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IGNORED

Was wäre wenn ?


Buge

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Betr. "rechtmäßige Einziehung" : Dann werden eben die "Tatbestände", die zu einer solchen Einziehung führen können, ausgedehnt!

Natürlich, das kann in den Grenzen, die im Zweifel das BVerfG zieht, geschehen.

Wenn wir aber über die JETZT geplante Regelung reden, dann ergibt sich definitiv keine Verfassungswidrigkeit. Wie gesagt- die (rechtmäßige) entschädigungslose Einziehungsmöglichkeit gibt es längst.

EDIT: Zitat entfernt

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Irrtum!

Der Veräußerungserlös abzüglich der Verwaltungskosten steht dem bisherigen Berechtigten zu.

Damit hast du natürlich Recht, nur das es begriffstechnisch kein Entschädigungsanspruch ist . Denn wenn die Kanonen unverkäuflich sind, muss auch heute keine "Entschädigung", d.h. nach aktuellem Wert, gezahlt werden.

Nur: So eine (rechtmäßige) Einziehung nach der Neuregelung aufgrund von Aufbewahrungsverstößen kann man ja durch eigenes Verhalten verhindern.

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Gast Snaketwin
Wir wehren uns seit März mit sämtlichen demokratischen Mitteln, die es gibt.

Die kürzlich erschienene Gesetzesvorlage belegt nicht wirklich, daß es auch nur einen Politiker interessiert hat.

Wie willst Du Dich im Falle eines Totalverbots denn noch wehren?

Ich werde den Beamten, der vor der Tür steht sicher nicht angreifen, falls jetzt hier solche Gedanken aufgekommen sein sollten!

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Der Veräußerungserlös abzüglich der Verwaltungskosten steht dem bisherigen Berechtigten zu.

Veräußerungserlös abzüglich der Verwaltungskosten?

Ihr wißt doch alle selbst wie hart man verhandeln muß, um beim Verkauf noch ein paar Kröten mehr für seine Knifften zubekommen. Ich glaube nicht, daß das Amt verhandelt. Mit anderen Worten man bekommt so gut wie nichts, falls man nicht sogar drauf zahlt. Un den Wert der Waffe interessiert das Amt auch einen feuchten .... . Habe das mal erlebt als eine seltene C96 Erbwaffe(nachträglich geschätzter Sammlerwert soll bei ca. 4000 Euro gelegen haben) von einem Volltrottel von Obrigkeitshörigem abgegeben wurde. Die wurde so wie sie war verschrottet.

Andi

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So wird es denn sein,

das dann nutzlose Recht auf Entschädigung haben und was bekommen sind verschiedene

Schuhe. Auf diese Art wird das Recht auf Entschädigung wieder ausgehebelt.

Wir sollten dann alsbald alles dokumentieren und fotografieren, damit der

Zeitwert einigermassen feststeht. Der schale Beigeschmack bleibt, wir haben halt keinen

Preis erzielt aber die Verwaltungsgebühren sind fällig, wird es dann heisen.

Gruß

Royal

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Ergänzend nochmal zur praktischen Relevanz einer (entschädigungslosen) Einziehung bzw. Vernichtung aufgrund der geplanten Neuregelung:

Im Wesentlichen werden es zwei Bereiche werden:

1. Bedürfniswegfall

Gibt es als Widerrufs- und Einziehungsgrund jetzt schon, wird nur mangels Kontrollen der Behörden wenig umgesetzt.

Eine vorübergehende Hinderung an der Ausübung des Sports berechtigt nach geltender Rechtslage nicht zum Widerruf der Erlaubnis. Hieran ändert sich NICHTS.

Sollte im Einzelfall nun das Bedürfnis tatsächlich dauerhaft wegfallen und die Erlaubnis rechtmäßig widerrufen werden können, wird wie bisher auch schon eine Frist zur Überlassung an einen Berechtigten gestellt.

Aber:

Eine SOFORTIGE Einziehung und Vernichtung ist auch nach der bekanntgemachten Neuregelung insoweit nicht vorgesehen. Zu der entschädigungslosen Vernichtung wird es also nur kommen, wenn die Waffen nicht verkäuflich sind und nach Ablauf der Frist sichergestellt werden.

In diesem Fall aber gäbe es auch schon nach jetzigem Stand kein Geld von der Behörde, da diese dann ebenfalls nicht zum Verkauf in der Lage wäre und somit auch keinen Verkaufserlös abzüglich Verwaltungskosten auskehren müsste.

Fazit: Eine entschädigungslose Vernichtung wird es beim Bedürfniswegfall kaum geben. Und wenn doch, ergäbe sich kein praktischer Unterschied zur jetzigen Rechtslage. Das macht es nicht besser, aber die Neuregelung ist insoweit im Vergleich zum geltenden Recht auch kein Schreckgespenst.

2. Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften

Angenommen eine Erlaubnis wird aufgrund dieses Tatbestandes rechtmäßig widerrufen und die Waffen würden eingezogen und vernichtet:

DIESEN Fall kann jeder durch sorgfältige Beachtung der Vorschriften verhindern. Insoweit ist der Druck, der durch die Konsequenzen einer Nichtbeachtung entsteht, sogar zu begrüßen.

Wenn nun irgendwer dennoch meint, seine Waffe außerhalb eines Tresors aufbewahren zu müssen und ihm dies nachgewiesen wird (was trotz Kontrollen sehr schwer sein wird)- der hat es schlichtweg nicht anders verdient.

Fazit hier: Die entschädigungslose Vernichtung ist absolut berechtigt.

Die praktischen Unterschiede zum seit langem geltenden WaffG sind insgesamt somit denkbar gering.

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...Angenommen eine Erlaubnis wird aufgrund dieses Tatbestandes rechtmäßig widerrufen und die Waffen würden eingezogen und vernichtet:

DIESEN Fall kann jeder durch sorgfältige Beachtung der Vorschriften verhindern. Insoweit ist der Druck, der durch die Konsequenzen einer Nichtbeachtung entsteht, sogar zu begrüßen.

Wenn nun irgendwer dennoch meint, seine Waffe außerhalb eines Tresors aufbewahren zu müssen und ihm dies nachgewiesen wird (was trotz Kontrollen sehr schwer sein wird)- der hat es schlichtweg nicht anders verdient.

Fazit hier: Die entschädigungslose Vernichtung ist absolut berechtigt.

Die praktischen Unterschiede zum seit langem geltenden WaffG sind insgesamt somit denkbar gering.

Bist du so naiv, oder tust du nur so?

Was glaubst du denn, wie schnell man die Tatbestände, die zum entschädigungslosen Einziehen der Waffen führen können, ausgeweiten kann und wird? Hinzu kommt, dass eine solche Regel praktisch der ultimative Persilschein für die entschädigungslose Einziehung aller Waffen ist. Und zwar dann, wenn der private Waffenbesitz per Gesetz entgültig und generell verboten wird.

Angenommen, es kommt irgendwann wirklich zum Supergau und man verbietet generell den Waffenbesitz in jeder Form. Was glaubst du denn, was du angesichts dieser neuen gesetzlichen Regelung, die DU ja offenbar völlig unverfänglich findest, noch an Entschädigung zu erwarten hast.

Klar, die Behörde wird dir dann sagen, dass du deine Kniften ja immer noch innerhalb eines angemessenen Zeitraums (zwei Wochen halten die da für angemessen) verhökern kannst. Aber was meinst du, was du da noch bekommst, wenn der Markt plötzlich mit zahllosen Waffen überschwemmt wird?

Unwahrscheinlich? Wir reden in ein paar Jahren nochmal darüber, wie schön doch die Zeit war, als wir noch über Ladedaten, Ringzahlen und Neuerwerbungen reden konnten.

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Angenommen, es kommt irgendwann wirklich zum Supergau und man verbietet generell den Waffenbesitz in jeder Form.

Ich bin sogar davon überzeugt, dass dies nach einigen weiteren "passenden" Amoktaten, nach und nach, passieren wird. Das kann je nach Zufall des Tatzeitpunkts und der Tatumstände in ein paar Wochen oder auch erst in 20 Jahren geschehen.

Aber was die JETZIGE Regelung angeht- im VERGLEICH zu dem was sowieso schon gilt, besteht kein wesentlicher Unterschied.

Wenn du sowieso gleich vom Totalverbot ausgehts- dann erübrigt sich von vornherein jegliche Diskussion der anstehenden Neuregelung.

Und nochmal zum Totalverbot, ohne dass der einzelne Waffenbesitzer hierfür einen Anlass gegeben hat (wie z.B. Bedürfniswegfall, Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften)- DAS ginge dann nicht mehr so einfach ohne Entschädigung.

Insofern ist da schon ein Unterschied zu dem, was wir im Moment erleben.

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...Wenn du sowieso gleich vom Totalverbot ausgehts- dann erübrigt sich von vornherein jegliche Diskussion der anstehenden Neuregelung.

Und nochmal zum Totalverbot, ohne dass der einzelne Waffenbesitzer hierfür einen Anlass gegeben hat (wie z.B. Bedürfniswegfall, Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften)-

DAS ginge dann nicht mehr so einfach ohne Entschädigung <= "Niemand hat vor, eine Mauer zu errichten"...

Zum Totalverbot:

Ich rede hier nicht von Max Mustermann, der mal eben, locker pfluffig wie er ist, seine Waffen, auch für den Rest der Familie ständig zugriffsbereit, im Küchenschrank gleich neben der passenden Munition und der Dose Schwarzpulver lagert. Auch nicht von Lischen Sorglos, die ihre Taschenflack aus Angst vor bösen Räubern und sonstigem Gesocks stets fertig geladen im Strumpfband mit sich trägt.

Ich rede hier von einem anlasslosen gesetzlichen Totalverbot unter dem Deckmäntelchen der allgemeinen Gefahrenabwehr zum Wohle des Volkes, also auch zum Wohle der vom Totalverbot Betroffenen (ist das nicht irgendwo schizophren?). Nämlich dann, wenn die Antiwaffenfaschos (nochmaliges Sorry für diesen Begriff, aber mir fällt dazu nichts anderes mehr ein) sich irgendwann im großen Stil an die entsprechenden Machtpositionen gehangelt haben, sprich die regierende UND beschließende Mehrheit stellen. Denn wenn es eines Tages wirklich soweit kommen sollte, kannst du davon ausgehen, dass das Totalverbot des legalen Waffenbesitzes eine der ersten Amtshandlungen dieser Regierung seni wird.

Und genau in diesem Fall wird es, dank dieser von mir und einigen Anderen kritisierten Regelung, zur entschädigungslosen Enteignung von Gesetz wegen kommen. Weil es dann keinen Auslegungsspielraum mehr geben wird. Totalverbot heißt nunmal nicht: "ABC darf dieses, OPQ darf jenes und XYZ darf gar nichts.", sondern Totalverbot heißt: "A-Z darf generell und überhaupt nichts mehr!"

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Und genau in diesem Fall wird es, dank dieser von mir und einigen Anderen kritisierten Regelung, zur entschädigungslosen Enteignung von Gesetz wegen kommen.

Angel, wenn es aber eine Enteignung im Rechtssinne ist (und das von dir beschriebene Szenario "Allgemeines Totalverbot ohne Ansehen der jeweiligen Person und dessen was diese getan hat" geht in die Rchtung), dann ist diese Enteignung entschädigungspflichtig.

Der Unterschied zu den jetzigen Maßnahmen ist ganz einfach, dass es sich dabei eben gerade (noch) nicht um eine Enteignung im rechtlichen Sinn handelt.

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Sollte es beim Regierungswechsel zu einer Gesetzesänderung kommen und wir unsere Waffen abgeben müssen

(was ich als Sportschütze nicht hoffe) frag ich mich doch, wer uns die abgegebenen Waffen bezahlt?

Ach noch was, wenn wir alle unsere Waffen abgeben müssten, dann wären doch die Sachbearbeiter ohne Arbeit.

Ob wir dann noch Gebühren auferlegt bekommen um deren vorzeitigen Ruhestand zu finanzieren?

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Ach noch was, wenn wir alle unsere Waffen abgeben müssten, dann wären doch die Sachbearbeiter ohne Arbeit.

Ob wir dann noch Gebühren auferlegt bekommen um deren vorzeitigen Ruhestand zu finanzieren?

Fakt ist sollten es Politiker es überhaupt schaffen eine vollständige Enteignung auch

von unbescholtenen Bürgern durchzusetzen, so ist dies ein Armutszeugnis fürs ganze

Volk+Staat.! :peinlich:

Weitere Enteignungen und Verbote wären dann an der Tagesordnung wetten?!

Wie wäre es zum Beispiel mit den Modellbauern?

Für was brauchen Menschen kleine Flugzeuge (es gibt sogar nachbauten von Jumbo Jets) die bis

4m lang sind, damit könnten doch terroristen in den Augen von Politikern Terroranschläge begehen.

Einfach so ein Ding mit Sprengstoff bestücken und in die Reichstagkuppel jagen- dieses "Horrorszenario"

wurde sogar schon mal von Körting in einem Interwiew angesprochen.

Für was braucht der Bürger Modellflugzeuge oder Schiffe?

Verbieten, Verbieten, am Ende wird sich dieser Staat nur selbst seinen Untergang bereiten

wenn er so weitermachen sollte.

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In dem Moment wo das soweit ist, kann man das mit der Demokratie eh als gestorben ansehen.

Ein guter Leumund ist dann auch egal. Ob man ein paar Straftaten auf dem Konto hat ist dann auch mehr oder minder uninteressant.

Ich möchte nicht wissen, was dann in diesem Land abgeht.

George Orwells 1984 kombiniert mit 457° Fahrenheit und 1933 ?????

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Die brauchen nicht enteignen. Man macht es halt wie bei den Reihenfeuer C 96 => 712 oder den PSMs. Kein Transport, kein Verkauf und dann noch ordentliche Auflagen bei der Verwahrung. Da wird man froh sein das Zeug abgeben zu dürfen.

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