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IGNORED

Post von der Behörde


RonaldR

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

ich habe zunächst die Suchfunktion und dann die "Blätterfunktion" bemüht, jedoch keinen vergleichbaren Thread gefunden.

Falls es doch einen gibt, sorry!

Mir ist heute das folgende Schreiben, natürlich nicht unerwartet, ins Haus geflattert:

----------------------------------------------------------

Feststellung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie sind als Inhaber/in einer Waffenbesitzkarte bei der Stadtverwaltung XXX registriert.

Nach § 5 Abs. 1 Ziff 2b Waffengesetz besitzen nur Personen die erforderliche Zuverlässigkeit, die Waffen und Munition ordnungsgemäß aufbewahren. Aufgrund der Ereignisse von Winnenden überprüfen wir das zur Zeit.

Wir bitten Sie bis zum 15.05.2009 beiliegendes Formular auszufüllen und unterschrieben an uns zurückzusenden.

Außerdem bitten wir Sie unter dem Eindruck der Ereignisse von Winnenden, für sich persönlich zu prüfen, ob Sie weiterhin an einem Waffenbesitz festhalten wollen. Wie Sie sicherlich in den Medien mitverfolgt haben, haben viele Waffenbesitzer für sich schon diese Entscheidung getroffen und ihre Waffen abgegeben.

Waffen und Munition können bei uns abgegeben werden. Bei Fragen können Sie sich gerne (Angabe der Öffnungszeiten) an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

(persönliche Unterschrift eines Mitarbeiters des Ordungsamts)

----------------------------------------------------------

Das Formular:

----------------------------------------------------------

Absender:

Name

Vorname

Straße

Wohnort

Stadtverwaltung XXX

Adresse

Hiermit bestätige ich, dass ich im Besitz folgender Waffenbesitzkarte(n) bin:

_____________ / _____________ / _____________ / _____________

Des weiteren bestätige ich, dass sämtliche Waffen ordnungsgemäß in entsprechend zugelassenen Schränke/Tresoren untergebracht sind.

Art: _ Tresor _ Waffenschrank Zulassung: _____________

_ Tresor _ Waffenschrank Zulassung: _____________

_ Tresor _ Waffenschrank Zulassung: _____________

_ Tresor _ Waffenschrank Zulassung: _____________

und das nur der Unterzeichnete Zugriff auf die Waffen hat.

Mir ist bekannt, dass eine falsche Angabe zu einem Widerruf der Waffenbesitzkarte führt.

XXX, den _______________

_____________________

Vorname und Name

----------------------------------------------------------

Abgesehen davon, dass ich zu unserer Ordnungsbehörde ein sehr gutes Verhältnis habe und auch kein Problem, die entsprechenden Angaben zu machen, möchte ich gerne Eure Meinung und ggfs. Hinweise zu diesem Schreiben haben, die zu beachten sind.

Gruß, Ronald

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Gast God of Hellfire

Was ich derzeit so lustig finde ist, daß viele Behörden jetzt "aufgrund von Winnenden" die Arbeit machen, die eigentlich schon seit Jahren erledigt sein sollte.

Winnenden kann man derzeit für jeglichen Blödsinn vorschieben. Offensichtlich auch fürs Vertuschen von Faulheit.

Nur meine Meinung.

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Nabend,

darf ich fragen - wie lange bist Du schon WBK-Inhaber?

Ggf. wurde der zuständigen Behörde die Aufbewahrung doch schon nachgewiesen (Foto oder Kaufbeleg). Die Ordnungsbehörde sollte auch genau wissen, welche WBK´en sie ausgestellt hat.

Bei mir z.B. ist das der Fall. Auf ein solches "Aktionismußschreiben" würde ich mit "hat ihnen bereits am vorgelegen..." reagieren und dann die Reaktion abwarten. Bei den Teil "wollen sie ihre Waffen nicht abgeben" würden mir die Finger jucken. Eine Antwort in die Richtung: "warum sollte ich meine Freizeitbeschäftigung ändern und mein Eigentum verschenken?" könnte ich mir vorstellen. Bis hin zu "ich beabsichtige zu gegebener Zeit weitere Waffen zu erwerben"

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Mir ist schleierhaft mit welcher Berechtigung eine Behörde, die lediglich zur Ausführung von Verwaltungsvorschriften da ist, mich auffordert meine Waffen abzugeben.

Da könnte man doch mal einen rechtsfähigen Bescheid anfordern. Zu meiner Behörde ist das Verhältnis eh zerrüttet.

Hinnerk

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Bis hin zu "ich beabsichtige zu gegebener Zeit weitere Waffen zu erwerben"

Ich befuerworte Ihren Vorschlag zur Anregung des Gebrauchtwaffenhandels und moechte dem Verantwortlichen mein hoechstes Lob aussprechen.

Sollte bei Ihnen zufaelligerweise ein #wasauchimmer# abgegeben werden, wuerde ich mich bereiterklaeren, es zu einem angemessenen Preis zu uebernehmen.

Ich hoffe diese Aktion fuert zu einem finanziellen Gewinn fuer Ihre Behoerde und vielleicht laesst sich durch Kooperation mit den oertlichen Sportschuetzen, Sammlern und BueMas so auch die Zerstoerung von historisch wertvollem Kulturgut vermeiden.

Wie die wohl darauf reagieren wuerden.....

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In NRW ist schon vor Erfurt bei der Beantragung von Erwerbsberechtigungen ein Nachweis über die ordnungsgemäße Aufbewahrung gefordert worden. Da scheinen wohl echt einige Behörden etwas verpennt zu haben?

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Mir hats auch in den Fingern gejuckt, als mein Mann und ich dieses nette Schreiben bekamen.

Haben soweit alles ausgefüllt mit Nummern etc usw. Den Satz: "Sonst hätt ich von Frau xyz ja noch nicht mal meine WBK ausgehändigt bekommen" durfte ich nicht schreiben. Hat mir mein Mann verboten. :traurig_16: ES WAR ABER SO.

(Wer die ganze Storry erfahren möchte: PN an mich oder wir machen einen neuen Thread(?) auf so mit dem Namen: Sachen gibts die gibts gar nicht oder so ähnlich.....)

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Die Ordnungsbehörde sollte auch genau wissen, welche WBK´en sie ausgestellt hat.

Vorsicht! Es könnte einer auf die Idee kommen, dass ein zentr. WaffR hier Abhilfe schaffen könnte. Ansonsten haste Recht! Was soll das auf einmal? Jahrelang gepennt und dann werden die SB's vom Chef angemault das sie doch mal was machen sollen :peinlich:

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Mir kommt da ein böser Gedanke :ninja:

Die SB müssen also mit einer "Volkszählung" das Register füllen. *kleiner Scherz*

Aber ernsthaft. Die für mich zuständige Behörde sollte wissen, welche Erlaubnisse sie mir erteilt hat. Dafür braucht es kein zentrales Register.

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Mir kommt da ein böser Gedanke :ninja:

Die SB müssen also mit einer "Volkszählung" das Register füllen. *kleiner Scherz*

Aber ernsthaft. Die für mich zuständige Behörde sollte wissen, welche Erlaubnisse sie mir erteilt hat. Dafür braucht es kein zentrales Register.

Sie weiß es tatsächlich nicht immer, z.B. nach einem Umzug. Wenn Du vorher schon WBKs besessen hast und die Übermittlung von der vorigen Behörde unvollständig oder nicht existent war, dann weiß sie es nicht. Ich kenne mich zwar mit den verwaltungsinternen Abläufen nicht aus, aber soweit ich weiß, ist das zumindest nicht bundeseinheitlich geregelt (oder war es früher nicht?), was nach einem Umzug so zwischen den Behörden hin- und hergeschickt werden muss bzw. soll oder darf.

Allerdings ist das in meinem Fall anders. Ich habe schon mehrmals, bei Beantragung jeder neuen WBK, die Aufbewahrung angeben dürfen. Natürlich hätte sich die Behörde dann die Arbeit machen müssen, alle Akten genau durchzusehen. Außerdem hätte sich ja was ändern können. Die Anfrage selbst ist sicherlich somit legitim und wie schon erwähnt, nicht unerwartet.

Was mich allerdings gestört hat, ist die Aufforderung zur Abgabe der Waffen. Das widerspricht meiner gesamten Überzeugung und nachdem das mit dem amokfahrenden Autofahrer heute in den Niederlanden passiert ist, müsste ich den Verfasser des Schreibens eigentlich mal fragen, ob er seinen Führerschein samt PKW auch schon abgegeben hat.

Gruß, Ronald

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ich hab vor 3 wochen ne waffe eintragen lassen, nichts.

diese woche musste ich auch unterschreiben das ich meine waffen den gesetzen entsprechend aufbewahre und keiner ausser mir zugang hat. dazu gabs ein merkblat mit den aufbewahrungsvorschriften. (kopie des rechnung des schrankes mit ersichtlicher sicherheitsstufe wurde schon bei der beantragung der wb im dezember 2007 verlangt).

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Was mich allerdings gestört hat, ist die Aufforderung zur Abgabe der Waffen.

Der Text lautete: "....bitten wir Sie.....für sich....zu prüfen, ob Sie weiterhin an einem Waffenbesitz festhalten wollen."

Das ist eine Bitte (die man ablehnen kann). Eine Aufforderung wird anders formuliert.

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Außerdem bitten wir Sie unter dem Eindruck der Ereignisse von Winnenden, für sich persönlich zu prüfen, ob Sie weiterhin an einem Waffenbesitz festhalten wollen.

Formular ausgefüllt zurückschicken mit dem Vermerk:

Ferner möchte ich Sie Ihrerseits bitten unter dem Eindruck der Ereignisse im niederländischen Apeldoorn, für sich persönlich zu prüfen, ob Sie weiterhin an einem Autobesitz festhalten wollen.

gruß emmi

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Der Text lautete: "....bitten wir Sie.....für sich....zu prüfen, ob Sie weiterhin an einem Waffenbesitz festhalten wollen."

Das ist eine Bitte (die man ablehnen kann). Eine Aufforderung wird anders formuliert.

Du solltest meine Aussage in diesem Zusammenhang nicht so wörtlich nehmen. Klar war es keine behördliche Aufforderung. Als Behörde einen solchen Satz, auch wenn er als Bitte formuliert ist, an einen Bürger zu schreiben, ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Es handelt sich dabei ganz klar um ein politisches Statement, zu dem eine "neutrale" Behörde kein Recht hat.

Abgesehen davon habe ich auch noch auf den Inhalt dieser Formulierung insgesamt angespielt. Klar diskutieren wir hier derzeit nichts anderes. Das sollte dennoch nicht abstumpfen. Wir als zuverlässige Schützen haben nichts, aber auch gar nichts mit den Vorkommnissen in Winnenden, Wendlingen, Landshut oder Eislingen zu tun. Ich verwahre mich entschieden dagegen, unter Generalverdacht gestellt zu werden, erst recht von meiner Behörde.

Ich gehe sogar so weit zu sagen, dass diese Hysterie seitens der Administration das Risiko weiterer Vorfälle erhöht.

Ronald

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Meine S-Biene hat mich, vor 2 Wochen, bei einem Gespräch( bzgl etwas anderem) aufgefordert Rechnungen meiner Tresore vorzulegen. Da ich keine Rechnungen mehr hatte habe ich ihr Bilder gemailt.

Das hat ihr genuegt-

Laut Aussage von ihr wird aber demnächst noch ein Schreiben kommen das ich Unterschreiben muss/soll, in welchem ich bestätige das ich mich an die Aufbewahrungsvorschriften halte.

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Außerdem bitten wir Sie unter dem Eindruck der Ereignisse von Winnenden, für sich persönlich zu prüfen, ob Sie weiterhin an einem Waffenbesitz festhalten wollen. Wie Sie sicherlich in den Medien mitverfolgt haben, haben viele Waffenbesitzer für sich schon diese Entscheidung getroffen und ihre Waffen abgegeben.

Ich würde wahrscheinlich so antworten: "Ihnen ist bekannt, daß ich Waffensammler bin, daher bitte ich Sie, mich davon in Kenntnis zu setzen, wenn Waffen zu meinem Sammelgebiet abgegeben werden sollen. Ich hole diese auch gern beim betreffenden Besitzer persönlich ab."

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SCHELM AN>>......hmmmmmm.

Sollte mich ein solches Schreiben meiner Behörde erreichen, geh ich auf "Nummer Sicher".

Ich nehm mir dann das ganze Glumb, und geh aufs Amt. Da kann der Sachbearbeiter ja dann meine Akte holen, und wir füllen das Formular gemeinsam aus. Er hat ja meine Akte mit allen Unterlagen da...........

.......ich will ja nix falsch machen......

.......ein solches Vorgehen kann ich dann auch nur allen Waffenbesitzern meines Landkreises empfehlen. Das spart dann auch unnötigen Schriftverkehr falls doch mal was fehlt......

...und bei dieser Gelegenheit kann er dann auch mit mir zusammen meinen Antrag auf einen neuen HA ausfüllen.........

<<SCHELM AUS

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Feststellung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie sind als Inhaber/in einer Waffenbesitzkarte bei der Stadtverwaltung XXX registriert.

...

Brief zurück an Behörde:

Feststellung der horrenden Staatsverschuldung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie sind als Inhaber/in einer Immobilie im Grundbuch registriert.

Aufgrund der momentanen Ereignisse von aufgeblähten Bilanzen der EZB überprüfen wir das zur Zeit.

Wir bitten Sie bis zum 15.06.2009 beiliegendes Formular für eine Grundbuchumschreibung auszufüllen und unterschrieben an uns zurückzusenden.

Außerdem bitten wir Sie unter dem Eindruck der Ereignisse um einer expansiven Erhöhung der Geldmenge M1, für sich persönlich zu prüfen, ob Sie weiterhin an einem Immobilienbesitz festhalten wollen. Wie Sie sicherlich in den Medien mitverfolgt haben, haben viele Immobilienbesitzer für sich schon diese Entscheidung getroffen und ihre Immobilien abgegeben.

Immobilien können bei uns abgegeben werden. Bei Fragen können Sie sich gerne (Angabe der Öffnungszeiten) an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerzahler

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wenn ich wüßte, wie das mit den smilies einfügen funktioniert, würdeich jetzt ne ganze herde sich vor lachen krümmender einfügen!

obwohls eigentlich traurig ist.

edit:

ganz vergessen:

MUSS man so ein schreiben eigentlich ausfüllen?

unter dem aspekt diverser umzüge, wie ein vorredner bereits schrieb, kann ich das ja noch nachvollziehen. aber wenn man seit x jahren treu und brav zu immer ein-und-derselben behörde dackelt, da isses doch eher ne frechheit, mir sowas ins haus zu schicken!

also, ist man dazu verpflichtet????

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Moin,

es besteht keine Verpflichtung zum Ausfüllen dieser "Zettel".

Deine Zuverlässigkeit wurde ja mit der Bewilligung zum Kauf einer Waffe bereits geprüft und bestätigt!

Es ist also nachzufragen, ob die Behörde Dir die entstehenden Unkosten von xx€ (Also den Betrag den Deine Behörde für eine Regelüberprüfung ansetzten) auch erstatten.

Letztendlich ist es nämlich ein Versuch, eine unzulängliche Überprüfung bei Ausstellung der WBK zu vertuschen.

Gruß

Thomas

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Gast U are Defeated
In NRW ist schon vor Erfurt bei der Beantragung von Erwerbsberechtigungen ein Nachweis über die ordnungsgemäße Aufbewahrung gefordert worden. Da scheinen wohl echt einige Behörden etwas verpennt zu haben?

Kann ich nicht bestätigen...meine WBK wurde Oktober 2001 vom Polizeipräsidium in Hamm/Westf. ausgestellt, da wurde nicht nach der zukünfitgen Aufbewahrung gefragt.

Als ich vor knapp 3 Wochen im LRA hier war, hieß es auch die Tage würden Post erhalten bezügliche der sicheren Aufbewahrung meiner Waffen. Darauf hin habe ich erklärt das wahrscheinlich ein solcher Nachweis längst in meiner Waffenakte ist. Somit hat sie meine Akte rausgekramt und siehe da der Nachweis mit Bildern war drinne.

Somit hab ich kein Schreiben mehr erhalten, selbst Vereine haben wie ich hörte so was vom LRA erhalten.

Gruß

U A D

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