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IGNORED

Post von der Behörde


RonaldR

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Gib' doch die Antwort wie A-9 (s.o.) - nämlich, dass du dich innerhalb einer Nanosekunde entschlossen hättest,

ALLES auf unabsehbare Zeit zu behalten und auch reichlich zu verwenden.

Wenn sie nach dem Waffenbestand fragen: einfach ganz trocken auf den bei der Behörde selbst

vorhandenen Aktenbestand verweisen. Da sind alle Waffen aufgelistet.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Wirklich wissen wollten die in dem Schreiben nichts, nur blabla zwecks Aufbewahrung.

Man könnte meinen, ich gebe nicht bei jedem Antrag eine Kopie meiner Sachkunde mit ab...

Oder es würde nicht auf jedem Antrag von mir die Art der Aufbewahrung beschrieben.

Und wenn ich die letzte Waffe vor einem Jahr habe eintragen lassen, und seit 1 1/2 Jahren erst WBK-Besitzer bin, dann könnte es ja sein, dass ich schon 5 Jahre lang nichts mehr damit mach, oder?

Geschrieben
Komisch. Die Friesen haben noch keine Post gekriegt.

Kommt schon noch, bei euch geht doch alles etwas langsamer.

Pickett

(Freu mich schon wieder auf den Urlaub am Großen Meer)

Geschrieben

Hallo zusammen,

zum Thema: Fotos machen vom Typen-Schild der Waffenschränke usw. da habe ich so meine Probleme. Wer hat denn bei der Behörde Zugriff auf diese Daten??

Die wissen jetzt wo die Waffenschränke stehen, was drin ist und ein Nachmachen der Schlüssel für die jeweiligen Tresore anhand des Typenschild dürfte auch kein Problem mehr sein.

Denkt mal darüber nach!

Gruß

HGS

Geschrieben
Heute kam das Schreiben.

Musste angeben welche Waffen (KW,LW) in welchen Behältnissen lagern.

Was aber merkwürdig ist, ist folgendes:

Da steht:

Wir machen sie darauf aufmerksam, das Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufen A und B nach VDMA 24992, die nach dem 01.01.2004 erworben wurden, ggf nicht den Anforderungen an geeignete Sicherheitsbehältnisse im Sinne des Waffenrechtes entsprechen.

Hab ich da irgendwas nicht mitbekommen????

Hallo A-9, ich vermute, dass es sich um einen Schreibfehler handelt - soll wahrscheinlich "vor" 01.01.2004 lauten. Im zweifelsfall mal nachhaken.

Geschrieben
Hallo Ronald, sag mal leben wir im gleichen Bezirk? Ich habe exakt das gleiche Schreiben bekommen. Da mir ja mal grundsätzlich bei Behörden zwei Hörnchen an der Stirn wachsen habe ich folgenden Antwort geschrieben, mal sehen wie die Reaktion ist. Das Formblatt habe ich nicht ausgefüllt. Oder muß ich das?

MfG Oneup :rolleyes:

Edit:Rechtschreibung

1up-schwammerl, den Antworts-Text aus dem "Zitat" finde ich passend - darf ich diesen, sofern ich ein Schreiben der Behörde erhalte, als Vorlage verwenden?

Geschrieben
So, das Schreiben hat mich nun auch erreicht.

Mit dem üblichen Geschreibsel, ich solle darüber nachdenken, ob ich meine Waffen noch brauch.

Hallo???

Das würde ich mit einem Antrag für eine neue Waffe beantworten. :icon14:

Geschrieben

@All

Ich hatte gestern Besuch von einem früheren Freund mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz. Er erzählte, dass er von seiner zuständigen Behörde ein Schreiben erhalten hat, dass er bis Ende diesen Monats den Nachweis der ordnungsgemäßen Aufbewahrung nachweisen müsse. Der Gute ist im Besitz eines KK-Gewehrs, das er von über 30 Jahren bei Neckermann im Versandhandel gekauft hat (für die jüngeren im Forum: JA, das gab's mal ......) und ein Weitschuß-Luftgewehr (> 7,5 J). Beide Waffen sind in einer grünen WBK eingetragen.

Punkt ist, dass er die beiden Waffen nicht in einem Tresor gelagert hat - wurde erst jetzt darauf aufmerksam.

Ich habe ihm die rechtliche Lage erklärt und ihn darauf hingewiesen, dass er sich schon mal mit dem Gedanken anfreunden soll, die Waffen abzugeben. Begründung: Auch wenn er sich jetzt auf die Schnelle einen A-Schrank zulegt und somit die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Berhörde gegenüber nachweist, könnte er trotzdem Probleme bekommen, wenn die Behörde den Nachweis der Beschaffung des Tresors anfordert. Würde die Behörde so verfahren, könnte man ihm vorhalten, die Waffen in den vergagenen Jahren nicht gesetzeskonform aufbewahrt zu haben.

Da es ja hier im Forum viele kreative Leute gibt, wäre es nett, wenn ihr mir ein paar Ideen geben könntet, wie man meinem Freund aus der Patsche helfen kann.

Geschrieben
@All

Ich hatte gestern Besuch von einem früheren Freund mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz. Er erzählte, dass er von seiner zuständigen Behörde ein Schreiben erhalten hat, dass er bis Ende diesen Monats den Nachweis der ordnungsgemäßen Aufbewahrung nachweisen müsse. Der Gute ist im Besitz eines KK-Gewehrs, das er von über 30 Jahren bei Neckermann im Versandhandel gekauft hat (für die jüngeren im Forum: JA, das gab's mal ......) und ein Weitschuß-Luftgewehr (> 7,5 J). Beide Waffen sind in einer grünen WBK eingetragen.

Punkt ist, dass er die beiden Waffen nicht in einem Tresor gelagert hat - wurde erst jetzt darauf aufmerksam.

Ich habe ihm die rechtliche Lage erklärt und ihn darauf hingewiesen, dass er sich schon mal mit dem Gedanken anfreunden soll, die Waffen abzugeben. Begründung: Auch wenn er sich jetzt auf die Schnelle einen A-Schrank zulegt und somit die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Berhörde gegenüber nachweist, könnte er trotzdem Probleme bekommen, wenn die Behörde den Nachweis der Beschaffung des Tresors anfordert. Würde die Behörde so verfahren, könnte man ihm vorhalten, die Waffen in den vergagenen Jahren nicht gesetzeskonform aufbewahrt zu haben.

Da es ja hier im Forum viele kreative Leute gibt, wäre es nett, wenn ihr mir ein paar Ideen geben könntet, wie man meinem Freund aus der Patsche helfen kann.

Wir können doch nur gesetzeskonforme Vorschläge machen...

Ergo: zumindest ich, keinen anderen, leider...

Geschrieben

das was ich bisher hier gehört habe und selber vom amt bekommen habe wurde NIE auf eine konkrete rechnung eines safes bestanden aus dem der zeitpunkt des erwerbes hervorgeht!!! immer nur:

"nachweis durch rechnung oder fotos, usw..."

der soll sich den safe kaufen und fotos vom safe und dem typenschild einreichen und gut is...

seid doch nicht immer päpstlicher als der papst...

Geschrieben

Meine "Level", verwarnstufen..(0%)....machen mich etwas nervös...hab nur ich..??!

Er könnte sich auch einen schenken lassen..dann hat er auch keine rechnung,

aber den vorschriftsmässigen Schrank...

Man muss es glaubhaft nachweisen können...Fotos, naja...kann ich auch

vom Tresor im verein machen...

:wacko:

Geschrieben
das was ich bisher hier gehört habe und selber vom amt bekommen habe wurde NIE auf eine konkrete rechnung eines safes bestanden aus dem der zeitpunkt des erwerbes hervorgeht!!! immer nur:

"nachweis durch rechnung oder fotos, usw..."

der soll sich den safe kaufen und fotos vom safe und dem typenschild einreichen und gut is...

seid doch nicht immer päpstlicher als der papst... - der ist per se unfehlbar, Behörden sind der Meinung sie seien es ....

.... danke HangMan69, ist wohl ein gangbarer Weg .....

Geschrieben
Meine "Level", verwarnstufen..(0%)....machen mich etwas nervös...hab nur ich..??! - was willst Du damit sagen??

Er könnte sich auch einen schenken lassen..dann hat er auch keine rechnung,

aber den vorschriftsmässigen Schrank...

Man muss es glaubhaft nachweisen können...Fotos, naja...kann ich auch

vom Tresor im verein machen...

:wacko:

.... auch Dir ein Dankeschön .... hilft schon ....

Geschrieben
@All

Ich hatte gestern Besuch von einem früheren Freund mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz. Er erzählte, dass er von seiner zuständigen Behörde ein Schreiben erhalten hat, dass er bis Ende diesen Monats den Nachweis der ordnungsgemäßen

Das habe ich auch erhalten, T = 30.05. Freitags im Briefkasten, Montags beim Sachbearbeiter, kleines Schwätzchen gehalten, Inhalt ungefähr so:

Purer Aktionismus, wer NICHT Antwortet erhält erneute Aufforderung des Nachweises, hinsichtlich Blick in die eventuelle Zukunft: Wenn Wir ALLEN in unserem Bestand ( Jäger-Schützen-Sammler in einer Kreisverwaltung )einen Hausbesuch abstatten sollten, bleibt die normale Arbeit die nächsten 10 Jahre liegen....

Also: Safe bei OBI oder so, Foto gemacht, Rechnung& Foto persönlich hinbringen und GUT IS....

Wenn Er das Zeugs nicht mehr will, soll er es abgeben, wobei davon NIX im Schreiben stand!!!

Geschrieben
Das habe ich auch erhalten, T = 30.05. Freitags im Briefkasten, Montags beim Sachbearbeiter, kleines Schwätzchen gehalten, Inhalt ungefähr so:

Purer Aktionismus, wer NICHT Antwortet erhält erneute Aufforderung des Nachweises, hinsichtlich Blick in die eventuelle Zukunft: Wenn Wir ALLEN in unserem Bestand ( Jäger-Schützen-Sammler in einer Kreisverwaltung )einen Hausbesuch abstatten sollten, bleibt die normale Arbeit die nächsten 10 Jahre liegen....

Also: Safe bei OBI oder so, Foto gemacht, Rechnung& Foto persönlich hinbringen und GUT IS....

Wenn Er das Zeugs nicht mehr will, soll er es abgeben, wobei davon NIX im Schreiben stand!!!

... danke, Mike57, für Deine Antwort. Im Schreiben wurde auch nicht auf eine mögliche Abgabe hingewiesen. Diese Aussage stammte vor mir, um ihn vor möglichen Ungemach zu bewahren. Aber wenn das - wie von Dir geschildert - in diese Richtung läuft, dann sehe ich keine Probleme. Nochmals Danke für Eure Antworten ....

Geschrieben
der soll sich den safe kaufen und fotos vom safe und dem typenschild einreichen und gut is...

Toller Tipp. Rate mal, was auf meinem Typenschild steht. Rrrrischtisch! Das BAUJAHR! :peinlich:

Geschrieben
Toller Tipp. Rate mal, was auf meinem Typenschild steht. Rrrrischtisch! Das BAUJAHR! :peinlich:

Na und ? Vielleicht hat er den alten Safe ja verschrottet weil ihm die Farbe nicht mehr gefallen hat und sich deswegen einen neuen gekauft ? Man muss es wirklich nicht übertreiben, A-Schrank kaufen, Foto, Ende.

Geschrieben
Toller Tipp. Rate mal, was auf meinem Typenschild steht. Rrrrischtisch! Das BAUJAHR! :peinlich:

Ich denke auch dass das schei...egal ist was auf dem Schrank steht. Den Alten hat er eben verschrottet. "Der Alte Schrank war natürlich auch Klasse A, aber ich dachte ein neuer ist vielleicht sicherer", das wäre meine Antwort wenn einer blöd fragt. Und einen Verpflichtung die Verschrottung irgendwelcher gewöhnlicher Gegenstände nachzuweisen gibt es (noch) nicht. Kommt aber wahrscheinlich bald....

Geschrieben

Welche Infos muss ich eigentlich der Behörde bekanntgeben zum "Nachweis der ordnungsgemäßen Aufbewahrung" ?

Angaben zur Klassifizierung: Ja

Hersteller: ???

genaue Typenangabe: Nein ?

Maße: ???

Standort (hier wird sogar nach Etage und Zimmer gefragt).

Fotos: reicht 1 Foto von außen oder nur vom Typschild (kann ich Typenbezeichnung und Seriennummer unkenntlich machen ?)

Rechnung: wohl kaum, da ich Rechnungen nicht aufheben muss.

Lieferschein: dito

Produktbeschreibung: was soll das bringen ?

Und wenn jemand kommt, muss ich dann den Tresor öffnen ? Muss ich den gesamten Inhalt vorführen ?

Wenn jemand hierzu sachlich kompetent Stellung nehmen kann, könnten wir einige offene Fragen in unserem Verein klarstellen.

(Bitte keine persönlichen Meinungen - davon haben wir am Sonntag im Schützenhaus schon einige gesammelt)

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