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IGNORED

Verlust der Zuverlässigkeit bei Verweigerung der Hausdurchsuchung - Folgen


Schwarzwälder

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Verdachtsunabhängige Kontrollen...............paahhh.......ist doch nur ein weiterer Pseudoparagraph im WaffG.

Und mir deshalb eine Unzuverlässigkeit bzgl. WaffG zu unterstellen um mir daraufhin meine Waffen zu entziehen ist mehr als

weit hergeholt.

Ich mach mir diesbezüglich nicht in die Hose.

Wie gesagt.........Pseudoparagraph.........damit die Politiker sagen können "Wir haben was getan/geändert" und das Volk besänftigt wird........

Ha-ha ........da gibt es (leider) gänzlich andere Beispiele. Gleich dutzendweise!

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Nochmal - was soll der Erkenntnisgewinn sein gegenüber Fotos/Rechnung von den entsprechenden Schränken und der persönlichen Erklärung dazu?

Dass man nicht unterdessen die Sportwaffen an die Mafia verscherbelt hat?

Dass auch überall schön A.....x drinsteckt?

:gaga:

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@Gloeckner:

Der Unterschied zwischen Hausdurchsuchung und Kontrolle deiner Aufbewahrung ist nicht so groß, denn:

1. In beiden Fällen will jemand, den Du nicht eingeladen hast, in Deinen eigenen 4 Wänden rumspazieren, mit anderen Worten: in beiden Fällen wird die Unverletztlichkeit Deiner Wohnung gebrochen.

2. Außerdem kommt dann noch drauf an, was genau kontrolliert werden soll: Nur Deine Waffen? Oder auch die Munition? Und wenn unterstellt würde, Du hast nicht alle Munition im Waffenschrank, weil bei Händler xyz hättest Du doch erst unlängst 5.000 Schuss gekauft (wird ja der Behörde gemeldet), da müsste doch (falls Du nur 2000 Schuss vorzeigen kannst) noch woanders - womöglich unverschlossen - was rumliegen? Schwupp helfen keine Ausflüchte von wegen IPSC/hoher Muniverbrauch oder Sammelbestellung, sondern - da drohende Gefahr für die öffentliche Sicherheit - wird Deine Bude auf Suche nach weiterer Muni doch ganz auf den Kopf gestellt!

Außerdem geht es mir v.a. um die Sanktion - der Entzug der Zuverlässigkeit - und die Folgen. Man denke an den üblichen und inzwischen rechtlich abgesicherten Datenaustausch der Behörden hierzu und was das für Einzelne in der Zukunft an Ungemach mit sich bringen könnte!!! Mancher wünschte sich dann im Nachhinein, man hätte ihm nur die Waffen abgenommen und nicht die Zuverlässigkeit aberkannt ...

Diese schwerwiegende Sanktion macht aus der "Obliegenheitspflicht" auf jeden Fall eine mittelbare Grundrechtsverletzung! Das sollte m.E. der Ansatz für künftige Prozesse sein.

Grüße

Schwarzwälder

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Der Unterschied zwischen Hausdurchsuchung und Kontrolle deiner Aufbewahrung ist nicht so groß, denn:

Der Unterschied ist riesig:

- Formal: Eine Hausdurchsuchung badrf einer richterlicher Anordnung, eine Kontrolle der Aufbewahrung nicht

- Inhaltlich: Bei einer Hausdurchsuchung dürfen sie das Haus bzw die Wohnung und alle Nebenräume, ggf. inkl. der Autos durchsuchen und jeden Fitzel Papier lesen. Anders bei der Kontrolle der Aufbewahrung. Da geht es, wie der Name sagt, nur um die korrekte Aufbewahrung, d.h. eine Inaugenscheinnahme der Waffen- und Munitionsschränke sowie deren waffenrelevanten Inhalte. Alle anderen Behältnisse, Räume und Lokationen sind tabu.

Ich gebe zu, ohne die konkrete Formulierung des Gesetzestextes treiben wir alle nur Kaffeesatzleserei. Aber alle anderen Szenarienw erden wohl kaum Bestand vor dem Verfassungsgericht haben.

Gruß

Michael

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Hallo

neben den üblichen: "ich habe ja nichts zu verbergen" Aussagen addiert sich eine Neue dazu: "Zwischen Hausdurchsuchung und Nachschau ist doch ein großer Unterschied".

Wie lange wollt ihr euch noch GRUNDRECHTE nehmen lassen? Ein bischen Hausdurchsuchung ist ja nicht schlimm. Ein bischen Vergewaltigung ist ja nicht schlimm.

Haben wir nur Idioten in der Gesetzgebung sitzen? Wollen die Grundrechte für Millionen von Deutschen einschränken, die sich nie etwas zu schulden kommen gelassen haben und, da sie merken, daß das mit einem Gesetz so einfach nicht zu machen ist, versuchen sie es pseudofreiwillig mit der Androhung: entweder freiwillig oder wir nehmen euch die Waffen weg.

Nach diesem Gesetz wird kein Beamter in mein Haus eingelassen.

Alle legalen Waffenbesitzer sollten das so handhaben. Kriecherei ist fehl am Platze.

Steven

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Der Unterschied ist riesig:

- Formal: Eine Hausdurchsuchung badrf einer richterlicher Anordnung, eine Kontrolle der Aufbewahrung nicht

- Inhaltlich: Bei einer Hausdurchsuchung dürfen sie das Haus bzw die Wohnung und alle Nebenräume, ggf. inkl. der Autos durchsuchen und jeden Fitzel Papier lesen.

Michael

Hallo Michael

du hast recht, der Unterschied ist riesig. Bei einem Verbrecher wird der Grund der Hausdurchsuchung im Durchsuchungsbeschluss angegeben. Sagen wir Kinderpornos. Es steht drin, was beschlagnahmt werden soll. Sagen wir den Computer. Die Uhrzeit ist vorgegeben. Nach 6 und irgendwann bis abends. Wenn der Computer gleich gefunden wird ist schluß mit der Durchsuchung. Akten und alles Andere darf nicht angerührt werden. Ist schließlich nur ein Verbrecher.

Anders bei einem normalen legalen Waffenbesitzer. Da gilt der Schutz des Polizeigesetzes nicht. Die "unangemeldete Kontorlle" kann auch morgens um 2 stattfinden. Evtl. leidet der SB an Schlaflosigkeit.

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Steven, wenn man unzutreffende Gleichsetzungen ablehnt, dann bedeutet das nicht "hinnehmen". Es dient einfach nur der Sachlichkeit.

Oder anders ausgedrückt: Ich kann auch gegen eine solche Aufbewahrungskonrolle sein, ohne sie gleich zur Hausdurchsuchung hochzustilisieren und ich kann auch gegen ein Waffenverbot sein, ohne gleich das 3. Reich als Vergleich heranzuziehen.

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Wie lange wollt ihr euch noch GRUNDRECHTE nehmen lassen? Kriecherei ist fehl am Platze.

Steven

60 Jahre Demokratie – 60 Jahre Grundgesetz

-------

Artikel 13

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

Beschluss: Verdachtsunabhängige Kontrollen:

das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

-------

Artikel 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.

Beschluss: Enteignung

- - -Dies hat den „Vorteil“, dass sich staatliche Stellen nicht mehr als "Waffenhändler" gerieren müssen und sich die Anzahl der im "Umlauf" befindlichen Waffen reduzieren würde.

Eine Entschädigungspflicht im Hinblick auf Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 GG wird durch eine Vernichtung nicht ausgelöst.

-entfällt die Entschädigungspflicht bei Sachen, von denen Gefahren für Rechtsgüter ausgehen können, wozu Waffen zu zählen sind. ????????

-------

Demokratie ohne Rechtsstaat ist ohne inneren Halt; Rechtsstaat ohne Demokratie ist ohne Würde. Beide bedingen einander; fehlt eines der zwei Elemente, sind Menschenrechte und Menschenwürde in Gefahr.

60 Jahre? So schnell kann`s gehen!

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Meiner Meinung nach ist es nur eine Frage der Zeit , bis die GEZ dann auch verdachtsunabhängige Kontrollen bei allen Rundfunkempfängern durchführen darf. Die haben genug Leute für Kontrollen und bei der Gelegenheit kann man dann auch gleich unsere Tresore kontrollieren.

Wahrscheinlich kommt dann noch ein TÜV-Beamter mit der kontrolliert ob die Wohnung auch einbruchssicher ist ,

was natürlich nicht der Fall ist sonst wäre er ja überflüssig.

Ausserdem kommt dann auch noch eine Diplompsychologin mit die uns einer MPU unterzieht, auf unsere Kosten natürlich.

Das heisst also immer schön die Wohnung putzen und abends die Bierflaschen wegräumen, sonst könnte der Eindruck

entstehen das wie schlampig und alkohohlabhängig sind und somit unzuverlässig.

Und das Schei....en wird wohl nicht verboten aber eingeschränkt, das heisst; kein Grosskaliber mehr und wer stinkt

muss sich einen DPF-Filter einbauen lassen.

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Oder anders ausgedrückt: Ich kann auch gegen eine solche Aufbewahrungskonrolle sein, ohne sie gleich zur Hausdurchsuchung hochzustilisieren

Nochmals anders ausgedrückt:

Beides - Hausdurchsuchung wie behördliche Kontrolle - bedeuten ein behördliches Eindringen in Deine Privatsphäre/deine eigenen 4 Wände und stellen damit grundsätzlich ein Verletzung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung dar.

Der Grad der Verletzung mag unterschiedlich sein, aber wie in meinem o.g. Beispiel könnten künftig fliessende Übergänge bestehen.

Lässt Du Dich künftig auf diese Grundrechtsverletzung nicht ein, droht Dir weit mehr Ungemach als bloß die Waffen entschädigungslos entzogen zu bekommen.

Hiervon sind laut Studie Arne Niederbacher künftig 3,6 Mio Waffenbesitzer in D - mit Familienangehörigen 8-10 Millionen Bürger - betroffen.

Ein Waffenscheininhaber baut Mist und die Grundrechte von 10 Mio. Bürgern gehen Hopps - Sippenhaft wie sie extremer nicht sein könnte.

Grüße

Schwarzwälder

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Wie lange wollt ihr euch noch GRUNDRECHTE nehmen lassen?

@steven - Von wollen kann keine Rede sein!

Man sieht es doch: Sie scheren sich einen Dreck um Grundrechte!

"Beraten, beschlossen, verkündet!", gestern geschehen: "...wird insoweit eingeschränkt!"

Fertig, aus!

Und wenn man sich wehrt... Zuverlässigkeit futsch!

Was soll so ein kleiner Furz wie ich dagegen machen???

Seit Wochen wird hier getönt, geschrieben, gemacht, getan...

Das juckt außerhalb dieses Forums Keinen!!!

Wo sind und waren eigentlich unsere Verbände???

Ok, der DSB hat kundgetan, das man GK eigentlich nicht braucht...

Lieber gegenrudern als garnix tun, seh' ich ein!

Über den BDS kann ich nix sagen, aber wo war unser geliebter BDMP eigentlich?

Nix hab' ich von denen gehört, garnix!!! :angry2:

Meiner Meinung nach ist es nur eine Frage der Zeit , bis die GEZ dann auch verdachtsunabhängige Kontrollen bei allen Rundfunkempfängern durchführen darf. Die haben genug Leute für Kontrollen und bei der Gelegenheit kann man dann auch gleich unsere Tresore kontrollieren.

Wahrscheinlich kommt dann noch ein TÜV-Beamter mit der kontrolliert ob die Wohnung auch einbruchssicher ist ,

was natürlich nicht der Fall ist sonst wäre er ja überflüssig.

Ausserdem kommt dann auch noch eine Diplompsychologin mit die uns einer MPU unterzieht, auf unsere Kosten natürlich.

Das heisst also immer schön die Wohnung putzen und abends die Bierflaschen wegräumen, sonst könnte der Eindruck

entstehen das wie schlampig und alkohohlabhängig sind und somit unzuverlässig.

Und das Schei....en wird wohl nicht verboten aber eingeschränkt, das heisst; kein Grosskaliber mehr und wer stinkt

muss sich einen DPF-Filter einbauen lassen.

Vorsicht!!!

Das könnte schneller Wirklichkeit werden als wir uns das träumen! :angry2:

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Einige hier verfolgen mit ihrem Fatalismus wohl den Zweck, die Masse aufzurütteln.

Schon mal daran gedacht, dass der Effekt ein ganz anderer ist?

Dem Durchschnittsschützen werden die tatsächlich kommenden Verschärfungen damit doch nur schmackhaft gemacht, denn "bei WO hörte sich das alles viel schlimmer an".

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Der Unterschied ist riesig:

(...)

So ist es.

Der GANZ entscheidende praktische Unterschied ist zudem:

Die Durchsuchung (ob mit oder ohne Beschluss) wird im Weigerungsfalle mit Zwang an Ort und Stelle durch die Poilizei durchgesetzt. Zur Not wird dazu auch die Tür aufgebrochen etc..

Bei der vorgesehenen Kontrolle der Aufbewahrung eben gerade nicht. Da kann man den Kontrolleur wegschicken, muss sich dann aber natürlich entsprechenden Fragen stellen und dann ggf. auf die Nachkontrolle warten.

DAS ist ein RIESENUNTERSCHIED im praktischen Ablauf in der jeweiligen Situation.

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Kurzum: Welche Folgen sind denkbar, wenn man sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wahrnehmen möchte??

Grüße

Schwarzwälder

Hallo Schwarzwälder,

hierzu hat das BVG festgestellt, dass niemandem

(mithin auch den Legalwaffenbesitzern)

ein Nachteil dadurch entstehen darf,

dasser seine Grundrechte wahrnimmt.

MfG

Pirol 2

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...versuchen sie es pseudofreiwillig mit der Androhung: entweder freiwillig oder .... Kriecherei ist fehl am Platze....

:icon14: Ist genau so freiwillig wie die ZÜP der Luftfahrzeugführer :rotfl2:

Entschuldigung dass ich lesen kann und mir noch nicht vor lauter Angst meine letzten drei Gehirnzellen rausgeschwitzt habe, so wie manch anderer hier.

Belastbare Quelle (wenigstens im Entwurf) - danke! In der Zwischenzeit geht´s gerne auch höflich - sachlich.

Artikel 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.

Beschluss: Enteignung

- - -Dies hat den „Vorteil“, dass sich staatliche Stellen nicht mehr als "Waffenhändler" gerieren müssen und sich die Anzahl der im "Umlauf" befindlichen Waffen reduzieren würde.

Eine Entschädigungspflicht im Hinblick auf Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 GG wird durch eine Vernichtung nicht ausgelöst.

-entfällt die Entschädigungspflicht bei Sachen, von denen Gefahren für Rechtsgüter ausgehen können, wozu Waffen zu zählen sind. ????????

Verwaltungs RS versichern!!!

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Man darf nie vergessen, daß so manches Gesetz das erlassen wurde, auch vom BVerfG wieder einkassiert wurde....

Nur wie die Profilneurotiker in der Koalition ein Gesetz mutmaßlich erlassen werden, heißt das noch lange nicht, das alles was da drin steht, unanfechtbar ist.

Man sollte zwar erwarten, das Ministerialbürokraten mit der Verfassung vertraut sind, aber daß das Gegenteil oft der Fall ist, zeigt die Praxis.

Wers nicht glaubt, kriegt zu Pfingsten was zu lesen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen.html :heuldoch:

Sollen die das mal schön reinschreiben, die nächste Verfassungsklage kommt bestimmt..... :gutidee:

Überhaupt sind die Vorgänge schon amüsant, wenn selbst eine Polizeigewerkschaft der eigenen Regierung in den Rücken fällt und ihr androht, bei Paintball-pseudo-Verboten mittels

des "drei Äffchen-Schemas" zu boykotieren.... :rotfl2:

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Mal wieder:

Bitte bleibt auf dem Teppich !

An dem, was ASE schreibt, ist sehr wohl was dran. Je schneller das Gesetz, desto besser die Chance, dass man über die Konsequenzen der Regelungen und ihre verfassungsrechtlichen Implikationen kaum, wenn überhaupt nachgedacht hat. as erhöht die Chancen einer verfassungsbeschwerde doch sehr.

So etwas zeigt sich ja selbst bei so "ausgegorenen" Regelungen, wie dem Hartz IV-Paket, wo unser politdynamischer Betriebsratszuhälter mal eben die verfassungsrechtlichen Abgrenzungen zwischen Bund- und Länderverwaltungen übersehen oder als irrelevant abgetan hatte (verfassungsrechtliche Bedenken sind heute eben nicht "dynamisch").

Aber: Solange nicht mindestens der Wortlaut der letzten Lesung vorliegt, lohnt es sich noch nicht einmal, an den Bundespräsidenten wegen eventueller verfassungsrechtlicher Bedenken zu schreiben. Und der war ja immerhin auch bei der Beerdigung der Opfer von Winnenden dabei !Ob der Herr Köhler also eine so hohe persönliche Motivation hat, ein schärferes Waffenrecht kritisch zu betrachten, weiss ich nicht. Ansonsten halte ich ihn aber für so integer, das er solchen Überlegungen zumindest auch Raum geben würde.

Aber ganz sicher lohnt es sich nicht, schon jetzt über eine Verfassungsbeschwerde nachzudenken.

Bitte mal die Anregung hier aufnehmen und dann gemeinsam was tun ...

Aus einem anderen Thread

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...t&p=1216978

Gruß,

Coltfan

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