll dann öffne ich ihn eben, meint Ihr wirklich dass der Beamte in dem Moment sagt "Ätsch, jetzt führst Du sie, ich sperr Dich ein!"?!?! :confused: Wahrscheinlich würde er interessiert gucken, ein paar Fragen stellen und das wars. Ich würde einzig und allein darauf achten, dass nicht nur der kontrollierende Beamte sondern auch der sichernde Kollege mitbekommt dass ich gleich eine Waffe aus der Tasche ziehe.

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Ich hab grad das gefühlt 150ste Deja vu zu dem Thema...

Geschrieben

Als ich wirklich ne Wumme dabei hatte und angehalten wurde (im KV nicht geblinkt), wollte der Typ den Kram gar nicht sehen.

Dirk erzählte mal, er sei auf dem Rückweg vonner DM geblitzt worden - mit nem vollen Bus voll Flinten und Munition.

PB: na, Angeln gewesen ?

Dirk: nöh, Schießen

PB: wie ??!!

Dirk: Wagen ist voll Waffen und Munition. Wollnse mal sehn ?

PB wollte nur noch die 20 € fürs Speeding und dann möglichst schnell aus der sache raus sein.

Geschrieben

Es zwingt Euch ja niemand freiwillig zu sagen, daß Ihr Waffen / Munition transportiert.

Wenn Ihr das selbst sagt oder die Polizei das zufällig bemerkt (z.B. Gewehrtasche auf dem Rücksitz), dann ist sie selbstverständlich zur Kontrolle der Waffe / Munition und der dazugehörigen Dokumente (WBK) berechtigt.

Jetzt - sofort - vor Ort !

Niemand fährt mit Euch zur nächsten Dienststelle.

Was habt Ihr für Vorstellungen ?

Was ist beispielsweise, wenn mit dem "Waffenbesitzer" und seiner "Ausrüstung" etwas nicht 100%ig in Ordnung ist und der mit seinem (schnelleren) Auto mal ein wenig Gas gibt ... ???

Insbesondere auf dem "Lande" ist die nächste Dienststelle zum Teil sehr weit entfernt, in der Großstadt steht man gerne im Stau ... wie lange soll die Kontrolle denn dauern ?

Fehler Nr. 1 um sich bei der Kontrolle gleich sehr beliebt zu machen: "Ich zeige Ihnen die Waffe nur auf der Dienstelle"...

Achtung:

Nicht plötzlich den Koffer aufmachen und mit dem OA 15 auf der Straße stehen !

Kurz mitteilen, daß man den Koffer nur aufschließt und dann zurücktritt. Zeigen, daß das Behältnis verschlossen ist !!!

So wird die Polizei das auch haben wollen. Sollte der einzelnde Beamte das anders haben wollen, dann würde er es jetzt schon sagen. Dann macht man es einfach so und gut ist die Sache.

Die öffnen dann den Koffer und schauen sich das gute Stück an.

Gibt es Probleme bei der Kontrolle - es interessiert ja nur der Ladezustand und die Waffenbezeichnung / Individualnummer zum Abgleich mit der WBK - dann werden die sich schon melden.

Dann kann man auf Anordnung ! immer noch die Waffe selbst öffnen und die eingravierten Angaben zeigen.

Kurz darauf verweisen, daß man die Waffe "hier auf der Straße" nicht selbst "führen" darf und deshalb ggf. nur auf Anordnung des Beamten handeln würde.

Wer sollte dafür tatsächlich bestraft werden (Führen !) ?

Niemand, da man nur auf ausdrückliche Anordnung der eingesetzten Beamten gehandelt hat !

Das geht auch täglich in anderen Rechtsbereichen. Es geht hier nicht darum, daß die Polizei zu "Straftaten auffordern" würde, sondern lediglich darum, daß ohne diese Mitwirkung des Kontrollierten der Kontrollzweck nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erreicht werden könnte.

Die - mündliche - Anordnung ist wichtig ! Also nicht selbst voreilig handeln sondern nur auf Anordnung bzw. nach eigenem Vorschlag und darauffolgender Anordnung (wenn man z.B. sieht, daß der Polizeibeamte gleich den teuren Drilling verbiegt ...).

Daß sich danach der Beamte an diese mündliche Anordnung nicht mehr erinnern würde, halte ich mal für "an den Haaren herbeigezogen".

In anderen Lebenssituationen würde ich mir lieber alles schriftlich bestätigen, hier sehe ich keine (praktischen) Probleme.

Wenn dann alles in Ordnung ist wird alles wieder eingepackt (verschließen nicht vergessen !!!) und die Polizei wünscht Euch "Gute Fahrt" !

Wenn irgendjemand meint, daß er alle deutschen §§§ und das Grundgesetz besser kennen muß und das lautstark von sich gibt:

Bitteschön.

Dann wird die WBK und der Waffenkoffer eben gegen Protokollaushändigung "eingesammelt" weil man ja die Sachlage und die §§§ dann in aller Ruhe prüfen muß, damit dem "besorgten Bürger" ja kein Unrecht geschieht.

Dazu war man vor Ort - aufgrund der eigenen mangelhaften Kenntnisse - eben nicht in der Lage.

Da könnt Ihr dann Dienstaufsichtsbeschwerden schreiben bis Euch die Finger abfallen - alles ohne Erfolg.

Merke:

Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch hinaus.

Es will Euch doch bei der Kontrolle kein Polizeibeamter etwas böses !

Bleibt locker und macht (im Rahmen des rechtlich geforderten) mit - und die Sache ist schnell vorbei.

Wenn Ihr unbedingt in allen Punkten den Schlaumax machen wollt und Euch über "Stasi-Maßnahmen" und sonstigen Quatsch ereifern wollt, dann könnte Ihr auch nicht auf große Nächstenliebe bauen.

Selbstverständlich läuft die Kontrolle im Rahmen des rechtlich zulässigen ab, aber es gibt ja auch einen gewissen - legalen - Spielraum je nach der tatsächlichen Sachlage.

Bevor sich jetzt der eine oder andere aufregt, weil ihm sein Rechtsanwalt "was anderes gesagt hat" (das muß der Rechtsanwalt, davon lebt er schließlich ...):

Probiert es aus - und viel Spaß dabei ...

Geschrieben
Ich hab grad das gefühlt 150ste Deja vu zu dem Thema...

Ich auch! :icon14:

... endlich wieder mal ein fred mit Fakten... Fakten... Fakten! :00000733:

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Ich auch! :icon14:

... endlich wieder mal ein fred mit Fakten... Fakten... Fakten! :00000733:

Sollen wir pöbeln?

*GGG*

Geschrieben
............

Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch hinaus.

...........

:rolleyes: genau so ist es.... und abgesehen davon verstehe ich die immer wieder kehrenden Debatten um eine Verkehrskontrolle sowieso nicht.. wo soll da ein Problem sein? Ich hab nichts zu verbergen, wenn die Herrschaften von der Polizei das Zeug sehen wollen sperr ich den/die Koffer auf und Fertig..... dann gibt's im Falle von beidseitigem Interesse eine nette Unterhaltung und wünscht sich einen schönen Tag/Nacht und das wars :bb1:

Gruß

Hunter

Gruß

Hunter

Geschrieben
Eben, man ist zu keinerlei Mitwirkung verpflichtet, außer Personenangaben zu machen bzw. die entsprechenden Papiere vorzulegen.

Das macht natürlich immer Sinn: Auch wir haben Rechte. Das muss der Büttel gesagt bekommen!!

Junge Junge - ab und an.... Paranoia soll nach § 6 auch ein Problem sein können....

Edith meint: JA, lasst uns pöbeln!!! :bud:

Geschrieben
Hab ich nicht gesagt. Ob das Sinn ergibt muss jeder für sich selbst und situativ entscheiden.

Ok, da muss ich dir Recht geben. Kam aber (bei mir) anders rüber.

Geschrieben

Kein vernünftiger Beamter wird sich die Waffe vom dem Bürger in die Hand drücken lassen, schon aus Eigensicherungsgründen nicht.

Ungefragt würde ich nicht auf die Waffen verweisen, lediglich ab der Frage nach dem warndreieck bzw. dem Sani-Kasten darauf hinweisen dass sich dort Waffen befinden da man Jäger oder Sportschütze ist, das entspannt die Situation.

Schloß öffnen zurücktreten, darauf aufmerksam machen, dass die Waffen auch einen Wert haben!

Vergeßt einfach solche Dinge wie: "die Waffen zeige ich nur auf der Dienststelle", das ist Quatsch!

Wenn ich eine Kontrolle durchführe, habe ich hierfür auch eine gesetzliche Befugnis und ich führe die Kontrolle dort durch, wo ich mich gerade befinde, bzw. wo ich dies anordne!

Alles andere erweckt nur den Eindruck, dass zur zu Kontrollierende etwas zu verbergen hat und die Kontrolle wird noch intensiver.

Solche Schlagzeilen in der Presse wie z.B.:

Bei einer Fahrzeugkontrolle im Rahmen einer Großfahndung, leistete der Fahrzeugführer "XY" heftigen Widerstand gegen die Durchsuchung seines Fahrzeuges, worauf nach seiner vorläufigen Festnahme im Kofferraum zig Waffen und Munition aufgefunden und beschlagnahmt wurden.

Nach erkennungsdienstlichen Maßnahmen und anschließender Vernehmung stellte sich heraus, dass es sich um einen Sportschützen handelte, der sich auf dem Wege zum Schießstand befand.

sind dann unter anderem die Schlagzeilen die uns legalen Waffenbesitzer das Leben schwer machen!

Geschrieben

Ist zwar schon mal alles 100 mal durchgekaut. Trotzdem hier mal meine Erfahrung mit der Polizei. Hilft vielleicht mehr als Mutmaßungen was wäre wenn.

Ich war unterwegs zum Wettkampf nach Südafrika. Wenn man unter 3 Monate unterwegs ist, braucht man keinerlei Anträge. Der Zoll (am Heimatort) gab mir nur eine Bescheinigung, dass ich diese Waffe ausführen darf.

Meine KW war ohne Muni im Alukoffer durch Stahlkette und Schloss gesichert.

Beim Einchecken habe ich die Waffe angegeben. Darauf wurde die Polizeidienstelle informiert. Kurze Zeit später erscheinen zwei Beamte und erkundigten sich nach meinem Anliegen. Ich erklärte was ich vorhatte und wir gingen in einen Nebenraum. Dort öffnete ich den Koffer und ein Beamter fragte mich ob er sich die Waffe mal ansehen dürfe. Ich öffnete den Verschluss und übergab die Waffe.

Ihn interessierte eigentlich nur der Sportlauf und wie ich dazu kam in Südafrika an einem Wettkampf teilzunehmen. Es war ein sehr angenehmes Gespräch und die Beamten machten auf in keinster Weise den Eindruck 'scharfer Hunde'. Im Gegenteil, wir diskutierten noch eine Weile über das neue Waffengesetz und die Beamten klagten über Unklarheiten in diesem und zu wenig Informationen darüber. Sie erhielten einige Informationen von mir und ich schickte aus Südafrika das neue Waffengesetz und die Durchführungsbestimmungen an einen der Beamten per privater eMail, da keine persönlichen Exemplare in deren Dienstelle verfügbar waren.

Mein Fazit, die Beamten sind auch nur Menschen und mit dem Paragraphen Wust genauso überfordert wie wir. Bei Jagdwaffen hatten die Beamten Erfahrung, aber bei Sportwaffen, was wohl nicht so alltäglich, ist nicht. Trotzdem lief alles sehr unbürokratisch ab. Falls einer der Beamten dies lesen sollte, nochmals vielen Dank für die freundliche Zusammenarbeit.

Durch freundliches, kooperatives Auftreten kann man Lobbyarbeit leisten. Zu diesem Zeitpunkt war ich äußerst gut informiert und konnte mit meinem Wissen aufklären.

Wen es interessiert wie es weiter ging hier meine Erfahrungen in Südafrika.

Nach der Passkontrolle ging ich zuerst zum Band um mein Gepäck zu holen. Überraschung, meine Pistole fuhr schon seit einiger Zeit Karussell vor Hunderten anderen Fluggästen. Wenn sich jemand auskennt und die Banderole um den Waffenkoffer deuten kann, ist es ein leichtes den Waffenkoffer zu nehmen und damit rauszuspazieren. Zollkontrollen sind in Johannesburg wie in Deutschland.

Also habe ich mein Gepäck und die Waffe genommen und bin zum nächsten Zollbeamten und wollte meine Waffe anmelden. Daraufhin wurde ich einfach durchgelassen, mit dem Hinweiß die Waffe bei der Polizei (Firearm control) anzumelden. Damit war ich, vorerst durch alle Kontrollen durch.

Nach mehrmaligem Fragen fand ich dann schließlich das Office. Dort wurde mir erklärt, da es sich um eine Halbautomatische Waffe handelt, bräuchte ich eine Sondergenehmigung vom Head Office in Pretoria. Das Gesetz in Südafrika sagt aber eindeutig, dass Kurzwaffen nicht dieser Reglung unterliegen. Nach einer Stunde Diskussion, zuerst mit dem Beamten am Schalter danach mit dem Chef, wurde meine Waffe eingezogen. Auf die Frage nach einer Quittung, wurde mir gesagt ich brauche keine, Begründung des Beamten: „Ich bin ja schließlich von der Polizei“.

Wieder zum Chef. Nach einer weiteren Diskussion gab man mir einen kleinen Notizzettel mit einem Stempel.

Am gleichen Tag rief in Pretoria an und erhielt die Aussage, ich muss persönlich dort erscheinen und den Antrag stellen. Nach langem hin und her durfte ich den Antrag per Fax einreichen.

Am nächsten Tag rief ich dort wieder an und erhielt eine Bearbeitungsnummer. Der Antrag war dann eine Woche später bearbeitet.

Nach deren Auskunft sollte ich zur nächsten Polizeidienstelle, diese würde mir dann die Genehmigung ausdrucken.

Bei der ersten Dienstelle wurde mir gesagt, die Datenverbindung nach Pretoria sei unterbrochen, so bei der zweiten und dritten auch. Ein Anruf nach Pretoria mit der Bitte die Dokumente dort auszudrucken und per Fax an eine Dienststelle zu schicken wurde Abgelehnt.

Eine Diskussion über die Verfahrensweise brachte Klarheit, dass dieser Antrag eigentlich nicht notwendig war, da für Kurzwaffen diese Reglung nicht gilt. Aber da der Antrag nun mal gestellt war, gäbe es kein zurück, Aushändigung nur mit dieser Genehmigung.

Ich bekam aber den Hinweis, das Office am Flughafen habe eine Datenverbindung. Ein Anruf dort bestätigte dies auch. Also mit dem Auto zum Flughafen. Der Beamte am Schalter ging zum Computer um die Genehmigung auszudrucken und teilte mir 5 Minuten später mit, die Datenverbindung nach Pretoria sei unterbrochen.

Daraufhin, fast dem Wahnsinn nahe, verlangte ich erneut den Chef, übrigens der gleiche Beamte von meiner Ankunft eine Woche zuvor. Diesmal hatte ich aber glücklicher Weise einen Ausdruck des Gesetzes mit und ich gab ihm den Text mit den markierten Stellen.

Daraufhin wurde mir meine Waffe ausgehändigt.

Der genehmigte Antrag oder die Sondergenehmigung schwirrt seit dem sicherlich in den Weiten der südafrikanischen Polizei Netzwerkes herum und sucht verzweifelt nach seinem Empfänger.

Wenn Ihr so etwas schon mal mitgemacht habt, dann lernt Ihr sicherlich die deutsche Gründlichkeit zu schätzen.

Gruss

SJ

Geschrieben

Ne kleine Anmerkung am Rande:

Ich versuche ! immer ordentlich zu fahren. Aber auf dem Weg zum Schießplatz ganz besonders, weil eben damit schon wieder die Chance verringert wird, daß ich überhaupt angehalten werde. Es sei denn, im Rahmen einer Routinekontrolle.

Alles Andere muß dann vernünftig ! ( wenn es zu einer Kontrolle kommt ! ) vor Ort gelöst werden, die Anderen haben den längeren Arm. Und ich kenne Polizisten, die sind doch auch nur gegängelt, vera... und gezwungenermaßen Handlanger der Gutmenschen. ( Das haben sie nicht gewußt, als man ihnen auf der Polizeischule was von Stärkung des Rechtsstaates und Erhalt von Freiheit und Demokratie vorgefaselt hat. )

Wenn nicht gerade ein Obera...( Wort wird zensiert ) dabei ist, und die gibt es überall, dann wollen die keinen Streß, sondern abends ohne Infarkt bei ihrer Familie ankommen.

Also, wie hier oft zu lesen ist: Ball flach halten.

Geschrieben
Ne kleine Anmerkung am Rande:

Wenn nicht gerade ein Obera...( Wort wird zensiert ) dabei ist, und die gibt es überall, dann wollen die keinen Streß, sondern abends ohne Infarkt bei ihrer Familie ankommen.

Also, wie hier oft zu lesen ist: Ball flach halten.

Auch wenn es keiner glaubt, dies ist in Deutschland einfacher als im Aussland. Die Polizisten hier schauen zwar manchmal böser, wenn man aber sachlich bleibt und kooperativ ist, findet man (meist) eine für alle Seiten akzeptable Lösung.

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